Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Monat: August 2020 (Seite 3 von 4)

Imkerei im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert – Belege in Ehestiftungen

Imker Fritz Schulze aus Lessien vor seinem Bienenstand (Original: Sammlung Winfried Rolke, Lessien)

Bienen spielten im 17. und 18. Jahrhundert im Raum Brome als ein Teil der Mitgift eine besondere Rolle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Mitgift nicht automatisch das von der Frau in die Ehe eingebrachte Gut bezeichnet. Es kam auch vor, dass z.B. ein Mann in den Haushalt seiner Frau einheiratete. Dann brachte die Braut als Mitgift Haus und Hof ein, der Bräutigam materielle Dinge, wie z.B. Bargeld, Vieh oder Möbel.

Ein Teil der Mitgift waren in vielen Fällen Bienenstöcke. In den Ehestiftungen wird immer wieder ein sogenanntes „Landesrecht“ erwähnt. Als „Landesrecht“ wurde das Hab und Gut bezeichnet, dass traditionell als Mitgift in die Ehe eingebracht wurde. Zur Mitgift der Braut heißt es in der Ehestiftung  vom 28. März 1645 zwischen Hans Poselke, Dannenbüttel und Anne Harms, Ehra:

Belangende auff Seiten des Breutigambs seiner lieben Gespons oder Braut, so sol er ihrenthalben zu erfreuwen haben, was unter der Obrigkeit, nemblich       dehnen von Barttenschleben zur Wulffsburgk Landesrecht undt Gewohnheit ist, als zwo Ochsen, zwo Kuehe undt ein guest Rindt, item zwantzigkk Himbten            Rogken, zwantzig Himbten Habern, zwo Stock mit Immen, funff Schaeffe mit      Lemmer undt Bettegewandt zu einem vollstendigen Bette.

Zur Mitgift gehörten also: zwei Ochsen, eine Kuh, fünf Schafe mit Lämmern, 20 Himten Roggen, 20 Himten Hafer, zwei Stock Bienen, Bettwäsche.

In der Ehestiftungen vom 28. Dezember 1722 zwischen Hans Bromann, Böckwitz und Dorothee Elisabeth Mundschewitz, Kiebitzmühle bekam die Braut von ihrem Vater als Mitgift 80 Reichtsthaler und dazu ein volles Landesrecht, bestehend aus zwei Ochsen, zwei Kühen mit Kälbern, einer Kuh ohne Kalb, sechs Schafe mit Lämmern, ein Schaf ohne Lamm, ½ Wispel Roggen, ½ Wispel Hafer, zwei Stöcke Bienen und zwei Schatt Honig, Kisten und Kastengeräte.

Diese beiden Beispiele aus dem 17. und 18. Jahrhundert verdeutlichen, dass die Mitgift in diesem Zeitraum mit kleinen Abänderungen, die auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien zugeschnitten waren, immer gleichgeblieben ist. Bienen waren meistens ein integraler Bestandteil der Mitgift, vorausgesetzt, dass sie auf dem Hof, aus dem die Mitgift gegeben wurde, vorhanden waren. In einigen Ehestiftungen wird eindeutig gesagt, dass statt der Bienen ersatzweise ein Geldbetrag gezahlt wird. So zum Beispiel in der Ehestiftung zwischen Carsten Beckmann, Böckwitz und Anna Gellermann, Zicherie vom 20. November 1711. Dort heißt es, dass der Brautvater zwei Thaler als Ersatz für die Bienen zahlt, „weil keine im Hofe vorhanden sind“. Als zweites Beispiel sei hier die Ehestiftung zwischen Carsten Meyer, Voitze und Anne Klopp, Zicherie genannt in der es heißt, dass in der Mitgift der Braut anstatt der Bienen und dem dazugehörenden Futterhonig ersatzweise 12 „Gute Groschen“ gezahlt werden, denn höchstwahrscheinlich gab es wie im erstgenannten Beispiel keine Bienenhaltung im Kloppschen Hof in Zicherie.

In den insgesamt 90 Ehestiftungen für Ehra von 1610 bis 1715 spielen in 63 davon Bienen eine Rolle als Mitgift. Nicht immer sind jedoch Bienen explizit erwähnt, sondern manchmal heißt es nur, dass die Mitgift ein „Landesrecht“ war, wie z.B. in der Ehestiftung von zwischen Henning Klopp, Voitze und Hans Wiswedel vom 23. September 1621. Dort heißt es: Der Brautvater Hans Wiswedel „will einbringen vull Landßrecht“, ohne Aufzählung der Einzelheiten. Da Bienen in diesen Fällen nicht explizit ausgeschlossen waren bzw. der Geldwert zu zahlen war, ist davon auszugehen, dass sie zur Mitgift dazugehörten. Es kam auch in seltenen Fällen vor, dass nur ½ Landesrecht als Mitgift gegeben wurde, so z.B. in der Ehestiftung zwischen dem Grobschmied Hans Möller aus Immekath und Cathrine Hermes aus Ehra im Jahr 1686. Der Brautvater Stückenköther Hans Hermes gab seiner Tochter ½ Landesrecht als Brautschatz mit, inklusive einem Stock Bienen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Familie nicht zu den wohlhabenden Familien zu zählen war. Aus diesen Angaben lässt sich mit aller Vorsicht vermuten, dass in den Dörfern Ehra, Lessien, Voitze, Wiswedel und Tülau in etwa 2/3 der Haushalte Bienen gehalten wurden.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Steimker Ehestiftungen. Für den Zeitraum von 1686 bis 1723 sind insgesamt 91 Ehestiftungen aufgeführt, bei denen in 41 Fällen Bienen eine Rolle gespielt haben. Auffallend ist, dass in den Ehestiftungen, die die altmärkischen Dörfer der Vogtei Steimke betreffen, Bienen als Mitgift eine viel geringere Rolle spielen als in den hannoverschen Dörfern des Gerichts Steimke. Zwar gab es auch in Böckwitz, Steimke, Dönitz und Wendischbrome Bienenhaltung, aber lange nicht so intensiv wie z.B. in Ehra und Wiswedel. Sicherlich hängt das mit der geografischen Lage der Dörfer Ehra, Wiswedel und Voitze zusammen, die in unmittelbarer Nähe der Bickelsteiner Heide lagen, so dass die Bienen in relativ kleinem Umkreis die Spättracht der Heide sammeln konnten. Ausgedehnte Heideflächen gab es um die Dörfer Wendischbrome, Zicherie-Böckwitz oder Steimke herum nicht, so dass eine ausgedehnte Imkerei wegen fehlender Spättracht schwierig war, denn sicherlich sind nicht alle Imker aus diesen Dörfern mit ihren Bienenstöcken in die Heide gewandert, was wegen der Reise, der Zollgebühren und des Fluchtgeldes mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden war, der sicherlich bei einer Imkerei zur Deckung des Eigenbedarfs nicht lohnend gewesen wäre. Aus dem Flecken Brome gibt es für den Untersuchungszeitraum keinen Nachweis für Bienenhaltung, weder in Ehestiftungen noch in Gerichtsakten. Das mag zwei Gründe haben, zum einen, dass der Ort Brome keine großen Heideflächen aufzuweisen hatte und zum anderen, weil Brome eine andere wirtschaftliche Prägung hatte als das Umland. Während im Bromer Umland die Landwirtschaft dominierte, lebte der Flecken Brome hauptsächlich vom Handwerk und vom Handel. Mit Sicherheit hatten auch einige Handwerker nebenbei Bienen, aber für Ehestiftungen waren diese ebenso wie anderes Vieh kein bestimmender Faktor gewesen. Einziger Beleg für Bienenhaltung im Flecken Brome ist die von Pastor Johann Marschall im Jahr 1586 verfasste Beschreibung des neuen erbauten Pfarrhauses in Brome. Er erwähnt, dass Bienen auf dem Grashof standen, die vermutlich sein Eigentum waren.

Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass die Imkerei im Raum Brome hauptsächlich in den Dörfern rund um den Flecken Brome in der Frühen Neuzeit wahrscheinlich überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs an Honig und Wachs ausgeübt wurde. Hauptberufliche Imker lassen sich anhand der hier untersuchten Quellen nicht nachweisen.

In einigen Ehestiftungen ging die Mitgift über die zwei Bienenstöcke nach Landesrecht erheblich hinaus, was darauf hindeutet, dass in diesen Haushalten besonderen Wert auf Bienenhaltung gelegt wurde. Auffällig ist, dass es sich bei den folgenden Ehestiftungen durchweg um solche handelt, in denen der Bräutigam in den Hof einer Witwe einheiratet. Die Ehemänner brachten ihr gesamtes Hab und Gut inklusive der vorhandenen Bienen mit in die Ehen ein. So ist die Ehestiftung zwischen Jacob Ruck und Anne Kausche, der Witwe von Hans Havekost im Jahr 1610 außergewöhnlich. Jacob Ruck heiratete in den Hof des verstorbenen Hans Havekost ein und brachte als Mitgift unter anderem zwei Ochsen, zwei Kühe, 33 Schafe und 33 Stock Bienen mit in die Ehe ein. Das ist die größte Anzahl von Bienenstöcken, die in den hier untersuchten Ehestiftungen und Gerichtsprotokollen erwähnt ist. Jacob Schröder aus Lessien, der am 4.Oktober 1685 Anne Pape, Witwe von Hans Kratge aus Lessien heiratete, brachte ein volles Landesrecht inklusive zwei Stöcke Bienen in den Hof von Anne Pape bzw. von dem verstorbenen Hans Kratge mit ein. Darüber hinaus hatte er noch weitere Besitztümer,  die er ebenfalls mit einbrachte:

Überdaß, so hat der Breutigamb noch 40 Haupter Schafe, welche er auch der Braut zufreyet, desgleichen auch 8 Stock Immen.

Ebenso brachte 1685 Hans Cordt aus Vorhop sieben Stock Bienen und ein Viertel Fass Honig mit in den Hof seiner Braut Ilse Melzian in Wiswedel ein. In einem anderen Fall heiratete Hans Meyer, Sohn des verstorbenen Voitzer Schulzen Jobst Meyer, am 4.August 1700 die namentlich nicht genannte Witwe von Hans Dörrheide aus Ehra. Er brachte ein volles Landesrecht ein sowie all seine anderen Besitztümer:

Überdaß bringet er noch in die Güter, so er vor seine Persohn hat, ein an Viehe 6        Ochsen, ein Rindt, 30 Köpfe Schaffe, 12 Stöcke Bienen undt ein Ton[ne] Honig.

Als Cathrine Halmann, Witwe von Hans Schultze zu Böckwitz, Hans Klopp aus Benitz am 8.Februar 1721 heiratete, war in der Ehestiftung zur Mitgift des Bräutigams folgendes vermerkt:

Zuförderst bringet der Bräutigamb in die Güther ein 10 Häupter Rindvieh, alß 5    Ochsen und 5 Kühe, 50 Köpfe Schaafe, 10 Stöcke Bienen nebst so viel Honig,        alß zu deren Ausfütterung nöthig ist, und 30 Thlr. baares Geldt, welches alles er    vor sich erworben hat.

Ganz anders verhielt es sich in der Ehestiftung zwischen Johann Klopp, Boitzenhagen und Margarethe Jürgens, Wendischbrome vom 8.Februar 1721. Der Ackermann Jürgen Jordan und seine namenlich nicht genannte Frau waren kinderlos geblieben und konnten ihrem Ackerhof in Wendischbrome nicht länger vorstehen. Deshalb übergaben sie ihren Hof an die Brautleute Johann Klopp, den Bruder von Jürgen Jordans Ehefrau aus Boitzenhagen, und Margarethe Jordan, der unverheirateten Schwester von Jürgen Jordan. Die Braut brachte den Jordanschen Hof in die Ehe ein, der Bräutigam Johann Klopp aus seinem Besitz 100 Thaler Bargeld, zwei Ochsen, eine Kuh, 50 Köpfe Schafe, fünf Stöcke Bienen und eine Tonne Honig sowie ein halbes Landesrecht, welches ihm sein Bruder aus dem väterlichen Hof in Boitzenhagen schuldig war.

Anmerkung:

Dieser Text ist zuerst in dem Heft 11 der Bromer Schriften zur Volkskunde erschienen. Es trägt den Titel Zur Bienenhaltung im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert. Das Heft kann im Museum Burg Brome oder beim MHV Brome für 5,00 € erworben werden.

Neuauflage des Brome-Bilder-Lexikons von Fritz Boldhaus

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Die Aufstellung von Wachhütten an der lüneburgisch-brandenburgischen Grenze im Juni 1731 wegen einer Viehseuche

In früheren Zeiten grassierten auch bei uns in der Gegend menschliche und tierische Seuchen, deren Ausbreitung auch bereits in der Frühen Neuzeit durch Grenzsicherungsmaßnahmen verhindert werden sollte. So brach im Jahr 1731 in brandenburgischen Territorien eine Viehseuche aus, deren Ausbreitung in das Fürstentum Lüneburg verhindert werden sollte. Um welche Tierkrankheit es sich damals handelte, ließ sich leider bisher nicht ermitteln.

Auf lüneburgischer Seiten wurden entlang der Grenze zur Altmark Wachhütten aufgestellt, die wohl permanent mit Soldaten besetzt waren. Aufgestellt wurden die Hütten an den Grenzübergängen, die hier von der Bevölkerung genutzt wurden. Auf einer Karte aus dem Staatsarchiv Hannover aus dem Jahr 1731 sind diese Hütten genau eingezeichnet.

In der Legende der Karte heißt es:

Der Situation der 3ten Cartte wie die Postirung nebst dennen Hüten gegen der Alten-Marck Brandenburg Wegen der daselbst Grassirenden Vieh-Seüche halber auf Hohe verordnung von denen Königlichen Groß Britanischen und Churfürstliche Braunschweigsch Lüneburgschen Herren Geheimbten Räthen durch den Obrist-Lieutenant von Middachten am 2ten Juny 1731 mit Regulaire Millice besetzet worden.

Und nimbt dieße Carte ihren anfanc von der Hütte No. 54. So vohr den Dorffe Tilitz Stehet, bis der Hütte No. 78 an der Zoll Stange in Katten-Loch genant, vohr den Dorffe Kroy im Gerichte Bromme an der Braunschweigschen Grentze. Wohin der Weck aus den Brandenburgsch. Dorffe Jahrsted leüfft.

A. von Walthausen, Lieutenant, fec:

Aus der Legende erfahren wir, dass die Grenzhütten seit dem 2. Juni 1731 mit Soldaten besetzt waren. Sie sollte verhindern, dass krankes Vieh in das Fürstentum Lüneburg hineingebracht wird.

In diesem Kartenausschnitt wurden die Ortsnamen zur Verdeutlichung in heutiger Schrift ergänzt. Die rote Linie ist die Landesgrenze zwischen Lüneburg und Brandenburg. Auf lüneburgischer Seite wurden an den mit Zahlen bezeichneten Orten Wachhütten aufgestellt. Die Darstellung des Bromer Bogens weicht erheblich von der 1692 vereinbarten Grenzziehung ab! (Original: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Nach dieser Karten gab in in unserer Gegend insgesamt neun Wachhütten. Die Standorte werden in der Legende der Karte genau bezeichnet:

70 an der Alten Mühle oder Wensch Brommer Knick

71 Vohr Ollendorff auff dem Wege von Wensch Bromme

72 und 73 Zu Bromme werden aufm Hause abgelöhset

74 am Steimcker Fohrt

75 auff der Großen Herstrase vom Steimcke, nach Giffhorn und Hannover

76 vohr dem Dorffe Zicherey nach der Seyte von Bromme und Steimcke

77 an der andern Seyte von Zicherey gegen den Brandenbg. Dorffe Pöckefitz

78 an der Zoll-Stange in Katten-loch genant, vohr dem Dorffe Kroy an den Wege von den Brandenbg.  Dorffe Jahrstet nach Kroy

Als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Viehseuche wurde also die Grenze damals intensiver kontrolliert.

Auch im Jahr 1682 standen entlang der Landesgrenze auf lüneburgischer Seite Wachhütten, wobei allerdings nicht klar ist, ob sie die Ausbreitung einer tierischen oder menschlichen Krankheit verhindern sollten. Von der Existenz dieser Hütten erfahren wir nur, weil nämlich brandenburgische Soldaten die lüneburgische Wachhütte zwischen Wendischbrome und Altendorf niedergebrannt hatten, da sie angeblich auf einem streitigen Ort gestanden haben soll. Der Grenzverlauf war damals nicht genau festgelegt. Dieser Umstand sollte sich erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 ändern.

Die Tischler- und Drechslergilde zu Brome im Rechnungsbuch des Tischlermeisters Friedrich Mertens (1824-1889)

Über die Tischler- und Drechslergilde zu Brome ist bisher nicht allzu viel bekannt. Wir wissen, dass die Gilde bereits im Jahr 1808 bestanden hat. Im Jahr 1856 ghörten ihr sieben Tischler- und vier Drechslermeister an, schreibt Fritz Boldhaus in seiner Dokumentation über die Bromer Handwerker. Akten und Statuten der Tischler- und Drechslergilde liegen uns bisher leider nicht vor.

Dieser Umstand ändert sich nun ein wenig mit dem Rechnungsbuch des Bromer Tischlermeisters Friedrich Mertens (1824-1889), welches er von 1858 bis 1887 geführt hat. Anscheinend war Mertens von 1876 bis 1879 Rechnungsführer der Tischler- und Drechslergilde zu Brome, denn in seinem Rechnungsbuch führt er auf zwei Doppelseiten die Einnahmen und Ausgaben der Gilde für diese Jahre auf.

Auf der linken Seite stehen die Einnahmen, auf der rechten die Audgaben der Tischler- und Drechslergilde, hier von 1876-78. (Original: Archiv MHV Brome)
Links die Einnahmen der Gilde aus dem Jahr 1879, rechts die Ausgaben 1879. (Original: Archiv MHV Brome)

Hier seien nun diese Seiten in Abschrift wiedergegeben:

Tischer & Drechsler Gilde [Einnahmen]

1876

Decbr. 27 In der Casse baar 19 Mk. 27 Pf.

Für 3 Marke von fremde Gesellen gezahlt 75 Pf.

1877 Einnahmen

Febr. 10. An Sondergeld von A. Kausche 3 M.

1878

An Einzunehmende Strafgelder

Am 10. Octobr. verbotet, sind nicht erschienen

1. Hr. Thies belegt mit 5 Gr.

2. E. Schulze dito 5 Gr.

3. Hr. Radsack dito 5 Gr.

Ausgaben für die Tischler & Drechslergilde

1876

Decbr. 27

An 1 1/2 Maß Rum 1 M.

1 1/2 Pfund Zucker 90 Pf.

Kuchen 1 M.

Ausgaben

1877

Febr. 10 Für Bier u. Brantwein 1 M. 50 Pf.

August 10 Für 12 zurückgegebene Marke, an W. Schulze 1 M. 20 Pf.

Septbr. 9 Desgleichen 12 St.: 1 M. 20 Pf.

Novbr. 22 desgleichen 12 St.: 1 M. 20 Pf.

1878

Juli 4 An zurückgegebene Marke an W. Schulze, 54 Stück 5 M. 40 Pf.

Debr. 27 W. Schulze 18 Stück 1 M. 80 Pf.

72 Stück, 7 M. 20 Pf.

6 M. 20 Pf.

für mich gut 13 M. 50 Pf.

Durch baarzahlung eines jeden Meisters 1 M. erhalten.

Tischler & Drechsler Gilde

1879 Einnahmen

Januar

11. Von Baucke, W. Schulze als Geschenke 1 Mark, (2 M.)

12. Von Tesmer, Meinecke, Bratze, Hase, Müller a: 3 M. (15 M.)

17 Von L. Schulze erhalten (7M. 50Pf.)

April

15. Einschreibegebühr von E. Schulze (1 M. 50 Pf.)

15. desgleichen von W. Schulze (1 M. 50 Pf.)

Mais

3 desgleichen von Dammann (1 M. 50 Pf.)

3 desgleichen von Hr. Beneke (1 M. 50 Pf.)

Septbr.

29 desgleichen von Carl Dittmann (1 M. 50 Pf.)

Decbr.

27 desgleichen v. C. Benecke (1 M. 50 Pf.)

[Gesamteinnahmen] 33 M. 50 Pf.

5 Jungmeister a 3 M. (15 M.)

[Gesamteinnahmen] 48 M. 50 Pf.

Tischler & Drechsler Gilde

1879 Ausgaben

Januar

12. laut Rechnung a. Klipp (4 M. 68 Pf.)

12. laut Rechnung an Beierstedt (12 M.)

1. 1/2 Pfund Taback (15 Pf.)

An Tischler Radsack u. Bannier habe ich Restforderung vom 27. Dbr. 78 (2 M.)

13. 1/2 Maß Brantwein (23 Pf.)

An Carl Böse ausgezahlt auf laut Rechnung von W. Mosel (1 M. 35 Pf.)

Mai 23. 24 Stück zurückgegebene Marke an Lademeister W. Schulz (2 M. 40 Pf.)

Novbr.

9. 12 St. dito (1 M. 20 Pf.)

Decbr. 7 Porto u. Couvert, Statuten (40 Pf.)

27. 1 Pfund Butter (1 M.)

27. Taback (65 Pf.)

27. An Tesmer f. Statuten (2 M.)

Laut Rechnung v. Klipp (4 M. 35 Pf.)

Weisbrod u. Käse (3 M. 25 Pf.)

[Gesamtausgaben] 33 M. 66 Pf.

An Vorschuß 12 M. Marke 342 (33 M. 66 Pf.)

Zigarren 4 M. (15 M. 40 Pf.)

[Gesamtausgaben] 53 M. 6 Pf.

Diese Eintragungen in den Einnahmen und Ausgaben der Gilde sind zum Teil nur schwer zu verstehen, weil uns einiges an Hintergrundwissen fehlt. So ist z.B. nicht bekannt, was mit den zurückgegebenen Marken gemeint ist.

An wichtigen Informationen erfahren wir, dass im Jahr 1879 W. Schulze Lademeister der Gilde war, also Vorsitzender.

Für versäumte Sitzungen mussten Strafgelder bezahlt werden. 1878 hatten die Tischlermeister Thies, Schulze und Radsack anscheinend eine Sitzung verpasst und mussten deshalb je 5 Pfennig Strafe in die Gildekasse einzahlen. 1877 hat auch jeder Meister 1 Mark in die Kassen eingezahlt. Hierbei wird es sich um den Jahresbeitrag gehandelt haben, den die Meister zu zahlen hatte. Leider erfahren wir nicht, wie viele Meister damals Mitglieder in der Gilde waren.

Auf jeden Fall kommen im Jahr 1879 einige neue Mitglieder in die Gilde hinzu, nämlich E. Schulze, W. Schulze, Dammann, Hr. Beneke, Carl Dittmann sowie C. Benecke. Ob sie Tischler oder Drechsler waren, geht aus den Aufzeichnungen leider nicht hervor. Auch bleibt unklar, ob sie Gesellen oder Meister waren. Sie mussten je 1 M. 50 Pf. ein Einschreibegebühr für die Aufnahme in die Gilde zahlen. Von fünf Jungmeistern, die namentlich leider nicht genannt werden, sind insgesamt 15 Mark in die Kasse gekommen.

Interessant sind auch die Ausgaben. So bezahlte die Gilde anscheinend zur Verköstigung bei den Gildetreffen Tabak, Bier, Branntwein, Rum, Butter, Weißbrot, Käse, Kuchen und Zucker. Die Gildemitglieder haben wohl bei ihren Gildetreffen zünftig gegessen und getrunken.

Auch wurde Geld ausgegeben für die Statuten, die anscheinend gedruckt wurden, wie dies auch bei der Schuhmachergilde zu Brome der Fall gewesen ist. Die Statuten der Schuhmachergilde zu Brome sind zumindest überliefert, was leider bei der Tischler- und Drechslergilde bisher nicht der Fall ist.

Leider wissen wir bisher nicht mehr über diese Bromer Gilde. Da weitere Aufzeichnungen in Mertens Rechnungen fehlen, ist davon auszugehen, dass er die Kasse nur in den Jahren 1876 bis 1879 geführt hat. Vielleicht tauchen ja in Zukunft noch weitere Unterlagen der Tischler- und Drechslergilde zu Brome auf, die weitere Einblicke in das Gemeinschaftsleben dieser Handwerksmeister geben können.

Tischler Friedrich Mertens (1824-1889) in den Akten der Schuhmachersterbekasse Brome (1825-1898)

Die Schuhmachergilde zu Brome hat am 13. April 1825 eine Schuhmachersterbekasse eingerichtet. Von dieser Sterbekasse sind im Archiv der Burg Brome die Rechnungsbücher von 1834 bis zu deren Auflösung 1898 vorhanden. Durch Zufall fielen mir diese Unterlagen in die Hände und auf der zufällig aufgeschlagenen Seite tauchte der Tischlermeister Friedrich Mertens auf!

Anscheinend konnte jeder Bromer Mitglied in der Schuhmachersterbekasse werden. Da mir die Statuten allerdings nicht vorliegen, können wir das nur anhand der Rechnungsbücher beurteilen.

Der Tischler Friedrich Mertens und seine Frau, deren Namen leider nicht genannt wird, sind am 25. April 1848 der Schuhmachersterbekasse beigetreten. Da beide noch unter 25 Jahre alte waren, musste sie jeweils ein Einkaufsgeld von 6 Gutegroschen in die Sterbekasse einzahlen. Friedrich Mertens wird als Tischler gemeldet. Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, dass er damals noch nicht Tischlermeister war. Fest steht, dass er damals bereits verheiratet war.

Tischler Mertens und seine Frau zahlen jeweils den Einkauf-Betrag von 6 Gutegroschen in die Schuhmachersterbekasse ein. (Original: Archiv Museums Burg Brome)

Die Schuhmachersterbekasse hatte nicht nur die Funktion, im Falle des Todes eine bestimmte Summe auszuzahlen. Vielmehr war es den Mitgliedern anscheinend möglich, sich Geld aus der Sterbekasse zu leihen. Am 13. April 1852 verlieh die Sterbekasse gegen einen ausgehändigten Schulschein an den Achtelbürger Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler. Zu dieser Zeit war Friedrich Mertens also bereits Tischlermeister! Vermutlich hat er den Meistertitel also zwischen 1848 und 1852 erworben.

Am 13. April 1852 lieh sich Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler von der Sterbekasse. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ab Ostern 1853 zahlte er dann, wie es in den Einnahmen der Sterbekasse heißt, die fälligen Zinsen von 1 Reichsthaler 9 Gutegroschen 8 Pfennig ab. Unter Zinsen ist hier der jährliche Abzahlungsbetrag zu verstehen, der 3,5% betrug. Dieser musste so lange gezahlt werden, bis die volle Summe beglichen wurde. Auch Ostern 1854 zahlte er wieder den gleichen Betrag in die Sterbekasse ein.

Beginn der Abzahlung der Schulden Ostern 1853 (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ostern 1954 lieh sich Mertens dann noch mehr Geld von der Sterbekasse, nämlich zusätzlich 10 Reichsthaler gegen einen Schuldschein.

In den folgenden Jahren bezahlte er dann für die insgesamt 50 Reichsthaler jährlich 1 Reichsthaler 18 Gutegroschen ab. Zum Vergleich: Georg Radsack hatte sich einmal 300 Reichsthaler von der Sterbekasse geliehen und zahlte bei einer jährlichen Abzahlung von 3,5% jährlich 10 Reichsthaler 12 Gutegroschen an die Sterbekasse zurück. Der von Mertens geliehene Betrag wirkt dagegen sehr moderat. Die Rückzahlungsquote wurde in einem späteren Jahr dann auf 4% erhöht.

Die untersten beiden Einträge betreffen die Rückzahlungen von Georg Radsack und Friedrich Mertens im April 1855. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Friedrich Mertens ist im Jahr 1889 verstorben. Das genaue Datum ist bisher nicht bekannt. Allerdings erhält seine Witwe aus der Sterbekasse am 27. März 1889 einen Betrag von 45 Mark als Sterbegeld für ihren Mann. Außerdem bekam sie noch aus einer Sammlung unter den Mitglieder 1,25 Reichsmark.

Die Witwe Mertens erhielt 45 Reichsmark aus der Sterbekasse für ihren verstorbenen Mann Friedrich Mertens. (Original: Archiv Museum Burg Brome)
Hier hat die Witwe von Friedrich Mertens den Empfang der 45 Mark quittiert mit ihrer Unterschrift „S. Mertens“. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Allerdings waren die Schulden ihres Mannes noch immer nicht ganz abbezahlt. So musste die Witwe Mertens für die insgesamt 150 Mark (Durch die Einführung der Mark als einheitliche Währung 1871 wurden die Reichsthaler im Verhältnis 1:3 umgerechnet.), die ihr Mann 1852 und 1854 geliehen hatte, am 27. März 1889 noch 6 Mark bezahlen. In den folgenden Jahren finden sich keine Einträge mehr über die Begleichung der Schulden von Friedrich Mertens. Ostern 1889 waren die Schulden damit beglichen.

Friedrich Mertens Witwe muss noch bis nach 1898 gelebt haben, denn für sie wurde bis zur Auflösung der Sterbekasse im Januar 1899 kein Sterbegeld ausbezahlt. Vermutlich ist sie 1899 oder später verstorben.

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