Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Autor: Jens Winter (Seite 15 von 18)

Wiederaufbau Bromes nach dem Brand 1865

Brome wurde immer wieder durch dramatische Brände teilweise oder auch ganz zerstört. So lag ganz Brome z.B. 1625, 1667 und 1807 in Schutt und Asche. Die Liebfrauenkirche wurde erst 1842 wieder aufgebaut – also 35 Jahre nach dem letzten Brand. Danach gab es auch immer wieder kleine und größere Bränden, bei denen jedoch nicht der gesamte Ort abgerannt ist, sondern einzelne Häuser oder auch gleich mehrere benachbarte Häuser. So brannten am 28. Mai 1865 acht Häuser an der nördlichen Seite der Hauptstraße ab.

Bei Bäcker Kratzmann (heute: Hauptstraße 13) brach der Brand aus. Die Gebäude der Witwe Schulze wurden schwer beschädigt. Das Hintergebäude von Tischler Schulze musste abgerissen werden.

Im Gemeindeprotokollbuch wird das dramatische Ereignis durch Bürgermeister Baucke, dessen Haus ebenfalls mit abgebrannt ist, geschildert:

Großes Brand-Unglück in Brome

Am 28. Mai 1865 früh 1 Uhr auf einem Sonntage – brach in dem Hause des Bäckers Kratzmann Haus No. 72, wie Alles im tiefsten Schlafe lag, ein  heftiges Feuer aus, wodurch in der kurzen Zeit etwa 1 ½ Stunden

  1. sämmtliche Gebäude des Bäckers Kratzmann Haus No. 72
  2. desgleichen des Bürgers und Ortsvertreters Aug. Schulze No. 71
  3. desgleichen den Wilhelm Süpkeschen Pupillen gehörigen Haus No. 69
  4. das Wohnhaus nebst Stallgebäude des Bürgers Friedrichs No. 68
  5. sämmtliche Gebäude des Bürgers und Färbers Louis Süpke No. 73
  6. desgleichen des Bürgers du Ortsvertreters Thierarzts C. Kühne No. 74
  7. desgleichen des zeitigen Bürgermeisters und Postspediteurs W. Baucke

niedergebrannt

Außerdem wurden die Gebäude der Wittwe Schulze No. 75 und die Scheune des sub 4 genannten Friedrich stark beschädigt; ein mit Stroh bedachtes Hintergebäude des Tischlermeisters W. Schulze Haus No. 76 mußte auf polizeilicher Anordnung um das Weiterumsichgreifen des Feuers zu verhüten, niedergerissen werden.

Es brannten im Ganzen 7 Bürgerhäuser darin 1 Pferd, mehrere Schweine, Ziegen und Schaafe.

Wodurch das Feuer entstanden ist nicht zu ermitteln gewesen.

Baucke

Der Brand von 1865 im Gemeindeprotokollbuch

Das Haus der Familie Baucke fiel auch den Flammen zum Opfer und wurde bereits 1866 wiederaufgebaut. Das Haus neben dem von Baucke wurde 1877 neu erbaut. Auf dem historischen Foto ist zu sehen, dass das Haus von Baucke, worin sich die Bromer Poststation damals befand, bereits wiederaufgebaut wurde, das Grundstück linke daneben allerdings noch unbebaut ist. Deshalb muss die Aufnahme zwischen 1866 und 1877 aufgenommen worden sein. Es ist die älteste bekannte Fotografie, die die Bromer Hauptstraße zeigt, und die älteste bekannte Fotografie von Brome überhaupt. Insgesamt existieren vier verschiedene Fotografien, die von einem Fotografen damals aufgenommen worden sind. Die anderen zur Serie gehörenden Aufnahmen werden wir in zukünftigen Blogbeiträgen vorstellen.

Eine der ältesten bekannten Fotografien von Brome. Das Haus von Bürgermeister Baucke (heute: Hauptstraße 9), in dem sich die Post befand, wurde 1866 neu aufgebaut. Im Jahr 2018 wurde das Gebäude abgerissen.

Als eine Landesgenze durch Voitze ging

Voitze ist zweigeteilt

Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird Voitze zum ersten Mal im Jahr 1337 als „Vödesse“. Spätestens im 15. Jahrhundert ist das Dorf Voitze durch eine Landesgrenze geteilt: Die eine Hälfte des Dorfes gehörte zur Mark Brandenburg, die andere Hälfte zum Fürstentum Lüneburg. Wodurch diese Teilung entstanden ist und wann genau, ist leider bisher nicht bekannt. Fest steht, dass am 13. Juli 1420 Markgraf Friedrich von Brandenburg den Ritter Günzel von Bartensleben mit den vier brandenburgischen Höfen belehnt.

Übrigens war das halbe Dorf Voitze nicht der einzige Ort, der hier in der Region zur Mark Brandenburg gehörte. Ebenso verhielt es sich mit Wiswedel, Ehra, Lessien, Grußendorf und Stüde. Diese sogenannten „Butendörfer“ waren eine brandenburgische Exklave, die vollständig vom Fürstentum Lüneburg umschlossen war. So gab es z.B. in Wiswedel und Ehra auch eine Zollstation.

Der brandenburgische Teil wurde von Salzwedel aus verwaltet, der lüneburgische vom Amt Knesebeck aus. Gerichtsort für die lüneburgischen Untertanen war das Gericht Brome, für die brandenburgischen Untertanen die Vogtei Steimke.

Voitze im Knesebecker Hausbuch (1670)

Über die genaue Unterteilung des Dorfes gibt das Knesebecker Hausbuch aus dem Jahr 1670 Auskunft. Dort heißt es:

Mitt diesem Dorffe hat es solchen Beschaffenheit, daß es darinne ein Haußt ümbs ander balt Markisch, balt Lüneburgisch ist: finde darinnen vier Lüneburgische Leute, die ihre Feldwrogen folgendermaßen anzeigen: finge an bey der Lautze zwischen Wißwedell vnd Voitze, ginge von der Lautze ümb den Busch an Matschen Akker auff die Königskuhle in der Heide, dann auff den Kreutzweg am Lerchenfelde vff die Baurstücken, von dahr an des Junckers zu Tülow Bullenkamp, auff die Lautze am Tülower Felde, nach dem Ümblauff vnd vff den Facheritz.

Auch steht im Hausbuch, dass es 1670 fünf brandenburgische Untertanen gab. Als lüneburgische Untertanen werden namentlich aufgezählt: Jost Meyer, Heinrich Klop, Jacob Meltzian und Heinrich Wiswedel.

Voitze im Konstributionsregister der Landreiterei Salzwedel (1684/85)

Aus dem Jahr 1684/85 ist das Kontributionsregister der Landreiterei Salzwedel überliefert, in dem die der Landreitere unterstehenden Dörfer detailliert beschrieben werden. Dort heißt es zum Dorf Voitze:

Das Dorff Voitze ist halb Märckisch und halb Lüneburgisch und gehören darin zur Marck 4 Hoffe, der 5te ist halb Märkisch, und halb Lüneburgisch, seind sämbtl[iche] des Herrn von Bartensleben zu Wolffsburg Unterthanen und zu Steimbcke eingepfarret.

Als brandenburgische Untertanen werden namentlich aufgezählt: Hannß Thiel, Hannß Kloppe, Heinrich Bock, Jacob Dreyer und Hannß Schröder.

In diesen beiden Beschreibungen, die etwas in der gleichen Zeit entstanden sind, gibt es einen kleinen Unterschied: Während das Knesebecker Hausbuch von vier lüneburgischen Untertanen schreibt, so sind im Kontributionsregister der Landreiterei Salzwedel vier brandenburgische Untertanen erwähnt sowie ein je zur Hälfte zu Brandenburg bzw. Lüneburg gehörender Hof. Dieser halbe Hof fehlt in der Auflistung des Knesebecker Hausbuches. Eine Erklärung für diesen kleinen Unterschied gibt es bisher nicht.

Diese Karte aus dem 18. Jahrhundert zeigt die Grenzziehung von vor 1692. Durch Voitze verläuft eine Landesgrenze.

Vertrag von Wallstawe (1692)

Erst mit dem Vertag von Wallstawe im Jahr 1692 wurde die Landesgrenze durch Voitze beseitigt. In diesem Vertrag wurde ein Gebietsaustausch zwischen der Mark Brandeburg und dem Fürstentum Lüneburg vereinbart. So wurden die zuvor brandenburgischen Dörfer Stüde, Grußendorf, Lessien, Wiswedel und halb Voitze Lüneburg zugeschlagen.

Als Austausch wurde der Brome Bogen verkleinert, denn die wüste Feldmark Kleistow fiel an Brandenburg. Auch wurden Nettgau und die Wiechmannsmühle an der Ohre bei Gladdenstedt brandenburgisch. Damit wurde die Ohre von Haselhorst bis Wendischbrome zur Landesgrenze. Und die Zollstationen in Ehra und Wiswedel wurden aufgelöst.

Zur Geschichte der Gödchenmühle bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Die Mühle bei Wendischbrome

Im Jahr 1473 wird zum ersten Mal eine Mühle bei Wendischbrome. Sie gehört zum Sökeschuldschen Freihof in Brome. Allein schon die Bezeichnung weist auf eine Lage östlich der Ohre hin, also auf der Wendischbromer Feldmark. In der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist tatsächlich die alte Mühlenstelle auf der Wendischbromer Feldmark eingezeichnet! Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Mühle bei Wendischbrome. Denn die eingezeichnete alte Mühlenstelle befindet sich auch heute noch in der Wendischbromer Feldmark. Wann genau die Mühle auf das westliche Ohreufer verlegt wurde, ist unbekannt, ebenso wie die Gründe der Verlegung.

Die wüste Mühle bei Wendischbrome wird auch in dem Protokoll über die Grenzbereisung der Nord- und Westgrenze der Altmark erwähnt. Die Bereisung im Oktober 1721 diente dazu, Schmuggelwege über die Grenze zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Die Kommission stellte fest , dass „bey der wüsten Mühle oder Wendisch Bremer Knick genandt“ ein Schmuggelweg über die Ohre geht, der durch die Anlegung eines doppelten Grabens verhindert werden könnte.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bezieht sich also die Erwähnung im Jahr 1473 auf die Wendischbromer Mühle und nicht auf die Gödchenmühle.

Die alte Mühlenstelle bei Wendischbrome in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert)

Die Gödchenmühle vom 16. bis ins 18. Jahrhundert

Der Müller Jacob Godiche

Rund einhundert Jahre nach der Ersterwähnung der Mühle bei Wendischbrome befindet sich definitiv eine Mühle auf dem Westufer der Ohre zwischen Benitz und Altendorf. Der dortige Müller Jacob Godiche wird als Schirhornmüller bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass die Mühle damals als Schirhornmühle bekannt war. Vermutlich war dort vor Godiche ein Müller namens Schirhorn tätig. Anscheinend wurde die Mühle dann später nach dem Familiennamen Godiche in Gödchenmühle umbenannt. Möglicherweise war die Familie Godiche dort über mehrere Generationen als Müllerfamilie ansässig, so dass sich der neue Name Gödchenmühle eingebürgert hat. Bis heute ist die Mühle unter diesem Namen bekannt.

Der Schirhornmüller Jacob Godiche stand, so ist den Bromer Gerichtsprotokollen zu  entnehmen, zumindest in den Jahren 1589 bis 1591 regelmäßig auch wegen Diebstahls vor dem Bromer Gericht. So wurde Jacob Godiche am 18. Juni 1589 zu einem Thaler Strafe verurteilt, weil er einen Ast aus dem Holz gestohlen hatte. Am 11. Mai 1591 wurde er dann wieder wegen Holzdiebstahl verurteilt – dann aber zu einem Gulden Strafe. Auch hat er den Zweig nicht selbst aus dem „Benitzer Horrn“ gestohlen, vielmehr waren es diesmal seine Kinder.

Gerade einmal etwas mehr als einen Monat später stand Jacob Godiche wieder vor Gericht. Diesmal prozessierte der Altendorfer Schmied, dessen Namen leider nicht erwähnt wird, gegen den Müller. Der Hund des Müllers habe ein Schaf des Schmiedes totgebissen. Bei diesem Vorfall scheinen auch Schimpfworte von Seiten des Müllers gefallen zu sein. Im Gerichtsprotokoll steht, dass sie sich nun in Güte vertragen wollten. Außerdem zahlte der Müller dem Schmied auch eine Entschädigung für das tote Schaf.

Am 23. September 1591 war er wieder im Bromer Gericht, allerdings dieses Mal wegen eines Hauskaufes. Jacob Godiche, er wird als der Schirhornmüller bezeichnet, hatte vor etlichen Jahren den Hof von Hans Ruter zu Altendorf gekauft. Als Kaufpreis wurden 80 Gulden vereinbart. Anscheinend war Rute sehr verschuldet, denn der Schulze von Zasenbeck forderte von ihm noch 50 Gulden. Auch hatte Rute die Clamer von dem Knesebeck zustehende Pacht nicht bezahlt. Der Schulze zu Zasenbeck reduzierte von sich aus den Betrag um 20 Gulden, so dass er 30 Gulden noch 30 Gulden forderte. Diese Summe wurde ihm aus dem Hofverkauf an Jacob Godiche zugesprochen. Godiche sollte nun die 30 Gulden in Raten abbezahlen, was damals üblich war. Jedes Jahr an Weihnachten sollte Godiche 5 Gulden an den Zasenbecker Schulzen bezahlen, so lange, bis die Summe beglichen wurde. Die restlichen 50 Gulden aus dem Hauskauf sollt er dagegen direkt an den Verkäufer Hans Rute bezahlen – wahrscheinlich auch in Raten.

Der Müllermeister Heinrich Lansmann

Über die folgenden etwas mehr als 100 Jahre liegen uns bisher leider keine Quellen vor, die über die Gödchenmühle berichten. Erst in Quellen vom Ende des 17. Jahrhunderts finden wir einige wenige Erwähnungen der Gödchenmühle und der dortigen Müller. So wird in einer Auflistung der schulpflichtigen Kinder im Kirchspiel Brome erwähnt, dass im Jahr 1694 der noch schulpflichtige Johan Christoff Queckenstedt bei Heinrich Lansmann, dem Müller der Gödchenmühle, arbeitete. Vermutlich besuchte er die Schule nicht.

Am 13. Juni 1696 erschien der Müllermeister Heinrich Lansman, Müller aus der „Gödecken Mühle“ vor dem Bromer Gericht und klagt gegen die Gemeinde Altendorf. Die Gemeinde Altendorf hatte in dem Jahr in seinem Namen eine Tonne Bier ausgetrunken dafür, dass sein Vieh jährlich auf die Altendorfer Weide gehen konnte. Er zieht gegen die Gemeinde Altendorf vor Gericht, da er bisher nur ½ Tonne Bier gegeben hätte und er deshalb die unberechtigte Forderung der Gemeinde Altendorf zurückweist. Die Gemeinde Altendorf argumentiert,  dass die Tochter des Müllers heimlich unberechtigterweise ein Pferd aus dem Pfandstall geholt habe. Die Gründe für die Pfändung werden in dem Gerichtsprotokoll leider nicht erwähnt. Die Gemeinde besteht nun darauf, die „Bauerköhr“ als Strafe zu bekommen. Dabei handelte es sich genau um die halbe Tonne Bier, die angeblich zuviel berechnet wurde. Das Bromer Gericht bescheinigte der Gemeinde Altendorf ihr rechtmäßiges Handeln und erkannte die Bauernköhr an. Der Kläger musste also die Tonne Bier bezahlen.

In der bereits erwähnten Grenzbereisung wird auch die Gödchenmühle erwähnt. Die Kommission stellt fest, dass auch die in der Nähe wohnenden brandenburgischen Untertanen, also die Bewohner von Wendischbrome, die Gödchenmühle zum Mahlen ihres Brotkorns nutzten. Und genau da lag das Problem, denn den brandenburgischen Untertanen war es nicht erlaubt, das Korn ins Lüneburgische zur Gödchenmühle zu bringen. Dies galt nämlich als Schmuggel und dem Staat entgingen Zolleinnahmen. Als Maßnahme zur Beseitigung dieses Missstandes wurde die Installation eines Schlagbaumes aus Wendischbromer Seite vorgeschlagen.

Auf der Karte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist die Gödchenmühle mit dem Bezeichnung „Gädjen Mühle“ eingezeichnet. Hier endet nun vorerst der historische Exkurs über die Geschichte der Gödchenmühle. In einem zukünftigen Blogeintrag werden wir die weitere Entwicklung bis heute betrachten.

Die Gödchenmühle in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert). Gut zu erkennen ist der Weg von der Mühle Richtung Wendischbrome.

Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan (1599/1602) – Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ersterwähnung von Peter Berckhan als Bromer Bürgermeister

Über die Bromer Bürgermeister vor dem 19. Jahrhundert ist bisher wenig bekannt. Die älteste Erwähnung eines Bromer Bürgermeisters findet sich nach derzeitigem Kenntnissstand in den Bromer Gerichtsprotokollen aus dem Jahr 1599. Damals wird Peter Berckhan als „Burgmeister zu Brohma“ erwähnt. Er trat als Zeuge in einer Eheberedung, das ist ein Ehevertrag, vor dem Bromer Gericht auf. 

Auch in anderen Gerichtsverhandlungen in den folgenden Jahren tritt er immer wieder als Zeuge in Erscheinung, ohne dass jedoch in den Akten sein Bürgermeisteramt erwähnt wird. Wann er genau Bürgermeister war, lässt sich nicht feststellen. Auch steht nicht fest, wie er dieses Amt erlangt hat.

Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ein zweites Mal wird Peter Berckhan in den Bromer Gerichtsakten im Jahr 1602 als Bürgermeister erwähnt.  Am 18. April 1602 wurde in Altendorf ein gewisser Bartholomeus, ein Soldat aus Angermünde, ermordet. Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan, der namentlich nicht genannte Schulze von Altendorf sowie Carsten Lutte besichtigten den Toten und stellten fest, dass dieser vier Wunden am Arm hatte, die von einem Brotmesser verursacht worden waren. Des Weiteren fanden sie auch eine Wunde am Rücken, eine in der Brust und eine am Kinn. Die Mutter des Ermordeten forderte ein anständiges Begräbnis, was dann auch von Amtswegen in Altendorf umgesetzt wurde. Er wurde auf dem Altendorfer Kirchhof an der Mauer begraben. Der Täter ist in der Tatnacht unerkannt geflohen. Da die Gerichtsakten nichts mehr über den Täter oder den Mord berichten, ist davon auszugehen, dass er nie erfasst wurde.

Klar ist also, dass Peter Berckhan mindestens in den Jahren 1599 und 1602 Bürgermeister war. Vielleicht finden wir zukünftig in anderen Akten noch genauere Angaben zu seiner Amtszeit und seinen Aufgaben als Bürgermeister.

Festlegung des Grenzverlaufes zwischen Ehra und Wiswedel (1583)

Im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: Vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die Orte, an denen sie Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zieleitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

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