Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Altendorf (Seite 5 von 5)

Zur Geschichte der Gödchenmühle bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Die Mühle bei Wendischbrome

Im Jahr 1473 wird zum ersten Mal eine Mühle bei Wendischbrome. Sie gehört zum Sökeschuldschen Freihof in Brome. Allein schon die Bezeichnung weist auf eine Lage östlich der Ohre hin, also auf der Wendischbromer Feldmark. In der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist tatsächlich die alte Mühlenstelle auf der Wendischbromer Feldmark eingezeichnet! Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Mühle bei Wendischbrome. Denn die eingezeichnete alte Mühlenstelle befindet sich auch heute noch in der Wendischbromer Feldmark. Wann genau die Mühle auf das westliche Ohreufer verlegt wurde, ist unbekannt, ebenso wie die Gründe der Verlegung.

Die wüste Mühle bei Wendischbrome wird auch in dem Protokoll über die Grenzbereisung der Nord- und Westgrenze der Altmark erwähnt. Die Bereisung im Oktober 1721 diente dazu, Schmuggelwege über die Grenze zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Die Kommission stellte fest , dass „bey der wüsten Mühle oder Wendisch Bremer Knick genandt“ ein Schmuggelweg über die Ohre geht, der durch die Anlegung eines doppelten Grabens verhindert werden könnte.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bezieht sich also die Erwähnung im Jahr 1473 auf die Wendischbromer Mühle und nicht auf die Gödchenmühle.

Die alte Mühlenstelle bei Wendischbrome in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert)

Die Gödchenmühle vom 16. bis ins 18. Jahrhundert

Der Müller Jacob Godiche

Rund einhundert Jahre nach der Ersterwähnung der Mühle bei Wendischbrome befindet sich definitiv eine Mühle auf dem Westufer der Ohre zwischen Benitz und Altendorf. Der dortige Müller Jacob Godiche wird als Schirhornmüller bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass die Mühle damals als Schirhornmühle bekannt war. Vermutlich war dort vor Godiche ein Müller namens Schirhorn tätig. Anscheinend wurde die Mühle dann später nach dem Familiennamen Godiche in Gödchenmühle umbenannt. Möglicherweise war die Familie Godiche dort über mehrere Generationen als Müllerfamilie ansässig, so dass sich der neue Name Gödchenmühle eingebürgert hat. Bis heute ist die Mühle unter diesem Namen bekannt.

Der Schirhornmüller Jacob Godiche stand, so ist den Bromer Gerichtsprotokollen zu  entnehmen, zumindest in den Jahren 1589 bis 1591 regelmäßig auch wegen Diebstahls vor dem Bromer Gericht. So wurde Jacob Godiche am 18. Juni 1589 zu einem Thaler Strafe verurteilt, weil er einen Ast aus dem Holz gestohlen hatte. Am 11. Mai 1591 wurde er dann wieder wegen Holzdiebstahl verurteilt – dann aber zu einem Gulden Strafe. Auch hat er den Zweig nicht selbst aus dem „Benitzer Horrn“ gestohlen, vielmehr waren es diesmal seine Kinder.

Gerade einmal etwas mehr als einen Monat später stand Jacob Godiche wieder vor Gericht. Diesmal prozessierte der Altendorfer Schmied, dessen Namen leider nicht erwähnt wird, gegen den Müller. Der Hund des Müllers habe ein Schaf des Schmiedes totgebissen. Bei diesem Vorfall scheinen auch Schimpfworte von Seiten des Müllers gefallen zu sein. Im Gerichtsprotokoll steht, dass sie sich nun in Güte vertragen wollten. Außerdem zahlte der Müller dem Schmied auch eine Entschädigung für das tote Schaf.

Am 23. September 1591 war er wieder im Bromer Gericht, allerdings dieses Mal wegen eines Hauskaufes. Jacob Godiche, er wird als der Schirhornmüller bezeichnet, hatte vor etlichen Jahren den Hof von Hans Ruter zu Altendorf gekauft. Als Kaufpreis wurden 80 Gulden vereinbart. Anscheinend war Rute sehr verschuldet, denn der Schulze von Zasenbeck forderte von ihm noch 50 Gulden. Auch hatte Rute die Clamer von dem Knesebeck zustehende Pacht nicht bezahlt. Der Schulze zu Zasenbeck reduzierte von sich aus den Betrag um 20 Gulden, so dass er 30 Gulden noch 30 Gulden forderte. Diese Summe wurde ihm aus dem Hofverkauf an Jacob Godiche zugesprochen. Godiche sollte nun die 30 Gulden in Raten abbezahlen, was damals üblich war. Jedes Jahr an Weihnachten sollte Godiche 5 Gulden an den Zasenbecker Schulzen bezahlen, so lange, bis die Summe beglichen wurde. Die restlichen 50 Gulden aus dem Hauskauf sollt er dagegen direkt an den Verkäufer Hans Rute bezahlen – wahrscheinlich auch in Raten.

Der Müllermeister Heinrich Lansmann

Über die folgenden etwas mehr als 100 Jahre liegen uns bisher leider keine Quellen vor, die über die Gödchenmühle berichten. Erst in Quellen vom Ende des 17. Jahrhunderts finden wir einige wenige Erwähnungen der Gödchenmühle und der dortigen Müller. So wird in einer Auflistung der schulpflichtigen Kinder im Kirchspiel Brome erwähnt, dass im Jahr 1694 der noch schulpflichtige Johan Christoff Queckenstedt bei Heinrich Lansmann, dem Müller der Gödchenmühle, arbeitete. Vermutlich besuchte er die Schule nicht.

Am 13. Juni 1696 erschien der Müllermeister Heinrich Lansman, Müller aus der „Gödecken Mühle“ vor dem Bromer Gericht und klagt gegen die Gemeinde Altendorf. Die Gemeinde Altendorf hatte in dem Jahr in seinem Namen eine Tonne Bier ausgetrunken dafür, dass sein Vieh jährlich auf die Altendorfer Weide gehen konnte. Er zieht gegen die Gemeinde Altendorf vor Gericht, da er bisher nur ½ Tonne Bier gegeben hätte und er deshalb die unberechtigte Forderung der Gemeinde Altendorf zurückweist. Die Gemeinde Altendorf argumentiert,  dass die Tochter des Müllers heimlich unberechtigterweise ein Pferd aus dem Pfandstall geholt habe. Die Gründe für die Pfändung werden in dem Gerichtsprotokoll leider nicht erwähnt. Die Gemeinde besteht nun darauf, die „Bauerköhr“ als Strafe zu bekommen. Dabei handelte es sich genau um die halbe Tonne Bier, die angeblich zuviel berechnet wurde. Das Bromer Gericht bescheinigte der Gemeinde Altendorf ihr rechtmäßiges Handeln und erkannte die Bauernköhr an. Der Kläger musste also die Tonne Bier bezahlen.

In der bereits erwähnten Grenzbereisung wird auch die Gödchenmühle erwähnt. Die Kommission stellt fest, dass auch die in der Nähe wohnenden brandenburgischen Untertanen, also die Bewohner von Wendischbrome, die Gödchenmühle zum Mahlen ihres Brotkorns nutzten. Und genau da lag das Problem, denn den brandenburgischen Untertanen war es nicht erlaubt, das Korn ins Lüneburgische zur Gödchenmühle zu bringen. Dies galt nämlich als Schmuggel und dem Staat entgingen Zolleinnahmen. Als Maßnahme zur Beseitigung dieses Missstandes wurde die Installation eines Schlagbaumes aus Wendischbromer Seite vorgeschlagen.

Auf der Karte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist die Gödchenmühle mit dem Bezeichnung „Gädjen Mühle“ eingezeichnet. Hier endet nun vorerst der historische Exkurs über die Geschichte der Gödchenmühle. In einem zukünftigen Blogeintrag werden wir die weitere Entwicklung bis heute betrachten.

Die Gödchenmühle in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert). Gut zu erkennen ist der Weg von der Mühle Richtung Wendischbrome.

Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan (1599/1602) – Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ersterwähnung von Peter Berckhan als Bromer Bürgermeister

Über die Bromer Bürgermeister vor dem 19. Jahrhundert ist bisher wenig bekannt. Die älteste Erwähnung eines Bromer Bürgermeisters findet sich nach derzeitigem Kenntnissstand in den Bromer Gerichtsprotokollen aus dem Jahr 1599. Damals wird Peter Berckhan als „Burgmeister zu Brohma“ erwähnt. Er trat als Zeuge in einer Eheberedung, das ist ein Ehevertrag, vor dem Bromer Gericht auf. 

Auch in anderen Gerichtsverhandlungen in den folgenden Jahren tritt er immer wieder als Zeuge in Erscheinung, ohne dass jedoch in den Akten sein Bürgermeisteramt erwähnt wird. Wann er genau Bürgermeister war, lässt sich nicht feststellen. Auch steht nicht fest, wie er dieses Amt erlangt hat.

Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ein zweites Mal wird Peter Berckhan in den Bromer Gerichtsakten im Jahr 1602 als Bürgermeister erwähnt.  Am 18. April 1602 wurde in Altendorf ein gewisser Bartholomeus, ein Soldat aus Angermünde, ermordet. Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan, der namentlich nicht genannte Schulze von Altendorf sowie Carsten Lutte besichtigten den Toten und stellten fest, dass dieser vier Wunden am Arm hatte, die von einem Brotmesser verursacht worden waren. Des Weiteren fanden sie auch eine Wunde am Rücken, eine in der Brust und eine am Kinn. Die Mutter des Ermordeten forderte ein anständiges Begräbnis, was dann auch von Amtswegen in Altendorf umgesetzt wurde. Er wurde auf dem Altendorfer Kirchhof an der Mauer begraben. Der Täter ist in der Tatnacht unerkannt geflohen. Da die Gerichtsakten nichts mehr über den Täter oder den Mord berichten, ist davon auszugehen, dass er nie erfasst wurde.

Klar ist also, dass Peter Berckhan mindestens in den Jahren 1599 und 1602 Bürgermeister war. Vielleicht finden wir zukünftig in anderen Akten noch genauere Angaben zu seiner Amtszeit und seinen Aufgaben als Bürgermeister.

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