Bromer Geschichte

Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

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Alte Grenzmarkierungen bei Brome

Ein Schnedehügel markiert die Grenze im Bromer Bogen. Der Feldstein lag ursprünglich oben auf dem Schnedehügel. Foto: Gerd Blanke

Der Vertrag von Wallstawe (1692) und die Entstehung der Grenzmarkierungen

Schon vor dem Fall der Grenze zur ehemalige DDR waren mir die Hügel im Wald östlich von Brome aufgefallen. Eine nähere Untersuchung war wegen der Lage genau auf der Demarkationslinie nicht möglich. Bei der Beschäftigung mit der Ortsgeschichte stieß ich erneut auf die Erwähnung dieser „Schnedehügel“.

Mehr als 300 Jahre ist es her, dass die Grenzziehung um den damaligen lüneburgischen Ort Brome neu geordnet wurde. Der Vertrag von Wallstawe, auch Permutationsvertrag von Wallstawe genannt, wurde am 14.06.1692 zwischen Kurfürst Friedrich lll. von Brandenburg und Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg-Celle geschlossen. Hier vereinbarte man einen Gebietsaustausch, sowie eine Grenzbegradigung.

Die bisher zu Brandenburg gehörenden Orte Ehra, Lessien, Wiswedel, der halbe Ort Voitze mit der Kiebitzmühle, sowie Grußendorf, fielen an das Herzogtum Lüneburg-Celle. Das lüneburgische Dorf Nettgau, die wüsten Feldmarken von Gladdenstedt,, Messien und Kleistow, sowie die Wichmannsmühle bei Gladdenstedt, gingen an das Kurfürstentum Brandenburg über, ebenso wie die lüneburgische Exklave Wallstawe. Die in dem Vertrag neu festgelegte Grenze ist seit dieser Zeit kaum verändert worden und bildete auch die „Staatsgrenze West“ der DDR. 1733 fertigen der königlich-großbritannische Ingenieur Michaelsen und der preußische Vermessungsingenieur Simon Spaldeholtz gemeinsam eine Grenzkarte nach den Vorgaben des Vertrages von Wallstawe an. Hier sind alle Grenzmarkierungen eingetragen. Nur neun der insgesamt 86 „Schnedehügel“, die mit Pfählen gekennzeichnet waren, sind im Wald des „Bromer Bogens“ noch vorhanden.

Wie sehen Schnedehügel aus?

Es handelt sich um bis zu 5 Meter breite und bis zu 1,50 m hohe Erdhügel (Schnedehügel), von denen wahrscheinlich alle auf der Spitze einen Feldstein trugen. Bei vier Schnedehügeln liegen in unmittelbarer Nähe noch die zugehörigen Steine.

Die restlichen Grenzmarkierungen sind durch menschliche Einflüsse verschwunden, ehemalige Hügel abgetragen und übergepflügt. Auf der Karte ist deutlich zu erkennen, dass die ehemaligen Grenzmarkierungen meistens dort gesetzt worden sind, wo sich die Richtung der Grenze änderte.

Auf der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen von 1754 sind alle 1692 angelegten Grenzmarkierungen verzeichnet. Die roten Zahlen zeigen an, welche Hügel heute noch existieren.
Die Zahlen 1 bis 9 zeigen Standorte der noch vorhandenen Schnedehügel. Luftbild: GoogleEarth

Früher müssten sie weithin sichtbar gewesen sein, denn damals gab es hier nur wenig, was wir heute als Wald bezeichnen würden, da es auch keine nachhaltige Waldwirtschaft gab. Die nicht beackerte Landschaft bestand aus Heide, vereinzelten Bäumen und Buschwerk. Jeder holte sich sein Bau- und Brennholz dort, wo es am bequemsten war. Neu aufkeimendes Gehölz wurde durch Hüten von Vieh am Wachsen gehindert.

In jüngster Zeit wurden die noch vorhandenen Sandhügel per GPS eingemessen, fotografiert, kartiert und den Denkmalschutzbehörden von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gemeldet. In beiden Bundesländern waren sie bisher nicht bekannt und erfasst, werden aber nun in das Verzeichnis der Bodendenkmale aufgenommen. So dürfte ihre Existenz auch zukünftig gesichert sein. Ein Hinweisschild wird in Kürze an der „Wegespinne“ nahe der B 248 errichtet.

Festlegung des Grenzverlaufes zwischen Ehra und Wiswedel (1583)

Im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: Vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die Orte, an denen sie Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zieleitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

Bericht über die Grenze zwischen Grußendorf, Dannenbüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien (1570)

Verlauf der Landesgrenze

Im Staatsarchiv Hannover ist ein interessanter Bericht über den Grenzverlauf zwischen Grußendorf, Dannebüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien aus dem jahr 1570 erhalten, der uns einen Einblick in die damaligen Grenzstreitigkeiten liefert. Während Dannenbüttel und Westerbeck 1570 zum Amt Gifhorn gehörten und damit lüneburgisch waren, gehörten Grußendorf und Stüde zu denen von Bartensleben zu Wolfsburg, die vom brandenburgischen Kurfürsten die beiden Dörfer zum Lehen erhalten hatten. Die Grenze war also eine Landesgrenze!

Am Hierßbrunnen (wohl: Herzbrunnen) stoßen die Feldmarken von Dannenbüttel, Westerbeck und Grußendorf zusammen, wie die von Bartensleben behaupten (und was das Amt Gifhorn nicht anerkennen wollte). Von dort ging die Grenze „an einen Grundt im Barsau“, wo ein mit einem Kreuz gekennzeichneter Baum gestanden hat. Dort war auch ein doppelter Graben gezogen, der zu beiden Seiten aufgeworfen war. Das dritte Grenzmal war der sogenannten Schönewörder Stieg, welcher durch Jacob Dietrichs Stall zu Stüde ging. Die drei Höfe zu Stüde wurden erst innerhalb der vergangenen 16 Jahren (Stüde wurde demnach 1554 gegründet). Vom Schönewörder Stieg ging die Grenze durch das Moor bis auf den Suderbecke, wo „sich Ise unndt Suderbecke scheidet“ (Zusammenfluss von Ise und Sauerbach südlich von Wahrenholz). Von dort ging die Grenze den Sauerbach entlang, dann zwischen den Großen und Kleinen Düsterhöpen (ein Fichtenbusch) entlang über das Steertmoor auf einen großen Stein zu, wo einst ein Grab gewesen sein soll. Von dort geht die Grenze bis auf den Bickelstein.

Gründe für die Streitigkeiten

Das Amt Gifhorn hatte einige wichtige Argumente gegen diese von den von Bartensleben behauptete Grenzziehung einzuwenden. Zuerst war Gifhorn der Meinung, dass Grußendorf zum Amt Gifhorn gehöre und lüneburgisch wäre. Außerdem bestritten sie, dass der Hierßbrunnen an einer Gemarkungsgrenze liegt, vielmehr gehöre er ihrer Interpretation nach zu Dannenbüttel und damit zum Amt Gifhorn. Außerdem behaupteten die Gifhorner, dass die Gemarkungsgrenze zwischen Dannenbüttel, Westerbeck und Stüde einerseits und Grußendorf andererseits bereits vor etlichen Jahren im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt und mit Aufwürfen und Malhügeln markiert wurde. Die von Bartensleben dagegen bestreiten diese einvernehmliche Lösung und führen an, dass vor 20 Jahren (also um 1500) das Amt Gifhorn von sich aus diese Markierungen haben machen lassen, womit die von Bartensleben aber 1570 nicht mehr einverstanden waren.

Der Kreuzstein wurde 1570 als Grenzmarkierung vom Amt Gifhorn als Grenzmarkierung aufgestellt. Foto: Gerd Blanke

Der Kreuzstein – Das weiße Kreuz als Grenzmarkierung (1570)

Im Jahr 1570 hat Johann von Seggerden, Hauptmann zu Gifhorn, ein neues steinernes Kreuz (genannt „das weiße Kreuz“) machen und setzen lassen an der Stelle im Bockling, vor einmal ein Holzkreuz gestanden hat, das aber mehrfach zerstört wurde. Das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an, wohingegen die von Bartensleben anführen, dass an der Stelle einmal ein Kramer erschlagen wurde und zur Erinnerung an diese Tat dort das Kreuz aufgestellt wurde. Die Ämter Gifhorn und Knesebeck sahen das Kreuz als eine Grenzmarkierung zwischen den beiden Ämtern an. Es wurde behauptet, dass die Grenze vom Sauerbach bis an das steinerne Kreuz verlief und von dort über den Ehraer Grundzapfen bis nach Wiswedel, von dort schließlich bis zur Ohre verliefe.

Allerdings konnte diese Behauptung des Amtes Gifhorn nicht bestätigt werden, denn auf diesem Weg vom Kreuz in Richtung Ehraer Grundzapfen konnten keine Markierungszeichen an Steinen, Bäumen, Malhaufen oder an Gewässern gefunden wurden.

Letztendlich konnten sich die von Bartensleben mit ihrer Argumentation (vorerst) durchsetzen.

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Streitigkeiten um den Grenzverlauf zwischen Zicherie und Böckwitz (1653)

Festlegung des Grenzverlaufs im Jahr 1543

Dem Text des Vertrages von Wallstawe vom 14. Juni 1692  ist zu entnehmen, dass die Grenze von Brome bis Zicherie und Böckwitz bereits im Jahr 1543 einmal festgelegt wurde. Es heißt:

Nach diesen hat man derner die grentz unterhalb Brohma von der ohre bis hinter Böckwitz und Zicherey nach anweisung des recessus de ao: 1543 renoviret, und mit itzigen Nhmen von denen orthen, da die alten verändert, Beschrieben.

Die Grenze wurde bis an den „Heimlichen Busch“ mit Hügeln und Grenzpfählen markiert, heißt es wenig später im Vertrag.

Über die Grenze von Zicherie bis in den Drömling konnte allerdings keine Einigung erzielt werden. Hier gab es von nun an zwei Grenzlinie: nach lüneburgischer Interpretation verlief die Grenze entlang der Teuternitz; nach brandenburgischer Interpretation verlief westlich der Teuternitz, wo Malhügel den Verlauf markieren. Die Lüneburger erkannten diese Malhügel aber nur als Feldmarkgrenze an, nicht aber als Landesgrenze.

Die Hügel wurden 1570 sogar noch einmal erneuert mit der Bemerkung, dass sie keinem zum Nachteil sein sollen. Der genaue Grenzverlauf wurde aber wieder nicht geklärt.

Ausschnitt aus der Karten von Strauß (1688) - Die gestrichelte Linie ist der Grenzverlauf nach lüneburgischer Interpretation an der Teuternitz entlang. Die Mahlhügel mit den Nummern 125 markieren die Grenze nach brandenburgischer Interpretation.

Eskalation des Grenzstreitigkeit ab 1653

Aber im Jahr 1653 ist die Lage in Zicherie-Böckwitz eskaliert, als Carsten Broman aus Böckwitz seine 60 Bienenstöcke an einen strittigen Ort gesetzt hatte. Der bartenslebensche Amtmann zu Brome pfändete daraufhin 53 Bienenstöcke und ließ sie nach Brome bringen. Die restlichen sieben verblieben an Ort und Stelle, weil sie nicht mehr transportiert werden konnten.

Was war nun genau geschehen?  Die Grenze war an dieser Stelle südlich der beiden Orte wohl doch nicht so eindeutig markiert, wie es im Vertrag von Wallstawe angedeutet wurde. Es gab zwei Auffassungen vom genauen Grenzverlauf, wie auch der Karte von Strauß (1688) zu entnehmen ist.

  1. Bartenslebensche Auffassung: Die Grenze zwischen Brandenburg und Lüneburg verlief entlang der Teuternitz bis an der Stelle, wo sie in die Ohre fließt.
  2. Brandenburgische Auffassung: Westlich der Teuternitz sind Erdhügel, die die Grenze bilden. Hier stellt sich die Interpretationsfrage: Welche Grenze ist hiermit nun gemeint: die zwischen Brandenburg und Lüneburg (also eine Landesgrenze) oder eine Feldmarkgrenze zwischen Zicherie und Böckwitz?

Auch im März 1655 gab es noch keine Einigung in diesem Grenzstreit. Zu der Zeit waren bereits 23 der gepfändeten Bienenstöcke tot, wie es in einem Schreiben des Amtes Knesebeck heißt. Diesem Schreiben fügt er als Beweise die Rezesse von 1543 und 1570 bei. In einem weiteren Schreiben fordert er von Carsten Broman 1 Pfennig Fluggeld für jedes seiner 60 Bienenvölker. Broman sollte also auch noch dafür bezahlen, dass die Völker in Brome ausfliegen konnten Honig sammelten!

Im Oktober 1655 waren von den 53 gepfändeten Bienenvölkern nur noch ungefähr zehn am Leben, wie Güntzel Klingbeil berichtet. Wie diese Geschichte nun ausgegangen ist, ist den Akten leider nicht zu entnehmen.

Bienendiebstahl bei der Kiebitzmühle (1683)

Dem Müller Carsten Bammel wurde am 2. September 1683 nachts ein Bienenstock bei der Kiebitzmühle gestohlen. Carsten Bammel scheint kein Imker mit vielen Bienenvölkern gewesen zu sein, denn aus dem Gerichtsprotokoll geht hervor, dass an der Kiebitzmühle nur zwei Bienenstöcke gestanden hatten. Die Bienenhaltung war wohl nur für die Deckung des Eigenbedarfs an Honig bestimmt gewesen. Bei den beiden Bienenstöcken handelte es sich wohl um seine sogenannten „Leibimmen“, die für die Überwinterung behalten und nicht zur Honigernte genutzt wurden. Schon allein deshalb war der Diebstahl ein herber Verlust für ihn, weil er dadurch im kommenden Jahr nur Schwärme aus dem einen verbliebenen Korb zur Honigernte nutzen konnte.

Er meldete den Diebstahl dem Gericht in Fahrenhorst, das daraufhin eine Hausdurchsuchung veranlasste. Tatsächlich wurde auch im Haus von Jürgen Bammel Honig gefunden. Er scheint selbst keine Bienen besessen zu haben, denn dann hätte er sich nicht wegen Honigbesitzes des Diebstahls verdächtig gemacht. Inwieweit eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Angeklagten Jürgen Bammel und dem Kläger Kiebitzmüller Carsten Bammel bestand, ist in den Gerichtsakten nicht erwähnt, aber stark zu vermuten. In der Gerichtsverhandlung am 8. September 1683 gab Jürgen Bammel den Diebstahl zu und schilderte, dass er auf dem Weg nach Ehra bei der Kiebitzmühle zwei Bienenstöcke gesehen habe, deren Besitzer er nicht kannte. Einen Stock habe er mit zu sich nach Hause genommen und anschließend den Honig ausgebrochen. Die Kiste, wie er sich ausdrückte, habe er „ins Hauw gerohdet“, was wohl soviel heißt wie in den Wald geworfen, und sie wäre dort noch immer vorhanden. Leider ist diese „Kiste“ nicht weiter beschrieben. Wenn damit tatsächlich ein Holzkasten gemeint ist und nicht ein Bienenkorb, dann ist das ein Beleg dafür, dass bereits im 17.Jahrhundert im Raum Brome nicht nur mit Bienenkörben geimkert wurde, sondern auch mit speziell für die Imkerei hergestellten Holzkästen, wie sie in zahlreichen mittelalterlichen Abschriften des „Sachsenspiegel“ zu sehen sind.

Unumwunden bekannte er sich auf Nachfrage des Gerichts schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von sechs Reichsthalern verurteilt, was etwa dem Gegenwert von sechs Bienenstöcken entsprach. Als Abschlag auf die Strafe wurde eines seiner Rinder im Wert von vier Reichtsthalern beschlagnahmt. Die besagte „Kiste“ wurde bis zum Erscheinen des Geschädigten Carsten Bammel, der offensichtlich nicht an der Verhandlung teilgenommen hatte, im Gericht aufbewahrt.

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