Der Vertrag von Wallstawe (1692) und die Entstehung der Grenzmarkierungen
Schon vor dem Fall der Grenze zur ehemalige DDR waren mir die Hügel im Wald östlich von Brome aufgefallen. Eine nähere Untersuchung war wegen der Lage genau auf der Demarkationslinie nicht möglich. Bei der Beschäftigung mit der Ortsgeschichte stieß ich erneut auf die Erwähnung dieser „Schnedehügel“.
Mehr als 300 Jahre ist es her, dass die Grenzziehung um den damaligen lüneburgischen Ort Brome neu geordnet wurde. Der Vertrag von Wallstawe, auch Permutationsvertrag von Wallstawe genannt, wurde am 14.06.1692 zwischen Kurfürst Friedrich lll. von Brandenburg und Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg-Celle geschlossen. Hier vereinbarte man einen Gebietsaustausch, sowie eine Grenzbegradigung.
Die bisher zu Brandenburg gehörenden Orte Ehra, Lessien, Wiswedel, der halbe Ort Voitze mit der Kiebitzmühle, sowie Grußendorf, fielen an das Herzogtum Lüneburg-Celle. Das lüneburgische Dorf Nettgau, die wüsten Feldmarken von Gladdenstedt,, Messien und Kleistow, sowie die Wichmannsmühle bei Gladdenstedt, gingen an das Kurfürstentum Brandenburg über, ebenso wie die lüneburgische Exklave Wallstawe. Die in dem Vertrag neu festgelegte Grenze ist seit dieser Zeit kaum verändert worden und bildete auch die „Staatsgrenze West“ der DDR. 1733 fertigen der königlich-großbritannische Ingenieur Michaelsen und der preußische Vermessungsingenieur Simon Spaldeholtz gemeinsam eine Grenzkarte nach den Vorgaben des Vertrages von Wallstawe an. Hier sind alle Grenzmarkierungen eingetragen. Nur neun der insgesamt 86 „Schnedehügel“, die mit Pfählen gekennzeichnet waren, sind im Wald des „Bromer Bogens“ noch vorhanden.
Wie sehen Schnedehügel aus?
Es handelt sich um bis zu 5 Meter breite und bis zu 1,50 m hohe Erdhügel (Schnedehügel), von denen wahrscheinlich alle auf der Spitze einen Feldstein trugen. Bei vier Schnedehügeln liegen in unmittelbarer Nähe noch die zugehörigen Steine.
Die restlichen Grenzmarkierungen sind durch menschliche Einflüsse verschwunden, ehemalige Hügel abgetragen und übergepflügt. Auf der Karte ist deutlich zu erkennen, dass die ehemaligen Grenzmarkierungen meistens dort gesetzt worden sind, wo sich die Richtung der Grenze änderte.
Früher müssten sie weithin sichtbar gewesen sein, denn damals gab es hier nur wenig, was wir heute als Wald bezeichnen würden, da es auch keine nachhaltige Waldwirtschaft gab. Die nicht beackerte Landschaft bestand aus Heide, vereinzelten Bäumen und Buschwerk. Jeder holte sich sein Bau- und Brennholz dort, wo es am bequemsten war. Neu aufkeimendes Gehölz wurde durch Hüten von Vieh am Wachsen gehindert.
In jüngster Zeit wurden die noch vorhandenen Sandhügel per GPS eingemessen, fotografiert, kartiert und den Denkmalschutzbehörden von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gemeldet. In beiden Bundesländern waren sie bisher nicht bekannt und erfasst, werden aber nun in das Verzeichnis der Bodendenkmale aufgenommen. So dürfte ihre Existenz auch zukünftig gesichert sein. Ein Hinweisschild wird in Kürze an der „Wegespinne“ nahe der B 248 errichtet.
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