Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

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Streit um zehn Himten Roggen – ein Tiddischer Gerichtsfall aus dem Jahr 1711

Es ist der 22. Juli 1711. In Wolfsburg tritt das Gericht unter Amtmann Johann Ernst Selig zusammen, und die einzige Sache, die an diesem Sommertag verhandelt wird, ist ein Streit, der aus dem kleinen Dorf Tiddische hierher getragen wurde. Es geht um Roggen, um eine alte Schuld – und um eine Frau, die für ihren sterbenden Mann vor Gericht zieht.

Die Szene, die sich hinter dem knappen Protokolleintrag verbirgt, ist von jener stillen Dramatik, wie sie das bäuerliche Leben der frühen Neuzeit so oft prägte. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.

Eine Klage, während der Mann im Sterben liegt

Klägerin ist Anna Dürkaup aus Tiddische, die Ehefrau des Hanß Hartig. Ihr Mann liegt zu dieser Zeit offenbar im Sterben. Und gerade in dieser Lage – in der es um die Sicherung ihres Altenteils geht – tritt sie vor das Wolfsburger Gericht.

Ihre Klage richtet sich gegen den eigenen Stiefschwiegersohn, Hanß Wienecke. Der Vorwurf: Seit der „übergebenen Regierung” – gemeint ist die Übergabe des Hofes, der Wechsel der Wirtschaftsführung von einer Generation zur nächsten – sei Wienecke ihr noch zehn Himten Roggen schuldig geblieben.

Man muss sich vor Augen führen, was das bedeutete. Ein Himten war ein im Raum Hannover und Braunschweig gebräuchliches Hohlmaß für Getreide und entsprach etwa 31 Litern. Ein Himten Roggen wog rund 21,5 Kilogramm. Zehn Himten Roggen waren also, grob gerechnet, gut vier Zentner Getreide – eine beträchtliche Menge, über die zu streiten sich lohnte, und die für eine Bauernfamilie einen realen Wert an Nahrung und Auskommen darstellte.

Ein Wort gegen das andere – und ein altes Protokoll

Der Beklagte Hanß Wienecke ließ die Forderung nicht auf sich beruhen. Er hielt dagegen, dass er nach einem bereits vor zwei Jahren vor Gericht geführten Protokoll nur sieben Himten schuldig sei – nicht zehn. Schon dieser Einwand ist verräterisch: Wienecke beruft sich auf ein Protokoll von vor zwei Jahren – und gibt damit selbst zu erkennen, dass die Angelegenheit seit langem offen war. Denn ein solches Protokoll war ja kein bloßer Merkzettel, sondern eine gerichtlich festgehaltene Zahlungsvereinbarung. Zwei Jahre lang aber hatte er sie nicht erfüllt, die Sache verschleppt und ausgesessen – bis die Not im Hause Hartig die Stiefmutter zwang, die alte Schuld nun einzufordern.

Hier wird der Fall aufschlussreich, denn er zeigt, wie schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts das schriftlich fixierte Gerichtsprotokoll als Beweismittel diente. Aussage stand gegen Aussage – die Witwe in spe behauptete zehn Himten, der Stiefschwiegersohn räumte nur sieben ein. Doch das Gericht war nicht auf das bloße Wort der Parteien angewiesen. Man schlug das alte Protokoll auf.

Und die Nachschau in den eigenen Akten förderte einen dritten Wert zutage: Nach dem älteren Protokoll waren es neun Himten gewesen, die Wienecke schuldete. Von diesen neun Himten hätte er vier bereits zum damals nächsten Osterfest und die weiteren fünf zum darauffolgenden Michaelistag abführen sollen. Mit anderen Worten: Diese Zahlungstermine lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung im Juli 1711 längst in der Vergangenheit. Wienecke hätte die neun Himten also schon vor geraumer Zeit vollständig geliefert haben müssen – getan hatte er es nicht.

Der Michaelistag – der 29. September – war einer der wichtigsten Termine im bäuerlichen Kalender. An Michaelis wurden traditionell Pachten und Zinsen entrichtet, Dienstverhältnisse begannen und endeten, Schulden wurden fällig. Dass die Rückzahlung an solche festen Kalendertermine geknüpft war, entsprach ganz der Ordnung der ländlichen Wirtschaft.

Das Urteil

Das Gericht entschied auf Grundlage des aufgeschlagenen Protokolls – und der Urteilsspruch fiel eindeutig aus. Der Beklagte wurde angewiesen, die vier Himten, deren Frist ja längst verstrichen war, bereits am folgenden Tag zu begleichen; die übrigen fünf Himten hatte er zum nächsten Michaelistag, dem 29. September 1711, abzuführen.

Die Strenge dieser Anordnung ist bezeichnend. Dass Wienecke die ersten vier Himten schon am nächsten Tag liefern musste, war die unmittelbare Antwort des Gerichts auf seine jahrelange Säumnis: Für die überfällige Schuld wurde ihm keinerlei weiterer Aufschub mehr gewährt. Allein für die letzten fünf Himten räumte man ihm mit dem kommenden Michaelistag noch eine Frist von etwas mehr als zwei Monaten ein.

Damit war der Streit beigelegt – und zwar deutlich näher an der Darstellung des Beklagten als an der Forderung der Klägerin. Weder die zehn Himten der Anna Dürkaup noch die sieben Himten des Hanß Wienecke wurden bestätigt, sondern die im alten Protokoll festgehaltenen neun Himten. Anna Dürkaup erreichte damit zwar nicht die volle geforderte Menge, wohl aber das Entscheidende: dass ihr säumiger Stiefschwiegersohn nun endlich, nach zwei Jahren, zur Zahlung angehalten wurde.

Was der Fall erzählt

So unscheinbar dieser Vorgang auf den ersten Blick wirkt – ein Streit um wenige Himten Roggen zwischen Verwandten eines Dorfes – so viel erzählt er über die Lebenswelt des frühen 18. Jahrhunderts.

Er zeigt eine Frau, die in einer Notlage handlungsfähig war und ihre Interessen und die ihres sterbenden Mannes vor Gericht vertrat. Er zeigt, wie eng Familienbande, Hofübergabe und wirtschaftliche Verpflichtungen ineinandergriffen – und wie daraus Konflikte erwuchsen, gerade an den Bruchstellen zwischen den Generationen. Und er zeigt ein Gericht, das nicht willkürlich urteilte, sondern sich auf seine eigenen schriftlichen Aufzeichnungen stützte, einen säumigen Schuldner nach zwei Jahren des Aussitzens zur Ordnung rief und die Zahlungen an die vertrauten Termine des bäuerlichen Jahres knüpfte.

Solche Protokolle sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie holen Menschen ins Licht, die sonst namenlos geblieben wären – eine Anna Dürkaup, einen Hanß Hartig, einen Hanß Wienecke aus Tiddische –, und lassen uns für einen Moment am Alltag, an den Sorgen und an den Streitigkeiten eines Dorfes vor über dreihundert Jahren teilhaben.

Quelle: Die Gerichtsprotokolle des Wolfsburger Amtmanns Johann Ernst Selig aus der Zeit von 1711–1724. Herausgegeben und bearbeitet von Maria Schlelein. Wolfsburg 2017.

„Wölfe – auch schon damals“

Der letzte Wolf im Landkreis Gifhorn wurde im Jahre 1956 bei Boitzenhagen erlegt. Danach gab es Jahrzehnte lang in den heimischen Wäldern und Fluren keine Wölfe mehr, erst seit 2017 gilt ihre Rückkehr im hiesigen Raum als gesichert.

Die kontroverse Debatte darüber konnte man in verschiedenen Medien verfolgen, angefeuert von den jeweils unterschiedlichen Interessenlagen und Standpunkten.

Mich interessierte, welche Erfahrungen die Menschen unserer Region in früheren Zeiten mit dem Wolf gemacht hatten. Dazu bin ich bei dem Bromer Heimatforscher Karl Schmalz, der sich mit vielen Aufsätzen zur Heimatgeschichte verdient gemacht hat, fündig geworden.

In der Zusammenfassung seiner Aufsätze befinden sich die Berichte „Eine Wolfsjagd im Ehraer Holz“, „Wolfsplage vor 300 Jahren“, „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Tesekendorf“ und „Wölfe – auch schon damals“.

Der Wolf hatte besonders damals, aber auch heute noch, für viele Menschen das Image des gefährlichen und blutrünstigen Raubtieres. Als Nahrungskonkurrent, der das kostbare Vieh der Bauern und der kleinen Leute riss, wurde er verfolgt und wenn möglich, zur Strecke gebracht. 

Auch wenn es in der Beschreibung über die Wolfsjagd in Ehra vor allem darum geht, wer damals das Jagdrecht in unseren heimischen Wäldern hatte, so erfährt man in der Vernehmung von Ehraer Bürgern durch den Knesebecker Amtmann im März 1702 doch etwas über die Methode dieser Jagd.

Dazu wurden Leinen mit Lappen versehen und zwischen Bäume gespannt, um die Tiere in eine bestimmte Richtung zu lenken. Konnte ein Wolf entwischen, war er „durch die Lappen gegangen“. Zwischen den Bäumen wurden zudem Netze aufgestellt, in die die Wölfe getrieben werden sollten. Jagdhelfer stiegen auf Bäume und hielten von dort oben Wache. Wurde ein Wolf gesichtet, sollte er in den nach und nach enger gestellten Netzen gefangen und erlegt werden.

So war auch der Plan damals in Ehra. Besonders erfolgreich war das in diesem Falle nicht, denn obwohl die Jäger acht Tage lang zum Schießen ausgezogen waren, bekamen sie keinen Wolf zu Gesicht und damit auch keinen vor die Flinte.

Eine andere Jagdmethode war die Jagd mit Wolfskuhlen. Dicht an der Grenze zur Bromer Gemarkung gibt es sowohl eine „Große Wolffs Kuhl“ als auch eine „Kleine Wolffskuhl“.  Die Bezeichnungen deuten darauf hin, dass die Jagd mit Fallgruben auch hier durchgeführt wurde.

In die getarnten Gruben (Kuhlen) wurde der Wolf getrieben und konnte aus eigener Kraft nicht mehr entkommen. Das gefangene Tier konnte entweder gleich getötet oder lebend entnommen werden und einer Jagdgesellschaft zugeführt werden.

Wolfsjagden waren ein Teil des adligen Lebens und erfreuten sich in diesen Kreisen großer Beliebtheit „… Eß werden die vf künfftigen vnserm Beylager zur Lust benöthigte Wölffe in Vnsern Landen nicht mehr zu erlangen stehen“, sorgte sich Herzog Christian Ludwig in einem Schreiben vom März 1653 an seinen Oberforst- und Jägermeister Georg von Wangenheim.

Die lebend gefangenen Wölfe wurden in extra hergerichteten Gehegen für dieses besondere „Jagdvergnügen“ solange gehalten, bis wieder eine herrschaftliche Wolfsjagd anstand.

Damit wurde deutlich, dass es längst nicht nur darum ging, das Vieh zu schützen, sondern „wieder einmal in Abenteuerlust die Aufregungen einer Wolfsjagd genießen zu können“, wie Karl Schmalz bilanzierte.

Bei den abkommandierten Jagdhelfern der adligen Jagd hielt sich die Begeisterung über den Einsatz dagegen in Grenzen.

Zur Wolfsjagd wurde stets ein starkes Aufgebot an Helfern benötigt. Weil die sich nur schwerlich freiwillig bereit fanden, griff der Adel zum verpflichtenden Mittel der „Landfolge“. Dazu gab es eigens aufgestellte Listen, in denen die zur Landfolge aufgestellten Männer aufgeführt wurden. Allein das Amt Knesebeck zählte im Jahre 1663 ganze 245 Mann, die unbefristet und ohne Entlohnung aufgerufen werden konnten.

Probleme hat es für die Bauern und Tierhalter durch den Wolf immer wieder gegeben. Die im März 1647 erfolgte Meldung durch einen Thomas Daume aus dem Amt Lüne berichtete sogar von einem Angriff auf eine Frau. Der Wolf soll ihr nach dem Aufstehen nach der Kehle gefasst haben und wurde von dem herangeeilten Gesinde erstochen.

In einem anderen Fall hatte der Pfarrer von Jeggau im Jahre 1659 ins Kirchenbuch eingetragen: „Ein Wolf hat… den Schulzen Hans Mumme beim Anfahren des Holzes für den Prediger, im Dorf angegriffen, so daß er elendiglich gestorben“.

Wie es zu den Zwischenfällen gekommen war, sowie die näheren Umstände der Attacken, wurde leider nicht festgehalten.

Bei zahlreichen früheren Berichten aus Geschichte und Literatur, in denen über Wolfsattacken auf Menschen durch bis zu 20 Tiere starke Rudel geschrieben wurde, handelt es sich ganz sicher um Übertreibungen.

Wölfe leben im Familienverbund, ähnlich dem Menschen. Im Alter von 11 bis 12 Monaten verlassen die Jungtiere ihr Rudel um sich ein neues Revier und einen Partner zu suchen, mit dem sie eine eigene Familie gründen können. Bei dieser Suche legen sie lange Strecken zurück. Thomas Pusch, der Sprecher des Landesfachausschusses Wolf beim Naturschutzbund in Nordrhein-Westfalen erklärte, „Ein Wolfsrudel besteht aus acht bis 10 Tieren, die auf einem Gebiet von 250 Quadratkilometern leben. Größer wird das Rudel nicht, denn „Es gibt eine Inzuchtsperre…“

In dem Aufsatz über die „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Teskendorf“ wird davon berichtet, dass bei einer offenbar ungenehmigten Wolfsjagd ein zwölfjähriger Junge versehentlich angeschossen wurde, so dass er 5 Tage später verstarb. Ansonsten wird vermerkt „nichts gesehen, nichts gefangen und nichts geschossen“.

Aus dem vierten Bericht von Karl Schmalz über „Wölfe – auch schon damals“, erfahren wir, dass es in der hiesigen Gegend bis in die neuere Zeit immer wieder Wolfsjagden gegeben hat. So wurden ein „großer Ehraer Wolf“ im Dezember 1824 und ein Schönewörder Wolf 1871 bei Erpensen erlegt.

Schmalz vermutete, die Bezeichnung Wolf könnte früher allgemein als Synonym für wilde Tiere gebraucht worden sein, so dass nicht immer ganz eindeutig war, ob es sich bei dem „Übeltäter“ tatsächlich um einen Wolf handelte.

Aus unserer Natur ist der Wolf inzwischen nicht mehr wegzudenken. Weder sollten wir ihn romantisieren, noch unbegründete Ängste schüren. Ob Karl Schmalz das wohl auch so gesehen hätte? Wohl nicht, dazu war er, der 1966 gestorben ist, wohl doch zu sehr der Denkweise seiner Zeit verpflichtet, in der „der letzte Gifhorner Wolf“ als gefährliches Raubtier erlegt wurde.

Neuauflage des Brome-Bilder-Lexikons von Fritz Boldhaus

Die 3. Auflage des Brome-Bilder-Lexikons ist nun erschienen und kann für 30 € im Museum Burg Brome erworben werden! Fritz Boldhaus hat unter 610 Stichpunkten ein Lexikon für unsere Heimat erstellt. Das Lexikon ist mit über 700 Abbildungen reich bebildert.

Das Brome-Bilder-Lexikon umfasst mehr als 300 Seiten mit 610 Stichpunkten, die mit 700 Abbildungen illustriert sind.
Beispielseite aus dem Brome-Bilder-Lexikon

Die Geschichte der Zollstelle und des Dorfes Boldam in der Nähe des Katlochs bei Croya (1572-1628)

Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.

Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)

In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich einst das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.

Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.

Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.

Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.

Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt.  Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.

Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.

In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!

Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!

Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
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