1824 hatte die Gemeinde Wiswedel für seine Viehhirten drei Häuser gebaut. Sie waren als Querdielenhäuser errichtet. Neben dem Wohnbereich war eine Scheunendurchfahrt sowie Viehställe und Futtervorräte in einem Gebäude untergebracht.

Querdielenhaus in Wiswedel Nr. 7 – Zeichnung von Horst L. Weber, 1985

Weil nach der Verkoppelung in Wiswedel keine Viehhirten mehr benötigt wurden, hatte die Gemeinde im Jahr 1858 beschlossen, die Anwesen zu verkaufen. Die ehemaligen Hirten konnten die Gebäude und etwas Land erwerben. Am 28. März 1859 unterschrieben der Schweinehirt Friedrich Litzenberg, der Schäfer Christoph Pohlmann und der Schäfer Christoph Behne beim Königlichen Amt Knesebeck die Kaufcontrakte. Sie waren jetzt die ersten Anbauer in Wiswedel.

In dem Kaufvertrag wurde unter anderem festgelegt:

Sodann haben [die Käufer] zu Cavalleriebequartierung von Infanterie 1/16 des Beitrages eines Vollhöfners [zu leisten].

Im Uebrigen müssen die neuen Stellen zu allen Lasten beitragen, namentlich auch zu den Wegelasten, nachdem die Wege in Folge der Verkoppelung vollendet sein werden, und zwar soweit diese Lasten herkömmlich bereits feststehen oder in Ermangelung eines solchen Herkommens von den competenten Behörden noch festgesetzt werden.

Die künftigen Anbauer dürfen die zu gemeinschaftlichen Zwecken ausgesetzten Sandgruben zu ihrem eigenen Bedürfnisse benutzen, auch steht ihnen die Benutzung des von der Gemeinde angelegten Brunnens, welcher auch von dem Schullehrer benutzt wird frei. Die erforderlichen Reparaturen des Brunnens geschehen auf Kosten der Gemeinde, wozu also auch die Anbauer beitragen.

Andere Benutzungen von Gemeinheits-Plätzen stehen den Anbauern nicht zu, namentlich haben sie kein Anrecht an der Gemeindeforst.

Die gegenwärtigen Anbauer dürfen kein anderes Federvieh halten, als 3 Stück Hühner und sind für allen dadurch etwa verursachte werdenden Schaden verhaftet.

Es waren erhebliche Abgaben, die von den Anbauern auf dem wenigen, kargen Acker- und Weideland kaum zu erwirtschaften waren.

Bereits 1860 verkaufte der Schäfer Christoph Behne seine Hofstelle an Friedrich Schulze.

Im Archiv vom MHV Brome ist ein Brief vom 5. November 1885 vorhanden, der für die Wiswedeler Geschichte und v.a. die Geschichte der ehemaligen Hirtenhäuser von Belang ist. Darin heißt es:

An Königliches Landratsamt in Isenhagen.

Gehorsamer Bericht des Ortsvorstehers Christoph Behne in Wiswedel:

Eine Feuersbrunst betreffend .

Wiswedel, den 5. November 1885


Einem Königlichen Landrads-Amte mache ich hiermit die geforderte Anzeige, daß am letzten Mittwoch, abends 10 Uhr bei dem Ackermann F. Schulze in Wiswedel aus unbekannten Gründen Feuer ausgebrochen ist.

Nach Aussage des in der Nähe gewesenen Nachtwächters ist das Feuer zuerst in der Scheune entstanden. Trotz dem gleich viele Menschen zur Stelle waren, wurde doch die Scheune und das Wohnhaus in Asche gelegt.

Königliches Landrats-Amt wolle das Weitere verfügen.

gehorsamst

C. Behne Gemeindevorsteher


Es war uns immer unklar, warum das ehemalige Hirtenhaus Nr. 9 (heute: Radenbecker Str. 2) ein anderes Aussehen hat. Nach dem Feuer wurde es nicht mehr als Querdielenhaus erbaut, also ohne den Scheunenteil. Somit ist ein einfaches Wohnhaus entstanden. Nach Aussage des Vorbesitzers Hermann Mertens soll die heutige Scheune vor 1900 in der Altmark abgebaut und hier in Wiswedel neu errichtet worden sein. Zusätzliche Zimmermannszeichen an einigen Balken deuten darauf hin.