Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Autor: Jens Winter (Seite 1 von 26)

Korndreschen in Tülau (um 1930)

Otto Schulze aus Tülau, auch „Dreschmaschinenschulze“ genannt, steht an seinem Trecker, während das Getreide gedroschen wird. Die Dreschmaschine der Marke „Heinrich Lanz Mannheim“ steht an der Hauptstraße, die Bäume links gehören zur alten Schule.

Schön zusehen ist das Kuhgespann vor dem Leiterwagen und der lange Keilriemen zum Antrieb der Dreschmaschine. Leider ist das Foto undatiert. Vorsichtig schätzen wir die Entstehung auf um 1930.

Hochwasser in Brome 1940 und 1941

Bis zum Bau der beiden Ohreseen gab es in Brome regelmäßig Hochwasser, besonders zur Zeit der Schneeschmelze. Das letzte bekannte Hochwasser war im Jahr 1969.

Schuhmachermeister Willi Mosel (1924-2001) war seit seiner Jugend ein begeisterter Fotograf. So hat er einige bedeutende Ereignisse der Bromer Geschichte fotografisch festgehalten. Das Hochwasser im Jahr 1940 hat er mit folgendem Foto dokumentiert:

Hochwasser in der Steimker Straße (genannt Wasserstraße) 1940

Vom Hochwasser im darauffolgenden Jahr hat Willi Mosel zwei Fotos aufgenommen:

Untere Bahnhofstraße – links der Kinohof, rechts die Tankstelle von Max Fritzenschaft (1941)
Blick über das überschwemmte Brome. Standort bisher unidentifiziert (1941)

Kutsche aus Brome (um 1888)

Uns wurde kürzlich die Übernahme eine Kutsche angeboten, die nach Einschätzung des Kutschenexperten Günzel von der Schulenburg auf das Jahr 1888 datiert wird. Leider können wir das tolle Angebot aus Platzgründen nicht annehmen.

Die Kutsche wurde vom Bromer Wagenbauer W. Wagner gebaut. Sein Betrieb befand sich in der Salzwedeler Straße 3. Eine Inschrift am Haus zeugte vor einigen Jahren noch von diesem Betrieb. Hier sind wir noch auf der Suche nach einem Foto des Gebäudes mit der Firmeninschrift!

Leider haben wir im Museum Burg Brome fast keine Informationen zu W. Wagner.

Hier Fotos der um 1888 in Brome hergestellten Kutsche zur Dokumentation:

Wir danken dem derzeitigen Eigentümer Herrn Eicke für das großzütige Angebot und die Möglichkeit zur Dokumentation dieses einzigartigen Stückes Bromer Heimatgeschichte!

Brief derer von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen zu Wolfsburg und Brome (1645)

Im Archiv Museum Burg Brome wird ein Interessanter Brief derer von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen zu Wolfsburg und Brome, aufbewahrt.

Im Jahr 1583 erwarb die Familie von Bartensleben Burg und Flecken Brome von denen von dem Knesebeck. Die Wolfsburg und Vorsfelde gehörten ihnen damals bereits seit Generationen. Mit dem Kauf von Brome konnten die von Bartensleben ihr Territorium nach Norden ausweiten.

Aber auch in der Altmark hatten die von Bartensleben Besitzungen, wie auch aus dem Brief hervorgeht. So gehörten im Jahr 1608 von den acht Ackerleuten in Hohentramm (zwischen Beetzendorf und Apenburg) fünf denen von Bartensleben. Die drei anderen gehörten denen von der Schulenburg.

Das überlieferte Schreiben stammt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), durch den auch in unserer Heimat großer Schaden entstanden ist. So waren im Jahr 1671 von den Hohentrammer Höfen noch immer zwei wüst.

Der Brief wurde von denen von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen auf Wolfsburg und Brome am 29. März 1645 verfasst. Der genaue Inhalt scheint eine Bagatelle gewesen zu sein. Der Hohentrammer Schulze hatte unrechtmäßig einige Untertanen derer von Bartensleben gepfändet und auch noch den Herren von Bartensleben beleidigt. Die Beleidigung leugnete der Hohentrammer Schulze jedoch. Die Pfande waren, als der Brief geschrieben wurde, bereits zurückgegeben worden. Dies teilten die von der Schulenburg ihren entfernte Verwandten, denen von Bartensleben, mit. Sie riefen quasi dazu auf, den Schulzen wegen der ausgesprochenen Beleidigungen zu bestrafen.

Interessanteweise wurde der Empfänger des Briefes als „Oheimb“ -als Onkel. Die genaue Verwandtschaft ließ sich bisher nicht ermitteln.

Der Empfänger des Briefes auf Wolfsburg und Brome gibt einige Rätsel auf, da es bisher keinen zuverlässigen Stammbaum der Familie von Bartensleben gibt. Klar ist, dass Günther X. von Bartensleben (1558-1597) zwei überlebende Söhne hatte, nämlich Achatz und Güntzel von der Schulenburg. Leider kennen wir die Lebensdaten der beiden Brüder bisher nicht genau. Fest steht aber, dass Achatz von Bartensleben bereits vor Ostern 1638 verstorben sein muss, denn in der „Kornrechnung des Achatz von Bartensleben“, die sich im Adeligen Archiv Nordsteimke befindet, wird seine Witwe Catharine Dorothee von Bartensleben, geb. von Kotze, als Empfängerin der Abgaben zwischen Ostern 1638 und 1639 genannt. Deren Sohn Hans Daniel von Bartensleben (1633-1689) war damals noch minderjährig. Ob Hans Daniel noch weitere Geschwister hatte, ließ sich nicht ermitteln.

Möglich erscheint, dass der Brief an Güntzel von Bartensleben adressiert war, der nach dem Tode seines Bruders das männliche Oberhaupt derer von Bartensleben gewesen sein muss. Er war der Onkel von Hans Daniel von Bartensleben, der später das Familienoberhaupt derer von Bartensleben wurde.

Hier nur der doch eher banale Text des Briefes in einer zeilengenauen Abschrift:

Weß alß dann schlieslich gestern, vnß einschreiben von Herrn Haubt-

man eingehändiget, darauß wier die Excessl, so der Schultz

zu Hohen Tramme, wieder ihre vnterthanen alda verübet

vernommen, So haben wier denselben darüber zue

rede gesetzet, vnd ihme seinen vnfug mit gebührenden ernst

vnd misfallen hart verwiesen, seind darauff berichtet, daß

ihren vnterthanen die Genommene pfande bereits restituiret,

Dar, wie der die Oheimb aber ausgestoßenen reden, wil der

Schultze gar nicht gestendig sein, sondern thuet dieselbe sim-

pliciter inß Leugnen stellen, könte ihm nun ein solches

über bracht werden, so soll er daruber angesehen vnndt

bestraffet werden, Dieseß wier dem Oheimb

frl. nicht vorhalten wollen, vnndt pleiben ihm zue dinste

stets bereit vunndt willig, Betzendorff den 29ten

Marty Ao. 1645

deß Oheimbs

der

Sambt liche von der

Schulenburgk auff Bet-

zendorff vndt Apen-

Burgk.

An

[Günt]zeln von Bartenschleben

[au]f Wolffßburg vnd

[Br]ohme erbsaßen

Zahlungsaufforderung des Wolfsburger Gerichts an die Wiswedeler Untertanen (1826)

Im Archiv Museum Burg Brome befindet sich in den Wiswedeler Gemeindeakten ein Schreiben des Gerichts Wolfsburg an die Wiswedeler Untertanen, das auf den 26. März 1826 datiert ist. Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung, die von den Untertanen bis zum 10. April 1826 morgens um 9 Uhr zu begleichen war.

Bemerkenswert ist der Inhalt des Schreibens, denn darin werden 23 gerichtliche Untersuchungen aufgezählt, die von den Untertanen der Dörfer Sandkamp, der Dörfer des Boldecker Landes, dem Dorf Croya und den ehemaligen brandenburgischen Dörfern Ehra, Lessien, Wiswedel und halb Voitze zu bezahlen waren. Gleich unter Punkt 1 wird die gerichtliche Untersuchung eines in Voitze tot aufgefundenen Körpers aufgezählt. Diese muss im Jahr 1807 oder früher stattgefunden haben! Die Gebühren für die Untersuchung wurden aber erst 29 Jahre später abgerechnet. Unter Punkt 6 wird die Untersuchung eines weiteren toten Körpers, ebenfalls in Voitze aus dem jahr 1814 erwähnt. Unter Punkt 22 wird ein Brand in Jembke genannt. Vermutlich handelt es sich dabei um den Brand im Jahr 1824, nach dem auch die Bromer Bürger für die Abgebrannten gespendet hatten. Die anderen aufgezählten Untersuchungen sind leider nicht datiert.

Die Gesamtsumme für alle Döfer belief sich auf über 337 Reichstaler. Der Anteil der Wiswedeler Untertanen betrug 12 Reichstaler 12 Groschen 2 Pfennig. Den Erhalt dieser Summe quittierte der Gerichtsbote Böwing am 25. Juni 1826 im benachbarten Steimke.

Hier der Text des Dokuments:

Da die durch folgende Untersuchungen

  1. wegen eines zu Voitze gefundenen toden Körpers, weshalb die Gemeinde Voitze auf das letzte Ausschreiben vom 8ten Sept. 1807 an Unkosten 14 Thlr. 9 ggr abgezogen hat,
  2. wegen des Inquisiten Sauerwatd
  3. wegen Dedekind
  4. wegen einer Besichtigung zu Oslos wegen Tietge
  5. wegen Worckmeister
  6. wegen eines im Jahr 1814 zu Voitze gefundenen todten Körpers
  7. wegen Bischof zu Tappenbeck
  8. wegen einer im Zollhause entwendeten Uhr
  9. wegen des Färber Krüger
  10. wegen des Grosgebausschen Todtschlags
  11. wegen des Pferdediebes Olfermann
  12. wenige des bei Evers in Sandkamp verübten Diebstahls
  13. für mehrmalige Bestellung und Jistierung der Sophie Lohmann nach Gifhorn
  14. wegen des Brandes der Weihäuser Mühle
  15. wegen eines Bäumediebstahls zu Sandkamp
  16. wegen des zu Sandkamp arrestierten Daubert
  17. wegen des Deserteur Koch zu Tappenbeck
  18. wegen des mit einem Meßer verwundeten Kauschischen Kindes zu Jemcke
  19. wegen des ehemaligen Soldat Müller zu Tappenbeck
  20. wegen des Brandes zu Tappenbeck inso weit eine Erstattung nicht erfolgt ist,
  21. wegen des Schraderschen Wagens in Jemcke
  22. wenige des Brandes zu Jemcke
  23. wegen des Franerschen Diebstahls zu Bockensdorf

verursachte, und sich auf

337 thlr 1 ggr – ch-

belaufende baare Auslagen wozu ein jeder der combinirten Unterthanen des Dorfs Sandcamp, Croye, des Boldeckerlandes und die der permutirten Dörfer, mit Ausnahme der ganz kleinen Leute zu Jemcke, Barwedel, Ehra und Croye, welche bei diesen Dörfern besonders aufgeführt werden sollen,

12 thlr 6 ggr 2 ch Covent Münze auf zu bringen hat, so wird den Eingeseßenen hierdurch anbefohlen, diese Vorschüße binnen 4 Wochen und spätestens in termino

den 10ten April Morgens 9 Uhr auf der Gerichtsstube zu Brome bey H. Landvoigt Krause ein zu bringen.

Wolfsburg den 8ten Merz 1826

Gräfl. Schulenburgsch. Gerichte

[Unterschrift]

12 thlr 6 ggr 2 ch conventtions müntze habeich Richtig erhalten solges ich hirmit quitire

Steimkcke d 25 Juny 1826

Böwing der GerichtsBote

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