Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Flecken Brome (Seite 8 von 15)

Die Tischler- und Drechslergilde zu Brome im Rechnungsbuch des Tischlermeisters Friedrich Mertens (1824-1889)

Über die Tischler- und Drechslergilde zu Brome ist bisher nicht allzu viel bekannt. Wir wissen, dass die Gilde bereits im Jahr 1808 bestanden hat. Im Jahr 1856 ghörten ihr sieben Tischler- und vier Drechslermeister an, schreibt Fritz Boldhaus in seiner Dokumentation über die Bromer Handwerker. Akten und Statuten der Tischler- und Drechslergilde liegen uns bisher leider nicht vor.

Dieser Umstand ändert sich nun ein wenig mit dem Rechnungsbuch des Bromer Tischlermeisters Friedrich Mertens (1824-1889), welches er von 1858 bis 1887 geführt hat. Anscheinend war Mertens von 1876 bis 1879 Rechnungsführer der Tischler- und Drechslergilde zu Brome, denn in seinem Rechnungsbuch führt er auf zwei Doppelseiten die Einnahmen und Ausgaben der Gilde für diese Jahre auf.

Auf der linken Seite stehen die Einnahmen, auf der rechten die Audgaben der Tischler- und Drechslergilde, hier von 1876-78. (Original: Archiv MHV Brome)
Links die Einnahmen der Gilde aus dem Jahr 1879, rechts die Ausgaben 1879. (Original: Archiv MHV Brome)

Hier seien nun diese Seiten in Abschrift wiedergegeben:

Tischer & Drechsler Gilde [Einnahmen]

1876

Decbr. 27 In der Casse baar 19 Mk. 27 Pf.

Für 3 Marke von fremde Gesellen gezahlt 75 Pf.

1877 Einnahmen

Febr. 10. An Sondergeld von A. Kausche 3 M.

1878

An Einzunehmende Strafgelder

Am 10. Octobr. verbotet, sind nicht erschienen

1. Hr. Thies belegt mit 5 Gr.

2. E. Schulze dito 5 Gr.

3. Hr. Radsack dito 5 Gr.

Ausgaben für die Tischler & Drechslergilde

1876

Decbr. 27

An 1 1/2 Maß Rum 1 M.

1 1/2 Pfund Zucker 90 Pf.

Kuchen 1 M.

Ausgaben

1877

Febr. 10 Für Bier u. Brantwein 1 M. 50 Pf.

August 10 Für 12 zurückgegebene Marke, an W. Schulze 1 M. 20 Pf.

Septbr. 9 Desgleichen 12 St.: 1 M. 20 Pf.

Novbr. 22 desgleichen 12 St.: 1 M. 20 Pf.

1878

Juli 4 An zurückgegebene Marke an W. Schulze, 54 Stück 5 M. 40 Pf.

Debr. 27 W. Schulze 18 Stück 1 M. 80 Pf.

72 Stück, 7 M. 20 Pf.

6 M. 20 Pf.

für mich gut 13 M. 50 Pf.

Durch baarzahlung eines jeden Meisters 1 M. erhalten.

Tischler & Drechsler Gilde

1879 Einnahmen

Januar

11. Von Baucke, W. Schulze als Geschenke 1 Mark, (2 M.)

12. Von Tesmer, Meinecke, Bratze, Hase, Müller a: 3 M. (15 M.)

17 Von L. Schulze erhalten (7M. 50Pf.)

April

15. Einschreibegebühr von E. Schulze (1 M. 50 Pf.)

15. desgleichen von W. Schulze (1 M. 50 Pf.)

Mais

3 desgleichen von Dammann (1 M. 50 Pf.)

3 desgleichen von Hr. Beneke (1 M. 50 Pf.)

Septbr.

29 desgleichen von Carl Dittmann (1 M. 50 Pf.)

Decbr.

27 desgleichen v. C. Benecke (1 M. 50 Pf.)

[Gesamteinnahmen] 33 M. 50 Pf.

5 Jungmeister a 3 M. (15 M.)

[Gesamteinnahmen] 48 M. 50 Pf.

Tischler & Drechsler Gilde

1879 Ausgaben

Januar

12. laut Rechnung a. Klipp (4 M. 68 Pf.)

12. laut Rechnung an Beierstedt (12 M.)

1. 1/2 Pfund Taback (15 Pf.)

An Tischler Radsack u. Bannier habe ich Restforderung vom 27. Dbr. 78 (2 M.)

13. 1/2 Maß Brantwein (23 Pf.)

An Carl Böse ausgezahlt auf laut Rechnung von W. Mosel (1 M. 35 Pf.)

Mai 23. 24 Stück zurückgegebene Marke an Lademeister W. Schulz (2 M. 40 Pf.)

Novbr.

9. 12 St. dito (1 M. 20 Pf.)

Decbr. 7 Porto u. Couvert, Statuten (40 Pf.)

27. 1 Pfund Butter (1 M.)

27. Taback (65 Pf.)

27. An Tesmer f. Statuten (2 M.)

Laut Rechnung v. Klipp (4 M. 35 Pf.)

Weisbrod u. Käse (3 M. 25 Pf.)

[Gesamtausgaben] 33 M. 66 Pf.

An Vorschuß 12 M. Marke 342 (33 M. 66 Pf.)

Zigarren 4 M. (15 M. 40 Pf.)

[Gesamtausgaben] 53 M. 6 Pf.

Diese Eintragungen in den Einnahmen und Ausgaben der Gilde sind zum Teil nur schwer zu verstehen, weil uns einiges an Hintergrundwissen fehlt. So ist z.B. nicht bekannt, was mit den zurückgegebenen Marken gemeint ist.

An wichtigen Informationen erfahren wir, dass im Jahr 1879 W. Schulze Lademeister der Gilde war, also Vorsitzender.

Für versäumte Sitzungen mussten Strafgelder bezahlt werden. 1878 hatten die Tischlermeister Thies, Schulze und Radsack anscheinend eine Sitzung verpasst und mussten deshalb je 5 Pfennig Strafe in die Gildekasse einzahlen. 1877 hat auch jeder Meister 1 Mark in die Kassen eingezahlt. Hierbei wird es sich um den Jahresbeitrag gehandelt haben, den die Meister zu zahlen hatte. Leider erfahren wir nicht, wie viele Meister damals Mitglieder in der Gilde waren.

Auf jeden Fall kommen im Jahr 1879 einige neue Mitglieder in die Gilde hinzu, nämlich E. Schulze, W. Schulze, Dammann, Hr. Beneke, Carl Dittmann sowie C. Benecke. Ob sie Tischler oder Drechsler waren, geht aus den Aufzeichnungen leider nicht hervor. Auch bleibt unklar, ob sie Gesellen oder Meister waren. Sie mussten je 1 M. 50 Pf. ein Einschreibegebühr für die Aufnahme in die Gilde zahlen. Von fünf Jungmeistern, die namentlich leider nicht genannt werden, sind insgesamt 15 Mark in die Kasse gekommen.

Interessant sind auch die Ausgaben. So bezahlte die Gilde anscheinend zur Verköstigung bei den Gildetreffen Tabak, Bier, Branntwein, Rum, Butter, Weißbrot, Käse, Kuchen und Zucker. Die Gildemitglieder haben wohl bei ihren Gildetreffen zünftig gegessen und getrunken.

Auch wurde Geld ausgegeben für die Statuten, die anscheinend gedruckt wurden, wie dies auch bei der Schuhmachergilde zu Brome der Fall gewesen ist. Die Statuten der Schuhmachergilde zu Brome sind zumindest überliefert, was leider bei der Tischler- und Drechslergilde bisher nicht der Fall ist.

Leider wissen wir bisher nicht mehr über diese Bromer Gilde. Da weitere Aufzeichnungen in Mertens Rechnungen fehlen, ist davon auszugehen, dass er die Kasse nur in den Jahren 1876 bis 1879 geführt hat. Vielleicht tauchen ja in Zukunft noch weitere Unterlagen der Tischler- und Drechslergilde zu Brome auf, die weitere Einblicke in das Gemeinschaftsleben dieser Handwerksmeister geben können.

Tischler Friedrich Mertens (1824-1889) in den Akten der Schuhmachersterbekasse Brome (1825-1898)

Die Schuhmachergilde zu Brome hat am 13. April 1825 eine Schuhmachersterbekasse eingerichtet. Von dieser Sterbekasse sind im Archiv der Burg Brome die Rechnungsbücher von 1834 bis zu deren Auflösung 1898 vorhanden. Durch Zufall fielen mir diese Unterlagen in die Hände und auf der zufällig aufgeschlagenen Seite tauchte der Tischlermeister Friedrich Mertens auf!

Anscheinend konnte jeder Bromer Mitglied in der Schuhmachersterbekasse werden. Da mir die Statuten allerdings nicht vorliegen, können wir das nur anhand der Rechnungsbücher beurteilen.

Der Tischler Friedrich Mertens und seine Frau, deren Namen leider nicht genannt wird, sind am 25. April 1848 der Schuhmachersterbekasse beigetreten. Da beide noch unter 25 Jahre alte waren, musste sie jeweils ein Einkaufsgeld von 6 Gutegroschen in die Sterbekasse einzahlen. Friedrich Mertens wird als Tischler gemeldet. Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, dass er damals noch nicht Tischlermeister war. Fest steht, dass er damals bereits verheiratet war.

Tischler Mertens und seine Frau zahlen jeweils den Einkauf-Betrag von 6 Gutegroschen in die Schuhmachersterbekasse ein. (Original: Archiv Museums Burg Brome)

Die Schuhmachersterbekasse hatte nicht nur die Funktion, im Falle des Todes eine bestimmte Summe auszuzahlen. Vielmehr war es den Mitgliedern anscheinend möglich, sich Geld aus der Sterbekasse zu leihen. Am 13. April 1852 verlieh die Sterbekasse gegen einen ausgehändigten Schulschein an den Achtelbürger Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler. Zu dieser Zeit war Friedrich Mertens also bereits Tischlermeister! Vermutlich hat er den Meistertitel also zwischen 1848 und 1852 erworben.

Am 13. April 1852 lieh sich Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler von der Sterbekasse. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ab Ostern 1853 zahlte er dann, wie es in den Einnahmen der Sterbekasse heißt, die fälligen Zinsen von 1 Reichsthaler 9 Gutegroschen 8 Pfennig ab. Unter Zinsen ist hier der jährliche Abzahlungsbetrag zu verstehen, der 3,5% betrug. Dieser musste so lange gezahlt werden, bis die volle Summe beglichen wurde. Auch Ostern 1854 zahlte er wieder den gleichen Betrag in die Sterbekasse ein.

Beginn der Abzahlung der Schulden Ostern 1853 (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ostern 1954 lieh sich Mertens dann noch mehr Geld von der Sterbekasse, nämlich zusätzlich 10 Reichsthaler gegen einen Schuldschein.

In den folgenden Jahren bezahlte er dann für die insgesamt 50 Reichsthaler jährlich 1 Reichsthaler 18 Gutegroschen ab. Zum Vergleich: Georg Radsack hatte sich einmal 300 Reichsthaler von der Sterbekasse geliehen und zahlte bei einer jährlichen Abzahlung von 3,5% jährlich 10 Reichsthaler 12 Gutegroschen an die Sterbekasse zurück. Der von Mertens geliehene Betrag wirkt dagegen sehr moderat. Die Rückzahlungsquote wurde in einem späteren Jahr dann auf 4% erhöht.

Die untersten beiden Einträge betreffen die Rückzahlungen von Georg Radsack und Friedrich Mertens im April 1855. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Friedrich Mertens ist im Jahr 1889 verstorben. Das genaue Datum ist bisher nicht bekannt. Allerdings erhält seine Witwe aus der Sterbekasse am 27. März 1889 einen Betrag von 45 Mark als Sterbegeld für ihren Mann. Außerdem bekam sie noch aus einer Sammlung unter den Mitglieder 1,25 Reichsmark.

Die Witwe Mertens erhielt 45 Reichsmark aus der Sterbekasse für ihren verstorbenen Mann Friedrich Mertens. (Original: Archiv Museum Burg Brome)
Hier hat die Witwe von Friedrich Mertens den Empfang der 45 Mark quittiert mit ihrer Unterschrift „S. Mertens“. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Allerdings waren die Schulden ihres Mannes noch immer nicht ganz abbezahlt. So musste die Witwe Mertens für die insgesamt 150 Mark (Durch die Einführung der Mark als einheitliche Währung 1871 wurden die Reichsthaler im Verhältnis 1:3 umgerechnet.), die ihr Mann 1852 und 1854 geliehen hatte, am 27. März 1889 noch 6 Mark bezahlen. In den folgenden Jahren finden sich keine Einträge mehr über die Begleichung der Schulden von Friedrich Mertens. Ostern 1889 waren die Schulden damit beglichen.

Friedrich Mertens Witwe muss noch bis nach 1898 gelebt haben, denn für sie wurde bis zur Auflösung der Sterbekasse im Januar 1899 kein Sterbegeld ausbezahlt. Vermutlich ist sie 1899 oder später verstorben.

Das Rechnungbuch des Tischlers Friedrich Mertens aus Brome geführt von 1858 bis 1887

Ein ganz besondere Quelle zur Erforschung unserer Heimatgeschichte hat der MHV Brome kürzlich bekommen – nämlich das Rechnungsbuch des Bromer Tischlermeisters Friedrich Mertens, welches er von 1858 bis 1887 führte. Johann Heinrich Friedrich Wilhelm Mertens wurde am 20. August 1824 in Brome geboren und dann am 28. August 1828 getauft. Sein Vater war der Tagelöhner Heinrich Mertens, seine Mutter Marie Dorothea Mertens, geb. Heinemenn. Friedrich Mertens ist 1889 mit 64 Jahren in Brome verstorben. Das genaue Todesdatum muss noch im Bromer Kirchenbuch nachgeschlagen werden.

Mertens hat sein Rechnungsbuch von beiden Seiten des Buchblocks her beschrieben. Auf der einen Seite des Buches begann er mit den Eintragungen zu seinen Ausgaben. Auf der anderen Seite begann er mit den Einnahmen und Aufträgen, die er abgearbeitet hat. Fast dreißig Jahre umfasst dieses Rechungsbuch. Es ist davon auszugehen, dass darin sein gesamtes Handwerkerleben erfasst ist. Weitere Rechnungsbücher sind bisher nicht bekannt.

Seine Tischlerwerkstatt hatte Friedrich Mertens vermutlich in seinem Elternhaus, einem ehemaligen Hirtenhaus (heute: Steimker Str. 8 – Das Haus wurde vor einigen Jahren abgerissen und durch einen Fachwerkneubau ersetzt.). Sein Vater Johann Heinrich Wilhelm Mertens kaufte im Jahr 1827 eines der drei Bromer Hirtenhäuser – nämlich das mittlere Hirtenhaus. Die anderen beiden Hirtenhäuser kauften Christoph Winter und Wilhelm Müller. Nach dem Tode von Tischlermeister Friedrich Mertens 1889 gehörte das Haus der unverehelichten Sophie Mertens, vermutlich eine Tochter des Tischlermeisters Friedrich Mertens. Nach ihr ging das Haus, vermutlich 1928, in den Besitz des Tischlers Carl Dittmann über. Wie genau lässt sich allerdings anhand der Mutterolle nicht sagen. Ob der Besitzerwechel zu Carl Dittmann über Kauf oder Erbschaft erfolgte, ist uns bisher nicht bekannt.

Undatiertes Foto eines Schützenfestumzuges, vermutlich 30er Jahre des 20. Jahrhunderts. Rechts am Bildrand ist das ehemalige Hirtenhaus Steimker Str. 8 zu sehen. Über dem Fenster hing damals ein Schild des Tischlers Carl Dittmann. (Quelle: Archiv MHV Brome)
Erste Seite des Rechnungsbuches. Links auf dem Umschlag steht: „Fr. Mertens aus Brome 1859“. Allerdings finden sich im Buch auch einige wenige Eintragungen aus dem Jahr 1858. Rechts beginnt Mertens mit seinen Ausgaben. Auf der ersten Seite geht es um die Bezahlung der bei ihm arbeitenden Gesellen, her ein Hr. Bammel aus Fahrenhorst. (Original: Archiv MHV Brome)
Von dieser Richtung des Rechnungsbuches beginnt Mertens mit der Aufzählung seiner Einnahmen. (Original: Archiv MHV Brome)

Fest steht, das Friedrich Mertens 1859 bereits Tischlermeister war, denn nur als Meister konnte er andere Gesellen bei sich beschäftigen. Über Mertens Lehr- und Wanderjahre wissen wir bisher leider nichts.

Interessant sind auch einige Eintragungen zur Tischler- und Drechslergilde in Brome. Über diese Gilde ist bisher nur wenig bekannt. In seinem Rechnungsbuch hat Mertens die Einnahmen und Ausgaben der Gilde für 1876-79 eingetragen. Diese Seiten werden wir zusammen mit weiteren Informationen zur Tischler- und Drechslergilde in einem zukünftigen Blogeintrag noch auswerten.

Links die Einnahmen und rechts die Ausgaben der Tischler- und Drechslergilde zu Brome aus den Jahren 1876 bis 1878. (Original: Archiv MHV Brome)

Insgesamt lässt sich aus diesem das gesamte Handwerkerleben eines Tischlers in Brome nachvollziehen. Und dies werden wir exemplarisch auch in zukünftigen Blogeinträgen zu. Hier gilt es folgende Fragen zu beantworten: Für wen arbeitete Mertens? Wie groß das Einzugsgebiet seiner Kundschaft? Welches waren seine Tischlerarbeiten? Welche Ausgaben hatte er? Wer waren seine Geschäftskunden?

Diesen und noch weiteren Fragen werden wir in den Beiträgen nachgehen!

Die Landwehr bei Zicherie früher und heute

Die Westgrenze der Altmark zum Fürstentum Lüneburg hin war vermutlich bereits seit dem Mittelalter an einigen Stellen durch sogenannte Landwehren befestigt. Landwehren waren Graben-Wall-Anlagen, welche Lücken zwischen natürlichen der künstlich verstärkten Geländehindernissen schlossen. An der Westgrenze der Altmark waren natürlich Geländehindernisse z.B. die Stöckener Teiche sowie der Oberlauf der Ohre ab Haselhorst. Auch das Feuchtgebiet zwischen Zicherie und Böckwitz war ein natürliches Geländehindernis, welches allerdings durch einen Graben verstärkt wurde. Durch die Landwehren sollte ein ungehindertes Übertreten der Grenze verhindert werden. Hauptsächlich ging es darum, dass die geforderten Zolleinnahmen korrekt abgerechnet werden sollte. Schmuggel sollte also durch Landwehren verhindert werden.

An der Westgrenze der Altmark existierten nachweislich drei Landwehranlagen:

  1. Lübener Landwehr zwischen Langenbrügge und Lüben nördlich der Stöckener Teiche,
  2. Landwehr bei Rade zwischen Waddekath und Haselhorst sowie
  3. Nördlich von Zicherie im Bereich des Buchenberges (ehemalige Ziegelei Groth)

Die Lübener Landwehr bestand aus einem Einfachwall mit Graben an jeder Seite. Die Breite der Anlage betrug ca. 12 Meter. Die Landwehr bei Rade war ein vierfacher Landgraben und drei Wällen zwischen den Gräben. Die Breite betrug ca. 30 Meter.

Landwehr bei Rade (Foto: Jens Winter, Januar 2012)

Nach Bruno Ploetz wurde der südliche Abschnitt der Lüneburgischen Grenzlandwehr in der Hauptsache von der Ohre gebildet, also von Haselhorst bis zum Drömling. Hier gab es seiner Meinung nach nur drei Übergänge, von denen der südlichste zwischen Zicherie und Brome auf beiden Seiten durch einen Wall gesichert war – die Landwehr bei Zicherie. Der zweite wichtige Übergang im Bromer Bogen war durch die Bromer Burg geschützt. Ein dritter Übergang zwischen Zasenbeck und Hanum hatte wieder einen Wall. Das sind zumindest die Ergebnisse von Bruno Ploetz in seinem Aufsatz „Die Lüneburgische Grenzlandwehr“ aus dem Jahr 1966 zur Grenzlandwehr im Raum Brome.

Zu Überresten der Grenzlandwehr nördlich von Zicherie stellt er fest: [Es existiert] „ein kurzes Wallstück bei Zicherie, das wohl der spärliche Rest der Übergangssicherung ist.“ Diesem Hinweis aus dem Jahr 1966 soll nun nachgegangen werden.

Zunächst werden wir darlegen, welche historischen Belege es aus den uns vorliegenden Quellen für die Zicherier Landwehr gibt. Am Schluss werden wir dann anhand des Geländes noch immer existierenden Spuren der Landwehr aufspüren.

Grenzrezess aus dem Jahr 1543

Im Gutsarchiv von Weyhe zu Fahrenhorst ist ein Grenzrezess aus dem Jahr 1543 überliefert, der uns einige Informationen über den Grenzverlauf zwischen Brome und Zicherie-Böckwitz zur damaligen Zeit liefert. Damals gab es Streitigkeiten über den genauen Grenzverlauf zwischen denen von Bartensleben zur Wolfsburg, denen Böckwitz zu Lehen gegeben war, und Fritz VII. von der Schulenburg zu Brome. In dem Rezess vom 24. Februar 1543 wurde vereinbart, dass ein neuer Grenzgraben von der Ohre bis an den Steimker Kirchenweg gezogen wird. Auch sollte ein bereits existierenden Alter Graben so ausgeräumt und ausgebessert werden, dass eine Überfahrt nicht mehr möglich ist. An dem Weg von Steimke Richtung Braunschweig, unmittelbar neben dem Steimker Kirchenweg, sollte ein Schlagbaum errichtet werden, von dem ein Schlüssel in Brome und der andere in Steimke verwahrt werden sollte. Dies sollte den Einheimischen ihre Mühlenfuhren ermöglich. Ansonsten sollte dort aber kein Verkehr durchgehen, damit nicht Zollzahlungen verloren gehen.

Vom Ende des Alten Grabens sollte ein neuer Graben Richtung Zicherie gezogen werden, der bis an die „Tiefe Riede“ gehen sollte. Vermutlich ist damit der in der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 (siehe unten) bezeichnete Graben „Fuhle Riet“ gemeint. Von dort dann weiter bis an die Wiesen der Dörfer Böckwitz und Zicherie.

Es ist unklar, wo genau der Alte Graben begann. Fest steht allerdings, dass dieser Graben bereits vor als Grenzbefestigung existierte.

An anderer Stelle in dem Rezess ist auch die Rede von einem Wall – also möglicherweise der Landwehr! Es heißt in dem Text:

Und soll obgeschriebener Graben von der Ohre herab biß an den Wall zwischen Wischen und den Wall biß an den Knick, und den vordan der Knick biß zu dem Ende derselbigen, soferne der Graben gemacht, dies Orths die Landschnede seyn zwischen Marck zu Brandenburg und dem Lande Lüneburg.

Der neu anzulegende Graben sollte also bis an den Wall gehen, mit dem vermutlich die Landwehr gemeint ist. Am Ende der Landwehr sollte dann wieder ein Graben beginnen, der weiter in Richtung Zicherie-Böckwitz verläuft. Diese Grenzlinie wurde gleichzeitig auch als Landesgrenze angesehen! Klar ist auch, dass es am Wall auf jeder Seite einen Graben gab. Denn es heißt in dem Rezess:

Aber die Graben neben dem Wall durch die Wießen und Garten, auch die Graben neben dem Knicke, soll ein jeder Theil auf seine Seite machen.

Der Wall bildete also die Landesgrenze und jeder sollte den an den Wall angrenzenden Graben auf seiner Seite pflegen.

Karte von Strauß (1688)

Die Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist eine sehr interessante und äußerst aussagekräftige historische Quelle für die Grenzmarkierungen im Raum Brome. Nicht nur die Eintragungen von Orten sind interessant, vielmehr hat Strauß auf der Karte 156 Zahlen eingezeichnet und mit dazugehörigen Eintragungen versehen. An dem für uns relevanten Kartenausschnitt finden wir die Zahlen 54 bis 64, die hier kurz wiedergegeben werden:

54. Grentz Knick od. Knick vor den Kleip Wischen

55. Der Kleip, ein Ellern Holtz

56. Steinstieg, welchen die Oldendorffer und Steimker Kirchenleute brauchen

57. Landgraben welcher vom Steinstieg nach dem Mühlenfarth geht.

58. Der Mühlenfahrt, alwo olim ein Schlagbaum gestanden

59. abermahl der Landgraben

60. Die Fuhle Rith

61. worin ein doppelter Landgraben ohngefehr 5 Ruten lang aufgeworffen

62. biß an Peter Knoen Knick

63. Cordt Döhmelands Knick

64. Carsten Schultzen Knick

Wir erfahren also die genauen Grenzmarkierungen vom Steinstieg an bis nach Zicherie-Böckwitz. Der Steinstieg wurde von den Steimkern benutzt, um zum Gottesdienst nach Altendorf, später Brome zu kommen, bevor sie eine eigene Kirche in Steimke hatten. Die heutige Straße von Brome nach Steimke existierte damals noch nicht. Vom Steinstieg Richtung Zicherie existierte demnach zunächst ein Landgraben, der von der Mühlenfahrt unterbrochen wurde. Einstmals hatte dort ein Schlagbaum gestanden, der 1688 aber nicht mehr existierte. Von dort weiter Richtung Zicherie folgte wieder der Landgraben, dann die Fuhle Riet (hochdeutsch: fauler Graben), worin sich ein doppelter Landgraben befunden hat. Von dort ging es weiter bis an Peter Knoken Knick. Knick bedeutet im Plattdeutschen Wörterbuch von Johann Friedrich Danneil „eigentlich eine Ecke, gebildet durch Gebüsch, das in einer längern Linie sich schmal ausdehnt“.

Die Landwehr in der Karte vn Strauß (1688). Die Zahlen wurden zur Verdeutlichung neu geschrieben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Karte von Spaldeholtz und Michaelsen (1754)

Auf der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist an dieser Stelle eine Landwehr eingezeichnet. In Richtung Zicherie endete die Landwehr dann im alten Landgraben.

Die Zicherier Landwehr in der Karte von Spaldeholtz und Michaelsen (1754) (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Die Landwehr heute

Tatsächlich sind auch heute (2020) noch Spuren der alten Landwehr im Gelände zu finden. So ist an einer kurzen Stelle die alte Wallanlage noch gut zu erkennen. Auch der Graben zumindest auf einer Seite des Walls ist noch eindeutig vorhanden.

Der an die Landwehr südlich anschließende Graben ist ebenfalls noch vorhanden und im Gelände lokalisierbar.

Wenn wird nun GoogleMaps betrachten, fällt auf, dass nördlich von Zicherie am Buchenberg (ehem. Ziegelei Groth) ein „Grenzgraben nördlich Zicherie“ zu finden ist.

Überrest der Zicherier Landwehr. In der Mitte ist der Wall zu erkennen, links und rechts daneben existieren noch Gräben. (Foto: Jens Winter, Juli 2020)
Am Ende der Wallanlage beginnt der Graben Richtung Zicherie. Bei GoogleMaps ist er als Grenzgraben nördlich Zicherie zu finden. (Foto: Jens Winter, Juli 2020)

Verbannung aus Brome im Jahr 1677

Die Bromer Gerichtsprotokolle stellen ein wichtiges Zeugnis für die Rechtgeschichte in unserer Heimat dar. Das Gericht Brome hatte auch die sogenannten Halsgerichtsbarkeit inne. Hier konnte also auch Todesurteile und andere peinliche (d.h. entehrende Strafen) ausgesprochen und vollzogen werden. Über Todesurteile am Bromer Gerichtsplatz wurde in diesem Blog bereits einmal berichtet.

Zu den peinlichen Strafen zählte auch die Verbannung aus einem Ort. Eine Verbannung konnte entweder mit Staupenschlag oder ohne Staupenschlag vollzogen werden. Der Staupenschlag war eine körperliche Strafe, bei welcher der oder die Verurteile am Pranger geschlagen wurde. Das Urteil konnte mit damals üblichen Schlaginstrumenten vollzogen, z.B. einer Lederpeitscher oder auch einem Staupbesen, in den auch Metallsplitter oder Steine eingearbeitet. Da die Peitsche von einem Scharfrichter geführt wurde, wurde die oder der Verurteilte durch diese Berührung mit dem Scharfrichter entehrt. Deshalb war der Staupenschlag eine entehrende Strafe. Eine Verbannung ohne Staupenschlag dagegen war nicht entehrend, weil es keine Berührung mit dem Scharfrichter gab.

Aus dem Jahr 1677 ist eine in Brome vollzogene Verbannung in den Bromer Gerichtsprotkollen nachweisbar. Damals wurde „ein Weibstück“ aus Brome „auf ewig relegiret“ (d.h. verbannt). Hierfür hatte die Bromer Untertanen jeweils 9 ß (Pfennig) zu zahlen. (Gerichtsprotokoll 1691, S.347)

Wie es zu dieser Verbannung gekommen ist, steht an anderer Stelle in den edierten Gerichtsprotokollen (Gerichtsprotokolle 1691, S.180 und S.182). Dort heißt es, ein „fremdes Weib“ habe die Frau unseres Bürgermeisters in Brome für eine Hexe gescholten. Dazu heißt es in den Gerichtsprotokollen:

Ist andem, daß ein im Lande herumb vagadirendes Weib sich dieser Örter eine Zeit auffgehalten. Welche hin und wieder baldt wieder diesen, bald wieder jenen, allerhandt ehrenrühriege Worte undt Bezüchtigungen sich vernehmen laßen, insonderheit hiesiegen Fleckens Bürgermeister Günter Oldelands Frau bey verschiedenen Leuten, daß sie eine Hexe sey, daß sie den Rechtsteuffel habe und daß sie durch Hexerey ihren Nachbahren Schaden zugefüget, ungescheuet proclamiret.

Bürgermeister Günter Oldeland hat daraufhin Joachim Friedrich von Bartensleben um Hilfe gebeten. Nach einem Gutachten der Universität Helmstedt sollte die Beklagte vor öffentlichen Gerichten einen Widerruf tun und eine Urfehde abstatten. Anschließend sollte sie auf ewig aus diesem Gericht verwiesen werden.

Nach der Tat ist die Frau aus Brome geflohen und wurde in einem Brandenburgischen Gericht wieder aufgegriffen. Joachim Friedrich von Bartensleben ließ sie daraufhin nach Brome zurückbringen. Sie wurde in Brome dann ins Gefängnis gesperrt, konnte aber nicht überführt werden. Sie wurde dann durch den Scharfrichter ohne Staupenschlag weggewiesen. Die Inhaftierung und der Scharfrichter hatten insgesamt 14 Reichsthaler gekostet, die nun die Bromer Untertanen bezahlen mussten. Die Bromer verweigerten die Zahlung, weil ihrer Meinung nach die Klägerin die Kosten hätte tragen müssen. Joachim Friedrich von Bartensleben konnte und wollte diese Weigerung nicht hinnehmen und pfändete daraufhin die Bromer Bullen. Außerdem drohte er an, dass er auch aus den anderen vier Dörfern (Altendorf, Benitz, Nettgau und Zicherie) je zwei Pfande nehmen werde. Letztendlichen haben die Bromer Untertanen in dieser Angelegenheit sowie in andren Angelegenheiten Klage gegen Joachim Friedrich von Bartensleben erhoben. Das Ende des Prozesses ist nicht überliefert, aber sicherlich durften die Untertanen für die Kosten aufkommen.

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