In den vergangenen Jahrhunderten haben die Frauen sind an langen, kalten Winterarbenden in einem Haus getroffen, um den Abend mit geselligen Handarbeiten zu verbringen. Neben dem Spinnen von Flachs und Wolle wurde z.B. auch gestickt. Die Orte der Spinnstube wechselten unter den teinehmenden Frauen.
Die Spinnstuben sind für unsere Gegend leider sehr schlecht dokumentiert, denn es existieren keine Aufzeichnungen darüber. Auch gibt es nur sehr wenige Fotos, da in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ein Fotoapparat hier auf dem Land ein großer Luxus war und damit diese Technologie von Privatleuten nur wenig genutzt wurde. Eine seltene Fotografie stammt aus Wendischbrome, aufgenommen vermutlich in den 20er oder 30er Jahren des 20. Jahrhunderts von einem uns unbekannten Fotografen.
Anscheinend haben in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Spinnstuben nicht immer den moralischen Ansprüchen der damaligen Zeit genügt, weshalb der Isenhagener Landrat dem Bromer Bürgermeister Stampehl einen Brief mit den Regeln für Spinnstuben, datiert auf den 1. August 1859, übersandt hat. Darin heißt es:
Bei Strafe bis 1 Reichsthaler müssen die sogenannten Spinnstuben Abends 10 Uhr geschlossen sein, sie dürfen nicht von Mannespersonen, welche nicht dem Versammlungshause angehören bei gleicher Strafe besucht werden und Hauswirthe, welche die Uebertretung dieser landdrosteilichen Bestimmung gestatten, unterliegen derselben Strafe.
Bei Rückfällen und wenn die obigen Verbote bei verschlossenen Haus- und Stubenthüren übertreten werden, kann die Strafe verdoppelt werden.
Die Ortsvorsteher haben die Befolgung dieser Verbote einzuschärfen und dahin zu sehen, daß nicht dawider gehandelt wird, sie haben hier anzuzeigen wer keine Folge leistet.
Isenhagen am 1. August 1859.
Königliches Amt
[Unterschrift]
Archiv Museum burg brome Ja34e
Es wurde also am August 1859 geregelt, dass Spinnstuben nur bis 22 Uhr dauern durften. Außerdem durften keine Männer, die nicht dem Haushalt der Gastgeberin angehörten, die Spinnstube betreten. Auch durften die Türen nicht abgeschlossen werden. Den Ortsvorstehern wurde auch mit auf den Weg gegeben, die Regelung in ihrem Ort zu überprüfen – also polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
Diese Regelung aus dem Jahr 1859 erscheint uns heute doch sehr antiquiert und zeigt, dass damals anderen moralische Vorstellungen gegolten hatten als heute.
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