Der Heimat- und Kulturverein Knesebeck e.V. hat kürzlich ein Buch herausgebracht mit dem Titel „Knesebeck 1825 – der große Brand und der Wiederaufbau vor 200 Jahren“. Erhältlich ist es beim Heimatverein Knesebeck oder bei Tabakwaren Kirchhoff in Knesebeck zum Preis von 17€.

Knesebeck ist in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 1835 zur großen Teieln abgebrannt. Insgesamt wurden 53 Wohnhäuser und 75 Nebengebäude ein Raub der Flammen. 92 Familien hatten ihr Obdach verloren.
Tatsächlich haben wir im Archiv Museum Burg Brome einigen Schriftstücke gefunden, die direkt in Beziehung mit dem großen Brand in Knesebeck stehen! Die Solidarität mit den Abgebrannten war damals sehr groß. Großbrände in Dörfern und Städten standen auf der Tagesordnung und so wurde damals in nahegelegenen und entfernten Orten zu Spenden aufgerufen. So spendeten die Bromer für die abgebrannten Knesebecker! Die Spendelist ist erhalten:
Eingesamm[elt] ist für die Abgebranten zu Knesebeck rh ggl. ch 1. Meister Bölsche 2 Stück Spinstühle und 1 Hemd 2. Schuster Blanke 1 Himten Rocken und 1 [?] 3. Jacob Pipper Haußlehr 4 4. Christoph Lindemüller 1 Paar Neue Schuhe 5. Schuster Geselle Bannier 4 6. Stendel Haußlehr 2 [7.] Tabacks Spinner Stoppel ½ Schweins-Kopf [8.] Gottlieb Mosel 1 Paar Neue Schuhe [9.] Stendel 2 [10.] Von der Semtlichen Tischer Gilde zur Theilung 2 [11.] Von dieselben für die Wittwe Güntern allein 1 [12.] Günter Olland 2 [13.] Buchmüller 8 [14.] Wolf als Grundsitzer 1 Himten Rocken 15. Heinrich Radsack 1 Himten Rocken 16. Gottlieb Radsack 8 17. Mauer Gödecke ½ Himten Katoffeln ½ Schweinskopf 18. Flohr 6 19. Friedr. Radsack 1 Himten Rocken 20. Heinrich Niebuhr 1 Himte Rocken 21. Franke 1 Himten dito 22. Johann Olaandt 1 Himten Buchweitzen u. etwas Bohnen 23. Broman etwas Bohnen und Speck 24. Heinrich Müller 4 25. Persiel 1 Tisch Lacken 1 Hantuch 1 Huth 26. Thunicke ½ Himten Rocken 27. Wittwe Burchardten ½ Himten Rocken 28. Zimmermann Böse 4 29. Wittwe Ollandten 4 Ellen Leinen 30. Heinrich Ollandt 16 31. Jacob Radsack 1 Paar Neue Schue 32. Heinrich Niebur Zimmermann 6 33. Meinecke etwas Bohnen und Speck 34. Winter ½ Himten Rocken 35. Warnecke 1 Leinthaun 1 Futterschwinge 1 Schemmel 1 Kleith ¼ Himten Erbsen ¼ Linsen 1 Huth 36. Nober 1 Himten Rocken 37. Cantor Mosel 1 Rock 1 Hose 1 Hemd 38. Wittwe Tesmern 1 Himten Rocken und Speck 39. Heinrich Wadel 2 Stück[?] [?] Bohnen 40. Beneke 12 41. Palm Hauslehr 1 Tischlacken 42. Sommermeyer 1 Scheffel Rocken 43. Pappe 4 44. Friedr. Pipper 3 Metze Bohnen 2 Pfund Talg 4 Rocken Flachs 45. Hauslehr Mertens 1 Tischlacken 1 Hemd 3 Rocken Flachs 46. Carl Mertens 1 Kleith 1 Hemde 2 Metze Bohnen 1 Pfund Grütze 47. Melzian 3 Schock Leinen 1 Metze Bohnen und 1 Gänsebrade und etwas Speck 48. Carl Süpke 16 49. Gottlieb Müller 1 Himten Rocken ½ Schweinskopf 50. Krause 2 Metze Bohnen 2 Pfund Speck 1 Huth


Übergabe der Spenden wurde vom Amt Knesbeck am 1. Juli 1825 quittiert:
Für die Abgerannten hieselbst sind aus dem Flecken Brome, einige Victualien und verschiedene Kleidungsstücke, auch 7 rh 10 ggl Preuß. C. wovon 1 rh für die Wwe Günter bestimmt, durch den Hh. Voigt Krause daselbst, heute richtig abgeliefert worden, welches hiermit bescheiniget wird.
Amt Knesebeck den 1ten July 1825
[Unterschrift H. Schlüter]

Die Bromer wurden zusätzlich noch zur Hilfe beim Herbeischaffen des Bauholzes aus dem Malloh und dem Espenleu aufgerufen. Hierzu wurde auf der Wolfsburg ein Schreiben aufgesetzt:
Die Königl. Landdrostey hegt den dringenden Wunsch, daß die Spanne haltenden Einwohner des Gerichts den Abgerannten zu Knesebeck mit einigen Holzfuhren, denen 5000 im ganzen erforderlich sind und nur mit thätiger Beihülfe der Nachbarn herbey geschaft werden können, unterstützen möge, und das Königl. Amt Knesebeck wünscht, daß die Fuhrleute sich am 30ten dieses und an den folgenden Tagen morgens 7 Uhr im Melloh oder Espenlau einfinden mögen, von da ein jeder 2 mal in einem Tage nach Knesebeck fahren können.
Da nun hier von keiner Landfolge die Rede ist, und Königl. Amt Knesebeck sich zu aller gegenseitigen Hülfe erboten, wenn im diesseitigen Gerichts sich ei ähnlicher Unglücksfall ereignen sollte, so darf das unterzeichnete Gericht, um sich einmal ähnlicher Hülfe erfreuen zu können, erwarten, daß die Spann haltenden Einwohner sich, wie es das Amt Knesebeck wünscht, zu einer bestimmten Fuderzahl die jeder Ort anzufahren geneigt ist, verstehen möge, da mit dasselbe seine Einrüchtung danach berechnen könne.
Es hat daher das Bürgermeister die Spann haltenden Einwohner so fort zu versammlen, und die Fuderzahl des Orts, und ob die Gemeinde das Holz aus dem Melloh oder Espenleu anfahren will; und an welchen Tagen vom 30ten dieses an die Fuhren geleistet werden sollen, schriftlich anzuzeigen.
Sollten Aufladen erforderlich sein, so werden die Handdiener sie oder nicht Spannhaltende Einwohner ohnstreitig dazu verstehen, die Ladung verrichten zu helfen.
Wolfsburg d. 23 July 1825
Gräfl. Schulenburgl. Gerichte zu Brome
[Unterschrift]


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