Uns wurde kürzlich die Übernahme eine Kutsche angeboten, die nach Einschätzung des Kutschenexperten Günzel von der Schulenburg auf das Jahr 1888 datiert wird. Leider können wir das tolle Angebot aus Platzgründen nicht annehmen.
Die Kutsche wurde vom Bromer Wagenbauer W. Wagner gebaut. Sein Betrieb befand sich in der Salzwedeler Straße 3. Eine Inschrift am Haus zeugte vor einigen Jahren noch von diesem Betrieb. Hier sind wir noch auf der Suche nach einem Foto des Gebäudes mit der Firmeninschrift!
Leider haben wir im Museum Burg Brome fast keine Informationen zu W. Wagner.
Hier Fotos der um 1888 in Brome hergestellten Kutsche zur Dokumentation:
Wir danken dem derzeitigen Eigentümer Herrn Eicke für das großzütige Angebot und die Möglichkeit zur Dokumentation dieses einzigartigen Stückes Bromer Heimatgeschichte!
Im Archiv Museum Burg Brome wird ein Interessanter Brief derer von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen zu Wolfsburg und Brome, aufbewahrt.
Im Jahr 1583 erwarb die Familie von Bartensleben Burg und Flecken Brome von denen von dem Knesebeck. Die Wolfsburg und Vorsfelde gehörten ihnen damals bereits seit Generationen. Mit dem Kauf von Brome konnten die von Bartensleben ihr Territorium nach Norden ausweiten.
Aber auch in der Altmark hatten die von Bartensleben Besitzungen, wie auch aus dem Brief hervorgeht. So gehörten im Jahr 1608 von den acht Ackerleuten in Hohentramm (zwischen Beetzendorf und Apenburg) fünf denen von Bartensleben. Die drei anderen gehörten denen von der Schulenburg.
Das überlieferte Schreiben stammt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), durch den auch in unserer Heimat großer Schaden entstanden ist. So waren im Jahr 1671 von den Hohentrammer Höfen noch immer zwei wüst.
Der Brief wurde von denen von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen auf Wolfsburg und Brome am 29. März 1645 verfasst. Der genaue Inhalt scheint eine Bagatelle gewesen zu sein. Der Hohentrammer Schulze hatte unrechtmäßig einige Untertanen derer von Bartensleben gepfändet und auch noch den Herren von Bartensleben beleidigt. Die Beleidigung leugnete der Hohentrammer Schulze jedoch. Die Pfande waren, als der Brief geschrieben wurde, bereits zurückgegeben worden. Dies teilten die von der Schulenburg ihren entfernte Verwandten, denen von Bartensleben, mit. Sie riefen quasi dazu auf, den Schulzen wegen der ausgesprochenen Beleidigungen zu bestrafen.
Interessanteweise wurde der Empfänger des Briefes als „Oheimb“ -als Onkel. Die genaue Verwandtschaft ließ sich bisher nicht ermitteln.
Der Empfänger des Briefes auf Wolfsburg und Brome gibt einige Rätsel auf, da es bisher keinen zuverlässigen Stammbaum der Familie von Bartensleben gibt. Klar ist, dass Günther X. von Bartensleben (1558-1597) zwei überlebende Söhne hatte, nämlich Achatz und Güntzel von der Schulenburg. Leider kennen wir die Lebensdaten der beiden Brüder bisher nicht genau. Fest steht aber, dass Achatz von Bartensleben bereits vor Ostern 1638 verstorben sein muss, denn in der „Kornrechnung des Achatz von Bartensleben“, die sich im Adeligen Archiv Nordsteimke befindet, wird seine Witwe Catharine Dorothee von Bartensleben, geb. von Kotze, als Empfängerin der Abgaben zwischen Ostern 1638 und 1639 genannt. Deren Sohn Hans Daniel von Bartensleben (1633-1689) war damals noch minderjährig. Ob Hans Daniel noch weitere Geschwister hatte, ließ sich nicht ermitteln.
Möglich erscheint, dass der Brief an Güntzel von Bartensleben adressiert war, der nach dem Tode seines Bruders das männliche Oberhaupt derer von Bartensleben gewesen sein muss. Er war der Onkel von Hans Daniel von Bartensleben, der später das Familienoberhaupt derer von Bartensleben wurde.
Hier nur der doch eher banale Text des Briefes in einer zeilengenauen Abschrift:
Weß alß dann schlieslich gestern, vnß einschreiben von Herrn Haubt-
man eingehändiget, darauß wier die Excessl, so der Schultz
zu Hohen Tramme, wieder ihre vnterthanen alda verübet
vernommen, So haben wier denselben darüber zue
rede gesetzet, vnd ihme seinen vnfug mit gebührenden ernst
Im Archiv Museum Burg Brome befindet sich in den Wiswedeler Gemeindeakten ein Schreiben des Gerichts Wolfsburg an die Wiswedeler Untertanen, das auf den 26. März 1826 datiert ist. Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung, die von den Untertanen bis zum 10. April 1826 morgens um 9 Uhr zu begleichen war.
Bemerkenswert ist der Inhalt des Schreibens, denn darin werden 23 gerichtliche Untersuchungen aufgezählt, die von den Untertanen der Dörfer Sandkamp, der Dörfer des Boldecker Landes, dem Dorf Croya und den ehemaligen brandenburgischen Dörfern Ehra, Lessien, Wiswedel und halb Voitze zu bezahlen waren. Gleich unter Punkt 1 wird die gerichtliche Untersuchung eines in Voitze tot aufgefundenen Körpers aufgezählt. Diese muss im Jahr 1807 oder früher stattgefunden haben! Die Gebühren für die Untersuchung wurden aber erst 29 Jahre später abgerechnet. Unter Punkt 6 wird die Untersuchung eines weiteren toten Körpers, ebenfalls in Voitze aus dem jahr 1814 erwähnt. Unter Punkt 22 wird ein Brand in Jembke genannt. Vermutlich handelt es sich dabei um den Brand im Jahr 1824, nach dem auch die Bromer Bürger für die Abgebrannten gespendet hatten. Die anderen aufgezählten Untersuchungen sind leider nicht datiert.
Die Gesamtsumme für alle Döfer belief sich auf über 337 Reichstaler. Der Anteil der Wiswedeler Untertanen betrug 12 Reichstaler 12 Groschen 2 Pfennig. Den Erhalt dieser Summe quittierte der Gerichtsbote Böwing am 25. Juni 1826 im benachbarten Steimke.
Hier der Text des Dokuments:
Da die durch folgende Untersuchungen
wegen eines zu Voitze gefundenen toden Körpers, weshalb die Gemeinde Voitze auf das letzte Ausschreiben vom 8ten Sept. 1807 an Unkosten 14 Thlr. 9 ggr abgezogen hat,
wegen des Inquisiten Sauerwatd
wegen Dedekind
wegen einer Besichtigung zu Oslos wegen Tietge
wegen Worckmeister
wegen eines im Jahr 1814 zu Voitze gefundenen todten Körpers
wegen Bischof zu Tappenbeck
wegen einer im Zollhause entwendeten Uhr
wegen des Färber Krüger
wegen des Grosgebausschen Todtschlags
wegen des Pferdediebes Olfermann
wenige des bei Evers in Sandkamp verübten Diebstahls
für mehrmalige Bestellung und Jistierung der Sophie Lohmann nach Gifhorn
wegen des Brandes der Weihäuser Mühle
wegen eines Bäumediebstahls zu Sandkamp
wegen des zu Sandkamp arrestierten Daubert
wegen des Deserteur Koch zu Tappenbeck
wegen des mit einem Meßer verwundeten Kauschischen Kindes zu Jemcke
wegen des ehemaligen Soldat Müller zu Tappenbeck
wegen des Brandes zu Tappenbeck inso weit eine Erstattung nicht erfolgt ist,
wegen des Schraderschen Wagens in Jemcke
wenige des Brandes zu Jemcke
wegen des Franerschen Diebstahls zu Bockensdorf
verursachte, und sich auf
337 thlr 1 ggr – ch-
belaufende baare Auslagen wozu ein jeder der combinirten Unterthanen des Dorfs Sandcamp, Croye, des Boldeckerlandes und die der permutirten Dörfer, mit Ausnahme der ganz kleinen Leute zu Jemcke, Barwedel, Ehra und Croye, welche bei diesen Dörfern besonders aufgeführt werden sollen,
12 thlr 6 ggr 2 ch Covent Münze auf zu bringen hat, so wird den Eingeseßenen hierdurch anbefohlen, diese Vorschüße binnen 4 Wochen und spätestens in termino
den 10ten April Morgens 9 Uhr auf der Gerichtsstube zu Brome bey H. Landvoigt Krause ein zu bringen.
Bereits in einem früheren Blogbeitrag wurde kurz auf die Geschichte der drei Wiswedeler Hirtenhäuser eingegangen. Am 28. März 1859 kaufte der Schäfer Christoph Pohlmann eines der drei Hirtenhäuser.
Anscheinend war bereits sein Vater Johann Friedrich Christopher Paulmann/Pohlmann Hirte in Wiswedel gewesen. Er wurde am 25. Oktober 1780 in Wesendorf/Wahrenholz geboren und verstarb am 11. November 1855 in Wiswedel. Er war seit dem 30. August 1816 mit Ilse Marie Dorothea Paulmann/Pohlmann geb. Schmidt verheiratet. Sie wurde im Jahr 1798 geboren und verstarb zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt nach dem 27. Mai 1869.
Der Schäfer Christopher Pohlmann wurde am 21. September 1816 in Kästorf geboren und verstarb am 19. März 1878 in Wiswedel. Er heiratete am 13. November 1846 Anna Marie Sophie Pohlmann, geb. Knoke (1824-1898). Ihr Sohn Heinrich Friedrich Christoph Pohlmann wurde am 17. Dezember 1847 in Wiswedel geboren und verstarb dort am 16. November 1917. Über die beiden anderen Kinder wissen wir bisher nur das, was aus dem unten stehenden Brief hervorgeht.
In einem Brief, datiert auf den 27. Mai 1869, wandte sich Christoph Pohlmann an das Amt Isenhagen mit der Bitte, seinen ältesten Sohn Heinrich Friedrich Christoph vom Militärdienst freizustellen. In diesem Schreiben schildert er eindrücklich seine schwierige persönliche Situation, die ihn zu dieser Bitte bewog. Er schreibt, dass seine Ehefrau seine gebrechliche 73jährige Mutter sowie seine über Monate erkrankte jüngste Tochter pflegte. Auch beschreibt er die Mühen seiner Arbeit als Tagelöhner detailliert. Er bat inständig darum, seinen Sohn vom Militärdienst zu befreien, da er zu Hause für die Ernährung der Familie unabkömmlich gewesen wäre.
Hier der Brief im Wortlaut:
An das Königlich Preußische Amt Isenhagen
Reclamation
des Anbauers Christoph Pohlmann
in Wiswedel
vom 27. Mai 1869
„Die vorläufige Befreiung seines Sohnes, des Militärpflichtigen Heinrich Friedrich Christoph Pohlmann aus dem Geburtsjahr 1847, vom activen Militärdienste betreffend.
Mein Sohn ist im vorigen Jahre bei der Untersuchung des Militairpflichtigen als dienstpflichtig angesetzt, dann später mit einem Urlaubspasse entlassen, und bis jetzt nicht zum activen Dienste eingefordert.
Da meine Verhältnisse früher der Art waren, daß ich keine triftigen Gründe hatte um die Befreiung meines Sohnes vom Militairdienste nachzusuchen, so enthielt ich mich aller Reclamationen. Erst in den letzten Monaten haben sich meine häuslichen Verhältnisse so gestaltet, daß ich mich gedrungen sehe, um die vorläufige Befreiung meines Sohnes nachzusuchen.
Ich habe nur eine kleine Anbauerstelle mit in Allem etwa 3 Morgen Grund und Boden, darauf ruhet eine Schuldenlast von 400 rt. – Ich habe außer Frau und 2 noch unmündigen Kindern meine Mutter, eine Frau von 73 Jahren, die durch fortwährende Gicht fast ganz verkrüppelt ist zu ernähren und zu pflegen. Meine jüngste Tochter, ein Kind von 10 Jahren, ist seit Februar d. J. krank und muß fortwährend beaufsichtigt werden. Meine Frau, die auch nur schwächlich ist, kann weiter nichts thun, als nur die kranke Mutter und Tochter beaufsichtigen und verpflegen, die Besorgung des Hauswesens liegt mir mit ob. Ich bin somit der einzige Erwerber und muß, da ich kein Handwerk treibe, durch Tagelohn den Unterhalt zu erwerben suchen. Da ich nun aber bei etwas schwerer Arbeit immer Blut auslasse, dieselbe also meiden muß, wenn ich mich nicht ganz zu Grunde richten will, – da ich außerdem die häusliche Arbeit mit verrichten muß, – so ists mir rein unmöglich, durch Tagelohn bei dem Bauern so viel zu verdienen, daß ich die Zinsen bezahlen, die Lasten und Abgaben trage, Arzt und Apotheker bezahle und die allernöthigsten Lebensbedürfnisse herbeischaffe. Ich habe deshalb meinen ältesten Sohn, den Militairpflichtigen schon im Winter zu Haus nehmen müssen, damit der in Tagelohn gehe und mit dadurch die Ernährung der Familie möglich mache.
Unter diesen Umständen glaube ich mit Zuversicht die Bitte vortragen zu dürfen:
Königliches Amt wolle gütigst vermitteln, daß mein Sohn vorläufig vom dem activen Militairdienste befreiet bleibe.
In der Hoffnung, daß diese meine Bitte, zu der mich nur die augenblickliche Noth treiben konnte, geneigte Berücksichtigung finden werde, empfiehlt sich
Bereits in einem vorherigen Blogbeitrag ging es um die Gründung der Wiswedeler Schule und das Gehalt des ersten Lehrers Kravehl im Jahr 1771.
Ein weiteres Dokument erhellt ein wenig die Einnahmesituation des Wiswedeler Lehrers Reinecke im Jahr 1824. Er beschwerte sich beim Bromer oder Wolfsburger Gericht über den Ackermann Schulze, weil diese zu hohe Geldforderungen für die Beackerung der Flächen stellte.
Dem Wiswedeler Lehrer standen der Reihe nach jedes Jahr 3 Scheffel Land zusätzlich zu dem zur Dorfschule gehörigen Ackerland zu. Nach der Reihe heißt, dass jedes Jahr ein anderer der sechs Wiswedeler Ackermänner dem Lehrer diese drei Scheffel Land zur Verfügung stellen musste.
Jedoch erhielt der Lehrer das Land nicht ganz kostenfrei, denn er musste für Bereitstellung, Pflege und Düngung bezahlen. Für jeden Scheffel Ackerland sollte Reinecke 8 Silbergroschen zahlen, für die Pflege des Landes ebenfalls 8 Silbergroschen, für das „Streken“ 2 Silbergroschen und das Mistfahren zur Dügung pro Fuder 1 Silbergroschen 6 Pfennige. Dies waren die üblichen Sätze, wie sie laut Reinecke immer bezahlt wurden.
Dazu bekam der Ackermann dann auch noch als Verpflegung Branntwein, Butterbrot und Speck.
Ackermann Schulze wollte sich 1824 allerdings nicht an diese althergebrachten Preise halten und verlangte für das Mistfahren 3 Silbergroschen pro Fuder – also das Doppelte!
Daraufhin beschwerte sich Reinecke beim Gericht und argumentierte, dass die Leistungen der Ackermänner als ein Teil seines Gehalts anzusehen sind und er deshalb nicht bereit wäre, höhere Preise zu akzeptieren.
Der Ausgang der Beschwerde ist nicht bekannt.
Hier der Text des Dokuments in Gänze:
Actum Wolfsburg den 27ten April 1824
Dito erschien
der Schullehrer Reinecke aus Wiswedel und zeigte beschwerend an:
Schon meine Vorgänger Isensee hat von den 6 Eingesessenen zu Wiswedel einige Morgen Land zu seinem Unterhalt in Nutzung gehabt.
Dies Land ist mir auch geworden, und es wird damit folgender gestalt gehalten.
Einer von den 6 Eingesessenen giebt ab zu 3 Schffl wenn ihn die Reihe trieft, so daß ich jährlich 6 Schffl. Roggen und 3 Schffl. Aussaat Haber habe.
In das Feld aber darin der Brachroggen à 3 Schffl. kommt, wird den Sommer zuvor Buchweitzen gesäet.
In diesem Frühjahr muß der Ackermann Schulze 3 Schffl. aus thun, dagegen habe ich
für jeden Schffl. Land 8 ggr
daßelbe zupflegen 8 ggr
zu Streken 2 ggr und
den Mist dafür zu fahren für jedes Fuder 1 ggr 6 ch entrichten müßen;
und dabey
etwas Brantwein, Butterbrodt, Speck zum besten gegeben.
Jezt verlangt der Ackermann Schulz der die auszuthuende 3 Schffl. Land auch beackern und den Dünger dahin fahren muß, für jedes Fuder Mist zu fahren 3 ggr dazu kann mich aber bey meinem schlechten Dienst und der Ungutmöglichkeit des Landes nicht verstehen, und halte noch dafür, daß ich das nicht schuldig bin, weil ich es als einen Theil meines Salarii ansehen muß, daß mir jenes Land um den alten Preiß eingethan und gepflügt auch bedüngt werden müße.
Ich muß daher bitten mich bei diesem Dienst [Folgende zwei Worte unklar: emoti meat?] zu schützen, und den Bekl. aufzugeben, daß derselbe meinen Mist sofort um den alten Preiß abfahren, widrigen falls alle Schäden, und Kosten erstatten solle, ref. expo,
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