Die Schuhmachergilde zu Brome hat am 13. April 1825 eine Schuhmachersterbekasse eingerichtet. Von dieser Sterbekasse sind im Archiv der Burg Brome die Rechnungsbücher von 1834 bis zu deren Auflösung 1898 vorhanden. Durch Zufall fielen mir diese Unterlagen in die Hände und auf der zufällig aufgeschlagenen Seite tauchte der Tischlermeister Friedrich Mertens auf!

Anscheinend konnte jeder Bromer Mitglied in der Schuhmachersterbekasse werden. Da mir die Statuten allerdings nicht vorliegen, können wir das nur anhand der Rechnungsbücher beurteilen.

Der Tischler Friedrich Mertens und seine Frau, deren Namen leider nicht genannt wird, sind am 25. April 1848 der Schuhmachersterbekasse beigetreten. Da beide noch unter 25 Jahre alte waren, musste sie jeweils ein Einkaufsgeld von 6 Gutegroschen in die Sterbekasse einzahlen. Friedrich Mertens wird als Tischler gemeldet. Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, dass er damals noch nicht Tischlermeister war. Fest steht, dass er damals bereits verheiratet war.

Tischler Mertens und seine Frau zahlen jeweils den Einkauf-Betrag von 6 Gutegroschen in die Schuhmachersterbekasse ein. (Original: Archiv Museums Burg Brome)

Die Schuhmachersterbekasse hatte nicht nur die Funktion, im Falle des Todes eine bestimmte Summe auszuzahlen. Vielmehr war es den Mitgliedern anscheinend möglich, sich Geld aus der Sterbekasse zu leihen. Am 13. April 1852 verlieh die Sterbekasse gegen einen ausgehändigten Schulschein an den Achtelbürger Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler. Zu dieser Zeit war Friedrich Mertens also bereits Tischlermeister! Vermutlich hat er den Meistertitel also zwischen 1848 und 1852 erworben.

Am 13. April 1852 lieh sich Tischlermeister Friedrich Mertens 40 Reichsthaler von der Sterbekasse. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ab Ostern 1853 zahlte er dann, wie es in den Einnahmen der Sterbekasse heißt, die fälligen Zinsen von 1 Reichsthaler 9 Gutegroschen 8 Pfennig ab. Unter Zinsen ist hier der jährliche Abzahlungsbetrag zu verstehen, der 3,5% betrug. Dieser musste so lange gezahlt werden, bis die volle Summe beglichen wurde. Auch Ostern 1854 zahlte er wieder den gleichen Betrag in die Sterbekasse ein.

Beginn der Abzahlung der Schulden Ostern 1853 (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Ostern 1954 lieh sich Mertens dann noch mehr Geld von der Sterbekasse, nämlich zusätzlich 10 Reichsthaler gegen einen Schuldschein.

In den folgenden Jahren bezahlte er dann für die insgesamt 50 Reichsthaler jährlich 1 Reichsthaler 18 Gutegroschen ab. Zum Vergleich: Georg Radsack hatte sich einmal 300 Reichsthaler von der Sterbekasse geliehen und zahlte bei einer jährlichen Abzahlung von 3,5% jährlich 10 Reichsthaler 12 Gutegroschen an die Sterbekasse zurück. Der von Mertens geliehene Betrag wirkt dagegen sehr moderat. Die Rückzahlungsquote wurde in einem späteren Jahr dann auf 4% erhöht.

Die untersten beiden Einträge betreffen die Rückzahlungen von Georg Radsack und Friedrich Mertens im April 1855. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Friedrich Mertens ist im Jahr 1889 verstorben. Das genaue Datum ist bisher nicht bekannt. Allerdings erhält seine Witwe aus der Sterbekasse am 27. März 1889 einen Betrag von 45 Mark als Sterbegeld für ihren Mann. Außerdem bekam sie noch aus einer Sammlung unter den Mitglieder 1,25 Reichsmark.

Die Witwe Mertens erhielt 45 Reichsmark aus der Sterbekasse für ihren verstorbenen Mann Friedrich Mertens. (Original: Archiv Museum Burg Brome)
Hier hat die Witwe von Friedrich Mertens den Empfang der 45 Mark quittiert mit ihrer Unterschrift „S. Mertens“. (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Allerdings waren die Schulden ihres Mannes noch immer nicht ganz abbezahlt. So musste die Witwe Mertens für die insgesamt 150 Mark (Durch die Einführung der Mark als einheitliche Währung 1871 wurden die Reichsthaler im Verhältnis 1:3 umgerechnet.), die ihr Mann 1852 und 1854 geliehen hatte, am 27. März 1889 noch 6 Mark bezahlen. In den folgenden Jahren finden sich keine Einträge mehr über die Begleichung der Schulden von Friedrich Mertens. Ostern 1889 waren die Schulden damit beglichen.

Friedrich Mertens Witwe muss noch bis nach 1898 gelebt haben, denn für sie wurde bis zur Auflösung der Sterbekasse im Januar 1899 kein Sterbegeld ausbezahlt. Vermutlich ist sie 1899 oder später verstorben.