Bromer Geschichte

Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Eine Postkarte, zwei Schulen: Ferientermine im Inflationsjahr 1923

Auf den ersten Blick ist es ein unscheinbarer Dienstbeleg: eine Postkarte, abgestempelt in Brome am 1. Juni 1923, gerichtet an den Kreisschulrat in Gifhorn. Doch auf ihren beiden Seiten antworten zwei Dorfschullehrer auf dieselben Fragen – Ernst Luhmann aus Wiswedel und Werner Blanke aus Altendorf. Die beiden waren nicht nur Nachbarn im Schuldienst, sondern auch Schwiegervater und Schwiegersohn: Blanke hatte 1919 Luhmanns Tochter Grete geheiratet. Und ganz nebenbei erzählt die Karte vom Porto in einer Zeit, in der das Geld täglich an Wert verlor.

Der Beleg

Verwendet wurde eine Ganzsachen-Postkarte des Deutschen Reiches mit eingedrucktem Wertstempel zu 3 Mark. Am oberen Rand trägt sie die Werbezeile Nimm ein Postscheckkonto!, am unteren den Preisvermerk Preis: Freigebühr + Papierzuschlag

Die Anschrift lautet:

An
Herrn Kreisschulrat
Baumgarten
Gifhorn

Zwei Tagesstempel BROME vom 1. Juni 1923, 3–4 Uhr nachmittags, entwerten die Zusatzfrankatur. Auf der Rückseite hat die Behörde den Eingang vermerkt: ein blauer Stempel „Der Kreisschulrat zu Gifhorn“ mit der Journalnummer 1348 und dem handschriftlichen Datum 2/6. 23. Die Karte war also am Tag nach der Aufgabe in Gifhorn.

Auf der Vorderseite die Nachricht von Lehrer Blanke aus Altendorf. Rechts oben der Poststempel BROME 1.6.23, 3-4 N. Die Karte kam bereits am nächsten Tag beim Kreisschulrat Baumgarten in Gifhorn an. (Sammlung Jens Winter)
Auf der Rückseite die Nachricht von Lehrer Luhmann aus Wiswedel. Links zu sehen der Eingangsstempel des Kreisschulrarts zu Gifhorn, daneben die handschriftliche Datierung vom 2.6.1923.

Zwei Antworten auf einer Karte

Die Rückseite beschrieb Lehrer Luhmann in Wiswedel, datiert auf Donnerstag, den 31. Mai 1923:

Wiswedel, d. 31. Mai 1923.
Ein Verhandlungsgegenstand mit dem hiesigen Elternbeirat hat sich noch nicht gefunden.
An dem Konzert von Hudemann werden von hier etwa 10 Kinder in Brome teilnehmen.
Die Lage der Sommer- und Herbstferien ist festgesetzt:
Schluß: 20. 7. / 22. 9. – Wiederbeginn: 11. 8. / 13. 10.
Luhmann, Lehrer.

Auf der Vorderseite, im Feld für den Absender, folgt am Freitag, dem 1. Juni, die Antwort aus Altendorf:

Altendorf, den 1.6.23.
Ein Elternrat ist hier nicht vorhanden.
Am Konzert Hudemann werden ca 15 Kinder aus Altendorf teilnehmen.
Sommer- u. Herbstferien wie in Wiswedel.
Blanke, Lehrer

Beide Lehrer beantworten dieselben drei Punkte in derselben Reihenfolge: Elternbeirat, Konzert, Ferien. Das spricht dafür, dass der Kreisschulrat eine entsprechende Anfrage an die Schulen seines Bezirks gerichtet hatte – die Anfrage selbst liegt allerdings nicht vor.

Aus Datierung und Inhalt lässt sich auch der Weg der Karte rekonstruieren: Luhmann schrieb zuerst in Wiswedel, dann ging die Karte nach Altendorf, wo Blanke am Folgetag seine Antwort ergänzte und sich mit „wie in Wiswedel“ direkt auf die Ferientermine seines Kollegen bezog, die er ja auf derselben Karte lesen konnte. Aufgegeben wurde sie dann in Brome. Auch dies ist eine Schlussfolgerung aus dem Beleg, keine überlieferte Tatsache. Ob die gemeinsame Nutzung einer Karte aus Sparsamkeit geschah – im Juni 1923 kein abwegiger Gedanke – oder schlicht aus Bequemlichkeit unter Verwandten, bleibt offen.

Elternbeirat, Konzert und Ferien

Elternbeirat. Die Frage nach dem Elternbeirat war 1923 noch neu: Elternbeiräte an den Schulen gab es in Preußen – und damit auch in der Provinz Hannover – erst seit der Revolution von 1918/19. Die Antworten zeigen, wie unterschiedlich weit die Sache in zwei benachbarten Dörfern gediehen war: In Wiswedel bestand ein Elternbeirat, hatte aber noch nichts zu verhandeln; in Altendorf gab es gar keinen. Bemerkenswert ist auch die Wortwahl – Luhmann schreibt „Elternbeirat“, Blanke „Elternrat“.

Konzert. Aus Wiswedel sollten etwa 10, aus Altendorf rund 15 Kinder an einem Konzert „von Hudemann“ in Brome teilnehmen. Wer Hudemann war und was für ein Konzert es war, geht aus der Karte nicht hervor. Diese Frage ist offen – Hinweise aus der Leserschaft sind willkommen.

Ferien. Besonders aufschlussreich ist der dritte Punkt: Die Ferientermine wurden nicht zentral verordnet, sondern vor Ort festgelegt. Nach Luhmanns Angaben endete der Unterricht vor den Sommerferien am Freitag, 20. Juli, und begann wieder am Samstag, 11. August 1923 – die Sommerferien dauerten also vom 21. Juli bis zum 10. August, gerade drei Wochen. Vor den Herbstferien war am Samstag, 22. September, Schluss; Wiederbeginn war am Samstag, 13. Oktober. Die Herbstferien liefen damit vom 24. September bis zum 12. Oktober 1923. Dass der Unterricht jeweils an einem Samstag wieder einsetzte, erinnert daran, dass die Sechstagewoche damals selbstverständlich war.

Kurze Sommer- und lange Herbstferien – das passt zu einem ländlichen Schulbezirk, in dem die Kinder bei Getreide- und Kartoffelernte gebraucht wurden.

Porto im Inflationsjahr 1923

Im Juni 1923 war die Hyperinflation in vollem Gang. Die Postkarte war ursprünglich für die Portoperiode vom 1. Oktober bis 14. November 1922 ausgegeben worden, in der eine Postkarte im Fernverkehr 3 Mark kostete. Mutmaßlich wurde sie im Oktober 1922 aufgelegt. Schon der Preisvermerk „Freigebühr + Papierzuschlag“ zeigt die beginnende Geldentwertung: Der Käufer zahlte nicht nur das Porto, sondern auch einen Zuschlag für das Papier der Karte – ein Aufpreis, der bereits im Herbst 1922 erhoben wurde.

Im Juni 1923 galt die Portoperiode vom 1. März bis 30. Juni 1923, in der eine Postkarte im Fernverkehr bereits 40 Mark kostete. Die Karte wurde deshalb mit zwei Freimarken mit Schnittermotiv nachfrankiert: einer orangeroten Marke zu 12 Mark (Michel-Nr. 240) und einer ockerbraunen Marke zu 25 Mark (Michel-Nr. 242). Einen Monat später, ab dem 1. Juli 1923, hätte dieselbe Karte schon 120 Mark gekostet – und bis zum Jahresende sollten die Portosätze in Milliarden- und Billionenbeträge steigen.

Lehrer Ernst Luhmann in Wiswedel

Über den älteren der beiden Lehrer, mit vollem Namen Ernst Heinrich August Luhmann, geben drei Schulchroniken Auskunft. Er wurde am 2. Dezember 1872 in Sülze im Kreis Celle geboren und besuchte ab Michaelis 1890 das Lehrerseminar in Lüneburg. Die Schulchronik Brome berichtet über seinen Dienstantritt:

Am 16. September 1893 übernahm der für die 2. Schulstelle von der Königlichen Regierung zu Lüneburg komm[issarisch] ernannte Schulamts=Kandidat Ernst Luhmann, geboren am 2. Dezember 1872 zu Sülze (Hann.) den Unterricht in der Mittel= und Unterklasse. Derselbe wurde zum 15. Juni 1896 nach Emmen bei Hankensbüttel versetzt.

In Emmen trug Luhmann selbst in die Schulchronik ein, er sei zum 15. Juni 1896 zum Lehrer an der Schule zu Emmen, Inspektion Wittingen III, ernannt und am 14. Juni von Pastor Hildebrandt im Nachmittagsgottesdienst in der Kirche zu Hankensbüttel eingeführt worden. Nach gut drei Jahren wechselte er nach Wiswedel. Die dortige Schulchronik vermerkt:

Vom 1. Oktober 1899 ab ist der Lehrer Ernst Luhmann zum Lehrer in Wiswedel ernannt worden. Derselbe wurde am 15. Oktober von Herrn Pastor Eicke im Nachmittagsgottesdienst in der Kirche zu Brome eingeführt. […] Am 17. Oktober 1899 übernahm er den Unterricht an der hiesigen Schule.

Die feierliche Einführung durch den Ortspastor zeigt, dass die Volksschule damals noch unter geistlicher Aufsicht stand. 1923 dagegen ging die Meldung an einen staatlichen Kreisschulrat – auch das ein Stück Schulgeschichte, das der Beleg sichtbar macht.

Luhmann blieb mehr als drei Jahrzehnte in Wiswedel und trat 1933 in den Ruhestand. Er starb am 29. März 1948 in Rethen bei Meine – also in dem Ort, in dem sein Schwiegersohn Werner Blanke von 1929 bis 1945 Lehrer war.

Werner Blanke – Lehrer und Heimatkundler

Werner Blanke, mit vollem Namen Wilhelm Heinrich Werner Blanke, wurde am 16. Juni 1895 in Ahlden (Kreis Verden) geboren. Nach der Präparandenausbildung in Leer ab 1909 kam er 1913 – wie zwei Jahrzehnte vor ihm Luhmann – an das Lehrerseminar in Lüneburg. 1914 meldete er sich als Kriegsfreiwilliger und kämpfte in Frankreich und Russland. 1916 war er nach mehrfacher Verwundung nicht mehr kriegsverwendungsfähig und kehrte an das Seminar zurück. Nach einer ersten Stelle in Hankensbüttel (1916–1917) wurde er zum 1. April 1917 Lehrer in Altendorf.

Zwei Jahre später notierte er:

24.IV.1919 Heute habe ich mich mit Grete Luhmann verlobt. Ich kann nicht darüber schreiben. Ich habe keine Ruhe. Möge Gott seinen Segen dazu geben.

Gut drei Monate später, am 31. Juli 1919, heirateten Werner Blanke und Grete Luhmann. Als die beiden Lehrer im Juni 1923 ihre Antworten auf dieselbe Karte schrieben, meldeten sich also Schwiegervater und Schwiegersohn gemeinsam beim Kreisschulrat.

Zum 1. Oktober 1929 wechselte Blanke nach Rethen und unterrichtete dort bis 1945. Dann wurde er aus politischen Gründen dem Dienst entlassen und vom 2. August bis 27. November 1945 im politischen Lager Westertimke festgehalten. Von 1949 bis Mai 1950 war er erneut Lehrer in Rethen, danach von 1950 bis 1961 wieder in Altendorf. Als die Altendorfer Schule aufgelöst wurde, unterrichtete er – obwohl bereits pensioniert – noch bis 1969 an der Mittelpunktschule Brome. Er hatte einen 13 Sunden-Vertrag, unterrichtete aber leidenschaftlich gern unentgeltlich die volle damalige Stundenzahl, manchmal auch darüber hinaus. Die Mittelpunktschule Brome hatte zu der Zeit nämlich einen gewaltigen Lehrermangel. Im Alter von 74 Jahren beendete er aus gesundheitlichen Gründen den Schuldienst. Werner Blanke starb am 24. Juni 1991 im Alter von 96 Jahren in Altendorf.

Was die Karte erzählt

Eine Dienstkarte mit drei knappen Mitteilungen – und doch steckt in ihr ein Querschnitt durch das Jahr 1923: die jungen Elternbeiräte der Weimarer Republik, eine Schulverwaltung, die ihre Ferien nach den Bedürfnissen des Dorfes festlegte, ein rätselhaftes Konzert in Brome und ein Porto, das sich binnen Monaten vervielfachte. Dazu zwei Lehrerbiographien, die über Seminar, Schuldienst und Familie eng miteinander verbunden sind.

„Die Freude einer Revanche” — ein Anwaltsbrief nach Brome von 1853

Dieser Beleg ist etwas Besonderes: Er ist nicht nur ein Poststück, sondern ein inhaltsreicher Brief, der ein ganzes kleines Rechtsdrama aus dem Brome der 1850er Jahre aufblättert. Ein Anwalt aus Celle rät der Gemeinde von einer Klage ab — und gibt dabei einen seltenen Einblick in eine lokale Steueraffäre, in Grenzjäger und Steuerbeamte, in die Grenzen dessen, was das Recht damals leisten konnte.

Der Beleg

Vor uns liegt ein gefalteter Briefbogen im Alltagsgebrauch — auch hier diente der Bogen selbst als Umschlag. Oben links prangt ein ovaler blauer Firmenstempel:

Ober-Appellations-Gerichts-Anwalt M. Jüdell in Celle

Adressiert ist der Brief:

Herrn H. F. Meyer in Brome

Ein grüner Kreisstempel Celle 3/3 10-11 dokumentiert die Aufgabe, der Eingangsstempel Brome 4/3 die Ankunft am folgenden Tag. Da noch keine Briefmarke verwendet wurde, ist das Porto handschriftlich auf der Rückseite vermerkt: Hinporto 2 gute Groschen, Rückporto 1 guter Groschen 2 Pfennig, zusammen 3 gute Groschen 2 Pfennig. Der Vermerk deutet darauf hin, dass Hin- und Rücksendung gemeinsam abgerechnet wurden — ein Hinweis auf regen Schriftwechsel in dieser Sache.

Schreiben des Anwalts M. Jüdell an H. F. Meyer in Brome mit Poststempel Celle 3. März 1853 (Sammlung Jens Winter)
Auf der Rückseite wurde das Hin- und Rückporto handschriftlich vermerkt.

Der Absender: ein Anwalt am höchsten Gericht

Der Absender M. Jüdell war Ober-Appellationsgerichts-Anwalt in Celle — also zugelassen am Ober-Appellationsgericht, dem höchsten Gericht des Königreichs Hannover mit Sitz in Celle. Dass die Gemeinde Brome sich in ihrer Angelegenheit an einen Anwalt dieses Ranges wandte, zeigt, wie ernst die Sache genommen wurde.

Der Empfänger, H. F. Meyer in Brome, dürfte in die Sache als Vertreter der Gemeinde eingebunden gewesen sein — vermutlich als Mitglied des Gemeinderats. Oder war er sogar Bürgermeister von Brome? Sicher belegt ist seine Funktion aus dem Brief allein nicht; das bleibt eine offene Frage.

Der Fall: eine Steueraffäre und die Frage nach der Klage

Der Brief antwortet auf ein Schreiben Meyers vom 28. Februar 1853 und behandelt zwei Punkte. Zum ersten, seiner Honorarrechnung, zeigt sich Jüdell großzügig: Er will gern warten, bis ein Gemeindebeschluss darüber vorliegt, ob die Kosten aus der Gemeindekasse zu bestreiten sind, und bietet den drei mittellosen Beteiligten sogar Ratenzahlung an.

Der zweite Punkt ist der eigentlich brisante. Es geht um die Frage, ob gegen die Steuerofficianten — also Steuerbeamte — Anklage erhoben werden solle. Jüdell rät entschieden ab. Er schreibt:

die Frage: ob gegen die Steuerofficianten eine Anklage zu erheben? muß ich deshalb verneinen, weil ich es nicht für gerathen halte Kosten aufzuwenden. Eine Criminal-Untersuchung würde einen andern Ausgang nicht haben als die gegen die Croyer weil diese ebenso betheiligt sind, als die Grenzaufseher denen man Glauben nicht geschenkt hat.

Eine Strafuntersuchung, so sein nüchternes Urteil, würde ebenso ausgehen wie das bereits gescheiterte Verfahren gegen die „Croyer” — die Leute aus Croya —, denn diese seien genauso beteiligt wie die Grenzaufseher, denen man vor Gericht keinen Glauben geschenkt habe. Und eine Zivilklage auf Entschädigung hätte noch weniger Aussicht auf Erfolg.

Jüdell bringt das Dilemma auf den Punkt: Selbst wenn für die Eingeweihten die Schuld der Beamten zweifellos feststehe, lasse sich die Sache nicht so beweisen, dass alle Schuld auf die Grenzjäger abgewälzt werden könne. Ohnehin werde die Staatsanwaltschaft kaum eine erneute Untersuchung einleiten.

Sein Schlusssatz hat einen ganz eigenen Klang:

Es ist mir daher leid, daß ich der Gemeinde Croya die Freude einer Revanche nicht versprechen kann, wie ich sonst gern gethan haben würde.

Was steckte dahinter?

Der Brief nennt die Beteiligten, ohne den Sachverhalt für den heutigen Leser vollständig auszubreiten — die Zeitgenossen wussten, worum es ging. Aus den erwähnten Rollen lässt sich der Zusammenhang aber mit einiger Wahrscheinlichkeit erschließen: Steuerbeamte, Grenzaufseher beziehungsweise Grenzjäger und die Gemeinde Croya stehen im Zentrum. Da Brome und seine Nachbardörfer unmittelbar an der Grenze zum Königreich Preußen lagen, ist anzunehmen, dass die Grenzjäger zur Überwachung eben dieser Grenze eingesetzt waren — und dass es im Kern um eine Angelegenheit von Steuer- oder Zollhinterziehung ging, in die sowohl Beamte als auch Ortsansässige verwickelt waren. Ein früheres Verfahren gegen die Croyer war offenbar bereits ergebnislos verlaufen; nun wollte die Gemeinde wissen, ob sich gegen die Beamten selbst vorgehen ließe.

All dies bleibt eine begründete Deutung, keine aktenfeste Gewissheit. Die genaue Natur des Vergehens, der Kreis der Beschuldigten und der Ausgang der Sache müssten aus weiteren Quellen — etwa Gerichts- oder Amtsakten — erschlossen werden.

Ein Stück Rechts- und Alltagsgeschichte

Gerade in seiner Unvollständigkeit ist der Brief ein Schatz. Er zeigt, wie eine kleine Gemeinde an der hannoversch-preußischen Grenze um 1853 mit einem Rechtsproblem rang, wie sie sich anwaltlichen Rat am höchsten Gericht des Landes einholte — und wie dieser Rat, allen Gerechtigkeitsgefühlen zum Trotz, zur Zurückhaltung riet. Zwischen den Zeilen wird eine ganze Welt sichtbar: Grenzüberwachung, Steuerwesen, die Ohnmacht gegenüber Beamten, denen vor Gericht mehr geglaubt wurde als den Dorfbewohnern. Und mit Jüdells bedauerndem Schlusssatz von der „Freude einer Revanche” bekommt der nüchterne Rechtsfall sogar einen menschlichen, beinahe ironischen Ton.

Vollständiger Text des Schreibens

Herrn H. F. Meyer in Brome

Auf Ihr gefälliges Schreiben vom 28. Febr. d. J. erwidere ich:

1. in Betreff meiner Rechnung, daß ich gern warten will bis ein Gemeindebeschluß über die Frage: ob diese Kosten aus der Gemeinde-Casse zu entnehmen zu Stande gebracht ist, mich auch erbiete in dem Falle, daß die 3 unvermögenden Leute nicht auf einmal bezahlen könnten, denselben Frist zu ertheilen.

2. die Frage: ob gegen die Steuerofficianten eine Anklage zu erheben? muß ich deshalb verneinen, weil ich es nicht für gerathen halte Kosten aufzuwenden. Eine Criminal-Untersuchung würde einen andern Ausgang nicht haben als die gegen die Croyer weil diese ebenso betheiligt sind, als die Grenzaufseher denen man Glauben nicht geschenkt hat.

In einer Civilklage würde aber dieser Grundsatz noch strenger aufrecht erhalten werden, demnach weniger Hoffnung vorhanden sein mit einer Entschädigungsklage durchzukommen.

Wenn auch für diejenigen, welche genau Bescheid wissen, die Schuld der Officanten zweifellos ist, so ist die Sache doch nicht so zu erweisen, daß alle Schuld auf die Grenzjäger gewälzt werden könnte. Ohnehin dürfte die Staatsanwaltschaft nicht darauf eingehen eine nochmalige Untersuchung einzuleiten.

Es ist mir daher leid, daß ich der Gemeinde Croya die Freude einer Revanche nicht versprechen kann, wie ich sonst gern gethan haben würde.

Celle, den 2ten März 1853

Ihr ergebener

M. Jüdell

Dienstsache für den Voigt — ein Amtsbrief nach Brome aus dem Jahr 1858

Diesmal führt uns ein Fundstück zurück ins Königreich Hannover des Jahres 1858. Eine schlichte, portofreie Dienstsache, adressiert an den Voigt Kobbe auf der Burg Brome — und auf ihrer Innenseite ein handschriftlicher Vermerk, der ein kleines Stück Verwaltungsalltag des 19. Jahrhunderts einfängt.

Der Beleg

Vor uns liegt eine gefaltete Briefhülle aus bläulichem Papier — die im 19. Jahrhundert übliche Form, bei der der Brief selbst als Umschlag gefaltet und gesiegelt wurde. Die Vorderseite trägt in feiner Kanzleischrift die Anschrift:

An den Herrn Voigt Kobbe zu Brome

Daneben der Vermerk „Dienstsache” und der Name des absendenden Amtes: Amt Knesebeck. Als portofreie Dienstsache benötigte die Sendung keine Frankatur — das Königreich Hannover hatte zwar am 30. November 1850 seine ersten eigenen Briefmarken eingeführt, doch amtliche Post lief weiterhin portofrei.

Ein blauer Kreisstempel WITTINGEN 2/2 dokumentiert den Postweg; rückseitig findet sich der ebenfalls blaue Eingangsstempel BROME 3/2 — der Brief war also einen Tag unterwegs. Verschlossen ist die Hülle mit einem roten Lacksiegel, dessen Umschrift sich als „Königlich Hannoversches Amt Knesebeck” lesen lässt, mit dem hannoverschen Wappen – dem springenden Pferd.

Vorderseite der Briefhülle mit dem Kreisstempel Wittingen 2/2 (02. Februar 1858). (Sammlung Jens Winter)
Rückseite mit dem Dienstsiegel des Amts Knesebeck und dem Eingangsstempel Brome 3/2 (3. Februar 1858).

Der Empfänger: Voigt Kobbe

Der Adressat ist Georg Christian Leonhard Hieronymus Kobbe, Voigt in Brome. Nach den Kirchenbuchdaten wurde er 1801 geboren und starb am 29. Januar 1872 im Alter von 71 Jahren; seine Eltern waren der Corporal Heinrich Kobbe und dessen Frau Marie, geb. Montag. In erster Ehe war Kobbe mit Doris Willhausen (1803–1863) verheiratet, in zweiter Ehe ab 1864 mit Friederike Auguste Dorothea Mertens.

Wann genau Kobbe nach Brome kam, ist bislang nicht gesichert. Zuvor war er vermutlich in Steinhorst tätig — das bleibt eine offene Frage, die weitere Quellen klären müssten. Naheliegend ist, dass er das Amt des Voigts auf der Burg Brome bis zu seinem Tod 1872 ausübte; als sein Nachfolger ist der Landvoigt Jaeger überliefert, zu dessen Grab in einem Blogbeitrag bereits berichtet wurde.

Was ist ein Voigt?

Der Begriff verdient eine kurze Erläuterung, denn er begegnet in der Bromer Geschichte immer wieder. Ein Voigt (auch Vogt) war im 19. Jahrhundert ein landesherrlicher oder gutsherrlicher Amtsträger, der vor Ort verwaltende, aufsichtliche und teils niedere gerichtliche Aufgaben wahrnahm. Auf der Burg Brome verkörperte der Voigt gleichsam die ausführende Hand des Grafen von der Schulenburg: Er war dessen Angestellter.

Der Inhalt: eine Bekanntmachung für Voitze

Das eigentlich Reizvolle steht auf der Innenseite der Hülle. Kobbe hat dort mit eigener Hand einen Vollzugsvermerk niedergeschrieben. In sorgfältiger Transkription lautet er:

Der Inhalt des nebenstehenden Resoripts ist den sämmtlichen Gemeinheits-Interessenten aus Voitze am heutigen Tage laut und deutlich vorgelesen, und dann die Abschrift dieses Resoripts dem Ortsvorsteher Meyer in Voitze behändigt.

Brome, am 9ten Februar 1858.

Kobbe,

Voigt.

Handschriftliche Bestätigung der Amtshandlung durch Voigt Kobbe, datiert auf den 9. Februar 1858.

Der Ablauf, den dieser Vermerk festhält, lässt sich gut rekonstruieren: Die ursprünglich leere Briefhülle enthielt vermutlich ein Reskript (im Bestätigungsschreiben als Resoript bezeichnet) — eine amtliche Verfügung —, das Voigt Kobbe den Gemeinheitsinteressenten in Voitze bekanntzumachen hatte. Nachdem er es „laut und deutlich” verlesen und eine Abschrift dem Ortsvorsteher Meyer ausgehändigt hatte, notierte er den Vollzug auf der Innenseite der Hülle. Ein geschlossener Verwaltungsvorgang also, dokumentiert auf ein und demselben Blatt.

Gemeinheitsinteressenten — ein Wort aus der Zeit der Separation

Wer waren die „Gemeinheitsinteressenten”, denen die Verfügung galt? Der Begriff verweist auf eine der großen Umwälzungen der ländlichen Welt im 19. Jahrhundert. Gemeinheitsinteressenten waren die Bauernhöfe eines Dorfes, die einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum hielten — vielerorts etwa an der gemeinsamen Weide, der Schweinemast im Wald oder am Wald selbst.

Mit der sogenannten Separation (auch Verkoppelung oder Gemeinheitsteilung) wurde dieses jahrhundertealte Gemeineigentum im Laufe des 19. Jahrhunderts vielfach aufgelöst und unter den berechtigten Höfen aufgeteilt. Ein Reskript an die Gemeinheitsinteressenten von Voitze im Februar 1858 dürfte in genau diesen Zusammenhang gehören — die Neuordnung der Besitzverhältnisse, die das dörfliche Leben tiefgreifend veränderte. So wird aus einem unscheinbaren Amtsbrief ein kleines Zeugnis jener stillen Agrarrevolution, die die Landschaft und die Höfe der Region dauerhaft prägte.

Ein Stück Bromer Verwaltungsgeschichte

Der Beleg ist in mehrfacher Hinsicht wertvoll. Er nennt einen namentlich fassbaren Amtsträger der Burg Brome, er dokumentiert den Postweg Wittingen–Brome im hannoverschen Postwesen kurz nach Einführung der Briefmarke, und er hält einen konkreten Verwaltungsakt fest — bis hin zum Namen des Voitzer Ortsvorstehers Meyer. Solche Dienstsachen sind die Bausteine, aus denen sich die Alltagsgeschichte der regionalen Verwaltung rekonstruieren lässt.

Tausend Mark für einen Brief — ein zweiter Andrae-Beleg aus dem Sommer 1923

Nur wenige Monate nach jenem Drucksachenumschlag vom März 1923 führt uns ein weiteres Fundstück zurück zu Dr. med. Gustav Andrae in Brome — und mitten hinein in die sich zuspitzende Inflation. Was im Frühjahr noch 20 Mark gekostet hatte, verlangte im Hochsommer bereits das Fünfzigfache. Der Beleg erzählt diese Beschleunigung an einem einzigen Wert: 1000 Mark.

Der Beleg

Vor uns liegt ein schlichter Briefumschlag, adressiert in schwungvoller Schrift:

Herrn Dr. Andrae in Brome

Links unten findet sich der handschriftliche Vermerk „frei” — der übliche Hinweis, dass die Sendung freigemacht, also frankiert war. Die Frankatur besorgt eine einzelne, olivgrün-schwarze Marke im hohen Nominal von 1000 Mark. Sie gehört zur Dauermarkenserie „Ziffern im Queroval” und wurde im Januar 1923 verausgabt (Michel-Nr. 252). Entwertet ist sie mit einem Ortsstempel Gardelegen vom 3.8.23 12-1N — also dem 3. August 1923, mittags zwischen 12 und 1 Uhr.

Inflationsbrief aus Gardelegen an Dr. med. Andrae in Brome mit Poststempel Gardelegen 3.8.23. (Sammlung Jens Winter)

Damit ist auch der Weg der Sendung klar: Sie lief von Gardelegen in der Altmark nach Brome. Die Absenderin nennt sich auf der Rückseite selbst.

Die Absenderin: Ottilie Schönian

Oben auf der Rückseite hat die Absenderin in kräftiger Handschrift vermerkt:

Abs. Ottilie Schönian, Gardelegen

Ein privater Brief also, keine amtliche Korrespondenz — anders als der Drucksachenumschlag der Landkrankenkasse vom März. Wer genau Ottilie Schönian war und in welcher Beziehung sie zu dem Bromer Arzt stand, lässt sich aus dem Beleg allein nicht erschließen; das bleibt eine offene Frage. Festhalten lässt sich nur der Befund: eine Frau aus Gardelegen schreibt im August 1923 an Dr. Andrae in Brome.

Eine zerteilte, zum damaligen Zeitpunkt wertlose 10 Pfennig-Briefmarke dient als Verschluss des Briefumschlags.

Ein Detail für Sammleraugen: Die zerteilte Marke als Verschluss

Das eigentlich Reizvolle an diesem Umschlag verbirgt sich auf der Rückseite. Dort dienen zwei Bruchstücke einer braunoliven Ziffernmarke — erkennbar am Muster mit Ährenbündel und der Umschrift „Deutsches Reich” — nicht der Frankatur, sondern schlicht als Verschlussklebung. Die Marke wurde zerschnitten und beide Teile über die Umschlaglasche geklebt, um sie zu verschließen.

Solche Zweckentfremdungen sind ein sprechendes Zeichen der Zeit. In der Inflation verloren gerade die niedrigen Markenwerte rasend schnell ihre postalische Verwendbarkeit: Was gestern noch als Porto taugte, war heute nur noch Altpapier. Kein Wunder, dass man solche wertlos gewordenen Marken kurzerhand als Klebematerial benutzte.

Um welche Marke genau es sich handelt, lässt sich hier nicht abschließend bestimmen. In Betracht kommen zwei ganz ähnliche Ziffernmarken: Michel-Nr. 159 (verausgabt Mai 1921) oder Michel-Nr. 178 (verausgabt Februar 1922) mit einem ursprünglichen Frankaturwert von 10 Pfennig. Die beiden Ausgaben unterscheiden sich allein durch ihr Wasserzeichen — und das ist an den aufgeklebten Hälften nicht sicher zu erkennen. Die Zuordnung bleibt daher offen.

1000 Mark — die Inflation im Zeitraffer

Zurück zum Hauptwert. 1000 Mark kostete ein einfacher Brief im Fernverkehr bis 20 g; dieser Satz galt vom 1. bis 23. August 1923. Unsere Sendung vom 3. August ist damit tarifgerecht frankiert.

Man muss sich die Zahlenreihe vergegenwärtigen, um die Dramatik zu erfassen: Im März 1923 kostete eine Drucksache noch 20 Mark, ein Fernbrief 100 Mark. Nur fünf Monate später, im August, stand der Fernbrief bei 1000 Mark — das Zehnfache. Und die Talfahrt hatte ihren Boden noch längst nicht erreicht: Im Herbst 1923 sollten die Portosätze in Millionen, dann in Milliarden klettern, bis die Währungsreform im November/Dezember 1923 dem Spuk ein Ende setzte und das Briefporto wieder bei wenigen Rentenpfennig lag.

Genau darin liegt der Wert solcher Belege für die Regionalgeschichte. Zwei Umschläge an denselben Empfänger, nur Monate auseinander — der eine über 20 Mark, der andere über 1000 Mark — machen die Geldentwertung greifbarer als jede abstrakte Tabelle. Und ganz nebenbei, in einer zerschnittenen Marke auf der Umschlagrückseite, wird sichtbar, wie die Menschen mit dem wertlos gewordenen Papiergeld und den wertlos gewordenen Marken praktisch umgingen.

Ein Brief an den Doktor — ein Postbeleg aus der Inflationszeit 1923

Manche Fundstücke erzählen ihre Geschichte erst auf den zweiten Blick. Ein schlichter Briefumschlag, adressiert an einen Bromer Arzt, abgestempelt am 23. März 1923 — auf den ersten Blick nichts Besonderes. Und doch führt dieser Beleg mitten hinein in ein Jahr, das den Menschen in Brome und im ganzen Deutschen Reich in Erinnerung bleiben sollte: das Jahr, in dem das Geld seinen Wert verlor.

Der Beleg

Vor uns liegt ein Umschlag, der als Drucksache verschickt wurde — der entsprechende Aufdruck ist oben auf der Vorderseite noch schwach zu erkennen. Adressiert ist er in schwungvoller Schrift:

An Herrn Dr. med. Andrae in Brome

Frankiert wurde die Sendung mit zwei Briefmarken zu je 10 Mark, zusammen also 20 Mark. Die roten Marken gehören zur Dauermarkenserie „Posthorn” (Michel-Nr. 206, verausgabt 3. Juni 1922) — einer der schmucklosen, rasch herzustellenden Freimarkenserien, mit denen die Reichspost auf die immer neuen Portoerhöhungen der Inflation reagierte. Entwertet sind sie mit einem Poststempel, dessen Ortsangabe sich als Hankensbüttel lesen lässt, mit dem Datum 23.3.23 9-10V (23.03.1923 um 9–10 Uhr Vormittag).

Die Rückseite trägt einen runden violetten Absenderstempel. Auch wenn er blass und teilweise verwischt ist, lässt er sich entziffern:

Landkrankenkasse für den Kreis Isenhagen in Isenhagen

Damit ist der Weg der Sendung geklärt: Sie ging von der Landkrankenkasse für den Kreis Isenhagen an den Bromer Arzt — ein ganz alltäglicher Vorgang im Schriftverkehr zwischen einer Krankenkasse und dem behandelnden Kassenarzt, und gerade deshalb ein aufschlussreiches Zeugnis.

Drucksache mit Stempel Hankensbüttel vom 23. März 1923 an Dr. med. Andrae in Brome (Sammlung Jens Winter)
Absenderstempel auf der Rückseite: Landkrankenkasse für den Kreis Isenhagen in Isenhagen

Der Empfänger: Dr. med. Gustav Andrae

Der Adressat ist Dr. med. Heinrich Gustav Andrae (Rufname Gustav), der über zwei Jahrzehnte hinweg das ärztliche Leben in Brome mitprägte. Nach den Ärzteverzeichnissen des Reichs-Medizinal-Kalenders erhielt er seine Approbation 1907 und ist in Brome durchgehend von 1912 bis mindestens 1935 nachweisbar. Er rückte damit um 1911/12 in eine Lücke nach, die der Tod des jung verstorbenen Dr. Walter Braun(e) gerissen hatte.

Zeit seines Wirkens teilte sich Andrae die ärztliche Versorgung des Fleckens mit Dr. Friedrich August Otto Hornhardt (approbiert 1896), der sogar noch länger — von 1903 bis mindestens 1935 — in Brome praktizierte. Zwei Ärzte für einen Ort, dessen Einwohnerzahl in diesen Jahren bei rund 1.100 lag: Das war eine für ländliche Verhältnisse durchaus ordentliche Versorgung.

Eine kleine Eigenheit am Rande: Der Familienname erscheint in den amtlichen Verzeichnissen in wechselnder Schreibung — mal Andrae, mal Andrä, mal Andräe. Das konstante Approbationsjahr 1907 sichert jedoch, dass stets dieselbe Person gemeint ist. Auf unserem Umschlag ist die Form „Andrae” gewählt.

20 Mark Porto – und was das über das Jahr 1923 verrät

Hier wird der Beleg zum Zeitdokument. 20 Mark Porto für eine Drucksache — das klingt nach viel und war zugleich schon fast nichts mehr wert. Genau 20 Mark kostete eine Drucksache bis 25 g seit dem 1. März 1923; unser Brief ist also portogerecht frankiert. Wie kurz diese Gültigkeit währte, zeigt der nächste Tarifschritt: Schon zum 1. Juli 1923 stieg dieselbe Drucksachengebühr auf 60 Mark — eine Verdreifachung binnen vier Monaten. Zum Vergleich: Für den einfachen Fernbrief galt in denselben Wochen ab dem 1. März 1923 ein Porto von 100 Mark.

Um die Größenordnung einzuordnen: Wenige Jahre zuvor, in der Portoperiode vom 1. August 1916 bis 30. September 1918, hätte eine solche Drucksache drei Pfennig gekostet. Im März 1923 waren daraus 20 Mark geworden — und das war erst der Anfang. Die eigentliche Hyperinflation beschleunigte sich erst ab dem Sommer 1923; im Herbst kletterten die Portosätze dann in astronomische Millionen- und Milliardenbeträge, bis zur Währungsreform im November/Dezember 1923, als die Rentenmark die entwertete Papiermark ablöste und das Briefporto wieder bei 10 Rentenpfennig lag. Unser Brief vom 23. März steht also gleichsam an der Schwelle: Das Geld war schon stark entwertet, aber der völlige Absturz kam erst.

Genau das macht solche Belege für die Regionalgeschichte so wertvoll. Es ist ein Alltagszeugnisse, das im Kontext der Post- und Wirtschaftsgeschichte die ganze Dramatik des Jahres 1923 zeigt. Eine Krankenkasse schreibt ihrem Kassenarzt — ein Vorgang, der sich hundertfach wiederholte. Und der aufgeklebte Wert von 20 Mark hält die damals ständig steigende Inflation fest.

Ein Stück Bromer Postgeschichte

Für die Heimatgeschichte ist ein solcher Umschlag ein doppeltes Fundstück: Er dokumentiert zum einen die Postgeschichte unserer Region in der Inflationszeit, zum anderen ein Stück Bromer Medizingeschichte — verkörpert im Namen des Dr. Gustav Andrae, der die Kranken des Fleckens durch diese unruhigen Jahre begleitete.

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