Bromer Geschichte

Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Ein Kredit in Kriegszeiten – wie der Bromer Gastwirt Laue 1760 einen Böckwitzer Hof rettete

Im Januar 1760 tritt am Landgericht Steimke ein Geschäft zutage, das auf den ersten Blick ganz nüchtern klingt: ein Darlehen, eine Hypothek, ein gerichtlicher Konsens. Und doch verbirgt sich dahinter ein kleines Drama – die Geschichte eines überschuldeten Bauern, der um seinen Hof bangt, einer entschlossenen Bäuerin an seiner Seite, eines Bromer Gastwirts, der in der Not aushilft, und im Hintergrund ein Krieg, der über die Dörfer hinwegzog. Werfen wir einen Blick auf diese Urkunde und die Welt, aus der sie stammt.

Ein Hof am Rande der Versteigerung

Die Hauptperson ist Hans Hinrich Brohmann aus Böckwitz. Um ihn stand es zu Beginn des Jahres 1760 schlecht. Aus heute nicht mehr bekannten Gründen hatte Brohmann sich mit rund 200 Reichstalern verschuldet. Im Jahr 1752 wurden diese Schulden gerichtlich geordnet – „reguliert und liquide gemacht”, wie es in der Sprache der Zeit heißt, also der Höhe nach festgestellt und verbindlich beziffert. Warum und wann genau Brohmann sie ursprünglich aufgenommen hatte, verrät die Urkunde nicht. Denkbar ist, dass er sich verschuldete, um überhaupt erst den Hof in Böckwitz zu erwerben – ein Hofkauf war für viele Bauern nur mit geliehenem Geld zu stemmen. Sicher belegen lässt sich das aus dem Dokument allerdings nicht. In den Jahren nach 1752 hatte er nur sehr wenig davon abgetragen, und die Gläubiger wollten nun endlich befriedigt werden.

Der normale Weg wäre die Subhastation gewesen – die gerichtliche Zwangsversteigerung seines Ackerhofes. Doch genau hier tritt ein bemerkenswerter Umstand ins Bild. Das Dokument hält ausdrücklich fest, dass eine solche Versteigerung „bey jetzigen Krieges Troublen” – bei den gegenwärtigen Kriegswirren – nicht ratsam sei, ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin in gewissem Maße verboten gewesen sei.

Welcher Krieg? Siebenjähriger Krieg

Diese „Kriegs-Troublen” lassen sich eindeutig zuordnen. Es handelt sich um den Siebenjährigen Krieg, der von 1756 bis 1763 tobte.

Für unsere Region war er alles andere als fern. Das mit Preußen verbündete Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und das benachbarte Kurfürstentum Hannover lagen mitten im Kriegsgebiet. In den Jahren 1757/58 und erneut 1760/61 wurde das braunschweigische Land von französischen Truppen besetzt; französische und preußisch-alliierte Heere zogen abwechselnd durch die Dörfer, forderten Proviant, Quartier und Abgaben. Für die ländliche Bevölkerung bedeutete das Einquartierungen, Requirierungen und eine tiefe wirtschaftliche Verunsicherung.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Satz von den „Kriegs-Troublen” seine ganze Bedeutung: In einer Zeit, in der Höfe ohnehin unter Kriegslasten ächzten und in der Grundbesitz kaum verlässlich zu bewerten oder zu verkaufen war, wäre die Zwangsversteigerung eines Bauernhofes ein Schlag ins Wasser gewesen – oder hätte den Hof unter Wert verschleudert. Der Krieg zwang das Gericht und die Beteiligten also, einen anderen Weg zu suchen.

Der Gastwirt als Retter: Johann Jacob Laue aus Brome

Diesen anderen Weg fanden Brohmann und seine Frau selbst. Sie schlugen vor, ein Kapital aufzunehmen, um damit ihre Gläubiger auf einen Schlag abzufinden. Und für die Auszahlung eines solchen Kapitals fand sich im Gerichtstermin ein Mann: der Bürger und Gastgeber – also Gastwirt – Johann Jacob Laue aus Brome.

Laue lieh dem Ehepaar 104 Reichstaler und 16 gute Groschen in bar. Diese Summe wurde noch vor Gericht bar an die Gläubiger ausgezahlt. Der Nutzen für Brohmann war beträchtlich: Durch diese sofortige Barzahlung konnte er seine Altschulden ablösen – das Dokument deutet an, dass er dabei sogar einen erheblichen Nachlass von nahezu 50 Talern heraushandeln konnte, weil die Gläubiger für sofortiges Bargeld bereit waren, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Aus fast 200 Talern Schuld war so eine überschaubare, geordnete Verbindlichkeit gegenüber einem einzigen Geldgeber geworden.

Zinsen in Heu statt in Geld

Besonders aufschlussreich – und für die Wirtschaftsgeschichte der Region ein kleiner Schatz – ist die Art, wie dieses Darlehen verzinst werden sollte. Denn Brohmann zahlte die Zinsen nicht in Geld, sondern in Naturalien.

Vereinbart wurde: Solange das Kapital nicht zurückgezahlt war, sollte Brohmann dem Gastwirt Laue alljährlich entweder vier Fuder Heu von seiner Drömlingswiese am Hörstgenberge überlassen – oder aber, ersatzweise, zwei Fuder vom Grashof beim Hause. Das Gras allerdings, so hielt man ausdrücklich fest, musste der Gläubiger Laue selbst mähen, trocknen und einfahren lassen.

Hier öffnet sich ein Fenster in die bäuerliche Wirtschaft des 18. Jahrhunderts. Bares Geld war auf dem Land knapp; Naturalien wie Heu waren dagegen ein realer, handelbarer Wert – gerade für einen Gastwirt, der Pferde von Reisenden zu versorgen hatte und für seinen eigenen Betrieb ständig Futter brauchte. Die Erwähnung des Drömlings, jenes großen Niederungs- und Feuchtgebiets zwischen Niedersachsen und der Altmark, verweist zugleich auf die typische Heuwirtschaft dieser wasserreichen Wiesenlandschaft.

Der Hof als Pfand – und die Sicherheit des Gerichts

Damit Laue für sein Geld die nötige Sicherheit hatte, setzten Brohmann und seine Frau ihm ihren „gantzen Hoff und Vermögen zur Hypothec und Unterpfande” ein. Sollte das Darlehen nicht zurückgezahlt werden, konnte Laue sich also am Hof schadlos halten. Die Rückzahlung selbst war an eine halbjährige Kündigungsfrist gebunden.

Das Gericht erteilte über diese Verpfändung seinen förmlichen Konsens, besiegelt mit dem hochgräflich Schulenburg’schen Gerichtssiegel und unterschrieben vom damaligen Amtmann. Denn Steimke und die umliegenden Dörfer gehörten zum Herrschaftsbereich der Reichsgrafen von der Schulenburg – im Dokument wird eigens der Herr Hofmarschall Reichsgraf von der Schulenburg genannt, dessen Rechte durch den Vertrag ausdrücklich unberührt bleiben sollten. Das Gericht sicherte Laue zu, ihm im Bedarfsfall „alle rechtliche Hülfe” zukommen zu lassen.

So endet die eigentliche Urkunde, ausgestellt „im Landgerichte zu Steimbke den 19. Januar 1760”.

Ein Nachspiel 15 Jahre später

Doch die Geschichte hat noch ein Nachwort, und es findet sich in einer nachträglichen, von anderer Hand geschriebenen Notiz unter der Urkunde. Sie datiert vom 1. September 1775 – also mehr als fünfzehn Jahre später – und wurde in Brome ausgestellt. Darin wird der Empfang von 35 Reichstalern in Gold quittiert, und zwar von einem Johann Andreas Breymann.

Diese Zeilen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten, und hier ist Vorsicht geboten. Offenbar ging es um eine Teilzahlung oder eine Ablösung im Zusammenhang mit der ursprünglichen Summe von 104 Talern 16 Groschen. Doch warum nun ein Breymann quittiert und nicht mehr Laue, und in welchem Verhältnis Breymann zum ursprünglichen Gläubiger stand – ob als Erbe, als Rechtsnachfolger oder als jemand, der die Forderung übernommen hatte –, geht aus dem Dokument nicht hervor. Auch die genaue Bedeutung der 35 Goldtaler im Verhältnis zur Restschuld bleibt offen. Das wäre ein lohnender Ansatzpunkt für weitere Forschung.

Was der Vertrag erzählt

So knapp und formelhaft diese Urkunde auch ist – sie erzählt eine überraschend menschliche Geschichte. Sie zeigt einen Bauern und seine Frau, Anne Ilse Lembke, die gemeinsam vor Gericht standen und um ihre Existenz kämpften. Sie zeigt, dass es in der Not nicht die Obrigkeit war, die half, sondern ein Nachbar aus dem benachbarten Marktflecken – ein Gastwirt mit etwas Bargeld in der Truhe. Sie zeigt eine Wirtschaft, in der Heu so gut wie Geld war und ein Hof das einzige belastbare Vermögen. Und sie zeigt, wie der große europäische Krieg bis in das kleinste Dorf hineinreichte und selbst darüber entschied, ob ein Ackerhof versteigert wurde oder nicht.

Dokumente wie dieses sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie lassen uns Menschen begegnen, die sonst spurlos verschwunden wären – Hans Hinrich Brohmann und Anne Ilse Lembke aus Böckwitz, den Gastwirt Johann Jacob Laue aus Brome –, und geben uns einen Eindruck davon, wie das Leben in unseren Dörfern vor über zweihundertsechzig Jahren wirklich war.

Quelle: Kreditvertrag zwischen Hans Hinrich Brohmann (Böckwitz) und dem Gastwirt Johann Jacob Laue (Brome), geschlossen vor dem Landgericht Steimke am 19. Januar 1760, mit nachträglicher Quittung vom 1. September 1775. Archiv Museum Burg Brome.

Streit um zehn Himten Roggen – ein Tiddischer Gerichtsfall aus dem Jahr 1711

Es ist der 22. Juli 1711. In Wolfsburg tritt das Gericht unter Amtmann Johann Ernst Selig zusammen, und die einzige Sache, die an diesem Sommertag verhandelt wird, ist ein Streit, der aus dem kleinen Dorf Tiddische hierher getragen wurde. Es geht um Roggen, um eine alte Schuld – und um eine Frau, die für ihren sterbenden Mann vor Gericht zieht.

Die Szene, die sich hinter dem knappen Protokolleintrag verbirgt, ist von jener stillen Dramatik, wie sie das bäuerliche Leben der frühen Neuzeit so oft prägte. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.

Eine Klage, während der Mann im Sterben liegt

Klägerin ist Anna Dürkaup aus Tiddische, die Ehefrau des Hanß Hartig. Ihr Mann liegt zu dieser Zeit offenbar im Sterben. Und gerade in dieser Lage – in der es um die Sicherung ihres Altenteils geht – tritt sie vor das Wolfsburger Gericht.

Ihre Klage richtet sich gegen den eigenen Stiefschwiegersohn, Hanß Wienecke. Der Vorwurf: Seit der „übergebenen Regierung” – gemeint ist die Übergabe des Hofes, der Wechsel der Wirtschaftsführung von einer Generation zur nächsten – sei Wienecke ihr noch zehn Himten Roggen schuldig geblieben.

Man muss sich vor Augen führen, was das bedeutete. Ein Himten war ein im Raum Hannover und Braunschweig gebräuchliches Hohlmaß für Getreide und entsprach etwa 31 Litern. Ein Himten Roggen wog rund 21,5 Kilogramm. Zehn Himten Roggen waren also, grob gerechnet, gut vier Zentner Getreide – eine beträchtliche Menge, über die zu streiten sich lohnte, und die für eine Bauernfamilie einen realen Wert an Nahrung und Auskommen darstellte.

Ein Wort gegen das andere – und ein altes Protokoll

Der Beklagte Hanß Wienecke ließ die Forderung nicht auf sich beruhen. Er hielt dagegen, dass er nach einem bereits vor zwei Jahren vor Gericht geführten Protokoll nur sieben Himten schuldig sei – nicht zehn. Schon dieser Einwand ist verräterisch: Wienecke beruft sich auf ein Protokoll von vor zwei Jahren – und gibt damit selbst zu erkennen, dass die Angelegenheit seit langem offen war. Denn ein solches Protokoll war ja kein bloßer Merkzettel, sondern eine gerichtlich festgehaltene Zahlungsvereinbarung. Zwei Jahre lang aber hatte er sie nicht erfüllt, die Sache verschleppt und ausgesessen – bis die Not im Hause Hartig die Stiefmutter zwang, die alte Schuld nun einzufordern.

Hier wird der Fall aufschlussreich, denn er zeigt, wie schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts das schriftlich fixierte Gerichtsprotokoll als Beweismittel diente. Aussage stand gegen Aussage – die Witwe in spe behauptete zehn Himten, der Stiefschwiegersohn räumte nur sieben ein. Doch das Gericht war nicht auf das bloße Wort der Parteien angewiesen. Man schlug das alte Protokoll auf.

Und die Nachschau in den eigenen Akten förderte einen dritten Wert zutage: Nach dem älteren Protokoll waren es neun Himten gewesen, die Wienecke schuldete. Von diesen neun Himten hätte er vier bereits zum damals nächsten Osterfest und die weiteren fünf zum darauffolgenden Michaelistag abführen sollen. Mit anderen Worten: Diese Zahlungstermine lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung im Juli 1711 längst in der Vergangenheit. Wienecke hätte die neun Himten also schon vor geraumer Zeit vollständig geliefert haben müssen – getan hatte er es nicht.

Der Michaelistag – der 29. September – war einer der wichtigsten Termine im bäuerlichen Kalender. An Michaelis wurden traditionell Pachten und Zinsen entrichtet, Dienstverhältnisse begannen und endeten, Schulden wurden fällig. Dass die Rückzahlung an solche festen Kalendertermine geknüpft war, entsprach ganz der Ordnung der ländlichen Wirtschaft.

Das Urteil

Das Gericht entschied auf Grundlage des aufgeschlagenen Protokolls – und der Urteilsspruch fiel eindeutig aus. Der Beklagte wurde angewiesen, die vier Himten, deren Frist ja längst verstrichen war, bereits am folgenden Tag zu begleichen; die übrigen fünf Himten hatte er zum nächsten Michaelistag, dem 29. September 1711, abzuführen.

Die Strenge dieser Anordnung ist bezeichnend. Dass Wienecke die ersten vier Himten schon am nächsten Tag liefern musste, war die unmittelbare Antwort des Gerichts auf seine jahrelange Säumnis: Für die überfällige Schuld wurde ihm keinerlei weiterer Aufschub mehr gewährt. Allein für die letzten fünf Himten räumte man ihm mit dem kommenden Michaelistag noch eine Frist von etwas mehr als zwei Monaten ein.

Damit war der Streit beigelegt – und zwar deutlich näher an der Darstellung des Beklagten als an der Forderung der Klägerin. Weder die zehn Himten der Anna Dürkaup noch die sieben Himten des Hanß Wienecke wurden bestätigt, sondern die im alten Protokoll festgehaltenen neun Himten. Anna Dürkaup erreichte damit zwar nicht die volle geforderte Menge, wohl aber das Entscheidende: dass ihr säumiger Stiefschwiegersohn nun endlich, nach zwei Jahren, zur Zahlung angehalten wurde.

Was der Fall erzählt

So unscheinbar dieser Vorgang auf den ersten Blick wirkt – ein Streit um wenige Himten Roggen zwischen Verwandten eines Dorfes – so viel erzählt er über die Lebenswelt des frühen 18. Jahrhunderts.

Er zeigt eine Frau, die in einer Notlage handlungsfähig war und ihre Interessen und die ihres sterbenden Mannes vor Gericht vertrat. Er zeigt, wie eng Familienbande, Hofübergabe und wirtschaftliche Verpflichtungen ineinandergriffen – und wie daraus Konflikte erwuchsen, gerade an den Bruchstellen zwischen den Generationen. Und er zeigt ein Gericht, das nicht willkürlich urteilte, sondern sich auf seine eigenen schriftlichen Aufzeichnungen stützte, einen säumigen Schuldner nach zwei Jahren des Aussitzens zur Ordnung rief und die Zahlungen an die vertrauten Termine des bäuerlichen Jahres knüpfte.

Solche Protokolle sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie holen Menschen ins Licht, die sonst namenlos geblieben wären – eine Anna Dürkaup, einen Hanß Hartig, einen Hanß Wienecke aus Tiddische –, und lassen uns für einen Moment am Alltag, an den Sorgen und an den Streitigkeiten eines Dorfes vor über dreihundert Jahren teilhaben.

Quelle: Die Gerichtsprotokolle des Wolfsburger Amtmanns Johann Ernst Selig aus der Zeit von 1711–1724. Herausgegeben und bearbeitet von Maria Schlelein. Wolfsburg 2017.

„Es ist bestimmt in Gottes Rat” – Marie Heling und Otto Damke

Am dritten Ostertag des Jahres 1915, am 6. April, heirateten in Altendorf bei Brome die junge Marie Heling und der Lehrer Otto Damke aus Gladdenstedt. Es war eine Hochzeit unter dem Schatten des Krieges. Kein festliches Gepränge, keine große Feier – die Zeiten ließen es nicht zu. Die Trauung fand statt, weil die Not des Alltags sie geradezu erzwang, und weil niemand wusste, wie viel Zeit noch bleiben würde. Weniger als zwei Jahre später war Otto Damke tot, gefallen bei Riga. Die Feldpostbriefe der Familie Heling, die sich erhalten haben, erzählen diese Geschichte in den eigenen Worten der Beteiligten – nüchtern, zärtlich, und immer wieder durchzogen von der einen großen Sehnsucht: dem Frieden.

Eine Hochzeit in Kriegszeiten

Marie Heling – von ihrer Familie stets „Mariechen” genannt – stammte aus Altendorf, aus einer bäuerlichen Familie, deren Söhne alle im Feld standen. Ihre Brüder Hermann und Adolf dienten gemeinsam in der III. Maschinen-Gewehr-Kompanie des Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 73, Bruder Heinrich bei einer Trainabteilung. Wer von den Männern nicht eingezogen war, wurde nach und nach zur Musterung gerufen. In diese von Abwesenheit und Sorge geprägte Welt hinein plante Marie ihre Hochzeit mit Otto Damke.

In einem Brief vom 16. März 1915 an ihre Brüder Hermann und Adolf im Feld teilte sie den Entschluss mit – und die Gründe dafür sind bezeichnend für den Ernst der Lage:

„Lieber Bruder, will Euch nun noch mitteilen daß Otto und ich uns Ostern trauen lassen wollen, da er sonst kein Mittagessen mehr bekommen kann[,] auch kein Brot nicht bekommt[,] nur Roggen[,] und da kann er mit machen was er will, vielleicht muß er auch noch fort aber ich denke es soll nun bald vorbei sein”

Es war also nicht allein die Liebe, die zur Eile drängte, sondern die schlichte Frage der Versorgung. Ein alleinstehender Lehrer bekam in Kriegszeiten kaum noch eine warme Mahlzeit, nur noch Roggen als Zuteilung. Und über allem lag die Ahnung: „vielleicht muß er auch noch fort”. Marie hoffte, es werde „nun bald vorbei sein” – eine Hoffnung, die sich in den Briefen der Familie über Jahre hinweg wiederholt und immer wieder enttäuscht wurde.

Der dritte Ostertag 1915

Der Hochzeitstermin fiel auf den 6. April 1915, den dritten Ostertag. Onkel H. Böse aus Brome schrieb Maries Bruder Hermann am Osterfest, dem 5. April, einen Brief, der die gedämpfte Stimmung dieser Feier einfängt:

„Am 3ten Ostertag hat nun Mariechen Hochzeit und Ihr könnt nicht dabei sein. Ich soll als Zeuge da hin[,] gefeiert soll ja nicht werden in dieser Zeit.”

„Gefeiert soll ja nicht werden in dieser Zeit” – kein Satz beschreibt eine Kriegshochzeit treffender. Die Brüder der Braut standen im Feld und konnten nicht dabei sein; der Onkel sollte als Trauzeuge einspringen. Zugleich schwang in Böses Zeilen die alltägliche Sorge um die Landwirtschaft mit, um die Männer, die immerzu eingezogen wurden, um die Frühjahrsbestellung und die drohende Not bei der Ernte.

Nach der Trauung zog Marie zu Otto nach Gladdenstedt. Schon zwei Tage später, am 8. April 1915, schrieb sie ihren Brüdern Adolf und Hermann eine Karte, aus der eine stille Zufriedenheit spricht:

„Bin jetzt seit zwei Tagen hier, und fühle mich hier ganz wohl.”

Und Otto selbst fügte, wie so oft in diesen Wochen, ein paar Zeilen hinzu, in denen sein Wunsch nach einem Ende des Krieges anklingt: „Auf baldiges frohes Wiedersehen hofft Dein Otto. Wann gibt es denn endlich Frieden. Es hat doch schon lange genug gedauert.”

Otto Damke – Lehrer und Dirigent in Gladdenstedt

Otto Damke wurde am 15. Dezember 1880 in Sallenthin geboren. Nach der Seminarentlassungsprüfung in Osterburg im Jahr 1901 trat er in den Schuldienst ein. Der Schul-Kalender des Regierungsbezirks Magdeburg von 1902 verzeichnet ihn für das Jahr 1901 als Lehrer und Küster in Hohentramm. Später kam er nach Gladdenstedt, wo er die Gemeinde als Lehrer prägte und – wie die Nachrufe später bezeugten – zugleich den örtlichen Männergesangverein als Dirigent leitete.

In den Feldpostbriefen der Familie Heling tritt Otto vor allem als liebevoller Schwager und hoffnungsvoller junger Ehemann in Erscheinung. Als „Schwager Otto” schrieb er im Februar 1915 aus Gladdenstedt an Hermann und Adolf, klagte, lange nichts gehört zu haben, und lud die beiden ein: „Dann besucht uns mal. Ihr könnt uns doch schon viel, sehr viel erzählen, hier alles beim alten.” Immer wieder sind es seine kurzen Nachschriften unter Maries Briefen, in denen dieselbe Bitte wiederkehrt – „Komm doch bald, bitte. Macht Frieden!”

Doch auch Otto entging der Einberufung nicht. Bereits im März 1915, kurz vor der Hochzeit, deutete sich an, dass er zur Musterung nach Salzwedel musste. Marie schrieb am 3. März: „den Donnerstag muß Otto auch zur Stellung nach Salzwedel. Hoffentlich braucht er nicht auch noch fort.” Die Hoffnung erfüllte sich nicht. Otto Damke wurde eingezogen und diente als Landsturmmann im Infanterie Regiment 407.

Postkarte von Gladdenstedt (um 1920) – In der Schule arbeitete Lehrer Otto Damke, auf dem Kriegerdenkmal war er als einer der Gefallenen des 1. Weltkrieges verzeichnet. (Postkarte: Sammlung Ulrich Lemme, Tylsen)

Der 25. Januar 1917

Am 25. Januar 1917 fiel Otto Damke bei einem Sturmangriff an der Front bei Riga – getroffen von einem Maschinengewehr-Geschoss. Er wurde 36 Jahre alt. Nach Auskunft des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge ruht er heute auf der Kriegsgräberstätte in Pikke, Lange Düne Grenadierfriedhof, in Lettland.

Die Nachricht erreichte die Familie erst Tage später. Am 31. Januar 1917 erhielt Marie durch den Feldwebel die Todesnachricht. Die Familie ließ mehrere Anzeigen und Nachrufe drucken.

Die Familienanzeige, unterzeichnet von den nächsten Angehörigen aus Gladdenstedt, Badel und Altendorf, datiert vom 13. Februar 1917. Sie nennt Otto den „heißgeliebten, herzensguten Mann” und führt in bewegender Reihung die Trauernden auf: Marie als Witwe, die Eltern Joachim und Elisabeth Damke, die Brüder Wilhelm und Fritz, dazu die gesamte Verwandtschaft Heling – die Schwiegermutter Marie Heling, die Brüder und Schwestern seiner Frau. Als Trostwort steht darunter der alte Vers:

„Es ist bestimmt in Gottes Rat, daß man vom Liebsten, was man hat, muß scheiden.”

Die Anzeige kündigt zugleich die Gedächtnisfeier an, die am Sonntag, dem 25. Februar 1917, in der Kirche zu Jübar stattfand.

Auch die Gemeinde Gladdenstedt nahm Abschied. Der Ortsvorstand würdigte in seinem Nachruf vom Februar 1917 Ottos „zuvorkommendes, freundliches Wesen” und seinen „offenen geraden Sinn”, durch die er sich die Liebe und Achtung aller Gemeindemitglieder erworben habe. Der Männergesangverein Gladdenstedt, dessen Dirigent Otto seit seinem Amtsantritt gewesen war, gedachte am 18. Februar 1917 seines Wirkens für den Verein, das „stets unvergessen bleiben” werde.

Ein dritter Nachruf kam vom Lehrerverein Jübar, unterzeichnet von Kantor Beneke. Er reiht Ottos Tod ein in die lange Kette der Verluste, die der Krieg unter den Lehrern des Kreises anrichtete: „Wiederum hat der Tod einen der treuesten, aufrechtesten und tapfersten der Lehrerschaft entrissen.” Sein „stilles ruhiges Wesen”, seine Wahrheitsliebe und seine Treue blieben, so heißt es dort, „ein unauslöschbares Denkmal in unsern Herzen”.

Todesanzeige der Familie im „Salzwedeler Wochenblatt“, Donnerstag, 15. Februar 1917 (Quelle: Stadtarchiv Salzwedel)
Nachrufe des Ortsvorstandes und des Männergesangvereins Gladdenstedt („Salzwedeler Wochenblatt“, Mittwoch, 21. Februar 1917 – Quelle: Stadtarchiv Salzwedel)

„Heute in 14 Tagen findet die Gedächtnisfeier für Otto statt.“

Wie sehr der Tod Otto Damkes die Familie Heling traf, zeigt ein Brief vom 11. Februar 1917, den Maries Schwester Frida an die im Feld stehenden Brüder Adolf und Hermann schrieb. In ihm mischen sich die praktischen Sorgen um Maries Zukunft – die Frage der Wohnung in Gladdenstedt, die der Pastor mit ihr besprechen wollte – mit der Trauer um den Verstorbenen:

„Heute in 14 Tagen findet die Gedächtnisfeier für Otto in Jübar statt. Schade das Ihr nicht hier sein könnt zu der Gedächtnisfeier. Der Pastor von Jübar hat auch Mariechen gebeten möchte gern ein Bild von Otto haben.”

Der Brief endet mit den Worten „In tiefen Schmerz Frida”. Nun war Marie Witwe, kaum zwei Jahre nach jener Hochzeit am dritten Ostertag, bei der schon niemand hatte feiern dürfen. Ihre Brüder Hermann und Adolf überlebten den Krieg – ihre Karten reichen noch bis in den Herbst 1918 –, doch der junge Lehrer, der so oft „Macht Frieden!” unter die Briefe seiner Frau geschrieben hatte, erlebte diesen Frieden nicht mehr.

Die Inschrift am Kriegerdenkmal Gladdenstedt ist heute nicht mehr lesbar, so dass an den Gefallenen Lehrer Otto Damke nicht mehr öffentlich vor Ort gedacht werden kann.

Das Kriegerdenkmal in Gladdenstedt heute (Foto vom 9. November 2025): Die Namen der Gefallenen des 1. Weltkrieges sind nicht mehr lesbar!
Das Kriegerdenkmal Gladdenstedt früher: Der Name von Otto Damke ist unter dem Jahr 1917 zu erkennen. (Foto: Kreisarchiv des Altmarkkreises Salzwedel)

„Gruss aus Altendorf” – eine Ansichtskarte von 1904 und ihre drei Bilder

Ein Sommergruß, verschickt vor mehr als 120 Jahren: Am 18. August 1904 wurde in Brome eine Ansichtskarte abgestempelt, die einen freundlichen „Gruss aus Altendorf b. Brome” auf die Reise schickte. Geschrieben hat sie – so weit sich der Text noch erschließen lässt – eine gewisse Marie, die mit „Es grüßt Deine Marie” unterzeichnet; am Rand fügt eine Agnes Dehn ihre eigenen Grüße hinzu: „Herzl. Grüße sendet Ihnen Ihre Agnes Dehn”. Adressiert war die Karte an Fräulein Elisabeth Harstick in Klein Escherde bei Emmerke, östlich von Hildesheim; ein Ankunftsstempel aus Emmerke vom 19. August 1904 dokumentiert die rasche Zustellung – die Karte war also nur einen Tag unterwegs.

Der handschriftliche Text auf der Bildseite ist heute nur noch bruchstückhaft zu entziffern. Über die Jahre – und vermutlich durch verschmierte Stempelfarbe – hat die dünne Schrift stark gelitten. Was sich noch lesen lässt, ist ein kleiner Reisebericht: „Liebe Betty”, beginnt Marie, „wir sind nach Benitz gewesen.” Einige Zeilen später heißt es: „In Brome gefällt es mir sehr gut. Wir wollen am nächsten Sonntag eine Radtour mit … machen. Fein, was?” Der Rest verliert sich im Unleserlichen. Umso beredter sind die drei Bilder auf der Vorderseite, denn sie halten ein Stück Altendorf im Zustand von 1904 fest – und laden zum Vergleich mit dem Heute ein.

Gruss aus Altendorf bei Brome abgestempelt am 18. August 1904 in Brome (Sammlung Jens Winter)
Ankunftsstempel von Emmerke vom 19. August 1904 – die Karte war nur einen Tag von Brome in die Nähe von Hildesheim unterwegs.

Die Karte im Zeitkontext

Die Ansichtskarte gehört zu jener Blütezeit der „Gruss aus”-Karten um 1900, in der auch kleine Dörfer ihre Sehenswürdigkeiten in mehrbildrigen, floral gerahmten Motiven zusammenfassten. Die Fotos sind in Schwarzweiß gedruckt; farblich hervorgehoben ist allein der rote Schriftzug „Gruss aus Altendorf b. Brome” am unteren Rand. Frankiert ist die Karte mit einer grünen 5-Pfennig-Germania-Marke des Deutschen Reichs – dem Standardporto für Postkarten jener Jahre. Altendorf war zu diesem Zeitpunkt eine eigenständige Landgemeinde; erst 1965 wurde der Ort Teil der Samtgemeinde Brome und 1974 in den Flecken Brome eingemeindet. Die Karte zeigt also ein noch selbstständiges Bauerndorf unmittelbar nordwestlich von Brome.

Drei Bilder, drei Geschichten

Die Kirche St. Pankratius

Das linke Bild zeigt die Altendorfer Kirche – die evangelisch-lutherische St.-Pankratius-Kirche, die bis heute das Ortsbild prägt und sich seither nur wenig verändert hat. Sie zählt zu den ältesten Bauwerken der Region: Ihr Altarraum entstand 1457 auf den Fundamenten älterer Vorgängerbauten, Schiff und Turm folgten in den Jahrzehnten danach und waren um 1517 vollendet. Die Kirche und ihr Friedhof dienten über Jahrhunderte auch mehreren Nachbarorten. Wer heute vor dem Bau steht, erkennt ihn auf der Karte von 1904 ohne Weiteres wieder – ein seltener Glücksfall der baulichen Kontinuität.

Der Gasthof Heling

Das untere Bild zeigt den Gasthof Heling, die traditionsreiche Altendorfer Gastwirtschaften. Eine Gaststätte ist in Altendorf bereits seit dem frühen 17. Jahrhundert bezeugt, und über viele Generationen war das Gasthaus Heling an der Wittinger Straße ein fester Bezugspunkt des Dorflebens. Auf dem Foto lässt sich vor dem Zaun eine kleine Gruppe von Personen ausmachen – vermutlich Familie Heling -, dazu ein Fahrrad – ein alltäglicher Moment, festgehalten für die Ewigkeit.

Diesem Motiv kommt heute ein besonderer, wehmütiger Wert zu: Die Gastwirtschaft Heling wurde Anfang 2026 abgerissen. Damit ist die Ansichtskarte zu einem der Bilddokumente geworden, die das verschwundene Gebäude noch in seiner früheren Gestalt zeigen – ein gutes Beispiel dafür, wie eine unscheinbare Postkarte zum wertvollen Zeugnis wird, sobald das Abgebildete nicht mehr existiert.

Das Gehöft Böwing

Das obere Bild schließlich zeigt das Gehöft Böwing, einen stattlichen Fachwerkhof. Vor dem Zaun haben sich vermutlich die damaligen Besitzer aufgestellt und blicken sichtlich stolz in die Kamera – ein typisches Motiv jener Zeit, in der man den eigenen Hof gern repräsentativ auf einer Ansichtskarte verewigt sah. Ein markantes Detail ist der Torbogen über der Hofeinfahrt, der die Zufahrt einst wirkungsvoll rahmte. Dieser Bogen existiert heute nicht mehr; er ist eines jener baulichen Elemente, die im Lauf der Jahrzehnte verschwunden sind und deren Aussehen sich nur noch über solche Fotografien erschließen lässt.

Was bleibt

So fügt sich aus drei kleinen Bildern ein anschauliches Panorama des Altendorf von 1904: die Kirche als beständiger Fixpunkt, der Gasthof als längst verschwundener Ort der Geselligkeit, das Gehöft als stolzes Zeugnis bäuerlichen Selbstbewusstseins. Zusammen mit den wenigen lesbaren Zeilen von Marie und Agnes Dehn, dem Ausflug nach Benitz und der geplanten Radtour, dem kurzen Postweg zwischen Brome und dem Hildesheimer Land und der grünen Germania-Marke ergibt sich ein feines, dichtes Stück Alltagsgeschichte – auch dann, wenn der Kartengruß nur noch in Bruchstücken zu uns spricht.

Gerade solche vermeintlich beiläufigen Stücke erinnern daran, wie viel Ortsgeschichte in privaten Postsendungen aufgehoben ist – und wie wichtig es ist, sie zu bewahren.

Ein preußischer Silbergroschen aus Brome – ein Briefstück erzählt vom Ende des Königreichs Hannover

Manchmal steckt in einem kleinen Stück Papier mehr Geschichte, als man auf den ersten Blick vermutet. Ein solches Fundstück ist ein Briefausschnitt aus Brome, gestempelt am 5. Mai – frankiert mit einer roten Ein-Silbergroschen-Marke des Königreichs Preußen und versehen mit gleich zwei blauen Ortsstempeln „BROME”. Adressiert war die Sendung, so weit sich die alte deutsche Kurrentschrift entziffern lässt, an eine „Königlich Preußische Forstinspection” in Hankensbüttel. Für sich genommen wirkt das Stück unscheinbar. Doch es datiert in ein bemerkenswert kurzes historisches Fenster – und wird gerade dadurch zu einem beredten Zeugnis eines tiefen politischen Umbruchs.

Briefstück mit einer preußischen 1 Silbergroschen-Marke, gestempelt am 5.5. (Sammlung Jens Winter)

Brome zwischen zwei Staaten

Brome gehörte bis 1866 zum Königreich Hannover. Dieses Königreich war 1814 auf dem Wiener Kongress als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg entstanden und bis zum Tod Wilhelms IV. im Jahr 1837 in Personalunion mit Großbritannien verbunden. Als eigenständiger Mittelstaat des Deutschen Bundes verfügte Hannover über eine bedeutende Stellung, eine eigene Notenbank – und, was für unser Briefstück entscheidend ist, über eine eigene Posthoheit mit eigenen Briefmarken, die das Königreich seit 1855 verausgabte.

Dass die Sendung dennoch mit einer preußischen Marke frankiert ist, verweist unmittelbar auf das dramatische Jahr 1866.

Die Annexion Hannovers

Im Sommer 1866 entlud sich die seit Jahren schwelende Rivalität zwischen den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen im sogenannten Deutschen Krieg. Es ging im Kern um die Vorherrschaft in Deutschland und um die künftige Gestalt des Deutschen Bundes. Das Königreich Hannover geriet dabei in eine unglückliche Lage. König Georg V. – ein entschiedener Verfechter des „monarchischen Prinzips” – wollte seine Souveränität in vollem Umfang bewahren und lehnte sowohl ein Bündnis mit Preußen als auch dessen Bundesreformpläne ab. Als Hannover schließlich der von Österreich betriebenen Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen zustimmte, lieferte es Bismarck den willkommenen Anlass zur Kriegserklärung.

Militärisch war die Entscheidung rasch gefallen. Nach einem zunächst siegreichen Gefecht bei Langensalza musste die hannoversche Armee am 29. Juni 1866 – erschöpft, schlecht versorgt und von preußischer Übermacht umzingelt – kapitulieren. Endgültig zerschlagen wurden die hannoverschen Hoffnungen wenige Tage später, am 3. Juli 1866, in der Schlacht bei Königgrätz: Der überwältigende preußische Sieg über Österreich entschied den gesamten Krieg und machte jede Aussicht auf eine Wiederherstellung der alten Ordnung zunichte. König Georg V. ging ins Exil und hat seine hannoversche Heimat nie wiedergesehen.

Es folgte das rechtliche und politische Ende des Königreichs. Durch den Prager Frieden vom 23. August 1866 musste Österreich der preußischen Neugestaltung Deutschlands zustimmen. Mit dem Gesetz vom 20. September 1866 – dem preußischen Annexionsgesetz – wurde das Königreich Hannover aufgelöst, das welfische Herrscherhaus abgesetzt und das Land mit der preußischen Monarchie vereinigt. Die formelle Besitzergreifung erfolgte per Patent König Wilhelms I. am 3. Oktober 1866; bereits zum 1. Oktober 1866 galt im Land die preußische Verfassung, und aus dem Königreich wurde die Provinz Hannover. Aus dem Exil in Wien erklärte Georg V. die Annexion zwar feierlich für „null und nichtig” und beschwor seine Untertanen, für eine bessere Zukunft auszuharren – doch die Entscheidungen des Jahres 1866 blieben unumkehrbar. Volksabstimmungen über die Annexion gab es nicht. Die Bevölkerung war gespalten: Die einen begrüßten das Aufgehen im preußischen Staat oder nahmen es um der deutschen Einheit willen hin, die anderen blieben aus Anhänglichkeit an das welfische Fürstenhaus bei einer welfischen, preußenkritischen Gesinnung, die sich noch lange halten sollte.

Für Brome bedeutete dies: Der Ort, eben noch hannoversch, war nun preußisch – mit allen Konsequenzen bis hinunter zum Briefporto.

Preußischen Briefmarken in Brome – ein enges Zeitfenster

Mit der Annexion änderte sich auch das Postwesen. Die preußische Postverwaltung übernahm das hannoversche Postgebiet, und damit galten fortan die preußischen Briefmarken. Konkret waren die preußischen Marken im übernommenen Gebiet ab dem 1. Oktober 1866 gültig; die alten hannoverschen Briefmarken verloren ihre Gültigkeit am 31. Oktober 1866.

Nun das eigentlich Bemerkenswerte an unserem Briefstück: Diese preußische Frankaturperiode währte nur sehr kurz. Denn zum 1. Januar 1868 trat der Norddeutsche Postbezirk in Kraft – jene einheitliche Postverwaltung des Norddeutschen Bundes, deren gesetzliche Grundlagen mit diesem Datum wirksam wurden. Die preußische Posthoheit endete zum 31. Dezember 1867, und die preußischen Marken wurden von den neuen Marken des Norddeutschen Postbezirks abgelöst (mit Ausnahme zweier Innendienstwerte, die für unseren Beleg keine Rolle spielen).

Damit ergibt sich ein präzise umrissenes Fenster, in dem eine preußische Marke in Brome regulär verwendet werden konnte: vom 1. Oktober 1866 bis zum 31. Dezember 1867 – rund fünfzehn Monate. Der Poststempel unseres Briefstücks nennt als Datum den 5. Mai. Ein Jahr trägt er nicht. Da 1866 im Mai jedoch noch die hannoversche Post die Sendungen beförderte und ab dem 1. Januar 1868 bereits die Marken des Norddeutschen Postbezirks galten, bleibt für einen am 5. Mai abgestempelten Brief mit preußischer Frankatur nur ein einziges Jahr: 1867. Das Briefstück lässt sich also mit großer Sicherheit auf den 5. Mai 1867 datieren.

Warum das Stück erzählenswert ist

Gerade in seiner Beiläufigkeit liegt der Reiz dieses Belegs. Er ist kein prächtiger Prunkbrief und keine philatelistische Rarität im engeren Sinne – sondern ein alltägliches Stück Verwaltungspost, wie es zu Tausenden durch die Amtsstuben lief. Und doch macht es einen welthistorischen Einschnitt an einem konkreten Ort greifbar: Hier, in Brome, wurde aus einem hannoverschen Königreich binnen weniger Monate preußisches Staatsgebiet, und das rote „1 SILB. GR.” auf weißem Papier ist der stumme, amtliche Beweis dafür.

Die Marken des Norddeutschen Postbezirks sollten bald darauf ein weiteres Kapitel aufschlagen – auf dem Weg zur deutschen Einheit von 1871 und zur einheitlichen Reichspost. Doch das ist bereits eine andere Geschichte.

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