Dieser Beleg ist etwas Besonderes: Er ist nicht nur ein Poststück, sondern ein inhaltsreicher Brief, der ein ganzes kleines Rechtsdrama aus dem Brome der 1850er Jahre aufblättert. Ein Anwalt aus Celle rät der Gemeinde von einer Klage ab — und gibt dabei einen seltenen Einblick in eine lokale Steueraffäre, in Grenzjäger und Steuerbeamte, in die Grenzen dessen, was das Recht damals leisten konnte.
Der Beleg
Vor uns liegt ein gefalteter Briefbogen im Alltagsgebrauch — auch hier diente der Bogen selbst als Umschlag. Oben links prangt ein ovaler blauer Firmenstempel:
Ober-Appellations-Gerichts-Anwalt M. Jüdell in Celle
Adressiert ist der Brief:
Herrn H. F. Meyer in Brome
Ein grüner Kreisstempel Celle 3/3 10-11 dokumentiert die Aufgabe, der Eingangsstempel Brome 4/3 die Ankunft am folgenden Tag. Da noch keine Briefmarke verwendet wurde, ist das Porto handschriftlich auf der Rückseite vermerkt: Hinporto 2 gute Groschen, Rückporto 1 guter Groschen 2 Pfennig, zusammen 3 gute Groschen 2 Pfennig. Der Vermerk deutet darauf hin, dass Hin- und Rücksendung gemeinsam abgerechnet wurden — ein Hinweis auf regen Schriftwechsel in dieser Sache.


Der Absender: ein Anwalt am höchsten Gericht
Der Absender M. Jüdell war Ober-Appellationsgerichts-Anwalt in Celle — also zugelassen am Ober-Appellationsgericht, dem höchsten Gericht des Königreichs Hannover mit Sitz in Celle. Dass die Gemeinde Brome sich in ihrer Angelegenheit an einen Anwalt dieses Ranges wandte, zeigt, wie ernst die Sache genommen wurde.
Der Empfänger, H. F. Meyer in Brome, dürfte in die Sache als Vertreter der Gemeinde eingebunden gewesen sein — vermutlich als Mitglied des Gemeinderats. Oder war er sogar Bürgermeister von Brome? Sicher belegt ist seine Funktion aus dem Brief allein nicht; das bleibt eine offene Frage.
Der Fall: eine Steueraffäre und die Frage nach der Klage
Der Brief antwortet auf ein Schreiben Meyers vom 28. Februar 1853 und behandelt zwei Punkte. Zum ersten, seiner Honorarrechnung, zeigt sich Jüdell großzügig: Er will gern warten, bis ein Gemeindebeschluss darüber vorliegt, ob die Kosten aus der Gemeindekasse zu bestreiten sind, und bietet den drei mittellosen Beteiligten sogar Ratenzahlung an.
Der zweite Punkt ist der eigentlich brisante. Es geht um die Frage, ob gegen die Steuerofficianten — also Steuerbeamte — Anklage erhoben werden solle. Jüdell rät entschieden ab. Er schreibt:
die Frage: ob gegen die Steuerofficianten eine Anklage zu erheben? muß ich deshalb verneinen, weil ich es nicht für gerathen halte Kosten aufzuwenden. Eine Criminal-Untersuchung würde einen andern Ausgang nicht haben als die gegen die Croyer weil diese ebenso betheiligt sind, als die Grenzaufseher denen man Glauben nicht geschenkt hat.
Eine Strafuntersuchung, so sein nüchternes Urteil, würde ebenso ausgehen wie das bereits gescheiterte Verfahren gegen die „Croyer” — die Leute aus Croya —, denn diese seien genauso beteiligt wie die Grenzaufseher, denen man vor Gericht keinen Glauben geschenkt habe. Und eine Zivilklage auf Entschädigung hätte noch weniger Aussicht auf Erfolg.
Jüdell bringt das Dilemma auf den Punkt: Selbst wenn für die Eingeweihten die Schuld der Beamten zweifellos feststehe, lasse sich die Sache nicht so beweisen, dass alle Schuld auf die Grenzjäger abgewälzt werden könne. Ohnehin werde die Staatsanwaltschaft kaum eine erneute Untersuchung einleiten.
Sein Schlusssatz hat einen ganz eigenen Klang:
Es ist mir daher leid, daß ich der Gemeinde Croya die Freude einer Revanche nicht versprechen kann, wie ich sonst gern gethan haben würde.
Was steckte dahinter?
Der Brief nennt die Beteiligten, ohne den Sachverhalt für den heutigen Leser vollständig auszubreiten — die Zeitgenossen wussten, worum es ging. Aus den erwähnten Rollen lässt sich der Zusammenhang aber mit einiger Wahrscheinlichkeit erschließen: Steuerbeamte, Grenzaufseher beziehungsweise Grenzjäger und die Gemeinde Croya stehen im Zentrum. Da Brome und seine Nachbardörfer unmittelbar an der Grenze zum Königreich Preußen lagen, ist anzunehmen, dass die Grenzjäger zur Überwachung eben dieser Grenze eingesetzt waren — und dass es im Kern um eine Angelegenheit von Steuer- oder Zollhinterziehung ging, in die sowohl Beamte als auch Ortsansässige verwickelt waren. Ein früheres Verfahren gegen die Croyer war offenbar bereits ergebnislos verlaufen; nun wollte die Gemeinde wissen, ob sich gegen die Beamten selbst vorgehen ließe.
All dies bleibt eine begründete Deutung, keine aktenfeste Gewissheit. Die genaue Natur des Vergehens, der Kreis der Beschuldigten und der Ausgang der Sache müssten aus weiteren Quellen — etwa Gerichts- oder Amtsakten — erschlossen werden.
Ein Stück Rechts- und Alltagsgeschichte
Gerade in seiner Unvollständigkeit ist der Brief ein Schatz. Er zeigt, wie eine kleine Gemeinde an der hannoversch-preußischen Grenze um 1853 mit einem Rechtsproblem rang, wie sie sich anwaltlichen Rat am höchsten Gericht des Landes einholte — und wie dieser Rat, allen Gerechtigkeitsgefühlen zum Trotz, zur Zurückhaltung riet. Zwischen den Zeilen wird eine ganze Welt sichtbar: Grenzüberwachung, Steuerwesen, die Ohnmacht gegenüber Beamten, denen vor Gericht mehr geglaubt wurde als den Dorfbewohnern. Und mit Jüdells bedauerndem Schlusssatz von der „Freude einer Revanche” bekommt der nüchterne Rechtsfall sogar einen menschlichen, beinahe ironischen Ton.
Vollständiger Text des Schreibens


Herrn H. F. Meyer in Brome
Auf Ihr gefälliges Schreiben vom 28. Febr. d. J. erwidere ich:
1. in Betreff meiner Rechnung, daß ich gern warten will bis ein Gemeindebeschluß über die Frage: ob diese Kosten aus der Gemeinde-Casse zu entnehmen zu Stande gebracht ist, mich auch erbiete in dem Falle, daß die 3 unvermögenden Leute nicht auf einmal bezahlen könnten, denselben Frist zu ertheilen.
2. die Frage: ob gegen die Steuerofficianten eine Anklage zu erheben? muß ich deshalb verneinen, weil ich es nicht für gerathen halte Kosten aufzuwenden. Eine Criminal-Untersuchung würde einen andern Ausgang nicht haben als die gegen die Croyer weil diese ebenso betheiligt sind, als die Grenzaufseher denen man Glauben nicht geschenkt hat.
In einer Civilklage würde aber dieser Grundsatz noch strenger aufrecht erhalten werden, demnach weniger Hoffnung vorhanden sein mit einer Entschädigungsklage durchzukommen.
Wenn auch für diejenigen, welche genau Bescheid wissen, die Schuld der Officanten zweifellos ist, so ist die Sache doch nicht so zu erweisen, daß alle Schuld auf die Grenzjäger gewälzt werden könnte. Ohnehin dürfte die Staatsanwaltschaft nicht darauf eingehen eine nochmalige Untersuchung einzuleiten.
Es ist mir daher leid, daß ich der Gemeinde Croya die Freude einer Revanche nicht versprechen kann, wie ich sonst gern gethan haben würde.
Celle, den 2ten März 1853
Ihr ergebener
M. Jüdell












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