Im Januar 1760 tritt am Landgericht Steimke ein Geschäft zutage, das auf den ersten Blick ganz nüchtern klingt: ein Darlehen, eine Hypothek, ein gerichtlicher Konsens. Und doch verbirgt sich dahinter ein kleines Drama – die Geschichte eines überschuldeten Bauern, der um seinen Hof bangt, einer entschlossenen Bäuerin an seiner Seite, eines Bromer Gastwirts, der in der Not aushilft, und im Hintergrund ein Krieg, der über die Dörfer hinwegzog. Werfen wir einen Blick auf diese Urkunde und die Welt, aus der sie stammt.



Ein Hof am Rande der Versteigerung
Die Hauptperson ist Hans Hinrich Brohmann aus Böckwitz. Um ihn stand es zu Beginn des Jahres 1760 schlecht. Aus heute nicht mehr bekannten Gründen hatte Brohmann sich mit rund 200 Reichstalern verschuldet. Im Jahr 1752 wurden diese Schulden gerichtlich geordnet – „reguliert und liquide gemacht”, wie es in der Sprache der Zeit heißt, also der Höhe nach festgestellt und verbindlich beziffert. Warum und wann genau Brohmann sie ursprünglich aufgenommen hatte, verrät die Urkunde nicht. Denkbar ist, dass er sich verschuldete, um überhaupt erst den Hof in Böckwitz zu erwerben – ein Hofkauf war für viele Bauern nur mit geliehenem Geld zu stemmen. Sicher belegen lässt sich das aus dem Dokument allerdings nicht. In den Jahren nach 1752 hatte er nur sehr wenig davon abgetragen, und die Gläubiger wollten nun endlich befriedigt werden.
Der normale Weg wäre die Subhastation gewesen – die gerichtliche Zwangsversteigerung seines Ackerhofes. Doch genau hier tritt ein bemerkenswerter Umstand ins Bild. Das Dokument hält ausdrücklich fest, dass eine solche Versteigerung „bey jetzigen Krieges Troublen” – bei den gegenwärtigen Kriegswirren – nicht ratsam sei, ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin in gewissem Maße verboten gewesen sei.
Welcher Krieg? Siebenjähriger Krieg
Diese „Kriegs-Troublen” lassen sich eindeutig zuordnen. Es handelt sich um den Siebenjährigen Krieg, der von 1756 bis 1763 tobte.
Für unsere Region war er alles andere als fern. Das mit Preußen verbündete Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und das benachbarte Kurfürstentum Hannover lagen mitten im Kriegsgebiet. In den Jahren 1757/58 und erneut 1760/61 wurde das braunschweigische Land von französischen Truppen besetzt; französische und preußisch-alliierte Heere zogen abwechselnd durch die Dörfer, forderten Proviant, Quartier und Abgaben. Für die ländliche Bevölkerung bedeutete das Einquartierungen, Requirierungen und eine tiefe wirtschaftliche Verunsicherung.
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Satz von den „Kriegs-Troublen” seine ganze Bedeutung: In einer Zeit, in der Höfe ohnehin unter Kriegslasten ächzten und in der Grundbesitz kaum verlässlich zu bewerten oder zu verkaufen war, wäre die Zwangsversteigerung eines Bauernhofes ein Schlag ins Wasser gewesen – oder hätte den Hof unter Wert verschleudert. Der Krieg zwang das Gericht und die Beteiligten also, einen anderen Weg zu suchen.
Der Gastwirt als Retter: Johann Jacob Laue aus Brome
Diesen anderen Weg fanden Brohmann und seine Frau selbst. Sie schlugen vor, ein Kapital aufzunehmen, um damit ihre Gläubiger auf einen Schlag abzufinden. Und für die Auszahlung eines solchen Kapitals fand sich im Gerichtstermin ein Mann: der Bürger und Gastgeber – also Gastwirt – Johann Jacob Laue aus Brome.
Laue lieh dem Ehepaar 104 Reichstaler und 16 gute Groschen in bar. Diese Summe wurde noch vor Gericht bar an die Gläubiger ausgezahlt. Der Nutzen für Brohmann war beträchtlich: Durch diese sofortige Barzahlung konnte er seine Altschulden ablösen – das Dokument deutet an, dass er dabei sogar einen erheblichen Nachlass von nahezu 50 Talern heraushandeln konnte, weil die Gläubiger für sofortiges Bargeld bereit waren, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Aus fast 200 Talern Schuld war so eine überschaubare, geordnete Verbindlichkeit gegenüber einem einzigen Geldgeber geworden.
Zinsen in Heu statt in Geld
Besonders aufschlussreich – und für die Wirtschaftsgeschichte der Region ein kleiner Schatz – ist die Art, wie dieses Darlehen verzinst werden sollte. Denn Brohmann zahlte die Zinsen nicht in Geld, sondern in Naturalien.
Vereinbart wurde: Solange das Kapital nicht zurückgezahlt war, sollte Brohmann dem Gastwirt Laue alljährlich entweder vier Fuder Heu von seiner Drömlingswiese am Hörstgenberge überlassen – oder aber, ersatzweise, zwei Fuder vom Grashof beim Hause. Das Gras allerdings, so hielt man ausdrücklich fest, musste der Gläubiger Laue selbst mähen, trocknen und einfahren lassen.
Hier öffnet sich ein Fenster in die bäuerliche Wirtschaft des 18. Jahrhunderts. Bares Geld war auf dem Land knapp; Naturalien wie Heu waren dagegen ein realer, handelbarer Wert – gerade für einen Gastwirt, der Pferde von Reisenden zu versorgen hatte und für seinen eigenen Betrieb ständig Futter brauchte. Die Erwähnung des Drömlings, jenes großen Niederungs- und Feuchtgebiets zwischen Niedersachsen und der Altmark, verweist zugleich auf die typische Heuwirtschaft dieser wasserreichen Wiesenlandschaft.
Der Hof als Pfand – und die Sicherheit des Gerichts
Damit Laue für sein Geld die nötige Sicherheit hatte, setzten Brohmann und seine Frau ihm ihren „gantzen Hoff und Vermögen zur Hypothec und Unterpfande” ein. Sollte das Darlehen nicht zurückgezahlt werden, konnte Laue sich also am Hof schadlos halten. Die Rückzahlung selbst war an eine halbjährige Kündigungsfrist gebunden.
Das Gericht erteilte über diese Verpfändung seinen förmlichen Konsens, besiegelt mit dem hochgräflich Schulenburg’schen Gerichtssiegel und unterschrieben vom damaligen Amtmann. Denn Steimke und die umliegenden Dörfer gehörten zum Herrschaftsbereich der Reichsgrafen von der Schulenburg – im Dokument wird eigens der Herr Hofmarschall Reichsgraf von der Schulenburg genannt, dessen Rechte durch den Vertrag ausdrücklich unberührt bleiben sollten. Das Gericht sicherte Laue zu, ihm im Bedarfsfall „alle rechtliche Hülfe” zukommen zu lassen.
So endet die eigentliche Urkunde, ausgestellt „im Landgerichte zu Steimbke den 19. Januar 1760”.
Ein Nachspiel 15 Jahre später
Doch die Geschichte hat noch ein Nachwort, und es findet sich in einer nachträglichen, von anderer Hand geschriebenen Notiz unter der Urkunde. Sie datiert vom 1. September 1775 – also mehr als fünfzehn Jahre später – und wurde in Brome ausgestellt. Darin wird der Empfang von 35 Reichstalern in Gold quittiert, und zwar von einem Johann Andreas Breymann.
Diese Zeilen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten, und hier ist Vorsicht geboten. Offenbar ging es um eine Teilzahlung oder eine Ablösung im Zusammenhang mit der ursprünglichen Summe von 104 Talern 16 Groschen. Doch warum nun ein Breymann quittiert und nicht mehr Laue, und in welchem Verhältnis Breymann zum ursprünglichen Gläubiger stand – ob als Erbe, als Rechtsnachfolger oder als jemand, der die Forderung übernommen hatte –, geht aus dem Dokument nicht hervor. Auch die genaue Bedeutung der 35 Goldtaler im Verhältnis zur Restschuld bleibt offen. Das wäre ein lohnender Ansatzpunkt für weitere Forschung.
Was der Vertrag erzählt
So knapp und formelhaft diese Urkunde auch ist – sie erzählt eine überraschend menschliche Geschichte. Sie zeigt einen Bauern und seine Frau, Anne Ilse Lembke, die gemeinsam vor Gericht standen und um ihre Existenz kämpften. Sie zeigt, dass es in der Not nicht die Obrigkeit war, die half, sondern ein Nachbar aus dem benachbarten Marktflecken – ein Gastwirt mit etwas Bargeld in der Truhe. Sie zeigt eine Wirtschaft, in der Heu so gut wie Geld war und ein Hof das einzige belastbare Vermögen. Und sie zeigt, wie der große europäische Krieg bis in das kleinste Dorf hineinreichte und selbst darüber entschied, ob ein Ackerhof versteigert wurde oder nicht.
Dokumente wie dieses sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie lassen uns Menschen begegnen, die sonst spurlos verschwunden wären – Hans Hinrich Brohmann und Anne Ilse Lembke aus Böckwitz, den Gastwirt Johann Jacob Laue aus Brome –, und geben uns einen Eindruck davon, wie das Leben in unseren Dörfern vor über zweihundertsechzig Jahren wirklich war.
Quelle: Kreditvertrag zwischen Hans Hinrich Brohmann (Böckwitz) und dem Gastwirt Johann Jacob Laue (Brome), geschlossen vor dem Landgericht Steimke am 19. Januar 1760, mit nachträglicher Quittung vom 1. September 1775. Archiv Museum Burg Brome.








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