Der Gemeinde Wiswedel wurde mit Verfügung vom 28. Dezember 1770 erlaubt, sich einen eigenen Schumeister zu halten. Daraufhin wurde im Jahr 1771 die erste Schule in Wiswedel errichtet und erster Schulmeister wurde Johann Daniel Kravehl. Wo genau das erste Schulgebäude gestanden hat, ist bisher unklar. Bereits 1825 wurde ein neues Schulhaus gebaut (heute: Dorfring 2) und das alte wurde als Hirtenhaus weiter von der Gemeinde Wiswedel genutzt.
Im Archiv Museum Burg Brome ist ein interessantes Dokument aus der Gründungszeit der Schule erhalten – ein Einkommensnachweis des ersten Schulmeisters. Das Dokument wurde, wie ganz unten zu lesen ist, vom Schulmeister Johann Daniel Kravehl persönlich abgeschrieben. Wir kennen also die Handschrift des ersten Wiswedeler Schulmeisters. In den Dokument heißt es:
Copia
Die Gemeinde Wiswedel, sind schuldig zu folge ihrer Erklärung vom 1ten May: 1770, ihren Neuen Schul-Meister zu geben folgendes.
1 Jährlich aus jedem Hofe Einen Himbten reinen Rocken, Acht gute Groschen Geld und ein Fuder Holtz.
2 Jährlich Zwölf gute Groschen Schul-Geld von einem jedem Hofe aus welchen Hofe ein oder mehrer Kinder zur Schule gehen.
3 Jährlich Ein Brodt von 8 Pf.: Vor jedes Kind so zur Schule gehet.
4 Wenn Ein Kind schreiben lernet 4 ggl: aufs Jahr.
Wolfsburg den 7ten Semptbr: 1771.
Abgeschrieben in Wiswedel Joh: Dan: Kravehl
Schulmstr:

Interessant ist, dass damals die Bezahlung nicht nur in Geld geleistet wurde, vielmehr waren auch Naturalabgaben ein großer Teil des Einkommens. So bekam Kravehl aus jedem der damals bestehenden sechs Höfe einen Himten Roggen. Ein Himten Roggen umfasst ungefähr 30 l, was etwa 20 bis 23 kg Roggen entspricht. Insgesamt erhielt er demnach um die 125 kg Roggen. Außerdem bekam er von jedem Hof ein Fuder Holz, das zum Kochen und Heizen notwendig war. Von jedem Schulkind bekam er zusätzlich noch jedes Jahr ein Brot von 8 Pfund Gewicht.
An Geld bekam er von jedem Hof 8 Gute Groschen und wenn es Kinder gab, die aus dem Hof zur Schule gingen, dann noch einmal 12 Gute Groschen.
Die letzte Regelung erscheint besonders interessant, denn die Einnahmen aus diesem Posten waren an den Schulerfolg des Kindes gebunden. Nur wenn das Kind schreiben lernte, mussten zusätzlich 4 Gute Groschen an den Lehrer gezahlt werden.
Zum Überleben eines Schulmeisters mit Familie waren diese Einnahmen sicherlich nicht ausreichend. Zusätzlich zu diesem Gehalt hatte der Schulmeister samt Familie freie Wohnung im Schulhaus und noch sechs Morgen Land, das er selbst bestellen konnte. Dazu erhielt er von jedem Hofbesitzer nach der Reihe noch drei Morgen Land zugewiesen. Der betroffene Bauer musste für Lohn dieses Land düngen und pflügen.
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