Im Jahr 1737 wurde der sogenannte Drei-Ämter-Stein dort aufgestellt, wo die Ämter Gifhorn, Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg zusammenstoßen. Der Aufstellung vorausgegangen waren Grenzstreitigkeiten, die sich über mehrere Jahrhunderte hingezogen haben. Wohl im Jahr 1428 sind Grußendorf Ehra, Lessien Wiswedel und halb Voitze an Brandenburg befallen. Stüde wurde erst im Jahr 1554 gegründet und lag in der brandenburgischen Exklave. Die zuvor genannten Dörfer waren dann bis 1692 eine brandenburgische Exklave im Herzogtum Lüneburg. Bis 1533 war Grußendorf wüst und die umliegenden Dörfer nutzen die Feldmark. Mit dem Wiederaufbau von Grußendorf ist es dann zu Grenzstreitigkeiten gekommen, die eine größere Dimension hatte, da es sich um die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Lüneburg handelte. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts waren die Grenzen in unserem Raum auch nicht besonders gut markiert. Häufig dienten Bäume mit eingehauenen Kreuzen, markante Steine oder andere Landmarken wie Berge und Flüsse als Grenzmarkierungen.
Erst 1737 wurden sich dann das Amt Gifhorn, das Amt Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg, welches denen von Bartensleben gehörte, über den Grenzverlauf einig. An der Stelle, wo die drei Ämter aneinandergrenzen, wurde der Drei-Ämter-Stein aufgestellt. Auf dem Stein steht Folgendes: A. G. 1737 (Amt Gifhorn), G. W. 1737 (Gericht Wolfsburg) sowie A. K. 1737 (Amt Knesebeck).
Dieser kann auch heute noch tief im Wald bewundert werden. Seit kurzem ist der Drei-Ämter-Stein auch im Sassenburger Geschichtspfad aufgenommen, aber leider nicht ausgeschildert, da die Privatbesitzer der Waldstücke die hierfür nötige Genehmigung verweigert haben. Ortskenntnisse sind nötig, um den etwas abseits eines Weges stehenden Stein zu entdecken. Weitere Informationen zum Drei-Ämter-Stein gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg.
Schreibe einen Kommentar