Im Jahr 1937 wurde in der Burg Brome das Landjahrlager „Ulrich von Hutten“ eingerichtet, in denen Jungen ihr Landjahr, das insgesamt 8 Monate dauerte, ableisten mussten. Das Landjahr war ab 1934 für alle verpflichtend, die nach dem 8. Schuljahr ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen hatten und die Schule verließen. Dort erhielten die Teilnehmenden auch „Nationalpolitische Schulungen“ im Sinne des Nationalsozialismus.
Landjahrlager für Jungen (1937/38)
Am 22. Januar 1937 stellte Günter Graf von der Schulenburg dem preußischen Staat gegen Miete die Burg Brome mit Nebengebäuden als Landjahrlager zur Verfügung. Der Mietvertrag sollte vom 15. April 1937 bis 14. April 1940 laufen. Das Lager war für 80 Jungen, vier Landjahrerzieher sowie zwei Helferinnen vorgesehen. Die Landjahrpflichtigen kamen überwiegend aus Solingen. Das Lager war jeweils von April bis Dezember belegt. In den Wintermonaten stand das Lager leer.
Für die Einrichtung des Lagers war der Vermieter zuständig, wie dem Mietvertrag zu entnehmen ist:
§ 2
Der Vermieter stellt für jeden Kopf der Belegschaft ein Bett, Bettwäsche mit dreiwöchigem Wechsel und zwei Handtücher je Woche zur Verfügung. Für die Führer und Helfer sind Einzelzimmer zu stellen, für einen verheirateten Führer zwei Zimmer. Die Gebäude werden für das Landjahrlager gemäß der mündlichen Vereinbarung entsprechend ausgebaut. Im Hauptgebäude wird unter anderem der bisherige Holzlagerraum als Waschraum mit Warmwasserbrauseanlage und einem Kessel zum Wäschewaschen eingerichtet. Mindestens die Hälfte der Belegschaft muß sich gleichzeitig waschen können. Im Stallgebäude werden die Tagesräume, ein Krankenzimmer mit vier Betten, ein Geschäftszimmer, ein Waschraum usw. entsprechend der mündlichen Vereinbarung eingerichtet.
Außerdem sollten für jeden Bewohner des Landjahrlagers mindestens eine Sitzgelegenheit, ein Spind sowie ein Tischplatz vorhanden sein. Am 3. Februar 1938 bat Günter Graf von der Schulenburg den Regierungspräsidenten in Lüneburg um Auflösung des Mietvertrages. Er plante den Aufbau eines neuen Schlosses in Brome:
Wie dem Herrn Regierungspräsidenten bekannt ist, bin ich gezwungen meinen Wolfsburger Besitz mit Haus aufzugeben und habe die Absicht, mich bei Brome wieder aufzubauen. Zu diesem Zweck benötige ich dringend die Räume in der alten Burg für meine Verwaltung.
Das Inventar des Landjahrlagers, das dem Grafen von der Schulenburg gehörte, wurde am 22. März 1938 teilweise an das Landjahrlager Schreyahn verkauft. Der Abtransport des restlichen Inventars erfolgte am 29. März 1938 in die Landjahrlager Habighorst und Oldendorf.
In einem Brief vom 16. Mai 1938 teilte Günter Graf von der Schulenburg dem Bromer Bürgermeister Behn mit, dass sein Schloss nicht mehr in Brome gebaut werde, sondern in Neumühle.
Landjahrlager für Mädchen (1940-44)
Ab April 1940 wurde das Landjahrlager Brome als Mädchenlager geführt. Das Lager existierte dann bis Dezember 1944. Im Oktober 1940 hielten sich 85 Personen im Lager auf. Nach einer vorliegenden Namensliste, deren Erstellungsjahr leider nicht angegeben ist, befanden sich 71 Mädchen im Landjahrlager Brome. Sie kamen alle aus Wuppertal.
Im Herbst 1940 ist es in Brome zu einem Streit über die richtige Verdunklung des Landjahrlagers gekommen. Der NSDAP-Ortsgruppenleiter Otto Bannier hatte den Fall der Hellbelichtung, „d.h. die Nichtverdunklung von 10 Fenstern um 9 ½ Uhr abends“, an den Bromer Bürgermeister Behn gemeldet. Dem Landjahrlager dagegen wurde dies nicht mitgeteilt und es wurde auch keine Gelegenheit gegeben, den Missstand abzustellen. Bürgermeister Behn hat daraufhin entschieden, dem Landjahrlager zwei Tage den Strom zu entziehen. Die Landjahrführung hat dagegen Beschwerde eingelegt. Die Landjahrbezirksführerin Elisabeth Frey hat bei einem Ortstermin Erkundigungen über den Vorfall unternommen. Sie stellte fest:
Dagegen habe ich bei meinem Besuch am 3. November 1940 durch Erkundigungen bei dem angegebenen Zeugen Herrn Wischer feststellen können, daß die vom Herrn Bürgermeister angegebene Tatsache nicht richtig ist, es hätte sich lediglich um mangelhafte Verdunklung gehandelt. Die Verdunklung hätte Spalten aufgewiesen (im Lager sind nämlich Fensterklappen aus Holz) und bei schrägem Zusehen wären Lichtspalten am Rande gewesen. Ein Kellerfenster wäre nicht verdunkelt gewesen. […] Ich stelle fest, daß die Beschwerden nicht berechtigt sind, das Lager Brome ist in Fragen der Verdunklung außerordentlich bemüht und außerordentlich sorgfältig. Der offizielle Luftschutzwart Herr Reichel hat die Tatsache der ordnungsgemäßen Verdunklung persönlich festgestellt.
Der Regierungspräsident missbilligte in einem Brief an den Gifhorner Landrat die von Bürgermeister Behn verhängte Strafe.
Kurz vor Kriegsende im März/April 1945 wurde die Brome Burg dann als Lazarett und Verbandplatz benutzt.
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