Besitzverhältnisse in Brome am Ende des 15. Jahrhunderts
Am Ende des 15. Jahrhunderts bestanden in Brome neben der Burg Brome noch weitere drei Lehenshöfe (Freihöfe), die vermutlich alle an der Südseite der heutigen Hauptstraße lagen. Insgesamt sind nur wenige Informationen über diese drei Lehenshöfe überliefert. Am 28. Oktober 1458 wurde beurkundet, dass der damals wüste Freihof, der einmal denen von Hanow gehörte, von dem damaligen Besitzer Henning von Bodendiek an Fritz IV. von der Schulenburg wiederkäuflich verkauft wurde. Zum Hof dazu gehörte noch die Mühle im benachbarten Steimke, ein Hof „auf der Ohre in Steimke“ sowie die halbe Wüste Plessau, die sich ebenfalls in der heutigen Steimker Feldmark befindet. Der Hof selbst war wüst und befand sich „by dem Vorwerke vor der Borch darsüluest to Brome“. Fritz IV. von der Schulenburg war der älteste Sohn von Busso I. aus dem älteren Hauptzweig der weißen Linie. Zwischen 1488 und 1499 war er Landeshauptmann der Altmark. Nach dem Kauf des Hofes in Brome 1458 wird er endgültig am 7. Juli 1493 mit diesem belehnt. Am 2. August 1516 wird dann Albrecht von der Schulenburg, Sohn Fritz IV. von der Schulenburg, zusammen mit seinen Brüdern Antonius, Fritz und Jasper mit den oben genannten Bromer Gütern des inzwischen verstorbenen Vaters belehnt. In den folgenden Jahren muss zumindest die Mühle zu Steimke in den Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg übergegangen sein, denn dieser verkauft die Roggenpacht aus der Steimker Mühle 1530 an das Kloster Diesdorf.
Einen weiteren Freihof verkaufte Boldewin Sökeschuld am 25. April 1473 an die Gebrüder Jacob, Hans und Busso von Bartensleben. Zu dem Freihof, der hinter dem Kirchhof beim Pfarrwitwentum lag, gehörte die halbe Wüstung Plessau, deren andere Hälfte wie oben erwähnt damals Fritz IV. von der Schulenburg gehörte, sowie die Mühle zu Wendischbrome. Am 15. Januar 1474 bestätigte Herzog Friedrich der Ältere von Lüneburg diesen Kaufvertrag.
Von 1438 an waren das Schloss Brome und der Bleek Pfandbesitz der Stadt Lüneburg. Diese verpfändete Schloss und Bleek dann ab 1451 an Günther von Bartensleben für zehn Jahre. Dieser Vertrag wurde dann immer wieder verlängert, bis er schließlich von der Stadt Lüneburg 1489 gekündigt wurde. Am 10. August 1492 wurde Fritz V. von der Schulenburg durch Heinrich, dem Herzog von Braunschweig und Lüneburg, mit der Burg Brome belehnt. Das Lehen umfasste allerdings nicht nur die Burg selbst, sondern auch den Bleek davor und dem Freihof darinnen, auf dem Krateke wohnte. Mit diesem Hof ist der dritte Freihof in Brome gemeint. Das Patronat der Bromer Liebfrauenkirche verblieb allerdings beim Landesfürsten. Fritz V. verpflichtete sich in diesem Lehensvertrag dazu, die Burg auszubessern und auszubauen und sie für den Herzog von Braunschweig und Lüneburg offen zu halten. Fritz V. von der Schulenburg, der 2. Sohn Bernhards VIII. aus dem mittleren Hauptzweig der weißen Linie, war ein Ritter, wie es auch im erwähnten Lehensvertrag festgehalten wurde. Er wurde wohl 1466 geboren und verstarb wahrscheinlich 1505. Er wohnte in Beetzendorf und war mit Armgard, Tochter des Ludolph von Alvensleben verheiratet. Fritz V. scheint kein guter Wirtschafter gewesen zu sein, denn bei seinem Tod waren alle Güter verpfändet. Seine Witwe litt große Not und bewirkte durch Kurfürst Joachim, dass sie mit den Gütern des Mannes beleibdinget wurde, um für ihr Eingebrachtes sich einigermaßen entschädigen zu können.
Fritz VII. von der Schulenburg
Sein Sohn Fritz VII. von der Schulenburg, der erstmals 1518 im Beetzendorfer Burgfrieden erwähnt wird, erbt, wahrscheinlich zusammen mit seinen Brüdern, das Schloss Brome sowie den Bleek und den darin befindlichen Hanow´schen Freihof. Er war vermählt mit Anna von Krammen, mit der er zehn Kinder zeugte. Ihre beiden Söhne Levin und Curt ertranken 1548 im Burggraben zu Brome.
Ebenso wie Vater Fritz V. war auch Fritz VII. von der Schulenburg wohl kein guter Wirtschafter. Warum er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, lässt sich den vorliegenden Quellen leider nicht entnehmen. Standen diese Schwierigkeiten womöglich mit dem weiteren Ausbau der Burg Brome, den sein Vater bereits begonnen hatte, in Zusammenhang? Leider wissen wir es nicht. Bereits im Jahr 1529 vermachte er dem Kloster Diesdorf für „vertich gute rinsche guldenn“ (vierzig gute rheinische Gulden) eine jährliche Roggenlieferung von neun Scheffeln. Als Pfand setzte der die Wiesen der wüsten Dörfer Nettgau und Petzenow ein. In diesem Zusammenhang muss wohl auch eine Auseinandersetzung zwischen Carsten Schulze aus Wendischbrome und Fritz VII. von der Schulenburg gesehen werden. Carsten Schulze wurde nämlich 1492 mit einer Wiese des wüsten Dorfes Nettgau, die an der Ohre lag, vom Herzog Heinrich zu Braunschweig und Lüneburg belehnt. Fritz VII. von der Schulenburg ließ Carsten Schulze ins Gefängnis bringen, um ihm die Wiese mit Gewalt wieder zu entreißen. Dieser weigerte sich jedoch und zahlte sechs Goldgulden an Fritz VII., die dieser auch nicht wieder zurückbezahlt hat. Die Wiese konnte Carsten Schulze behalten.
Zwischen 1529 und 1548 hat Fritz VII. von Schulenburg das Dorf Nettgau wieder besiedeln lassen, vermutlich auch deshalb, um mehr Einnahmen aus dem wiederbesiedelten Dorf erzielen zu können.
Irgendwie muss auch die Steimker Mühle zwischen 1516 und 1530 in den Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg gekommen sein, denn er verkauft 1530 für 32 lübische Mark wiederverkäuflich eine Roggenpacht aus der Mühle zu Steimke an der Kloster Diesdorf. Im gleichen Jahr verkaufte er ebenfalls an der Kloster Diesdorf Hebungen aus dem Dorfe Holzhausen (nördlich von Diesdorf) wiederverkäuflich.
Aber diese Verkäufe konnten den wirtschaftlichen Niedergang, dessen Gründe bisher unbekannt sind, nicht mehr aufhalten. Nettgau und auch Zicherie verkaufte Fritz VII. noch 1548 an Georg von Wense und Dietrich Behr weiter. Später kamen beiden Dörfer dann an die von Bartensleben. Auch seinen Anteil an Beetzendorf verkaufte er wiederkäuflich an Levin I., so dass der mittlere Hauptzweig der weißen Linie aus Beetzendorf ganz ausgeschieden ist.
Schließlich musste er an Weihnachten 1548 das Schloss Brome mit allen Besitzungen an Christoph von dem Knesebeck verkaufen. Ausgenommen von diesem Verkauf waren die Dörfer Tülau, Nettgau und Croya sowie die Landtzmans Mühle im Tülauer Holz[1]. Doch auch dieser Verkauf reichte nicht aus, um all seine Gläubiger zu befriedigen. Als Beispiel sei hier nur die Forderung von Johann von der Assenburg gegenüber Fritz VII. von der Schulenburg erwähnt. Johann wurde vom Hof zu Celle aufgefordert, auf seinen Forderungen gegenüber Fritz VII. zu verzichten. Diesem stimmte Johann auch zu. Zwölf Jahre zuvor, also 1540, hatte Johann von Assenburg für Fritz VII. folgende Summen ausgelegt:
- 200 Thaler für zwei Pferde
- 50 Gulden in Münzen
- 23 ½ Gulden (vermutlich für Hopfen?)
- 128 ½ Goldgulden an Sander von Oberg überwiesen
- 84 ½ Gulden in Münzen auch an Sander von Oberg überwiesen (die sich Fritz VII. dort geliehen hatte)
- Insgesamt: 592 Gulden, 16 Schilling
An Zinsen sollten 6% pro Jahr bezahlt werden, so dass sich die Zinsen nach 12 Jahren auf 432 Gulden beliefen.
Des Weiteren hat Fritz VII. 1551 zwei Wispel Gersten für 16 Gulden bekommen, 50 Gulden in Münzen 1552 (darauf 6 Gulden Zins auf zwei Jahre), zwei Wispel Roggen für 32 Gulden, sechs Scheffel Mehl für 4 Gulden usw. für insgesamt noch einmal 242 Gulden. Insgesamt beliefen sich seine Schulden mit den Zinsen 1552 auf 829 Gulden 7 Schilling (davon 438 Gulden Zinsen).
Es gab daneben im gleichen Jahr noch weitere Geldforderungen gegen Fritz VII. So hatte er sich anscheinend 1538 von dem Grafen Gebhard von Mansfeld 2600 Mark geliehen. Ein gewisser Johan Powisken ist dann in den Besitz dieser Forderung gelangt. Insgesamt betrug die Summe 3510 Mark (inklusive Zinsen), wovon nun noch 524 ½ Mark an Forderungen ausstanden.
Schließlich klagt Werner Haenen auf Basedow 1572 die Witwe von Fritz VII. von der Schulenburg und deren Söhne auf Abtretung des Gutes Fahrenhorst. Auch seine Forderung resultierte aus nicht beglichenen Schulden, die Fritz VII. bei Johann Bowischen in Holstein angehäuft hatte. Die Forderung belief sich anscheinen auf 811 Thaler. Werner Haener verlangte die vorübergehende Einweisung in das Gut Fahrenhorst, welche jedoch abgelehnt wurde.
Probleme mit den Tülauer Bauern
Auch nach dem Verkauf konnte Fritz VII. von der Schulenburg seine Ruhe in Tülau nicht genießen, denn es kam zu einem Streit über die Nutzung der wüsten Feldmark Schürnau, die zwischen Tülau und Zicherie liegt. Fritz VII. von der Schulenburg argumentierte, dass dieses Feldmark aus dem Besitz der Burg Brome mit ausgeschieden sei und ihm gehörte. Christoph von dem Knesebeck dagegen beharrte aus seinen Besitzansprüchen als Besitzer der Burg Brome. Schließlich kam es erst nach dem Tod von Fritz VII., der wohl 1559 gestorben ist, im Jahr 1567 zu einem endgültigen Urteil, welches zu Gunsten derer von Knesebeck ausfiel.
Auch mit den Tülau Untertanen lebte Fritz VII. von der Schulenburg nicht im Frieden. Nachdem Fritz VII. die Tülauer Teiche hat anlegen lassen, beschwerten sich die Tülauer Bauern im Jahr 1556, dass sie für diesen Verlust an Wiesenflächen nicht wie vorgesehen von Fritz VII. entschädigt wurden – und bekamen vom Hof zu Celle auch Recht. Bei den Klagen der Tülauer Bauern ging es aber nicht nur um die verlorengegangenen Wiesen, sondern auch um die Mastung im Tülauer Holz. Der Bromer Pastor vermittelte zwischen den beiden Parteien und tatsächlich wurde auch ein Kompromiss über die Zumessung von Ersatzflächen und über die Mastung im Tülauer Holz getroffen. Jedoch hielt sich Fritz VII. nicht an diese Vereinbarung und der Hof von Celle forderte ihn in einem Schreiben 1556 zur Einhaltung der Vereinbarung auf. Im Jahr 1558 wandte sich Fritz VII. dann mit der Bitte an die Räte zu Celle, das Gut und Dorf Tülau verkaufen zu dürfen, weil er auf Grund der zahlreichen Forderungen der Tülauer Bauern dort nicht leben könne. Diese Genehmigung zum Verkauf wird ihm jedoch verwehrt auch mit dem Verweis, dass er verpflichtet sei, den Bauern das Ihre zu geben, da er ihnen die Wiesen früher genommen hatte. Über deren Verhalten könne er sich nicht beschweren, da sie arme Leute wären. Fritz VII. von der Schulburg verstarb wohl 1559.
Sein Sohn, Heinrich von der Schulenburg, erstellte im Jahr 1565 rein Verzeichnis der Höfner und Köther für Tülau und Fahrenhorst. Darauf geht hervor, dass Tülau bis 1555 aus sieben Höfnern und einem Köther bestand. Der eine Hof wurde dann in zwei Köther-Stellen geteilt, so dass 1565 sechs Höfner und drei Köther in Tülau lebten. In Fahrenhorst, das direkt neben dem Hof derer von der Schulenburg lag, lebten 1565 damals drei Köther.
Das Ende der Herrschaft derer von der Schulenburg über Tülau-Fahrenhorst
Der Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg hatte sich also bis zu seinem Lebensende auf die Dörfer Tülau und Croya reduziert. Seine beiden Söhne Heinrich VII. und Christoph VIII. von der Schulenburg lebten danach in Tülau. Über den Tod der beiden Brüder schreibt Danneil, dass Heinrich VII. am 11. Dezember 1613 kinderlos verstarb. Sein jüngerer Bruder Christoph VIII. war nicht verheiratet und verstarb nur eine Woche nach seinem Bruder. Beide wurden in der Altendorfer Kirche beerdigt. Allerdings bietet hier der noch immer in der Altendorfer Kirche rechts vor dem Altar vorhandene Grabstein von Heinrich v. d. Schulenburg andere Informationen. Darauf steht:
ANNO 1613 DEN 18 DECEMB. IST DER EDLE GESTRENGE VND ERNVESTE HEINRICH V.D. SCHULENBURGK FRITZEN S SOHN IN GOT DEM HERN SELIGLICH [ENTSCHLA]FEN
Demnach ist Heinrich also am 18. Dezember 1613 verstorben und nicht wie Danneil behauptet am 11. Dezember 1613. Leider ist der Grabstein für Christoph v. d. Schulenburg nicht mehr in der Altendorfer Kirche vorhanden.
Ein weiterer Grabstein derer von der Schulenburg findet sich aber links neben dem Altar in der Altendorfer Kirche. Darauf ist zu lesen:
ANNO 1621 DEN 5 APRIL IST DER EDLE GESTRENGE [E]HRN[VES]TE [BU]RCH[AR]D V. D. SCHULENBURGK FRITZEN S SOHN IN GOT DEM HERN SELIGLICH ENTSCHLAFFEN
Leider sind einige Buchstaben des Vornamens unleserlich, aber dennoch muss es sich bei dem dort Bestatteten eindeutig um Burchard von der Schulenburg handeln! Zu Burchard von der Schulenburg schreibt Danneil, dass er der jüngste Sohn von Fritz VII. war und zuletzt beim Verkauf von Hohenwarsleben erscheint. Ein Todesjahr gibt Danneil nicht an. Der Grabstein belegt, dass er erst am 5. April 1621 gestorben ist, vermutlich auch in Fahrenhorst. Allerdings war Fahrenhorst zu dieser Zeit bereits nicht mehr im Besitz derer von der Schulenburg. Denn bereits im Jahr 1602 wurde Wilhelm von Weyhe die Belehnung mit Tülau und Fahrenhorst vom Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg nach dem Ableben von Heinrich von der Schulenburg zugesagt. So heißt es in der Urkunde vom 24. Juni 1602:
„[…] biß sich nach Willen Gottes der Todtsfhall mit Heinrich von der Schulenburg zur Vahrenhorst zutregt, alßdan aber dem Cantzeler [Wilhelm von Weyhe] undt seinem Sohn alßbalt auf getroffene undt von unß consentirte Bewilligung das Guth doselbst zu Vahrenhorst sampt seiner Zugehörung undt Gerechtigkeit […] volnkomlich zugehörig und zustendig.“
Mit dem Tode Heinrich am 18. Dezember war es dann soweit: Wilhelm von der Weyhe konnte Tülau-Fahrenhorst nun als Lehen übernehmen. Hiervon zeugt noch heute ein Gedenkstein auf dem Gut Fahrenhorst, auf der die Inschrift „18. December 1613“ eingemeißelt ist. Dieser Stein belegt zusammen mit dem Grabstein in der Altendorfer Kirche eindeutig, dass Heinrich tatsächlich am 18. Dezember 1613 verstorben ist und nicht am 11. Dezember 1613, wie Danneil behauptet.
Nicht geklärt werden kann allerdings heute, wo Burchard von der Schulenburg bis zu seinem Tode am 5. April 1621 gelebt hat. Vermutlich ist auch er in Tülau-Fahrenhorst gestorben, denn ansonsten wäre er wohl nicht in der Altendorfer Kirche beigesetzt worden.
Diese wissenschaftliche Arbeit wurde zuerst veröffentlicht im 87. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V. im Jahr 2017 (S.91-100)
Verfügbar unter: http://altmark-geschichte.de/pdf_jahresberichte/87_JBAGV_2017.pdf
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