Dem Müller Carsten Bammel wurde am 2. September 1683 nachts ein Bienenstock bei der Kiebitzmühle gestohlen. Carsten Bammel scheint kein Imker mit vielen Bienenvölkern gewesen zu sein, denn aus dem Gerichtsprotokoll geht hervor, dass an der Kiebitzmühle nur zwei Bienenstöcke gestanden hatten. Die Bienenhaltung war wohl nur für die Deckung des Eigenbedarfs an Honig bestimmt gewesen. Bei den beiden Bienenstöcken handelte es sich wohl um seine sogenannten „Leibimmen“, die für die Überwinterung behalten und nicht zur Honigernte genutzt wurden. Schon allein deshalb war der Diebstahl ein herber Verlust für ihn, weil er dadurch im kommenden Jahr nur Schwärme aus dem einen verbliebenen Korb zur Honigernte nutzen konnte.
Er meldete den Diebstahl dem Gericht in Fahrenhorst, das daraufhin eine Hausdurchsuchung veranlasste. Tatsächlich wurde auch im Haus von Jürgen Bammel Honig gefunden. Er scheint selbst keine Bienen besessen zu haben, denn dann hätte er sich nicht wegen Honigbesitzes des Diebstahls verdächtig gemacht. Inwieweit eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Angeklagten Jürgen Bammel und dem Kläger Kiebitzmüller Carsten Bammel bestand, ist in den Gerichtsakten nicht erwähnt, aber stark zu vermuten. In der Gerichtsverhandlung am 8. September 1683 gab Jürgen Bammel den Diebstahl zu und schilderte, dass er auf dem Weg nach Ehra bei der Kiebitzmühle zwei Bienenstöcke gesehen habe, deren Besitzer er nicht kannte. Einen Stock habe er mit zu sich nach Hause genommen und anschließend den Honig ausgebrochen. Die Kiste, wie er sich ausdrückte, habe er „ins Hauw gerohdet“, was wohl soviel heißt wie in den Wald geworfen, und sie wäre dort noch immer vorhanden. Leider ist diese „Kiste“ nicht weiter beschrieben. Wenn damit tatsächlich ein Holzkasten gemeint ist und nicht ein Bienenkorb, dann ist das ein Beleg dafür, dass bereits im 17.Jahrhundert im Raum Brome nicht nur mit Bienenkörben geimkert wurde, sondern auch mit speziell für die Imkerei hergestellten Holzkästen, wie sie in zahlreichen mittelalterlichen Abschriften des „Sachsenspiegel“ zu sehen sind.
Unumwunden bekannte er sich auf Nachfrage des Gerichts schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von sechs Reichsthalern verurteilt, was etwa dem Gegenwert von sechs Bienenstöcken entsprach. Als Abschlag auf die Strafe wurde eines seiner Rinder im Wert von vier Reichtsthalern beschlagnahmt. Die besagte „Kiste“ wurde bis zum Erscheinen des Geschädigten Carsten Bammel, der offensichtlich nicht an der Verhandlung teilgenommen hatte, im Gericht aufbewahrt.
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