Festlegung des Grenzverlaufs im Jahr 1543

Dem Text des Vertrages von Wallstawe vom 14. Juni 1692  ist zu entnehmen, dass die Grenze von Brome bis Zicherie und Böckwitz bereits im Jahr 1543 einmal festgelegt wurde. Es heißt:

Nach diesen hat man derner die grentz unterhalb Brohma von der ohre bis hinter Böckwitz und Zicherey nach anweisung des recessus de ao: 1543 renoviret, und mit itzigen Nhmen von denen orthen, da die alten verändert, Beschrieben.

Die Grenze wurde bis an den „Heimlichen Busch“ mit Hügeln und Grenzpfählen markiert, heißt es wenig später im Vertrag.

Über die Grenze von Zicherie bis in den Drömling konnte allerdings keine Einigung erzielt werden. Hier gab es von nun an zwei Grenzlinie: nach lüneburgischer Interpretation verlief die Grenze entlang der Teuternitz; nach brandenburgischer Interpretation verlief westlich der Teuternitz, wo Malhügel den Verlauf markieren. Die Lüneburger erkannten diese Malhügel aber nur als Feldmarkgrenze an, nicht aber als Landesgrenze.

Die Hügel wurden 1570 sogar noch einmal erneuert mit der Bemerkung, dass sie keinem zum Nachteil sein sollen. Der genaue Grenzverlauf wurde aber wieder nicht geklärt.

Ausschnitt aus der Karten von Strauß (1688) - Die gestrichelte Linie ist der Grenzverlauf nach lüneburgischer Interpretation an der Teuternitz entlang. Die Mahlhügel mit den Nummern 125 markieren die Grenze nach brandenburgischer Interpretation.

Eskalation des Grenzstreitigkeit ab 1653

Aber im Jahr 1653 ist die Lage in Zicherie-Böckwitz eskaliert, als Carsten Broman aus Böckwitz seine 60 Bienenstöcke an einen strittigen Ort gesetzt hatte. Der bartenslebensche Amtmann zu Brome pfändete daraufhin 53 Bienenstöcke und ließ sie nach Brome bringen. Die restlichen sieben verblieben an Ort und Stelle, weil sie nicht mehr transportiert werden konnten.

Was war nun genau geschehen?  Die Grenze war an dieser Stelle südlich der beiden Orte wohl doch nicht so eindeutig markiert, wie es im Vertrag von Wallstawe angedeutet wurde. Es gab zwei Auffassungen vom genauen Grenzverlauf, wie auch der Karte von Strauß (1688) zu entnehmen ist.

  1. Bartenslebensche Auffassung: Die Grenze zwischen Brandenburg und Lüneburg verlief entlang der Teuternitz bis an der Stelle, wo sie in die Ohre fließt.
  2. Brandenburgische Auffassung: Westlich der Teuternitz sind Erdhügel, die die Grenze bilden. Hier stellt sich die Interpretationsfrage: Welche Grenze ist hiermit nun gemeint: die zwischen Brandenburg und Lüneburg (also eine Landesgrenze) oder eine Feldmarkgrenze zwischen Zicherie und Böckwitz?

Auch im März 1655 gab es noch keine Einigung in diesem Grenzstreit. Zu der Zeit waren bereits 23 der gepfändeten Bienenstöcke tot, wie es in einem Schreiben des Amtes Knesebeck heißt. Diesem Schreiben fügt er als Beweise die Rezesse von 1543 und 1570 bei. In einem weiteren Schreiben fordert er von Carsten Broman 1 Pfennig Fluggeld für jedes seiner 60 Bienenvölker. Broman sollte also auch noch dafür bezahlen, dass die Völker in Brome ausfliegen konnten Honig sammelten!

Im Oktober 1655 waren von den 53 gepfändeten Bienenvölkern nur noch ungefähr zehn am Leben, wie Güntzel Klingbeil berichtet. Wie diese Geschichte nun ausgegangen ist, ist den Akten leider nicht zu entnehmen.