Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Ehra-Lessien (Seite 3 von 3)

Die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung 1848 im Raum Brome

Über die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung im Jahr 1848 ist für den Raum Brome bisher fast nichts bekannt. Wir wussten bisher nicht, nach welchem Wahlmodus gewählt wurde und wer die Gewählten überhaupt waren. Ein Dokument aus dem Archiv im Museum Burg Brome gibt ein wenig Aufschluss über die Modalitäten.

Das Dokument ist ein Brief Knesebecker Amtmannes an den Lehnschulzen Wienecke in Croya. Darin heißt es:

Jahre 1848 ist der ¾ Höfner Heinrich Meyer in Thülau in dem Uhrwahlbezirke der Gemeinden Croya, Zicherie, Ehra und Zollhaus, Thülau Fahrenhorst, Lessin als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur National-Versammlung in Frankfurt erwählt und hat in Folge dieser Wahl 2 Reisen nach Zelle machen, deren Kosten von den Wahlberechtigten gemeinschaftlich getragen werden müßen.

Es betragen die festgestellten Kosten beider Reisen insgesamt 17 Th. Und hat dazu die Gemeinde Croya 1 Th. 19 Ggr. 6 Pf. beizutragen.

Der Vorsteher wird daher im Auftrage  Königlichen Amts hiermit angewiesen, diesen Betrag binnen 8 Tagen an den Herrn Controleur Öhlerking ohnfehlbar einzuzahlen.

Es waren an Wahlmännern berechtigt in Croya 18.

Sollte der Betrag innerhalb der obigen Zeit nicht berichtigt werden, so haben die Säumigen es sich bei zu meßen, wenn Kosten entstehen.

Knesebeck, am 18. October 1850

[Unterschrift: … Amtsvoigt]

Brief des Amtes Knesebeck an den Lehnschulzen Wienecke in Croya (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Wir erfahren also, dass ein Urwahlbezirk aus den Dörfern Croya, Zicherie, Ehra, Zollhaus, Tülau-Fahrenhorst und Lessien bestand. In diesem Wahlbezirk wurde ein Mann als Wahlmann zur Wahl eines Abgeordneten für die Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. Die Abgeordneten wurden also nicht direkt von den Wählern gewählt, sondern indirekt über Wahlmänner, wie es bei der Wahl des amerikansichen Präsidenten auch heute noch der Fall ist. Aus dem oben erwähnten Urwahlbezirk war der gewählte Wahlmann der 3/4-Höfner Heinrich Meyer aus Tülau.

Die Wahl für den Abgeordneten in unserem Wahlbezirk fand also in Celle statt. Dafür musste Heinrich Meyer zwei Mal nach Celle reisen. Die Kosten für die Reisen mussten die Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Urwahlbezirk bestreiten. Die gesamten Reisekosten betrugen 17 Thaler, wovon die Wahlberechtigten in Croya, insgesamt 18 Mann, ihren Anteil von 1 Thaler 19 Gutegroschen 6 Pfennig zu tragen hatten.

Im Jahr 1850, also gut zwei Jahre nach der Wahl zur Nationalversammlung, war es die Aufgabe des Croyaner Lehnschulzen Wienecke, diese ausstehende Summe von den Wahlberechtigten in Croya einzusammeln und dem Amt Knesebeck zu übergeben. Tatsächlich findet sich unten links in der Ecke des Briefes ein Vermerk über den erhalten der genannten Summe. Die Croyaner hatten demnach den Betrag beglichen.

Johann Carl August Winter, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung im 14. Wahlbezirk Hannover (Celle)

Für den 14. Wahlkreis Hannover (Celle) wurde Johann Carl August Winter (geb. 1815 – verst. 1876) als Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war der sohn des Eisenhändlers Johann Joachim Winter. Von 1832 bis 1836 studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Seit 1845 war er Amtsassessor in Liebenburg. 1849 trat er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und war bis zu seinem Tode 1876 als wissenschaftlicher Publizist in Göttingen tätig. Er verfasste staatswissenschaftliche Werke und mehrere Gutachten.

Vom 29 Mai 1848 bis zum 21. Mai 1849 war er Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung. Er war fraktionslos und stimmte überwiegend mit der Rechten. Auch stimmte er gegen die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen.

Die Geschichte der Zollstelle und des Dorfes Boldam in der Nähe des Katlochs bei Croya (1572-1628)

Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.

Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)

In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich ein das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.

Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.

Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.

Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.

Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt.  Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.

Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.

In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!

Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!

Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Veränderung der Landwirtschaft bewirkte Artensterben

Als meine Familie 1950 nach Altendorf zog, kam ich in ein Dorf, das durch bäuerliche Selbstversorgung geprägt war. Mehr als 30 Familien lebten ausschließlich von der Landwirtschaft. Die Viehwirtschaft umfasste alles, was man in Bilderbüchern für Kinder heute romantisierend als „heile Welt-Bauernhof“ oft noch findet. Kühe, Pferde, Schweine, Schafe und allerlei Federvieh waren auf jedem Hof zu sehen. Vor Pflüge und Wagen spannte man Pferde. Es gab nur vereinzelt Trecker. Die Kühe wurden morgens durch das Dorf zur Weide getrieben und abends zum Melken wieder in den Stall geholt. Vor den Höfen standen „Milchbänke“, auf denen Milchkannen auf den Abtransport zur Molkerei nach Brome warteten. Im Rundling war nur die Hauptstraße gepflastert. Die heutige Bundestraße hatte um 1950 noch Kopfsteinpflaster. Daneben verlief ein sogenannter Sommerweg, ein unbefestigter Straßenteil, den das Vieh gerne zum Laufen annahm. In die einklassige Volksschule gingen die Kinder zu Fuß, Schüler aus Benitz nahmen, falls vorhanden, ein Fahrrad und benutzten einen unbefestigten Rad- und Fußweg neben der heutigen Bundesstraße.

Die Bauerngärten dienten überwiegend der Selbstversorgung mit Gemüse und hatten nur einen kleinen Blumenanteil. Rasenmäher für Vorgärten gab es noch nicht.

Der Wiesenanteil in der Gemarkung war sehr groß, da man das Gras als Viehweide im Sommer benötigte, die restlichen Wiesen aber für Heu und Grummet (Grummet ist der zweite Grasschnitt) als Wintervorrat. Mineralischer Dünger wurde kaum eingesetzt. Der Mist aus der Viehhaltung diente dem Düngen des Ackers.

Geflecktes Knabenkraut (Foto: Gerd Blanke)

Daher waren die Wiesen mager und zeigten eine große Artenvielfalt an Blühpflanzen und Gräsern. Im Frühjahr waren die Wiesen übersät mit einem weißen Schleier von Wiesenschaumkraut. An nassen Stellen prahlten Sumpfdotterblumen mit ihrem satten Gelb. Dunkelgrün waren torfige Flächen durch die dort wachsenden Binsen. Im Mai überzog ein tiefes Rot die Stellen, wo noch einheimische Orchideen, wie das gefleckte Knabenkaut, wuchsen. Auch die wunderschönen Blüten des Fieberklees konnte man bis in die sechziger Jahre noch in der Nähe der Ohre finden.

Fieberkraut (Foto: Gerd Blanke)

Die war noch nicht begradigt und schlängelte sich in vielen Windungen in Richtung Brome. In den Höhlungen der Ufer fingen wir als Kinder mit der Hand noch Edelkrebse. In den Gräben hatten zahlreiche Kleinfische, wie die Stichlinge ihre Kinderstube. Auch Bodenbrüter in den Feuchtwiesen waren häufig. Das durchdringende „Kiwitt“ des Kiebitzes war weithin zu hören.

Kiebitz (Foto: Gerd Blanke)

Im Frühjahr konnte man die akrobatischen Balzflüge dieser Vögel beobachten. Wehe dem Fuchs, der dem Gelege zu nahe kam. Pfeilschnell stürzte sich ein Kiebitz im Sturzflug auf den möglichen Eierdieb und vertrieb ihn mit ständigen Scheinangriffen aus dem Revier. Allabendlich waren Bekassinen zu sehen. Bei ihren typischen Hochzeitsflügen ließen sich die Vögel aus großen Höhen senkrecht herabfallen und spreizten dabei die äußeren Steuerfedern ab, die dann ein „wummerndes“ Geräusch erzeugten. Daher nannte man diese Schnepfen im Volksmund Himmelsziegen. Selbst das melancholische Flöten des Großen Brachvogels war noch zu hören. Auch der Weißstorch zog auf einem Nest im Dorf seine Jungen auf. Nahrung gab es in den Feuchtwiesen reichlich. So konnte man in der Heuzeit manchmal den sogenannten „Krötenregen“ beobachten. Um diese Zeit verließen die kleinen Kröten massenweise ihre Gewässer und suchten, nachdem sie nun zu Lungenatmern geworden waren, ihre Nahrung in den Wiesen.

In den sechziger Jahren begann sich das Dorf zu verändern. Das Pferd als Zugtier machte Traktoren Platz, immer mehr Maschinen ersetzten oder erleichterten die schwere körperliche Handarbeit in der Landwirtschaft. Das „Höfesterben“ begann. Viele kleinere Bauern gaben ihre Höfe auf, weil sie in der wachsenden Industrie bessere Verdienstmöglichkeiten fanden. Andere übernahmen die Flächen, die zu größeren Einheiten zusammengefasst wurden. Heute teilen sich drei Landwirte die Gemarkung. Immer weniger Vieh wurde gehalten, deshalb brach man Wiesen um, legte Drainagen und verwandelte sie in Ackerland. Der Verbrauch an Mineraldünger, Herbiziden und Pestiziden nahm zu. Die Verarmung der Landschaft begann schleichend.

Wo wenig Insekten sind, können auch nur wenige Insektenfresser leben. Wo Mineraldünger eingesetzt wird, gibt es keine Orchideen mehr, die auf stickstoffarme Böden angewiesen sind. Werden Wiesen entwässert, fehlt Schnepfen und Kiebitzen der weiche Boden, in dem sie ihre Nahrung finden. Wird das Gras auf noch vorhandenen Wiesen schon April/Mai für Silage gemäht, hat kein Bodenbrüter die Chance, seine Jungen aufzuziehen.

Auch der Storch verließ 1996 unser Dorf, weil er nicht mehr ausreichend Nahrung fand.

Leider besteht auf die Rückkehr der bei uns verschwundenen Arten keine Hoffnung, da vermutlich die Landwirtschaft nicht zu alten Strukturen zurückkehren kann. Allerdings gibt es auch Lichtblicke. Durch den Status des Naturschutzgebietes in unmittelbarer Nähe des Dorfes sind ein Rest an Wiesen und die sich windenden Ohre dem Einfluss des Menschen entzogen. Biber stauen durch Dämme, Flachgewässer entstanden und bilden ideale Kinderstuben für Jungfische. Dadurch kann man wieder vermehrt Tiere beobachten, die davon leben wie Eisvogel, Reiher und Otter. Der angehobene Wasserstand ermöglicht auch dem Kranich inzwischen Jahr für Jahr hier heimlich seine Jungen aufzuziehen.

Festlegung des Grenzverlaufes zwischen Ehra und Wiswedel (1583)

Im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: Vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die Orte, an denen sie Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zieleitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

Bericht über die Grenze zwischen Grußendorf, Dannenbüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien (1570)

Verlauf der Landesgrenze

Im Staatsarchiv Hannover ist ein interessanter Bericht über den Grenzverlauf zwischen Grußendorf, Dannebüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien aus dem jahr 1570 erhalten, der uns einen Einblick in die damaligen Grenzstreitigkeiten liefert. Während Dannenbüttel und Westerbeck 1570 zum Amt Gifhorn gehörten und damit lüneburgisch waren, gehörten Grußendorf und Stüde zu denen von Bartensleben zu Wolfsburg, die vom brandenburgischen Kurfürsten die beiden Dörfer zum Lehen erhalten hatten. Die Grenze war also eine Landesgrenze!

Am Hierßbrunnen (wohl: Herzbrunnen) stoßen die Feldmarken von Dannenbüttel, Westerbeck und Grußendorf zusammen, wie die von Bartensleben behaupten (und was das Amt Gifhorn nicht anerkennen wollte). Von dort ging die Grenze „an einen Grundt im Barsau“, wo ein mit einem Kreuz gekennzeichneter Baum gestanden hat. Dort war auch ein doppelter Graben gezogen, der zu beiden Seiten aufgeworfen war. Das dritte Grenzmal war der sogenannten Schönewörder Stieg, welcher durch Jacob Dietrichs Stall zu Stüde ging. Die drei Höfe zu Stüde wurden erst innerhalb der vergangenen 16 Jahren (Stüde wurde demnach 1554 gegründet). Vom Schönewörder Stieg ging die Grenze durch das Moor bis auf den Suderbecke, wo „sich Ise unndt Suderbecke scheidet“ (Zusammenfluss von Ise und Sauerbach südlich von Wahrenholz). Von dort ging die Grenze den Sauerbach entlang, dann zwischen den Großen und Kleinen Düsterhöpen (ein Fichtenbusch) entlang über das Steertmoor auf einen großen Stein zu, wo einst ein Grab gewesen sein soll. Von dort geht die Grenze bis auf den Bickelstein.

Gründe für die Streitigkeiten

Das Amt Gifhorn hatte einige wichtige Argumente gegen diese von den von Bartensleben behauptete Grenzziehung einzuwenden. Zuerst war Gifhorn der Meinung, dass Grußendorf zum Amt Gifhorn gehöre und lüneburgisch wäre. Außerdem bestritten sie, dass der Hierßbrunnen an einer Gemarkungsgrenze liegt, vielmehr gehöre er ihrer Interpretation nach zu Dannenbüttel und damit zum Amt Gifhorn. Außerdem behaupteten die Gifhorner, dass die Gemarkungsgrenze zwischen Dannenbüttel, Westerbeck und Stüde einerseits und Grußendorf andererseits bereits vor etlichen Jahren im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt und mit Aufwürfen und Malhügeln markiert wurde. Die von Bartensleben dagegen bestreiten diese einvernehmliche Lösung und führen an, dass vor 20 Jahren (also um 1500) das Amt Gifhorn von sich aus diese Markierungen haben machen lassen, womit die von Bartensleben aber 1570 nicht mehr einverstanden waren.

Der Kreuzstein wurde 1570 als Grenzmarkierung vom Amt Gifhorn als Grenzmarkierung aufgestellt. Foto: Gerd Blanke

Der Kreuzstein – Das weiße Kreuz als Grenzmarkierung (1570)

Im Jahr 1570 hat Johann von Seggerden, Hauptmann zu Gifhorn, ein neues steinernes Kreuz (genannt „das weiße Kreuz“) machen und setzen lassen an der Stelle im Bockling, vor einmal ein Holzkreuz gestanden hat, das aber mehrfach zerstört wurde. Das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an, wohingegen die von Bartensleben anführen, dass an der Stelle einmal ein Kramer erschlagen wurde und zur Erinnerung an diese Tat dort das Kreuz aufgestellt wurde. Die Ämter Gifhorn und Knesebeck sahen das Kreuz als eine Grenzmarkierung zwischen den beiden Ämtern an. Es wurde behauptet, dass die Grenze vom Sauerbach bis an das steinerne Kreuz verlief und von dort über den Ehraer Grundzapfen bis nach Wiswedel, von dort schließlich bis zur Ohre verliefe.

Allerdings konnte diese Behauptung des Amtes Gifhorn nicht bestätigt werden, denn auf diesem Weg vom Kreuz in Richtung Ehraer Grundzapfen konnten keine Markierungszeichen an Steinen, Bäumen, Malhaufen oder an Gewässern gefunden wurden.

Letztendlich konnten sich die von Bartensleben mit ihrer Argumentation (vorerst) durchsetzen.

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