Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Ehra-Lessien (Seite 4 von 5)

Imkerei im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert – Belege in Ehestiftungen

Imker Fritz Schulze aus Lessien vor seinem Bienenstand (Original: Sammlung Winfried Rolke, Lessien)

Bienen spielten im 17. und 18. Jahrhundert im Raum Brome als ein Teil der Mitgift eine besondere Rolle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Mitgift nicht automatisch das von der Frau in die Ehe eingebrachte Gut bezeichnet. Es kam auch vor, dass z.B. ein Mann in den Haushalt seiner Frau einheiratete. Dann brachte die Braut als Mitgift Haus und Hof ein, der Bräutigam materielle Dinge, wie z.B. Bargeld, Vieh oder Möbel.

Ein Teil der Mitgift waren in vielen Fällen Bienenstöcke. In den Ehestiftungen wird immer wieder ein sogenanntes „Landesrecht“ erwähnt. Als „Landesrecht“ wurde das Hab und Gut bezeichnet, dass traditionell als Mitgift in die Ehe eingebracht wurde. Zur Mitgift der Braut heißt es in der Ehestiftung  vom 28. März 1645 zwischen Hans Poselke, Dannenbüttel und Anne Harms, Ehra:

Belangende auff Seiten des Breutigambs seiner lieben Gespons oder Braut, so sol er ihrenthalben zu erfreuwen haben, was unter der Obrigkeit, nemblich       dehnen von Barttenschleben zur Wulffsburgk Landesrecht undt Gewohnheit ist, als zwo Ochsen, zwo Kuehe undt ein guest Rindt, item zwantzigkk Himbten            Rogken, zwantzig Himbten Habern, zwo Stock mit Immen, funff Schaeffe mit      Lemmer undt Bettegewandt zu einem vollstendigen Bette.

Zur Mitgift gehörten also: zwei Ochsen, eine Kuh, fünf Schafe mit Lämmern, 20 Himten Roggen, 20 Himten Hafer, zwei Stock Bienen, Bettwäsche.

In der Ehestiftungen vom 28. Dezember 1722 zwischen Hans Bromann, Böckwitz und Dorothee Elisabeth Mundschewitz, Kiebitzmühle bekam die Braut von ihrem Vater als Mitgift 80 Reichtsthaler und dazu ein volles Landesrecht, bestehend aus zwei Ochsen, zwei Kühen mit Kälbern, einer Kuh ohne Kalb, sechs Schafe mit Lämmern, ein Schaf ohne Lamm, ½ Wispel Roggen, ½ Wispel Hafer, zwei Stöcke Bienen und zwei Schatt Honig, Kisten und Kastengeräte.

Diese beiden Beispiele aus dem 17. und 18. Jahrhundert verdeutlichen, dass die Mitgift in diesem Zeitraum mit kleinen Abänderungen, die auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien zugeschnitten waren, immer gleichgeblieben ist. Bienen waren meistens ein integraler Bestandteil der Mitgift, vorausgesetzt, dass sie auf dem Hof, aus dem die Mitgift gegeben wurde, vorhanden waren. In einigen Ehestiftungen wird eindeutig gesagt, dass statt der Bienen ersatzweise ein Geldbetrag gezahlt wird. So zum Beispiel in der Ehestiftung zwischen Carsten Beckmann, Böckwitz und Anna Gellermann, Zicherie vom 20. November 1711. Dort heißt es, dass der Brautvater zwei Thaler als Ersatz für die Bienen zahlt, „weil keine im Hofe vorhanden sind“. Als zweites Beispiel sei hier die Ehestiftung zwischen Carsten Meyer, Voitze und Anne Klopp, Zicherie genannt in der es heißt, dass in der Mitgift der Braut anstatt der Bienen und dem dazugehörenden Futterhonig ersatzweise 12 „Gute Groschen“ gezahlt werden, denn höchstwahrscheinlich gab es wie im erstgenannten Beispiel keine Bienenhaltung im Kloppschen Hof in Zicherie.

In den insgesamt 90 Ehestiftungen für Ehra von 1610 bis 1715 spielen in 63 davon Bienen eine Rolle als Mitgift. Nicht immer sind jedoch Bienen explizit erwähnt, sondern manchmal heißt es nur, dass die Mitgift ein „Landesrecht“ war, wie z.B. in der Ehestiftung von zwischen Henning Klopp, Voitze und Hans Wiswedel vom 23. September 1621. Dort heißt es: Der Brautvater Hans Wiswedel „will einbringen vull Landßrecht“, ohne Aufzählung der Einzelheiten. Da Bienen in diesen Fällen nicht explizit ausgeschlossen waren bzw. der Geldwert zu zahlen war, ist davon auszugehen, dass sie zur Mitgift dazugehörten. Es kam auch in seltenen Fällen vor, dass nur ½ Landesrecht als Mitgift gegeben wurde, so z.B. in der Ehestiftung zwischen dem Grobschmied Hans Möller aus Immekath und Cathrine Hermes aus Ehra im Jahr 1686. Der Brautvater Stückenköther Hans Hermes gab seiner Tochter ½ Landesrecht als Brautschatz mit, inklusive einem Stock Bienen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Familie nicht zu den wohlhabenden Familien zu zählen war. Aus diesen Angaben lässt sich mit aller Vorsicht vermuten, dass in den Dörfern Ehra, Lessien, Voitze, Wiswedel und Tülau in etwa 2/3 der Haushalte Bienen gehalten wurden.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Steimker Ehestiftungen. Für den Zeitraum von 1686 bis 1723 sind insgesamt 91 Ehestiftungen aufgeführt, bei denen in 41 Fällen Bienen eine Rolle gespielt haben. Auffallend ist, dass in den Ehestiftungen, die die altmärkischen Dörfer der Vogtei Steimke betreffen, Bienen als Mitgift eine viel geringere Rolle spielen als in den hannoverschen Dörfern des Gerichts Steimke. Zwar gab es auch in Böckwitz, Steimke, Dönitz und Wendischbrome Bienenhaltung, aber lange nicht so intensiv wie z.B. in Ehra und Wiswedel. Sicherlich hängt das mit der geografischen Lage der Dörfer Ehra, Wiswedel und Voitze zusammen, die in unmittelbarer Nähe der Bickelsteiner Heide lagen, so dass die Bienen in relativ kleinem Umkreis die Spättracht der Heide sammeln konnten. Ausgedehnte Heideflächen gab es um die Dörfer Wendischbrome, Zicherie-Böckwitz oder Steimke herum nicht, so dass eine ausgedehnte Imkerei wegen fehlender Spättracht schwierig war, denn sicherlich sind nicht alle Imker aus diesen Dörfern mit ihren Bienenstöcken in die Heide gewandert, was wegen der Reise, der Zollgebühren und des Fluchtgeldes mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden war, der sicherlich bei einer Imkerei zur Deckung des Eigenbedarfs nicht lohnend gewesen wäre. Aus dem Flecken Brome gibt es für den Untersuchungszeitraum keinen Nachweis für Bienenhaltung, weder in Ehestiftungen noch in Gerichtsakten. Das mag zwei Gründe haben, zum einen, dass der Ort Brome keine großen Heideflächen aufzuweisen hatte und zum anderen, weil Brome eine andere wirtschaftliche Prägung hatte als das Umland. Während im Bromer Umland die Landwirtschaft dominierte, lebte der Flecken Brome hauptsächlich vom Handwerk und vom Handel. Mit Sicherheit hatten auch einige Handwerker nebenbei Bienen, aber für Ehestiftungen waren diese ebenso wie anderes Vieh kein bestimmender Faktor gewesen. Einziger Beleg für Bienenhaltung im Flecken Brome ist die von Pastor Johann Marschall im Jahr 1586 verfasste Beschreibung des neuen erbauten Pfarrhauses in Brome. Er erwähnt, dass Bienen auf dem Grashof standen, die vermutlich sein Eigentum waren.

Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass die Imkerei im Raum Brome hauptsächlich in den Dörfern rund um den Flecken Brome in der Frühen Neuzeit wahrscheinlich überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs an Honig und Wachs ausgeübt wurde. Hauptberufliche Imker lassen sich anhand der hier untersuchten Quellen nicht nachweisen.

In einigen Ehestiftungen ging die Mitgift über die zwei Bienenstöcke nach Landesrecht erheblich hinaus, was darauf hindeutet, dass in diesen Haushalten besonderen Wert auf Bienenhaltung gelegt wurde. Auffällig ist, dass es sich bei den folgenden Ehestiftungen durchweg um solche handelt, in denen der Bräutigam in den Hof einer Witwe einheiratet. Die Ehemänner brachten ihr gesamtes Hab und Gut inklusive der vorhandenen Bienen mit in die Ehen ein. So ist die Ehestiftung zwischen Jacob Ruck und Anne Kausche, der Witwe von Hans Havekost im Jahr 1610 außergewöhnlich. Jacob Ruck heiratete in den Hof des verstorbenen Hans Havekost ein und brachte als Mitgift unter anderem zwei Ochsen, zwei Kühe, 33 Schafe und 33 Stock Bienen mit in die Ehe ein. Das ist die größte Anzahl von Bienenstöcken, die in den hier untersuchten Ehestiftungen und Gerichtsprotokollen erwähnt ist. Jacob Schröder aus Lessien, der am 4.Oktober 1685 Anne Pape, Witwe von Hans Kratge aus Lessien heiratete, brachte ein volles Landesrecht inklusive zwei Stöcke Bienen in den Hof von Anne Pape bzw. von dem verstorbenen Hans Kratge mit ein. Darüber hinaus hatte er noch weitere Besitztümer,  die er ebenfalls mit einbrachte:

Überdaß, so hat der Breutigamb noch 40 Haupter Schafe, welche er auch der Braut zufreyet, desgleichen auch 8 Stock Immen.

Ebenso brachte 1685 Hans Cordt aus Vorhop sieben Stock Bienen und ein Viertel Fass Honig mit in den Hof seiner Braut Ilse Melzian in Wiswedel ein. In einem anderen Fall heiratete Hans Meyer, Sohn des verstorbenen Voitzer Schulzen Jobst Meyer, am 4.August 1700 die namentlich nicht genannte Witwe von Hans Dörrheide aus Ehra. Er brachte ein volles Landesrecht ein sowie all seine anderen Besitztümer:

Überdaß bringet er noch in die Güter, so er vor seine Persohn hat, ein an Viehe 6        Ochsen, ein Rindt, 30 Köpfe Schaffe, 12 Stöcke Bienen undt ein Ton[ne] Honig.

Als Cathrine Halmann, Witwe von Hans Schultze zu Böckwitz, Hans Klopp aus Benitz am 8.Februar 1721 heiratete, war in der Ehestiftung zur Mitgift des Bräutigams folgendes vermerkt:

Zuförderst bringet der Bräutigamb in die Güther ein 10 Häupter Rindvieh, alß 5    Ochsen und 5 Kühe, 50 Köpfe Schaafe, 10 Stöcke Bienen nebst so viel Honig,        alß zu deren Ausfütterung nöthig ist, und 30 Thlr. baares Geldt, welches alles er    vor sich erworben hat.

Ganz anders verhielt es sich in der Ehestiftung zwischen Johann Klopp, Boitzenhagen und Margarethe Jürgens, Wendischbrome vom 8.Februar 1721. Der Ackermann Jürgen Jordan und seine namenlich nicht genannte Frau waren kinderlos geblieben und konnten ihrem Ackerhof in Wendischbrome nicht länger vorstehen. Deshalb übergaben sie ihren Hof an die Brautleute Johann Klopp, den Bruder von Jürgen Jordans Ehefrau aus Boitzenhagen, und Margarethe Jordan, der unverheirateten Schwester von Jürgen Jordan. Die Braut brachte den Jordanschen Hof in die Ehe ein, der Bräutigam Johann Klopp aus seinem Besitz 100 Thaler Bargeld, zwei Ochsen, eine Kuh, 50 Köpfe Schafe, fünf Stöcke Bienen und eine Tonne Honig sowie ein halbes Landesrecht, welches ihm sein Bruder aus dem väterlichen Hof in Boitzenhagen schuldig war.

Anmerkung:

Dieser Text ist zuerst in dem Heft 11 der Bromer Schriften zur Volkskunde erschienen. Es trägt den Titel Zur Bienenhaltung im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert. Das Heft kann im Museum Burg Brome oder beim MHV Brome für 5,00 € erworben werden.

Neuauflage des Brome-Bilder-Lexikons von Fritz Boldhaus

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Das Weiße Kreuz im Bockling

Das Weiße Kreuz (Foto: Jens Winter)

Tief im Bockling verborgen auf der Gemarkung Lessien steht das sogenannte Weiße Kreuz. Es steht im Gräflich von der Schulenburg-Wolfsburgschen Forst Bockling im Kreuzpunkt der Jagen 81/82 und 107/8 (Koordinaten nach GoogleMaps: +52.5879225, +10.7144329; bei Openstreetmap.org ist der Kreuzstein bei Eingabe der Koordinaten eingezeichnet). Auf dem neuen Sassenburger Geschichtspfad wird auf das Weiße Kreuz hingewiesen und auch der Weg dorthin ist beschrieben. Allerdings fehlen Schilder bis zum Standort, denn die Genehmigung hierfür wurde von den Waldeigentümern versagt! Auf der Seite der Arbeitsmeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg gibt es weitere Informationen zum Weißen Kreuz.

Aufgestellt wurde das Weiße Kreuz an dieser Stelle im Bockling im Jahr 1570 auf Veranlassung des Gifhorner Hauptmanns Johann von Seggerden. Dort soll einmal ein Holzkreuz gestanden haben und das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an. Die von Bartensleben auf der Wolfsburg dagegen führten ein, dass es sich keineswegs um eine Grenzmarkierung handelte. Vielmehr wurde dort einmal ein Kramer erschlagen und zur Erinnerung wurde dann ein Holzkreuz aufgestellt. Dennoch sahen die beiden Ämter Gifhorn und Knesebeck diese Markierung als Grenzmarkierung an. Nur die von Bartensleben wollten sich dieser Interpretation nicht anschließen – und sie sollten sich damit auch durchsetzen. Der im Jahr 1737 etwas weiter nordwestliche stehende Drei-Ämter-Stein markiert die damals korrekte Grenze zwischen dem Amt Gifhorn, dem Amt Knesebeck und dem Gericht Wolfsburg,

Das Weiße Kreuz wurde aus sehr weichem Kalkstein gefertigt. Es ragt ca. 70 cm aus dem Boden und hat einen Durchmesser von ca. 60 cm. Auf beiden Seiten ist ein Tatzenkreuz eingehauen. Auf der Schmalseite ist das Kreuz etwa in der Mitte bis unten gespalten. Der Riss ist ca. 2 cm breit.

Über die Gründe für die Aufstellung des Kreuzes gibt es mehrere Sagen, die sicher später in diesem Blog noch wiedergegeben werden. Weitere Informationen zum Weißen Kreuz sind auf der Seite www.suehnekreuz.de zu finden.

Vorderseite des Weißen Kreuzes (Foto: Jens Winter)
Rückseite des Weißen Kreuzes (Foto: Jens Winter)
Spalt in der Mitte des Weißen Kreuzes (Foto: Jens Winter)

Der Drei-Ämter-Stein

Der Drei-Ämter-Stein (Foto: Jens Winter)

Im Jahr 1737 wurde der sogenannte Drei-Ämter-Stein dort aufgestellt, wo die Ämter Gifhorn, Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg zusammenstoßen. Der Aufstellung vorausgegangen waren Grenzstreitigkeiten, die sich über mehrere Jahrhunderte hingezogen haben. Wohl im Jahr 1428 sind Grußendorf Ehra, Lessien Wiswedel und halb Voitze an Brandenburg befallen. Stüde wurde erst im Jahr 1554 gegründet und lag in der brandenburgischen Exklave. Die zuvor genannten Dörfer waren dann bis 1692 eine brandenburgische Exklave im Herzogtum Lüneburg. Bis 1533 war Grußendorf wüst und die umliegenden Dörfer nutzen die Feldmark. Mit dem Wiederaufbau von Grußendorf ist es dann zu Grenzstreitigkeiten gekommen, die eine größere Dimension hatte, da es sich um die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Lüneburg handelte. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts waren die Grenzen in unserem Raum auch nicht besonders gut markiert. Häufig dienten Bäume mit eingehauenen Kreuzen, markante Steine oder andere Landmarken wie Berge und Flüsse als Grenzmarkierungen.

Erst 1737 wurden sich dann das Amt Gifhorn, das Amt Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg, welches denen von Bartensleben gehörte, über den Grenzverlauf einig. An der Stelle, wo die drei Ämter aneinandergrenzen, wurde der Drei-Ämter-Stein aufgestellt. Auf dem Stein steht Folgendes: A. G. 1737 (Amt Gifhorn), G. W. 1737 (Gericht Wolfsburg) sowie A. K. 1737 (Amt Knesebeck).

Dieser kann auch heute noch tief im Wald bewundert werden. Seit kurzem ist der Drei-Ämter-Stein auch im Sassenburger Geschichtspfad aufgenommen, aber leider nicht ausgeschildert, da die Privatbesitzer der Waldstücke die hierfür nötige Genehmigung verweigert haben. Ortskenntnisse sind nötig, um den etwas abseits eines Weges stehenden Stein zu entdecken. Weitere Informationen zum Drei-Ämter-Stein gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg.

Die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung 1848 im Raum Brome

Über die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung im Jahr 1848 ist für den Raum Brome bisher fast nichts bekannt. Wir wussten bisher nicht, nach welchem Wahlmodus gewählt wurde und wer die Gewählten überhaupt waren. Ein Dokument aus dem Archiv im Museum Burg Brome gibt ein wenig Aufschluss über die Modalitäten.

Das Dokument ist ein Brief Knesebecker Amtmannes an den Lehnschulzen Wienecke in Croya. Darin heißt es:

Jahre 1848 ist der ¾ Höfner Heinrich Meyer in Thülau in dem Uhrwahlbezirke der Gemeinden Croya, Zicherie, Ehra und Zollhaus, Thülau Fahrenhorst, Lessin als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur National-Versammlung in Frankfurt erwählt und hat in Folge dieser Wahl 2 Reisen nach Zelle machen, deren Kosten von den Wahlberechtigten gemeinschaftlich getragen werden müßen.

Es betragen die festgestellten Kosten beider Reisen insgesamt 17 Th. Und hat dazu die Gemeinde Croya 1 Th. 19 Ggr. 6 Pf. beizutragen.

Der Vorsteher wird daher im Auftrage  Königlichen Amts hiermit angewiesen, diesen Betrag binnen 8 Tagen an den Herrn Controleur Öhlerking ohnfehlbar einzuzahlen.

Es waren an Wahlmännern berechtigt in Croya 18.

Sollte der Betrag innerhalb der obigen Zeit nicht berichtigt werden, so haben die Säumigen es sich bei zu meßen, wenn Kosten entstehen.

Knesebeck, am 18. October 1850

[Unterschrift: … Amtsvoigt]

Brief des Amtes Knesebeck an den Lehnschulzen Wienecke in Croya (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Wir erfahren also, dass ein Urwahlbezirk aus den Dörfern Croya, Zicherie, Ehra, Zollhaus, Tülau-Fahrenhorst und Lessien bestand. In diesem Wahlbezirk wurde ein Mann als Wahlmann zur Wahl eines Abgeordneten für die Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. Die Abgeordneten wurden also nicht direkt von den Wählern gewählt, sondern indirekt über Wahlmänner, wie es bei der Wahl des amerikansichen Präsidenten auch heute noch der Fall ist. Aus dem oben erwähnten Urwahlbezirk war der gewählte Wahlmann der 3/4-Höfner Heinrich Meyer aus Tülau.

Die Wahl für den Abgeordneten in unserem Wahlbezirk fand also in Celle statt. Dafür musste Heinrich Meyer zwei Mal nach Celle reisen. Die Kosten für die Reisen mussten die Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Urwahlbezirk bestreiten. Die gesamten Reisekosten betrugen 17 Thaler, wovon die Wahlberechtigten in Croya, insgesamt 18 Mann, ihren Anteil von 1 Thaler 19 Gutegroschen 6 Pfennig zu tragen hatten.

Im Jahr 1850, also gut zwei Jahre nach der Wahl zur Nationalversammlung, war es die Aufgabe des Croyaner Lehnschulzen Wienecke, diese ausstehende Summe von den Wahlberechtigten in Croya einzusammeln und dem Amt Knesebeck zu übergeben. Tatsächlich findet sich unten links in der Ecke des Briefes ein Vermerk über den erhalten der genannten Summe. Die Croyaner hatten demnach den Betrag beglichen.

Johann Carl August Winter, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung im 14. Wahlbezirk Hannover (Celle)

Für den 14. Wahlkreis Hannover (Celle) wurde Johann Carl August Winter (geb. 1815 – verst. 1876) als Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war der sohn des Eisenhändlers Johann Joachim Winter. Von 1832 bis 1836 studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Seit 1845 war er Amtsassessor in Liebenburg. 1849 trat er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und war bis zu seinem Tode 1876 als wissenschaftlicher Publizist in Göttingen tätig. Er verfasste staatswissenschaftliche Werke und mehrere Gutachten.

Vom 29 Mai 1848 bis zum 21. Mai 1849 war er Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung. Er war fraktionslos und stimmte überwiegend mit der Rechten. Auch stimmte er gegen die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen.

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