Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Ehra-Lessien (Seite 3 von 5)

„Wölfe – auch schon damals“

Der letzte Wolf im Landkreis Gifhorn wurde im Jahre 1956 bei Boitzenhagen erlegt. Danach gab es Jahrzehnte lang in den heimischen Wäldern und Fluren keine Wölfe mehr, erst seit 2017 gilt ihre Rückkehr im hiesigen Raum als gesichert.

Die kontroverse Debatte darüber konnte man in verschiedenen Medien verfolgen, angefeuert von den jeweils unterschiedlichen Interessenlagen und Standpunkten.

Mich interessierte, welche Erfahrungen die Menschen unserer Region in früheren Zeiten mit dem Wolf gemacht hatten. Dazu bin ich bei dem Bromer Heimatforscher Karl Schmalz, der sich mit vielen Aufsätzen zur Heimatgeschichte verdient gemacht hat, fündig geworden.

In der Zusammenfassung seiner Aufsätze befinden sich die Berichte „Eine Wolfsjagd im Ehraer Holz“, „Wolfsplage vor 300 Jahren“, „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Tesekendorf“ und „Wölfe – auch schon damals“.

Der Wolf hatte besonders damals, aber auch heute noch, für viele Menschen das Image des gefährlichen und blutrünstigen Raubtieres. Als Nahrungskonkurrent, der das kostbare Vieh der Bauern und der kleinen Leute riss, wurde er verfolgt und wenn möglich, zur Strecke gebracht. 

Auch wenn es in der Beschreibung über die Wolfsjagd in Ehra vor allem darum geht, wer damals das Jagdrecht in unseren heimischen Wäldern hatte, so erfährt man in der Vernehmung von Ehraer Bürgern durch den Knesebecker Amtmann im März 1702 doch etwas über die Methode dieser Jagd.

Dazu wurden Leinen mit Lappen versehen und zwischen Bäume gespannt, um die Tiere in eine bestimmte Richtung zu lenken. Konnte ein Wolf entwischen, war er „durch die Lappen gegangen“. Zwischen den Bäumen wurden zudem Netze aufgestellt, in die die Wölfe getrieben werden sollten. Jagdhelfer stiegen auf Bäume und hielten von dort oben Wache. Wurde ein Wolf gesichtet, sollte er in den nach und nach enger gestellten Netzen gefangen und erlegt werden.

So war auch der Plan damals in Ehra. Besonders erfolgreich war das in diesem Falle nicht, denn obwohl die Jäger acht Tage lang zum Schießen ausgezogen waren, bekamen sie keinen Wolf zu Gesicht und damit auch keinen vor die Flinte.

Eine andere Jagdmethode war die Jagd mit Wolfskuhlen. Dicht an der Grenze zur Bromer Gemarkung gibt es sowohl eine „Große Wolffs Kuhl“ als auch eine „Kleine Wolffskuhl“.  Die Bezeichnungen deuten darauf hin, dass die Jagd mit Fallgruben auch hier durchgeführt wurde.

In die getarnten Gruben (Kuhlen) wurde der Wolf getrieben und konnte aus eigener Kraft nicht mehr entkommen. Das gefangene Tier konnte entweder gleich getötet oder lebend entnommen werden und einer Jagdgesellschaft zugeführt werden.

Wolfsjagden waren ein Teil des adligen Lebens und erfreuten sich in diesen Kreisen großer Beliebtheit „… Eß werden die vf künfftigen vnserm Beylager zur Lust benöthigte Wölffe in Vnsern Landen nicht mehr zu erlangen stehen“, sorgte sich Herzog Christian Ludwig in einem Schreiben vom März 1653 an seinen Oberforst- und Jägermeister Georg von Wangenheim.

Die lebend gefangenen Wölfe wurden in extra hergerichteten Gehegen für dieses besondere „Jagdvergnügen“ solange gehalten, bis wieder eine herrschaftliche Wolfsjagd anstand.

Damit wurde deutlich, dass es längst nicht nur darum ging, das Vieh zu schützen, sondern „wieder einmal in Abenteuerlust die Aufregungen einer Wolfsjagd genießen zu können“, wie Karl Schmalz bilanzierte.

Bei den abkommandierten Jagdhelfern der adligen Jagd hielt sich die Begeisterung über den Einsatz dagegen in Grenzen.

Zur Wolfsjagd wurde stets ein starkes Aufgebot an Helfern benötigt. Weil die sich nur schwerlich freiwillig bereit fanden, griff der Adel zum verpflichtenden Mittel der „Landfolge“. Dazu gab es eigens aufgestellte Listen, in denen die zur Landfolge aufgestellten Männer aufgeführt wurden. Allein das Amt Knesebeck zählte im Jahre 1663 ganze 245 Mann, die unbefristet und ohne Entlohnung aufgerufen werden konnten.

Probleme hat es für die Bauern und Tierhalter durch den Wolf immer wieder gegeben. Die im März 1647 erfolgte Meldung durch einen Thomas Daume aus dem Amt Lüne berichtete sogar von einem Angriff auf eine Frau. Der Wolf soll ihr nach dem Aufstehen nach der Kehle gefasst haben und wurde von dem herangeeilten Gesinde erstochen.

In einem anderen Fall hatte der Pfarrer von Jeggau im Jahre 1659 ins Kirchenbuch eingetragen: „Ein Wolf hat… den Schulzen Hans Mumme beim Anfahren des Holzes für den Prediger, im Dorf angegriffen, so daß er elendiglich gestorben“.

Wie es zu den Zwischenfällen gekommen war, sowie die näheren Umstände der Attacken, wurde leider nicht festgehalten.

Bei zahlreichen früheren Berichten aus Geschichte und Literatur, in denen über Wolfsattacken auf Menschen durch bis zu 20 Tiere starke Rudel geschrieben wurde, handelt es sich ganz sicher um Übertreibungen.

Wölfe leben im Familienverbund, ähnlich dem Menschen. Im Alter von 11 bis 12 Monaten verlassen die Jungtiere ihr Rudel um sich ein neues Revier und einen Partner zu suchen, mit dem sie eine eigene Familie gründen können. Bei dieser Suche legen sie lange Strecken zurück. Thomas Pusch, der Sprecher des Landesfachausschusses Wolf beim Naturschutzbund in Nordrhein-Westfalen erklärte, „Ein Wolfsrudel besteht aus acht bis 10 Tieren, die auf einem Gebiet von 250 Quadratkilometern leben. Größer wird das Rudel nicht, denn „Es gibt eine Inzuchtsperre…“

In dem Aufsatz über die „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Teskendorf“ wird davon berichtet, dass bei einer offenbar ungenehmigten Wolfsjagd ein zwölfjähriger Junge versehentlich angeschossen wurde, so dass er 5 Tage später verstarb. Ansonsten wird vermerkt „nichts gesehen, nichts gefangen und nichts geschossen“.

Aus dem vierten Bericht von Karl Schmalz über „Wölfe – auch schon damals“, erfahren wir, dass es in der hiesigen Gegend bis in die neuere Zeit immer wieder Wolfsjagden gegeben hat. So wurden ein „großer Ehraer Wolf“ im Dezember 1824 und ein Schönewörder Wolf 1871 bei Erpensen erlegt.

Schmalz vermutete, die Bezeichnung Wolf könnte früher allgemein als Synonym für wilde Tiere gebraucht worden sein, so dass nicht immer ganz eindeutig war, ob es sich bei dem „Übeltäter“ tatsächlich um einen Wolf handelte.

Aus unserer Natur ist der Wolf inzwischen nicht mehr wegzudenken. Weder sollten wir ihn romantisieren, noch unbegründete Ängste schüren. Ob Karl Schmalz das wohl auch so gesehen hätte? Wohl nicht, dazu war er, der 1966 gestorben ist, wohl doch zu sehr der Denkweise seiner Zeit verpflichtet, in der „der letzte Gifhorner Wolf“ als gefährliches Raubtier erlegt wurde.

Karl Schmalz: Die Pest in Ehra – Ein verhexter Ochse soll schuld daran gewesen sein

Immer näher rückte die Pest. Am 9.7.1681 hat sie Magdeburg erreicht, fünf Tage später schon Gardelegen, und dann wird sie aus Calvörde und Flechtingen gemeldet, und immer wieder kommt Nachricht über neue Erkrankungen aus Städten, wo man die Seuche schon als wieder erloschen angesehen hatte, am 26.11. aus Staßfurt, am 14.12. aus Nordhausen und am 13.1.1682 aus Halle usw., und immer schärfere Sicherungen werden angeordnet. Am 2.7.1681 verbietet Celle den Handel mit Magdeburg, am 23. des gleichen Monats wird angeordnet, daß Arbeiter, die zur Ernte ins Magdeburgische gewandert sind, bei ihrer Rückkehr erst eine „Garantaine“ durchmachen müssen, am 1.8. wird den Gifhornern befohlen, die Jahrmärkte zu schließen. Und dann kommt bald der Tag, wo man nicht mehr ein und aus weiß, und wie während des dreißigjährigen Krieges bittet der Herzog seine Untertanen, die Hilfe Gottes anzurufen: Am 13.8.1681 verfügt Celle, daß „jedermann zu fleißiger Besuchung des Gottesdienstes / so viel möglich / angehalten  werde“. Doch man unterläßt es auch künftig nicht, neue Sicherungen gegen die Pest anzuordnen: Vom 15.8. ab darf kein Korn mehr aus Vorsfelde,  Hehlingen und Calvörde eingeführt werden, vom 13.9. ab müssen die Ämter alle 14 Tage melden, welche Krankheiten in den Ortschaften ihres Bezirks in den vergangenen zwei Wochen festgestellt worden sind; am 10.10. befiehlt die Regierung, bei den geringsten Anzeichen einer Erkrankung an Pest die Dörfer und in den Dörfern die Häuser der Erkrankten sofort zu sperren, und am 13.1.1682  wird die „strengste Abschnürung der Grentze“ befohlen.

Die strengste Abschnürung! Und da schlägt die Bombe ein: Am 4.2.1682 meldet aus Tiddische der dortige Paßschreiber Hannß Jürgen Lütherr nach Gifhorn: „Wie von den Corporal von Rittm. Freywabells Compagnie gestern gehöret, haben sie von Rittmeister ordre bekommen, daß die patrollirenden Reuter die leute von Ehra nicht sollen paßieren laßen, weill zu Ehra in einem Hauß… 7 Stück Rindtvieh, auch alle die Schweine, Gänße undt Enden gestorben, auch ist Ein  Mann aus dem Ambt Kneßbeck von Schnefling In diesen Hauß zur Ehra geweßen, daß andern Tages gestorben, undt wie Ein Haußman aus Tiddische sagt sey Ihm auch vom Grentzschreiber zu Witting verbotten worden, den Zoll, wenn Er Korn nach Witting bringt selber nicht mehr nach Ehra zu bringen, sonst soll Er nicht zu Witting gelaßen werden. Alß Erwarte Ich befehle ab die leute von der Ehra allhier sollten durch pashiret werden undt werde sie so lang anhalten biß daß Ich ordre bekomme“. Celle hat bereits von anderer Seite Meldung erhalten; in einem Schreiben vom gleichen Tage wollen die Räte dem Amt Gifhorn nicht „vorenthalten“, „wasgestalt alhir einige nachricht eingelauffen, alß wan das in der Marck Brandenburg belegene Dorf Ehra der contagion halber verdachtigt, und ohnlängst ein und ander persohn daselbst schleunig gestorben sein soll“. Das Amt Gifhorn muß sich nun „fleißig erkundigen, mit den Offizieren und Beamten correspondiren“, – so lautet der Auftrag von Celle – und nötigenfalls „mitt den Füßen die notige anstalt machen“.

Ehra sieht das Grauen kommen. Der Markt in Gifhorn gesperrt, die drei Dörfer Lessien, Ehra und Wiswedel als „brandenburgischer Tractus“ abgeriegelt! Kein Handwerker ist also zu erreichen, kein Kaufmann! Wohl dürfen die Gifhorner seit dem 14.11.1681 ihre Märkte wieder abhalten; aber wer sich durch seinen Paß nicht als lüneburgisch ausweisen kann, kommt nicht in die Stadt. Und schon immer hat man doch in Gifhorn Vieh verkauft, um in der Altmark und im Braunschweigischen Korn einhandeln zu können! Wovon soll man leben? Und dann die Kirche! Nun ja, man hat seine Zöllner. Den einen in Wiswedel, den anderen in Ehra; aber die beiden Zöllner können den Bromer Pfarrer nicht ersetzen. Wer soll die Toten beerdigen, wer die Neugeborenen taufen?

Seit dem Sommer 1681 sieht es schlimm in Ehra aus. Doch was wird nun kommen! Wie ist es denn vor einem Vierteljahr in Tappenbeck gewesen, als dorthin „die leidige Seuche durch einen Kerl, so im Magdeburgischen gearbeitet, verschleppt“ worden war und dann nach Gifhorn gemeldet werden mußte, daß in einem Hause vier Mann, die am Tage zuvor auf der Wolfsburg noch Herrendienste getan hatten, tot umgefallen seien? Da hat Celle sofort scharf zugegriffen und angeordnet: 1) Außerhalb des Dorfes sind sofort Hütten zu bauen, „jedoch eine zimbliche distanz voneinander“, dorthin haben sich die Pestkranken zu begeben und auch die Pestverdächtigen, ohne auch nur den geringsten Gegenstand aus ihren Häusern mitzunehmen, auch nicht die Kleidung, die sie bislang auf dem Leibe getragen, 2) Alle Häuser, in denen die Pest sich gezeigt hat, müssen ohne Verzug mit allem, was darinnen vorhanden ist, „biß auf den Grund abgebrannt werden“.  Um eine allgemeine Feuersbrunst zu vermeiden, hat man vorher die „nächstgelegenen gesunden Häuser abzubrechen“, sofern es nicht genügt, nur die Strohdächer einzureißen. 3) Jeder Verkehr von Haus zu Haus und erst recht der der Gesunden mit den Kranken bleibt verboten. Und das Dorf wird umstellt, so daß niemand Zugang haben und auch niemand flüchtig werden kann. Es sind wirklich Tage des Grauens, was die Ehraer vor sich sehen; denn bestimmt wird der Große Kurfürst für Ehra noch schärfere Anordnungen befehlen als die Celler in Tappenbeck. Doch – das Schicksal geht vorüber, wie es vor einem Vierteljahr auch Tappenbeck nicht geschlagen hat. Hier wie dort: Es war nicht die Pest. Am 11.12.1682 kann Gifhorn nach Celle melden, man habe „bei dehme nahe dabei wohnende von Bartensleben auf Wolfsburg und Brohme mit fleis erkundiget vndt nachricht erhalten“, daß das Unheil ausgegangen ist von einem Ochsen, der „aus Anschein von bösen Leuten vergiftet, oder gar bezaubert worden“. „Nachdem er aus dem Troge beim Brunnen gesoffen“, habe er sich krank gezeigt; er sei darum geschlachtet worden, dabei aber angemercket, das Er inwandig gantz ungesundt“. Schweine und Hühner, die von dem Blut gefressen haben, – so meldet das Amt weiter – sind „eilig gestorben“, und beim Schlachter sind am Arm „einige blattern aufgestoßen, so aber wieder curiret sein“. Wichtig ist die Feststellung, es habe kein Mensch durch die Pest „den Todt genommen“, der eine sei am Schlag, der andere eines natürlichen Todes gestorben. Schon 2 Tage danach kommt von Celle der Bescheid: „…könnet Ihr die darin wohnende Leute in diesem Land pashiren laßen“. Dabei wird noch einmal der ganze Vorfall geschildert, über den Celle augenscheinlich auch von anderer Seite Nachricht erhalten hat; nicht vergessen ist, auf den „vergiftet oder bezaubert gewesenen Ochsen“ hinzuweisen, und nicht vergessen ist auch die Anordnung, bei dem geringsten Verdacht einer Erkrankung an Pest, dafür zu sorgen, „daß die von solchem Dorff kommende leute zurück gewiesen, und von diesem Lande abgehalten werden mögen“.  Das ist also noch einmal gut gegangen.

Pölitz – Eine Wüstung nordöstlich von Ehra?

Etwa 2,7 km nordöstlich von Ehra in der Nähe des Baumes Wilhelm gibt es die Flurbezeichnungen Pölitz, Pölitzer Feld und Pölitzer Moor. Der Name Pölitz stammt aus dem Wendischen und heißt überetzt „Ort im Felde“. Bei archäologischen Untersuchungen vor einigen Jahrzehnten wurden Hofpflasterung und Hüttenlehm gefunden, die aus dem 14.-15 Jahrhundert stammen. Ob es sich allerdings bei Pölitz tatsächlich um eine wüste Siedlung handelt, ist zweifelhaft. In Urkunden wird das Pölitz bei Ehra nicht erwähnt. Und die bisher gefundenen archäologischen Zeugnisse sind zu wenig, um die Existenz einer Siedlung zu belegen.

Auf der Flur Pölitz lassen sich allerdings auch heute noch Spuren erkennen – nämlich drei Wälle. Zwei Wälle sind quadratisch, einer rund. Welche Funktion diese Wälle hatten, ist bisher nicht bekannt. Sie sind im Gelände allerdings noch deutlich zu erkennen. Dienten die Wälle vielleicht zum Schutz von Bienenzäunen? Da die Bienenhaltung in der Bickelsteiner Heide früher sehr verbreitet war, wäre das eine Interpretationsmöglichkeit. Hierüber könnten nur archäologische Untersuchungen Aufschluss geben.

Lagekarte von Pölitz (Quelle: GoogleMaps)
In der Bildmitte ist einer der noch existierenden drei Wälle deutlich zu erkennen. (Foto: Jens Winter, August 2020)
Ein anderer Wall in Pölitz (Foto: Jens Winter, August 2020)

Der Bickelstein – ein Sagen- und Grenzstein nordöstlich von Ehra

Der Bickelstein (Foto: Jens Winter, August 2020)
Der Bickelstein (Foto: Jens Winter, August 2020)

Etwa 4,2 km nördlich von Ehra östlich der Straße L286 Richtung Boitzenhagen liegt der Bickelstein – ein riesiger Granitblock. In den Bickelstein sind sieben Hufeisen und sieben Kreuze eingemeißelt. Welche Bedeutung diese Zeichen haben, ist unbekannt.

Eingemeißelte Hufe und Kreuze (Foto: Jens Winter, August 2020)

Bericht über die den Grenzverlauf 1570

In einem Bericht über die Grenzverläufe zwischen Dannenbüttel, Grußendorf, Westerbeck, Ehra und Lessien aus dem Jahr 1570 wird der Bickelstein als eine Grenzmarkierung aufgefasst.

Während Dannenbüttel und Westerbeck 1570 zum Amt Gifhorn gehörten, gehörten Grußendorf und Stüde zu denen von Bartensleben zu Wolfsburg, die vom brandenburgischen Kurfürsten die beiden Dörfer zum Lehen erhalten hatten. Die Grenze war also eine Landesgrenze. Am Hierßbrunnen (wohl: Herzbrunnen) stoßen die Feldmarken von Dannenbüttel, Westerbeck und Grußendorf zusammen, wie die von Bartensleben behaupten (und was das Amt Gifhorn nicht anerkennen wollte). Von dort ging die Grenze „an einen Grundt im Barsau“, wo ein mit einem Kreuz gekennzeichneter Baum gestanden hat. Dort war auch ein doppelter Graben gezogen, der zu beiden Seiten aufgeworfen war. Das dritte Grenzmal war der sogenannten Schönewörder Stieg, welcher durch Jacob Dietrichs Stall zu Stüde ging. Die drei Höfe zu Stüde wurden erst innerhalb der vergangenen 16 Jahren (Stüde wurde demnach 1554 gegründet). Vom Schönewörder Stieg ging die Grenze durch das Moor bis auf den Suderbecke, wo „sich Ise unndt Suderbecke scheidet“ (Zusammenfluss von Ise und Sauerbach südlich von Wahrenholz). Von dort ging die Grenze den Sauerbach entlang, dann zwischen den Großen und Kleinen Düsterhöpen (ein Fichtenbusch) entlang über das Steertmoor auf einen großen Stein zu, wo einst ein Grab gewesen sein soll. Von dort geht die Grenze bis auf den Bickelstein.

Gründe für die Streitigkeiten

Das Amt Gifhorn hatte einige wichtige Argumente gegen diese von den von Bartensleben behauptete Grenzziehung einzuwenden. Zuerst war Gifhorn der Meinung, dass Grußendorf zum Amt Gifhorn gehöre und lüneburgisch wäre. Außerdem bestritten sie, dass der Hierßbrunnen an einer Gemarkungsgrenze liegt, vielmehr gehöre er ihrer Interpretation nach zu Dannenbüttel und damit zum Amt Gifhorn. Außerdem behaupteten die Gifhorner, dass die Gemarkungsgrenze zwischen Dannenbüttel, Westerbeck und Stüde einerseits und Grußendorf andererseits bereits vor etlichen Jahren im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt und mit Aufwürfen und Malhügeln markiert wurde. Die von Bartensleben dagegen bestreiten diese einvernehmliche Lösung und führen an, dass vor 20 Jahren (also um 1500) das Amt Gifhorn von sich aus diese Markierungen haben machen lassen, womit die von Bartensleben aber 1570 nicht mehr einverstanden waren.

Im Jahr 1570 hat Johann von Seggerden, Hauptmann zu Gifhorn, ein neues steinernes Kreuz (genannt „das Weiße Kreuz“) machen und setzen lassen an der Stelle im Bockling, vor einmal ein Holzkreuz gestanden hat, das aber mehrfach zerstört wurde. Das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an, wohingegen die von Bartensleben anführen, dass an der Stelle einmal ein Kramer erschlagen wurde und zur Erinnerung an diese Tat dort das Kreuz aufgestellt wurde. Die Ämter Gifhorn und Knesebeck sahen das Kreuz als eine Grenzmarkierung zwischen den beiden Ämtern an. Es wurde behauptet, dass die Grenze vom Sauerbach bis an das steinerne Kreuz verlief und von dort über den Ehraer Grundzapfen bis nach Wiswedel, von dort schließlich bis zur Ohre verliefe.

Allerdings konnte diese Behauptung des Amtes Gifhorn nicht bestätigt werden, denn auf diesem Weg vom Kreuz in Richtung Ehraer Grundzapfen konnten keine Markierungszeichen an Steinen, Bäumen, Malhaufen oder an Gewässern gefunden wurden. Letztendlich konnten sich die von Bartensleben mit ihrer Argumentation (vorerst) durchsetzen.

Grenzrezess von 1583 wegen Grenzstreitigkeiten bei Ehra und Wiswedel

Auch im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die die Orte Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zileitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

Der Bickelstein in historischen Karten

Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Bickelstein mit eingezeichnet. Er liegt nach dieser Interpretation in brandenburgischem Territorium.

Ausschnitt aus der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688. Der Bickelstein ist hier mit eingezeichnet. Damals waren u.a. die Dörfer Ehra und Wiswedel noch brandenburgisch. Erst 1692 wurde sie wieder lüneburgisch. Damit hörten auch die Grenzprobleme, die wir bereits in einem früheren Blogeintrag angesprochen haben, in diesem Bereich auf. (Original: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Auf einer Karte aus dem 18. Jahrhundert ist der Bickelstein mit eingezeichnet. Die rote Linie nördlich des Bickelsteines ist die ehemalige Landesgrenze zwischen Lüneburg und Brandenburg gewesen. Der Bickelstein war nach dieser Karte eindeutig keine Grenzmarkierung!

Ausschnitt aus einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben zu Wolfsburg. (Original: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Sagen um den Bickelstein

Im Dreißigjährigen Krieg kam um 1630 ein von den Kaiserlichen verfolgtes schwedisches Heer unter König Gustav Adolf II. in die Bickelsteiner Heide. Umzingelt von Feinden habe der König gerufen: „So wenig, als mein Pferd in diesen Stein treten und ich mein Schwert hineinhauen kann, so wenig werden wir noch siegen.“ Darauf zeigten sich die Wunderzeichen im Stein und die Schlacht wurde gewonnen.

Auf einer Infotafel am Bickelstein kann die Sage mit noch mehr Details nachgelesen werden.

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