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Kategorie: Ehra-Lessien (Seite 5 von 5)

Festlegung des Grenzverlaufes zwischen Ehra und Wiswedel (1583)

Im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: Vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die Orte, an denen sie Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zieleitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

Bericht über die Grenze zwischen Grußendorf, Dannenbüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien (1570)

Verlauf der Landesgrenze

Im Staatsarchiv Hannover ist ein interessanter Bericht über den Grenzverlauf zwischen Grußendorf, Dannebüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien aus dem jahr 1570 erhalten, der uns einen Einblick in die damaligen Grenzstreitigkeiten liefert. Während Dannenbüttel und Westerbeck 1570 zum Amt Gifhorn gehörten und damit lüneburgisch waren, gehörten Grußendorf und Stüde zu denen von Bartensleben zu Wolfsburg, die vom brandenburgischen Kurfürsten die beiden Dörfer zum Lehen erhalten hatten. Die Grenze war also eine Landesgrenze!

Am Hierßbrunnen (wohl: Herzbrunnen) stoßen die Feldmarken von Dannenbüttel, Westerbeck und Grußendorf zusammen, wie die von Bartensleben behaupten (und was das Amt Gifhorn nicht anerkennen wollte). Von dort ging die Grenze „an einen Grundt im Barsau“, wo ein mit einem Kreuz gekennzeichneter Baum gestanden hat. Dort war auch ein doppelter Graben gezogen, der zu beiden Seiten aufgeworfen war. Das dritte Grenzmal war der sogenannten Schönewörder Stieg, welcher durch Jacob Dietrichs Stall zu Stüde ging. Die drei Höfe zu Stüde wurden erst innerhalb der vergangenen 16 Jahren (Stüde wurde demnach 1554 gegründet). Vom Schönewörder Stieg ging die Grenze durch das Moor bis auf den Suderbecke, wo „sich Ise unndt Suderbecke scheidet“ (Zusammenfluss von Ise und Sauerbach südlich von Wahrenholz). Von dort ging die Grenze den Sauerbach entlang, dann zwischen den Großen und Kleinen Düsterhöpen (ein Fichtenbusch) entlang über das Steertmoor auf einen großen Stein zu, wo einst ein Grab gewesen sein soll. Von dort geht die Grenze bis auf den Bickelstein.

Gründe für die Streitigkeiten

Das Amt Gifhorn hatte einige wichtige Argumente gegen diese von den von Bartensleben behauptete Grenzziehung einzuwenden. Zuerst war Gifhorn der Meinung, dass Grußendorf zum Amt Gifhorn gehöre und lüneburgisch wäre. Außerdem bestritten sie, dass der Hierßbrunnen an einer Gemarkungsgrenze liegt, vielmehr gehöre er ihrer Interpretation nach zu Dannenbüttel und damit zum Amt Gifhorn. Außerdem behaupteten die Gifhorner, dass die Gemarkungsgrenze zwischen Dannenbüttel, Westerbeck und Stüde einerseits und Grußendorf andererseits bereits vor etlichen Jahren im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt und mit Aufwürfen und Malhügeln markiert wurde. Die von Bartensleben dagegen bestreiten diese einvernehmliche Lösung und führen an, dass vor 20 Jahren (also um 1500) das Amt Gifhorn von sich aus diese Markierungen haben machen lassen, womit die von Bartensleben aber 1570 nicht mehr einverstanden waren.

Der Kreuzstein wurde 1570 als Grenzmarkierung vom Amt Gifhorn als Grenzmarkierung aufgestellt. Foto: Gerd Blanke

Der Kreuzstein – Das weiße Kreuz als Grenzmarkierung (1570)

Im Jahr 1570 hat Johann von Seggerden, Hauptmann zu Gifhorn, ein neues steinernes Kreuz (genannt „das weiße Kreuz“) machen und setzen lassen an der Stelle im Bockling, vor einmal ein Holzkreuz gestanden hat, das aber mehrfach zerstört wurde. Das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an, wohingegen die von Bartensleben anführen, dass an der Stelle einmal ein Kramer erschlagen wurde und zur Erinnerung an diese Tat dort das Kreuz aufgestellt wurde. Die Ämter Gifhorn und Knesebeck sahen das Kreuz als eine Grenzmarkierung zwischen den beiden Ämtern an. Es wurde behauptet, dass die Grenze vom Sauerbach bis an das steinerne Kreuz verlief und von dort über den Ehraer Grundzapfen bis nach Wiswedel, von dort schließlich bis zur Ohre verliefe.

Allerdings konnte diese Behauptung des Amtes Gifhorn nicht bestätigt werden, denn auf diesem Weg vom Kreuz in Richtung Ehraer Grundzapfen konnten keine Markierungszeichen an Steinen, Bäumen, Malhaufen oder an Gewässern gefunden wurden.

Letztendlich konnten sich die von Bartensleben mit ihrer Argumentation (vorerst) durchsetzen.

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