Über die Scharfrichter, die an den Gerichten Brome und Fahrenhorst tätig wurden, ist bisher so gut wie nichts bekannt. Fest steht, dass sowohl in Brome als auch in Tülau-Fahrenhorst Todesurteile vollstreckt wurden. Fest steht auch, an beiden Gerichten keine hier lebenden Scharfrichter gab. Für Urteilsvollstreckungen wurden immer Scharfrichter von außen geholt, wobei deren Herkunft in den bisher bekannten Akten nie genannt wird.
Ein Glücksfall ist eine Akte aus dem Gutsarchiv von Weyhe zu Fahrenhorst (1600-1859). Hierin geht es um die Übernahme der Abdeckerei bei den Gerichtsuntertanen in Croya, Tülau und Fahrenhorst. Am 15. Oktober 1689 wurde mit dem Nachrichter aus Wittingen, dessen Name leider nicht genannt wird, ein Vertrag über die Abdeckerei geschlossen. Nachrichter ist ein anderes Wort für Scharfrichter.
Der Wittingen Nachrichter hatte für die Erledigung der Abdeckerei in Fahrenhorst, Tülau und Croya zwei Paar hundelederne Handschuhe denen von Weyhe zu geben. Für das Abholen von toten Rindern und Pferden, die älter als ein Jahr waren, musste von den besagten Gerichtsuntertanen der Wittingen Nachrichter geholt werden, damit diese entsorgt werden konnte. Für die Anreise von zwei Meilen musste derjenige, der die toten Tiere meldete, dem Nachrichter 4 Gutegroschen zahlen.
Immerhin wissen wir nun, dass der Wittingen Scharfrichter 1689 auch die Abdeckerei im Gericht Tülau-Fahrenhorst erledigte. Unklar bleibt, ob er hier auch Todesurteile vollstreckt hat. Möglicherweise stoßen wir bei unseren Forschungen noch auf weitere Quellen, die darüber Aufschluss geben.
Schreibe einen Kommentar