Tief im Bockling verborgen auf der Gemarkung Lessien steht das sogenannte Weiße Kreuz. Es steht im Gräflich von der Schulenburg-Wolfsburgschen Forst Bockling im Kreuzpunkt der Jagen 81/82 und 107/8 (Koordinaten nach GoogleMaps: +52.5879225, +10.7144329; bei Openstreetmap.org ist der Kreuzstein bei Eingabe der Koordinaten eingezeichnet). Auf dem neuen Sassenburger Geschichtspfad wird auf das Weiße Kreuz hingewiesen und auch der Weg dorthin ist beschrieben. Allerdings fehlen Schilder bis zum Standort, denn die Genehmigung hierfür wurde von den Waldeigentümern versagt! Auf der Seite der Arbeitsmeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg gibt es weitere Informationen zum Weißen Kreuz.
Aufgestellt wurde das Weiße Kreuz an dieser Stelle im Bockling im Jahr 1570 auf Veranlassung des Gifhorner Hauptmanns Johann von Seggerden. Dort soll einmal ein Holzkreuz gestanden haben und das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an. Die von Bartensleben auf der Wolfsburg dagegen führten ein, dass es sich keineswegs um eine Grenzmarkierung handelte. Vielmehr wurde dort einmal ein Kramer erschlagen und zur Erinnerung wurde dann ein Holzkreuz aufgestellt. Dennoch sahen die beiden Ämter Gifhorn und Knesebeck diese Markierung als Grenzmarkierung an. Nur die von Bartensleben wollten sich dieser Interpretation nicht anschließen – und sie sollten sich damit auch durchsetzen. Der im Jahr 1737 etwas weiter nordwestliche stehende Drei-Ämter-Stein markiert die damals korrekte Grenze zwischen dem Amt Gifhorn, dem Amt Knesebeck und dem Gericht Wolfsburg,
Das Weiße Kreuz wurde aus sehr weichem Kalkstein gefertigt. Es ragt ca. 70 cm aus dem Boden und hat einen Durchmesser von ca. 60 cm. Auf beiden Seiten ist ein Tatzenkreuz eingehauen. Auf der Schmalseite ist das Kreuz etwa in der Mitte bis unten gespalten. Der Riss ist ca. 2 cm breit.
Über die Gründe für die Aufstellung des Kreuzes gibt es mehrere Sagen, die sicher später in diesem Blog noch wiedergegeben werden. Weitere Informationen zum Weißen Kreuz sind auf der Seite www.suehnekreuz.de zu finden.
Im Jahr 1737 wurde der sogenannte Drei-Ämter-Stein dort aufgestellt, wo die Ämter Gifhorn, Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg zusammenstoßen. Der Aufstellung vorausgegangen waren Grenzstreitigkeiten, die sich über mehrere Jahrhunderte hingezogen haben. Wohl im Jahr 1428 sind Grußendorf Ehra, Lessien Wiswedel und halb Voitze an Brandenburg befallen. Stüde wurde erst im Jahr 1554 gegründet und lag in der brandenburgischen Exklave. Die zuvor genannten Dörfer waren dann bis 1692 eine brandenburgische Exklave im Herzogtum Lüneburg. Bis 1533 war Grußendorf wüst und die umliegenden Dörfer nutzen die Feldmark. Mit dem Wiederaufbau von Grußendorf ist es dann zu Grenzstreitigkeiten gekommen, die eine größere Dimension hatte, da es sich um die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Lüneburg handelte. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts waren die Grenzen in unserem Raum auch nicht besonders gut markiert. Häufig dienten Bäume mit eingehauenen Kreuzen, markante Steine oder andere Landmarken wie Berge und Flüsse als Grenzmarkierungen.
Erst 1737 wurden sich dann das Amt Gifhorn, das Amt Knesebeck sowie das Gericht Wolfsburg, welches denen von Bartensleben gehörte, über den Grenzverlauf einig. An der Stelle, wo die drei Ämter aneinandergrenzen, wurde der Drei-Ämter-Stein aufgestellt. Auf dem Stein steht Folgendes: A. G. 1737 (Amt Gifhorn), G. W. 1737 (Gericht Wolfsburg) sowie A. K. 1737 (Amt Knesebeck).
Dieser kann auch heute noch tief im Wald bewundert werden. Seit kurzem ist der Drei-Ämter-Stein auch im Sassenburger Geschichtspfad aufgenommen, aber leider nicht ausgeschildert, da die Privatbesitzer der Waldstücke die hierfür nötige Genehmigung verweigert haben. Ortskenntnisse sind nötig, um den etwas abseits eines Weges stehenden Stein zu entdecken. Weitere Informationen zum Drei-Ämter-Stein gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Fahrradwege in der Gemeinde Sassenburg.
Über die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung im Jahr 1848 ist für den Raum Brome bisher fast nichts bekannt. Wir wussten bisher nicht, nach welchem Wahlmodus gewählt wurde und wer die Gewählten überhaupt waren. Ein Dokument aus dem Archiv im Museum Burg Brome gibt ein wenig Aufschluss über die Modalitäten.
Das Dokument ist ein Brief Knesebecker Amtmannes an den Lehnschulzen Wienecke in Croya. Darin heißt es:
Jahre 1848 ist der ¾ Höfner Heinrich Meyer in Thülau in dem Uhrwahlbezirke der Gemeinden Croya, Zicherie, Ehra und Zollhaus, Thülau Fahrenhorst, Lessin als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur National-Versammlung in Frankfurt erwählt und hat in Folge dieser Wahl 2 Reisen nach Zelle machen, deren Kosten von den Wahlberechtigten gemeinschaftlich getragen werden müßen.
Es betragen die festgestellten Kosten beider Reisen insgesamt 17 Th. Und hat dazu die Gemeinde Croya 1 Th. 19 Ggr. 6 Pf. beizutragen.
Der Vorsteher wird daher im Auftrage Königlichen Amts hiermit angewiesen, diesen Betrag binnen 8 Tagen an den Herrn Controleur Öhlerking ohnfehlbar einzuzahlen.
Es waren an Wahlmännern berechtigt in Croya 18.
Sollte der Betrag innerhalb der obigen Zeit nicht berichtigt werden, so haben die Säumigen es sich bei zu meßen, wenn Kosten entstehen.
Knesebeck, am 18. October 1850
[Unterschrift: … Amtsvoigt]
Brief des Amtes Knesebeck an den Lehnschulzen Wienecke in Croya (Original: Archiv Museum Burg Brome)
Wir erfahren also, dass ein Urwahlbezirk aus den Dörfern Croya, Zicherie, Ehra, Zollhaus, Tülau-Fahrenhorst und Lessien bestand. In diesem Wahlbezirk wurde ein Mann als Wahlmann zur Wahl eines Abgeordneten für die Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. Die Abgeordneten wurden also nicht direkt von den Wählern gewählt, sondern indirekt über Wahlmänner, wie es bei der Wahl des amerikansichen Präsidenten auch heute noch der Fall ist. Aus dem oben erwähnten Urwahlbezirk war der gewählte Wahlmann der 3/4-Höfner Heinrich Meyer aus Tülau.
Die Wahl für den Abgeordneten in unserem Wahlbezirk fand also in Celle statt. Dafür musste Heinrich Meyer zwei Mal nach Celle reisen. Die Kosten für die Reisen mussten die Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Urwahlbezirk bestreiten. Die gesamten Reisekosten betrugen 17 Thaler, wovon die Wahlberechtigten in Croya, insgesamt 18 Mann, ihren Anteil von 1 Thaler 19 Gutegroschen 6 Pfennig zu tragen hatten.
Im Jahr 1850, also gut zwei Jahre nach der Wahl zur Nationalversammlung, war es die Aufgabe des Croyaner Lehnschulzen Wienecke, diese ausstehende Summe von den Wahlberechtigten in Croya einzusammeln und dem Amt Knesebeck zu übergeben. Tatsächlich findet sich unten links in der Ecke des Briefes ein Vermerk über den erhalten der genannten Summe. Die Croyaner hatten demnach den Betrag beglichen.
Johann Carl August Winter, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung im 14. Wahlbezirk Hannover (Celle)
Für den 14. Wahlkreis Hannover (Celle) wurde Johann Carl August Winter (geb. 1815 – verst. 1876) als Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war der sohn des Eisenhändlers Johann Joachim Winter. Von 1832 bis 1836 studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Seit 1845 war er Amtsassessor in Liebenburg. 1849 trat er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und war bis zu seinem Tode 1876 als wissenschaftlicher Publizist in Göttingen tätig. Er verfasste staatswissenschaftliche Werke und mehrere Gutachten.
Vom 29 Mai 1848 bis zum 21. Mai 1849 war er Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung. Er war fraktionslos und stimmte überwiegend mit der Rechten. Auch stimmte er gegen die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen.
Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.
Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)
In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich ein das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.
Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.
Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.
Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.
Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt. Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.
Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.
In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.
Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!
Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!
Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Zwar begann die Bromer Postgeschichte bereits im März 1826, wie bereits in einem anderen Blogbeitrag erwähnt wurde. Allerdings wurden Briefe erst mit der Einführung von Briefmarken im Königreich Hannover im Jahr 1850 frankiert. Die ersten Briefmarken aus dem Königreich Hannover von 1850 zeigen in einem Schild, über dem das königliche Wappen, den Wert der Marke in Zahlen und die Inschrift „Franco“ und „Hannover“. Die Taxe eines einfachen Briefes, der nicht volle 1 Lot wiegt, beträgt ab 1850 auf alle Entfernungen 1 Gutegroschen.
Einen Brief aus dem Jahr 1852 befindet sich in meiner Sammlung. Er trägt eine Briefmarke zu 1 Gutegroschen. Es handelt sich somit um einen Brief, der nicht volle 1 Lot wiegt. Der Text des Briefes befindet sich auf der einen Seite. Die andere Seite dient quasi als Umschlag. Hierauf sind auf der gefalteten Vorderseite die Adresse des Empfängers zu finden, sowie die Briefmarke mit dem Rundstempel von Brome. Auf der Rückseite befindet sich ein durch das Öffnen des Briefes zerstörtes Siegel sowie die Adresse des Absenders. Der Bromer Kaufmann Friedrich Stampehl hat ihn an einen Herrn Wegener in Uelzen geschrieben. Offensichtlich war dieser Mann Spediteur, wie auch der Adresse zu entnehmen ist. Im Brief heißt es:
Herrn Wegener a Uelzen
Brome d. 29 Dec. 52
Mit Gegenwertigen ersuche Sie die für mich von Gefi Lüneburg ankommenden Waren bis zum 7ten Dec. anzuhalten.
Fr. Stampehl
Offensichtlich hat sich Stampehl beim Datum des Briefes geirrt. Zum einen trägt der Stempel das Datum 29.11., zum anderen widerspricht die Datierung auf den 29. Dezember 1852 auch dem Inhalt des Briefes. Denn Wegener sollte Stampehls Waren bis 7. Dezember anhalten.
Der Brief ist ein schöner Beleg für die frühe Bromer Postgeschichte. Mir sind nur Ganzsachen aus dieser Zeit bekannt.
Briefmarke zu 1 Gutegroschen, gestempelt am 29.11.1852 in Brome (Original: Sammlung Jens Winter)Rückseite des Briefes mit der Adresse des Bromer Kaufmanns Friedrich Stampehl sowie mit seinem zerstörten Siegel . Auf der Innenseite steht der Text des Briefes. (Original: Sammlung Jens Winter)
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