Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

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Die Geschichte der Zollstelle und des Dorfes Boldam in der Nähe des Katlochs bei Croya (1572-1628)

Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.

Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)

In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich einst das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.

Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.

Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.

Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.

Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt.  Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.

Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.

In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!

Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!

Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Veränderung der Landwirtschaft bewirkte Artensterben

Als meine Familie 1950 nach Altendorf zog, kam ich in ein Dorf, das durch bäuerliche Selbstversorgung geprägt war. Mehr als 30 Familien lebten ausschließlich von der Landwirtschaft. Die Viehwirtschaft umfasste alles, was man in Bilderbüchern für Kinder heute romantisierend als „heile Welt-Bauernhof“ oft noch findet. Kühe, Pferde, Schweine, Schafe und allerlei Federvieh waren auf jedem Hof zu sehen. Vor Pflüge und Wagen spannte man Pferde. Es gab nur vereinzelt Trecker. Die Kühe wurden morgens durch das Dorf zur Weide getrieben und abends zum Melken wieder in den Stall geholt. Vor den Höfen standen „Milchbänke“, auf denen Milchkannen auf den Abtransport zur Molkerei nach Brome warteten. Im Rundling war nur die Hauptstraße gepflastert. Die heutige Bundestraße hatte um 1950 noch Kopfsteinpflaster. Daneben verlief ein sogenannter Sommerweg, ein unbefestigter Straßenteil, den das Vieh gerne zum Laufen annahm. In die einklassige Volksschule gingen die Kinder zu Fuß, Schüler aus Benitz nahmen, falls vorhanden, ein Fahrrad und benutzten einen unbefestigten Rad- und Fußweg neben der heutigen Bundesstraße.

Die Bauerngärten dienten überwiegend der Selbstversorgung mit Gemüse und hatten nur einen kleinen Blumenanteil. Rasenmäher für Vorgärten gab es noch nicht.

Der Wiesenanteil in der Gemarkung war sehr groß, da man das Gras als Viehweide im Sommer benötigte, die restlichen Wiesen aber für Heu und Grummet (Grummet ist der zweite Grasschnitt) als Wintervorrat. Mineralischer Dünger wurde kaum eingesetzt. Der Mist aus der Viehhaltung diente dem Düngen des Ackers.

Geflecktes Knabenkraut (Foto: Gerd Blanke)

Daher waren die Wiesen mager und zeigten eine große Artenvielfalt an Blühpflanzen und Gräsern. Im Frühjahr waren die Wiesen übersät mit einem weißen Schleier von Wiesenschaumkraut. An nassen Stellen prahlten Sumpfdotterblumen mit ihrem satten Gelb. Dunkelgrün waren torfige Flächen durch die dort wachsenden Binsen. Im Mai überzog ein tiefes Rot die Stellen, wo noch einheimische Orchideen, wie das gefleckte Knabenkaut, wuchsen. Auch die wunderschönen Blüten des Fieberklees konnte man bis in die sechziger Jahre noch in der Nähe der Ohre finden.

Fieberkraut (Foto: Gerd Blanke)

Die war noch nicht begradigt und schlängelte sich in vielen Windungen in Richtung Brome. In den Höhlungen der Ufer fingen wir als Kinder mit der Hand noch Edelkrebse. In den Gräben hatten zahlreiche Kleinfische, wie die Stichlinge ihre Kinderstube. Auch Bodenbrüter in den Feuchtwiesen waren häufig. Das durchdringende „Kiwitt“ des Kiebitzes war weithin zu hören.

Kiebitz (Foto: Gerd Blanke)

Im Frühjahr konnte man die akrobatischen Balzflüge dieser Vögel beobachten. Wehe dem Fuchs, der dem Gelege zu nahe kam. Pfeilschnell stürzte sich ein Kiebitz im Sturzflug auf den möglichen Eierdieb und vertrieb ihn mit ständigen Scheinangriffen aus dem Revier. Allabendlich waren Bekassinen zu sehen. Bei ihren typischen Hochzeitsflügen ließen sich die Vögel aus großen Höhen senkrecht herabfallen und spreizten dabei die äußeren Steuerfedern ab, die dann ein „wummerndes“ Geräusch erzeugten. Daher nannte man diese Schnepfen im Volksmund Himmelsziegen. Selbst das melancholische Flöten des Großen Brachvogels war noch zu hören. Auch der Weißstorch zog auf einem Nest im Dorf seine Jungen auf. Nahrung gab es in den Feuchtwiesen reichlich. So konnte man in der Heuzeit manchmal den sogenannten „Krötenregen“ beobachten. Um diese Zeit verließen die kleinen Kröten massenweise ihre Gewässer und suchten, nachdem sie nun zu Lungenatmern geworden waren, ihre Nahrung in den Wiesen.

In den sechziger Jahren begann sich das Dorf zu verändern. Das Pferd als Zugtier machte Traktoren Platz, immer mehr Maschinen ersetzten oder erleichterten die schwere körperliche Handarbeit in der Landwirtschaft. Das „Höfesterben“ begann. Viele kleinere Bauern gaben ihre Höfe auf, weil sie in der wachsenden Industrie bessere Verdienstmöglichkeiten fanden. Andere übernahmen die Flächen, die zu größeren Einheiten zusammengefasst wurden. Heute teilen sich drei Landwirte die Gemarkung. Immer weniger Vieh wurde gehalten, deshalb brach man Wiesen um, legte Drainagen und verwandelte sie in Ackerland. Der Verbrauch an Mineraldünger, Herbiziden und Pestiziden nahm zu. Die Verarmung der Landschaft begann schleichend.

Wo wenig Insekten sind, können auch nur wenige Insektenfresser leben. Wo Mineraldünger eingesetzt wird, gibt es keine Orchideen mehr, die auf stickstoffarme Böden angewiesen sind. Werden Wiesen entwässert, fehlt Schnepfen und Kiebitzen der weiche Boden, in dem sie ihre Nahrung finden. Wird das Gras auf noch vorhandenen Wiesen schon April/Mai für Silage gemäht, hat kein Bodenbrüter die Chance, seine Jungen aufzuziehen.

Auch der Storch verließ 1996 unser Dorf, weil er nicht mehr ausreichend Nahrung fand.

Leider besteht auf die Rückkehr der bei uns verschwundenen Arten keine Hoffnung, da vermutlich die Landwirtschaft nicht zu alten Strukturen zurückkehren kann. Allerdings gibt es auch Lichtblicke. Durch den Status des Naturschutzgebietes in unmittelbarer Nähe des Dorfes sind ein Rest an Wiesen und die sich windenden Ohre dem Einfluss des Menschen entzogen. Biber stauen durch Dämme, Flachgewässer entstanden und bilden ideale Kinderstuben für Jungfische. Dadurch kann man wieder vermehrt Tiere beobachten, die davon leben wie Eisvogel, Reiher und Otter. Der angehobene Wasserstand ermöglicht auch dem Kranich inzwischen Jahr für Jahr hier heimlich seine Jungen aufzuziehen.

Zur Geschichte der Gödchenmühle bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Die Mühle bei Wendischbrome

Im Jahr 1473 wird zum ersten Mal eine Mühle bei Wendischbrome. Sie gehört zum Sökeschuldschen Freihof in Brome. Allein schon die Bezeichnung weist auf eine Lage östlich der Ohre hin, also auf der Wendischbromer Feldmark. In der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist tatsächlich die alte Mühlenstelle auf der Wendischbromer Feldmark eingezeichnet! Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Mühle bei Wendischbrome. Denn die eingezeichnete alte Mühlenstelle befindet sich auch heute noch in der Wendischbromer Feldmark. Wann genau die Mühle auf das westliche Ohreufer verlegt wurde, ist unbekannt, ebenso wie die Gründe der Verlegung.

Die wüste Mühle bei Wendischbrome wird auch in dem Protokoll über die Grenzbereisung der Nord- und Westgrenze der Altmark erwähnt. Die Bereisung im Oktober 1721 diente dazu, Schmuggelwege über die Grenze zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Die Kommission stellte fest , dass „bey der wüsten Mühle oder Wendisch Bremer Knick genandt“ ein Schmuggelweg über die Ohre geht, der durch die Anlegung eines doppelten Grabens verhindert werden könnte.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bezieht sich also die Erwähnung im Jahr 1473 auf die Wendischbromer Mühle und nicht auf die Gödchenmühle.

Die alte Mühlenstelle bei Wendischbrome in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert)

Die Gödchenmühle vom 16. bis ins 18. Jahrhundert

Der Müller Jacob Godiche

Rund einhundert Jahre nach der Ersterwähnung der Mühle bei Wendischbrome befindet sich definitiv eine Mühle auf dem Westufer der Ohre zwischen Benitz und Altendorf. Der dortige Müller Jacob Godiche wird als Schirhornmüller bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass die Mühle damals als Schirhornmühle bekannt war. Vermutlich war dort vor Godiche ein Müller namens Schirhorn tätig. Anscheinend wurde die Mühle dann später nach dem Familiennamen Godiche in Gödchenmühle umbenannt. Möglicherweise war die Familie Godiche dort über mehrere Generationen als Müllerfamilie ansässig, so dass sich der neue Name Gödchenmühle eingebürgert hat. Bis heute ist die Mühle unter diesem Namen bekannt.

Der Schirhornmüller Jacob Godiche stand, so ist den Bromer Gerichtsprotokollen zu  entnehmen, zumindest in den Jahren 1589 bis 1591 regelmäßig auch wegen Diebstahls vor dem Bromer Gericht. So wurde Jacob Godiche am 18. Juni 1589 zu einem Thaler Strafe verurteilt, weil er einen Ast aus dem Holz gestohlen hatte. Am 11. Mai 1591 wurde er dann wieder wegen Holzdiebstahl verurteilt – dann aber zu einem Gulden Strafe. Auch hat er den Zweig nicht selbst aus dem „Benitzer Horrn“ gestohlen, vielmehr waren es diesmal seine Kinder.

Gerade einmal etwas mehr als einen Monat später stand Jacob Godiche wieder vor Gericht. Diesmal prozessierte der Altendorfer Schmied, dessen Namen leider nicht erwähnt wird, gegen den Müller. Der Hund des Müllers habe ein Schaf des Schmiedes totgebissen. Bei diesem Vorfall scheinen auch Schimpfworte von Seiten des Müllers gefallen zu sein. Im Gerichtsprotokoll steht, dass sie sich nun in Güte vertragen wollten. Außerdem zahlte der Müller dem Schmied auch eine Entschädigung für das tote Schaf.

Am 23. September 1591 war er wieder im Bromer Gericht, allerdings dieses Mal wegen eines Hauskaufes. Jacob Godiche, er wird als der Schirhornmüller bezeichnet, hatte vor etlichen Jahren den Hof von Hans Ruter zu Altendorf gekauft. Als Kaufpreis wurden 80 Gulden vereinbart. Anscheinend war Rute sehr verschuldet, denn der Schulze von Zasenbeck forderte von ihm noch 50 Gulden. Auch hatte Rute die Clamer von dem Knesebeck zustehende Pacht nicht bezahlt. Der Schulze zu Zasenbeck reduzierte von sich aus den Betrag um 20 Gulden, so dass er 30 Gulden noch 30 Gulden forderte. Diese Summe wurde ihm aus dem Hofverkauf an Jacob Godiche zugesprochen. Godiche sollte nun die 30 Gulden in Raten abbezahlen, was damals üblich war. Jedes Jahr an Weihnachten sollte Godiche 5 Gulden an den Zasenbecker Schulzen bezahlen, so lange, bis die Summe beglichen wurde. Die restlichen 50 Gulden aus dem Hauskauf sollt er dagegen direkt an den Verkäufer Hans Rute bezahlen – wahrscheinlich auch in Raten.

Der Müllermeister Heinrich Lansmann

Über die folgenden etwas mehr als 100 Jahre liegen uns bisher leider keine Quellen vor, die über die Gödchenmühle berichten. Erst in Quellen vom Ende des 17. Jahrhunderts finden wir einige wenige Erwähnungen der Gödchenmühle und der dortigen Müller. So wird in einer Auflistung der schulpflichtigen Kinder im Kirchspiel Brome erwähnt, dass im Jahr 1694 der noch schulpflichtige Johan Christoff Queckenstedt bei Heinrich Lansmann, dem Müller der Gödchenmühle, arbeitete. Vermutlich besuchte er die Schule nicht.

Am 13. Juni 1696 erschien der Müllermeister Heinrich Lansman, Müller aus der „Gödecken Mühle“ vor dem Bromer Gericht und klagt gegen die Gemeinde Altendorf. Die Gemeinde Altendorf hatte in dem Jahr in seinem Namen eine Tonne Bier ausgetrunken dafür, dass sein Vieh jährlich auf die Altendorfer Weide gehen konnte. Er zieht gegen die Gemeinde Altendorf vor Gericht, da er bisher nur ½ Tonne Bier gegeben hätte und er deshalb die unberechtigte Forderung der Gemeinde Altendorf zurückweist. Die Gemeinde Altendorf argumentiert,  dass die Tochter des Müllers heimlich unberechtigterweise ein Pferd aus dem Pfandstall geholt habe. Die Gründe für die Pfändung werden in dem Gerichtsprotokoll leider nicht erwähnt. Die Gemeinde besteht nun darauf, die „Bauerköhr“ als Strafe zu bekommen. Dabei handelte es sich genau um die halbe Tonne Bier, die angeblich zuviel berechnet wurde. Das Bromer Gericht bescheinigte der Gemeinde Altendorf ihr rechtmäßiges Handeln und erkannte die Bauernköhr an. Der Kläger musste also die Tonne Bier bezahlen.

In der bereits erwähnten Grenzbereisung wird auch die Gödchenmühle erwähnt. Die Kommission stellt fest, dass auch die in der Nähe wohnenden brandenburgischen Untertanen, also die Bewohner von Wendischbrome, die Gödchenmühle zum Mahlen ihres Brotkorns nutzten. Und genau da lag das Problem, denn den brandenburgischen Untertanen war es nicht erlaubt, das Korn ins Lüneburgische zur Gödchenmühle zu bringen. Dies galt nämlich als Schmuggel und dem Staat entgingen Zolleinnahmen. Als Maßnahme zur Beseitigung dieses Missstandes wurde die Installation eines Schlagbaumes aus Wendischbromer Seite vorgeschlagen.

Auf der Karte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist die Gödchenmühle mit dem Bezeichnung „Gädjen Mühle“ eingezeichnet. Hier endet nun vorerst der historische Exkurs über die Geschichte der Gödchenmühle. In einem zukünftigen Blogeintrag werden wir die weitere Entwicklung bis heute betrachten.

Die Gödchenmühle in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert). Gut zu erkennen ist der Weg von der Mühle Richtung Wendischbrome.
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