Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Flecken Brome (Seite 5 von 19)

Zur ältesten Erwähnung der Bromer Feuerwehr im Jahr 1803

Als wir zum 150 jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Brome im Jahr 2022 eine Chronik verfasst haben, sind wir noch davon ausgegangen, dass die älteste Erwähnung der Bromer Feuerwehr aus dem Jahr 1815 stammt. In dem Jahr hatte die Bromer Bürgerschaft – und zwar ohne den Grafen von der Schulenburg zu fragen – ein Spritzenhaus gebaut. Wo dieses genau gestanden hat, wissen wir bisher nicht genau. Womöglich befand es sich an der Ecke Steimker Straße – Braunschweiger Straße. Fest steht nur, dass es im Jahr 1815 bereits eine Ortsspritze gegeben haben muss, für die ein Spritzenhaus von Nöten war.

Nun ist beim Sortieren von historischen Akten im Archiv Museum Burg Brome ein Dokument aufgetaucht, das aus dem Jahr 1803 stammt – und darin geht es um die Nutzung einer von der Bürgerschaft und den adeligen Grundsitzern angeschafften Feuerspritze! Damals bestand der heutige Flecken Brome noch aus zwei geteilten Gemeinden: zum einen den Bürgern im Flecken Brome, zum anderen den gräflichen Grundsitzern am Junkerende. Warum das so war und welche Konflikte und Streitigkeiten diese Teilung mir sich brachte, werden wir in einem anderen Blogeintrag beleuchten.

Fest steht, dass 1803 eine Feuerspritze von den beiden Bromer Gemeinden gemeinsam angeschafft wurde. In der Verordnung des Gerichts Brome vom 23. April 1803 wird die Nutzung und Instandhaltung der Spritze genau geregelt.

Zu Spritzenmeistern wurden von Seiten der Bürger des Fleckens Johann Mosel und Jacob Kausche bestellt, von Seiten der gräflichen Grundsitzer der Schmied Benecke ernannt. Diese drei Männer waren für die Instandhaltung und das mindestens zweimalige Ausprobieren der Spritze pro Jahr zuständig. Die Spritzenmeister wurden pro Jahr mit 16 Guten Groschen für ihre Arbeit entlohnt. Die Spritzenmeister hafteten für eine korrekte Kasse mit ihrem ganzen Vermögen! Die Rechnungsführung über die Spritze sollte jeweils am 2. Januar des Jahres überprüft werden. In zwei Jahren sollte dies bei den Spritzenmeistern der Bürger geschehen, im dritten Jahr bei dem Spritzenmeister der gräflichen Grundsitzer am Junkerende.

Hier die Verordnung in Gänze (Rechtschreibung folgt dem Original):

Verordnung des Gerichts Brome vom 23. April 1803

Abschrift

Da so wohl die Bürgerschaft als die Adelichen Grundsitzer zu Brome gebeten haben die aber von ihnen angeschafften Feuersprütze, gewisse Sprützenmeister zu bestellen, zugleich aber einen Boni ausgemittele, aus welchem nicht nur das Fuhrlohn, wenn die Sprütze aus werts gebraucht wird, sondern auch die nöthigen reparatur Kosten bestritten werden können, und aber der gethane Vorschlag von der Bürgerschaft zwei Männer, von den Grundsitzern aber einen derselben zu Sprützenmeister anzunehmen, die erwehnten Kosten aber nach dem Einsatz quanto in die Brandkasse aufzubringen zu lassen, billig und annehmlich befunden werden, so ist

  1. fest gesetzt, daß bei jedesmaligem Ausschreiben der Beiträge zur Brandkasse, von jeden hundert Thaler Einsatz 2 ch. Zur Sprützen Casse erlegt werden sollen,
  2. sind die Bürger Johann Mosel und Jacob Kausche von Seiten der Bürgerschaft, der Schmiedt Benecke aber von Seiten der Grundsitzer zu Sprützenmeister bestellt, und dabei angewiesen worden
    a) bei entstehenden Feuer, es sei im Orte selbst ober in der Nachbarschaft die Sprütze zu dirigiren
    b) für die Instandhaltung derselben Sorge zu tragen, und zu dem Ende die Sprütze jährlich wenigstens zweimal zu probiren,
    c) mit den jedesmaligen Bürgermeister pflichtmäßig zu beurteilen und zu beurtheilen und zu bestimmen, wie weit bei einem aus wärtigen Brande die Sprütze verfahren werden könne, und dabei Rücksicht zu nehmen, ob drohenden Gewitter, die Sprütze im Orte selbst zu behalten,
    d) die Sprütze, wenn sie an einem fremden Orte verbleiben muß, wechselsweise unter Aufsicht zu behalten, und endlich nach Brome zurück zu begleiten.
    e) Die Beiträge zur Sprützen Casse und die etwa ein kommenden Praemien einzunehmen, da von das Fuhrlohn und die Reparatur Kosten zu bestreiten, über Einnahme und Ausgabe Rechnung zuführen, und solche jährlich am 2ten Januar der Bürgerschaft und den Grundsitzern öffentlich zu legen, und zwar zwei Jahr bei der Bürgerschaft, ums dritte Jahr aber bei dem Sprützenmeister der Grundsitzer, wo sich als dann diejenigen, die die Rechnung ein sehen wollen, einfinden können,
    f) Für diese ihre Bemühungen werden einem jeden Sprützenmeister jährlich 16 ggr zugebilligt, welche sie in ihrer Rechnung in Ausgabe zu stellen haben.

Was aber k) den Bestand der jährlichen Ueberschuß der Casse anbetrift, so haften die Sprützenmeister dafür mit ihren ganzen Vermögen, damit aber derselbe nicht unmäßig unnöthig vergrößert werde, so wird anoch [sic!] festgesetzt, daß wenn sich beim Rechnungsschluß mehr als 20 Thlr in Casse befinden sollten, als dann der Beitrag dazu, entweder auf das nechste Jahr unterbleiben, oder dem Befinden nach auf 1 ch. herunter gesetzt werden sollen.

Da diese Verordnung blos zum allgemeinen Besten gereicht, so hoft man daß ein jeder Interessent sich derselben ohne weitere Zwangsmittel unter werfen und seiner Seits aber so wohl täthigen Endzweck, die angeschafte Sprütze mit Nutzen zu gebrauchen, willig befördern helfen werden.

Brome den 23ten April 1803,

Gräfl. Schulenburgl. Gerichte

Bruns

Die letzte Fahrt des Postillons Wilhelm Krebs (1909)

Postkutscher Wilhelm Krebs auf der Bromer Postkutsche mit den Kindern Hermann und Wilhelm Baucke (um 1905)

Spätestes seit der Einrichtung einer Postspedition in Brome im Jahr 1834 gab es hier einen regelmäßigen Verkehr von Postkutschen. Mit Postkutschen wurden allerdings nicht nicht Briefe und Pakete befördert, vielmehr gab es auch die Personenpost, die oftmals das einzige bequeme Transportmittel auf dem Land darstellten. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Eisenbahnnetz in Deutschland immer weiter ausgebaut, so dass vielerorts die Personenpost und damit die Postkutschenfahrten eingestellt wurden. Genau so war das auch in Brome: Mit der Eröffnung der Bahnstrecke Wittingen-Brome am 15. September 1909 war ein regulärer Betrieb der Personenpost mittels Postkutschen überflüssig geworden. Am 30. September 1909 wurde die Personenpost Brome-Kunrau deshalb eingestellt. Auch die Personenpost Wittingen-Brome fiel der neuen Bahnlinie zum Opfer. Der Bromer Tischlermeister Jungenitz hat aus diesem Anlass ein Gedicht geschrieben, das Werner Blanke verkürzt in seinem Buch zur Bromer Geschichte niedergeschrieben hat:

Seht ihr die Rosse samt dem Wagen? Zum letzten Mal fährt Krebs die Post.

Das Horn erklingt wie lautes Klagen, des Postillones Stolz und Trost.

Im Abendfrieden ruht die Au; doch Krebs stimmt manches Liedlein an,

In Jahrstedt, Germenau und Kunrau, die er nie mehr durchfahren kann.

Bei Kampsen wird es jetzt so stille. Drömlinger Hof, oft denk ich dran.

Wie schön bei Schültgen die Erholung! Schuld ist allein die Eisenbahn!

Sieh! Eine dicke heiße Träne rollt ihm nun in den Bart hinab;

Er beißt zusammen seine Zähne, bringt sein Gespann zu scharfem Trab.

Lebt wohl, ihr Leute! Früh und späte kamt ihr zu mir mit einem Brief.

Ich bracht‘ euch Brote und Pakete, nahm manchen mit, wenn er mich rief.

Leb wohl, du brave alte Kutsche, du lieber gelber Omnibus!

Hast mich gerüttelt und geschüttelt; doch heute ist für immer Schluss.

BLANKE, Werner, 2009. Die Geschichte des Ortes Brome und seiner Umgebung. Brome: MHV Brome. 2. überarbeitete Auflage, S. 220f.

Fahrpläne für Personenpost und Landbriefträgerpost vor 1909. Die Personenpost Wittingen-Brome wurde mit der Eröffnung der Kleinbahn Wittingen-Oebisfelde eingestellt.

Die Entstehung des adeligen Gerichts Fahrenhorst

Die Entstehung des adeligen Gerichts Fahrenhorst ist eng mit der Geschichte der Burg Brome verbunden. Deshalb werde ich zunächst kurz die Geschichte der Burg Brome im 15. und 16. Jahrhundert erläutern.

Burg und Flecken Brome im 15. Jahrhundert

Die Geschichte der Burg und des Fleckens Brome ist für die Zeit des Mittelalters noch nicht besonders gut erforscht. Fest steht, dass die Burg Brome zum ersten Mal im Jahr 1203 erwähnt wurde. Es gab dann in den folgenden 200 Jahren mehrere Besitzerwechsel. Von 1438 bis 1489 waren Burg und Flecken im Pfandbesitz der Stadt Lüneburg. Diese verpfändete beides ab 1451 für 10 Jahre an Günther von Bartensleben. Der Vertrag wurde dann immer wieder verlängert, bis er schließlich von der Stadt Lüneburg 1489 gekündigt wurde. Am 10. August 1492 wurde Fritz V. von der Schulenburg durch Heinrich, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, mit Burg und Flecken Brome belehnt. Fritz V. verpflichtete sich im Lehensvertrag dazu, die Burg auszubessern und auszubauen.

Fritz V. von der Schulenburg

Fritz V. von der Schulenburg wurde wohl 1466 geboren und verstarb wahrscheinlich 1505. Er war der 2. Sohn Bernhards VIII. aus dem mittleren Hauptzweig der weißen Linie derer von der Schulenburg. Er wohnte in Beetzendorf und war mit Armgard, Tochter des Ludolph von Alvensleben verheiratet. Fritz V. scheint kein guter Wirtschafter gewesen zu sein, denn bei seinem Tod waren alle Güter verpfändet. Seine Witwe litt große Not und bewirkte durch Kurfürst Joachim, dass sie die Güter ihres Mannes verwalten und nutzen durfte. So wurde sie ein wenig für die durch sie in die Ehe eingebrachten Besitztümer entschädigt.

Fritz VII. von der Schulenburg

Fritz VII. von der Schulenburg, dessen Geburtsjahr wir nicht kennen, war ein Sohn Fritz V. von der Schulenburg. Fritz VII. erbte Burg und Flecken Brome. Er war verheiratet mit Anna von Krammen. Die beiden hatten zehn Kinder. Die Söhne Levin und Curt ertranken 1548 im Graben der Burg Brome. Drei weitere Söhne werde später noch eine Rolle in Fahrenhorst spielen.

Fritz VII. von der Schulenburg war, ebenso wie sein Vater, kein guter Wirtschafter. Bereits von seinem Vater hatte wohl einen Haufen Schulden geerbt.

Um die Einnahmesituation zu verbessern, hat Fritz VII. von Schulenburg zwischen 1529 und 1548 das seit dem Mittelalter wüste Dorf Nettgau wieder besiedeln lassen. Eine erfolgreiche Wiederbesiedlung bescherte ihm dann Einnahmen von den dort ansässigen Siedlern.

Irgendwie muss auch die Steimker Mühle zwischen 1516 und 1530 in den Besitz Fritz VII. gelangt sein, denn er verkauft im Jahr 1530 für 32 lübische Mark eine Roggenpacht aus der Mühle an das Kloster Diesdorf. Im selben Jahr verkaufte er an das Kloster Diesdorf Hebungen aus dem Dorfe Holzhausen – das liegt nördlich von Diesdorf.

Aber diese Verkäufe konnten den wirtschaftlichen Niedergang nicht mehr aufhalten. Die beiden Dörfer Nettgau und Zicherie verkaufte er im Jahr 1548 an Georg von Wense und Dietrich Behr. Seinen Anteil an den Besitzungen in Beetzendorf, dem Stammsitz der Familie von der Schulenburg, verkaufte er an seinen Verwandten Levin I. von der Schulenburg. Damit war der mittlere Hauptzweig der weißen Linie aus Beetzendorf ganz ausgeschieden.

Schließlich musste er an Weihnachten 1548 die Burg Brome mit allen Besitzungen an Christoph von dem Knesebeck verkaufen. Ausgenommen von diesem Verkauf waren die Tülau, Fahrenhorst und Croya sowie die Landtzmans Mühle im Tülauer Holz. Diese Dörfer schieden damit aus dem Gericht Brome aus und es wurde das eigenständige adelige Gericht Fahrenhorst eingerichtet. Hier wurden sowohl die niedere als auch die höhere Gerichtsbarkeit ausgeübt. Es gab sogar einen Galgen östlich der Straße nach Croya, an dem Todesurteile vollstreckt wurden.

Hohe Schulden und Forderungen

Doch auf der Verkauf von Brome reichte nicht aus, um alle Schulden zu tilgen. Als Beispiel sei hier nur die offene Forderung von Johann von der Assenburg erwähnt. Johann wurde vom Hof zu Celle aufgefordert, auf seine Forderungen gegenüber Fritz VII. zu verzichten. Diesem stimmte Johann auch zu. Die Schulden beliefen sich auf im Jahr 1552 auf über 830 Gulden.

Doch es gab noch weitere Forderungen. So hatte sich Fritz VII. von der Schulenburg wohl im Jahr 1538 von dem Grafen Gebhard von Mansfeld 2600 Mark geliehen. Ein gewisser Johan Powisken ist dann in den Besitz dieser Forderung gelangt. Die Höhe der Forderungen belief sich inklusive Zinsen auf 3510 Mark. Davon waren nach 1548 noch 524 ½ Mark ausstehend.

Schließlich verklagte Werner Haenen auf Basedow 1572 die Witwe von Fritz VII. von der Schulenburg  und deren Söhne auf Abtretung des Gutes Fahrenhorst. Auch seine Forderung resultierte aus nicht beglichenen Schulden, die Fritz VII. bei Johann Bowischen in Holstein angehäuft hatte. Sie beliefen sich auf 811 Thaler. Werner Haenen verlangte die vorübergehende Besitzeinweisung in das Gut Fahrenhorst, was jedoch abgelehnt wurde.

Neue Probleme

Auch nach dem Verkauf von Brome konnte Fritz VII. keine Ruhe in Tülau genießen, denn es kam zu einem Streit über die Nutzung der wüsten Feldmark Schürnau, die zwischen Tülau und Zicherie liegt. Fritz VII. argumentierte, dass diese Feldmark aus dem Besitz der Burg Brome mit ausgeschieden sei und ihm gehöre. Christoph von dem Knesebeck dagegen beharrte aus seinen Besitzansprüchen als Besitzer der Burg Brome. Schließlich kam es erst nach dem Tod von Fritz VII., der wohl 1559 gestorben ist, im Jahr 1567 zu einem endgültigen Urteil, welches zu Gunsten derer von Knesebeck ausfiel.

Auch mit den Tülau Untertanen lebte Fritz VII. nicht im Frieden. Nachdem er die Tülauer Teiche hat anlegen lassen, beschwerten sich die Tülauer Bauern im Jahr 1556, dass sie für diesen Verlust an Wiesenflächen nicht wie vorgesehen entschädigt wurden – und sie bekamen vom Hof zu Celle auch Recht. Bei den Klagen der Tülauer Bauern ging es aber nicht nur um die verlorengegangenen Wiesen, sondern auch um die Mastung im Tülauer Holz. Der Bromer Pastor vermittelte zwischen den beiden Parteien und tatsächlich wurde auch ein Kompromiss über die Zuweisung von Ersatzflächen und über die Mastung im Tülauer Holz getroffen. Jedoch hielt sich Fritz VII. nicht an diese Vereinbarung und der Hof zu Celle forderte ihn in einem Schreiben im Jahr 1556 zur Einhaltung auf. Im Jahr 1558 wandte sich Fritz VII. dann mit der Bitte an die Räte zu Celle, das Gut und Dorf Tülau verkaufen zu dürfen, weil er auf Grund der zahlreichen Forderungen der Tülauer Bauern dort nicht leben könne. Diese Genehmigung zum Verkauf wird ihm jedoch verwehrt – auch mit dem Verweis, dass er verpflichtet sei, den Bauern das Ihre zu geben, da er ihnen die Wiesen weggenommen hatte. Über deren Verhalten könne er sich nicht beschweren, da sie arme Leute wären.

Die letzten derer von Schulenburg auf Fahrenhorst

Der Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg hatte sich also bis zu seinem Lebensende auf die Dörfer Tülau-Fahrenhorst und Croya reduziert. Seine Söhne Heinrich VII., Christoph VIII. und Burchard von der Schulenburg lebten nach dem Tod des Vaters in Fahrenhorst. Christoph VIII. verstarb am 11. Dezember 1613 im Alten von 83 Jahren. Sein 86-jähriger Bruder Heinrich VII. starb am 18. Dezember 1613. Beide wurden gemeinsam in der Altendorfer Kirche beigesetzt. Der Grabstein Heinrichs VII. liegt rechts vor dem Altar.

Entzug des Lehens und Familie von Weyhe auf Fahrenhorst

Heinrich VII. von der Schulenburg war bis zu seinem Tode Besitzer von Fahrenhorst. Da Heinrich VII. und Christoph VIII. kinderlos und zudem hoch verschuldet waren, blieb das Lehen über Fahrenhorst nicht in der Familie von der Schulenburg.  Bereits im Jahr 1602 sagte Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg dem Wilhelm von Weyhe die Belehnung mit Fahrenhorst nach dem Ableben von Heinrich VII. von der Schulenburg zu.

Mit dem Tode Heinrichs VII. am 18. Dezember 1613 war es dann so weit: Wilhelm von Weyhe konnte Fahrenhorst nun als Lehen übernehmen. Hiervon zeugt noch heute ein Gedenkstein auf dem Gut Fahrenhorst, auf dem die Inschrift „18. December 1613“ eingemeißelt ist. Bis heute, also über 400 Jahre später, befindet sich das Guthaus Fahrenhorst im Besitz der Familie von Weyhe.

Gedenkstein zur Übernahme des Gutes Fahrenhorst am 13. Dezember 1613 (Foto: Detlev E. Deipenau)

25 Jahre Bleisatz und Buchdruck im Museum Burg Brome

Von den Anfängen 1998 bis heute 2023

Die Anfänge der Druckerei in der Bromer Burg gehen zurück auf das Jahr 1998 und sind heute Teil der historisch-handwerklichen Ausstellung im Museum Burg Brome.
Als die Druckerei Voigt in Gifhorn auf neue Technik umstellen und die alten Bleisatz-Regale entsorgen wollte, hat ein dort Beschäftigter auf Hinweis von Karsten Eggeling, den im damals von Fritz Boldhaus gerade eingeleiteten Aufbau eines Museums in der Bromer Burg, angerufen. „Boldhaus war sehr interessiert und wir bekamen einen kleinen Raum im heutigen Eingangsbereich der Druckerei, dort, wo sich jetzt die Schneidemaschine befindet“, so Eggeling zu den Anfängen. Alles Sonstige, das die Druckerei Voigt an Druckwerkzeug und nicht mehr gebrauchten Maschinen entsorgen wollte, wurde ebenfalls dankend angenommen, abgeholt und vorerst eingelagert. Zum Burgfest 1999 wurde dann das bis dahin noch recht bescheidene Inventar der Burg-Druckerei erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.
Nach der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover, konnten die zuvor für eine
Sonderausstellung belegten Räume im ehemaligen Zollhaus für die Burg-Druckerei auf die heutige Größe ausgeweitet werden. Nach und nach kamen weitere, heute als historisch anzusehende Bleisatz- und Druckmaschinen hinzu.
Inzwischen kann die Druckerei in der Burg Brome auf 25 aktive Jahre zurückblicken und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. An den mehrmals im Jahr stattfindenden Aktiv-Sonntagen kann man hier nicht nur den dort ehrenamtlich tätigen Schriftsetzern und Buchdruckern über die Schulter schauen, sondern unter Anleitung eines erfahrenen Schriftsetzers, auch selbst, z. B. an der Linotype-Setzmaschine, eigene Bleibuchstaben „setzen“.
Auf Wunsch (und gegen eine kleine Spende: Papier & Druckerschwärze kosten Geld), können dann die zuvor gesetzten Lettern auf dem Heidelberger Tiegel gedruckt und zu einem kleinen
Block zur Mitnahme geleimt werden.
Darüber hinaus werden dem interessierten Publikum technische Vorgänge und Druckmethoden der hier vorhandenen Druck-, Setz- und Druckweiterverarbeitungsmaschinen erklärt und vorgeführt.
Mittlerweile sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Burg-Druckerei im gesetzten Alter; teilweise leider auch bereits verstorben. Es gibt also nicht mehr viele Schriftsetzer und Drucker, die sich mit der hier ausgestellten „alten“ Technik auskennen und die Maschinen bedienen können. Und da die Zeit auch vor dem Druckgewerbe nicht haltgemacht hat, ist Nachwuchs nicht in Sicht. Der Lehrberuf des Schriftsetzers ist inzwischen obsolet.
Aus den nun ehemaligen Berufen Schriftsetzer und Buchdrucker sind Medientechnologen geworden, die ihre Arbeit am Computer bzw. an computergesteuerten Druckmaschinen verrichten. Der 1914 als revolutionär vorgestellte, einfarbig druckende Heidelberger-Tiegel, ist inzwischen durch eine bis zu zehn Farben druckende, mit Trocknungseinheit und Lackierwerk versehene Offset-Druckmaschine geworden. Geringe Chancen also für die „alten Hasen“ in der Burgdruckerei, hier mithalten zu wollen.
Andererseits aber leider auch keine Chance für die Medientechnologen, die bisher 25-Jährige Historie der Burg-Druckerei weiterführen zu können… Es sei denn, dass sich jemand findet, der Interesse an dieser alten Technik hat.

Original Heidelberger Tiegel

Der Original Heidelberger Tiegel (OHT) ist eine Buchdruckmaschine der Heidelberger Druckmaschinen AG, die 1914 erstmals in Leipzig vorgestellt wurde.
Dieser Maschinentyp wurde bis 1985 insgesamt mehr als 165.000 mal gebaut und ist damit die weltweit bekannteste und am weitesten verbreitete Druckmaschine. Die hier ausgestellte und betriebsfähige Maschine war bis 1995 bei der Braunschweiger Zeitung in Betrieb.
Um mehr über die Druckerei in der Bromer Burg und das traditionelle „Gautschen“ der frischen Druckergesellen zu erfahren, hat der Museums- und Heimatverein Brome e. V. einen reich bebilderten Folianten erstellen lassen. Diesen gibt es beim MHV Brome oder im Museumsshop zu kaufen.

Regulierung von Spinnstuben (1859)

In den vergangenen Jahrhunderten haben die Frauen sind an langen, kalten Winterarbenden in einem Haus getroffen, um den Abend mit geselligen Handarbeiten zu verbringen. Neben dem Spinnen von Flachs und Wolle wurde z.B. auch gestickt. Die Orte der Spinnstube wechselten unter den teinehmenden Frauen.

Die Spinnstuben sind für unsere Gegend leider sehr schlecht dokumentiert, denn es existieren keine Aufzeichnungen darüber. Auch gibt es nur sehr wenige Fotos, da in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ein Fotoapparat hier auf dem Land ein großer Luxus war und damit diese Technologie von Privatleuten nur wenig genutzt wurde. Eine seltene Fotografie stammt aus Wendischbrome, aufgenommen vermutlich in den 20er oder 30er Jahren des 20. Jahrhunderts von einem uns unbekannten Fotografen.

Spinnstube in Wendischbrome, vermutlich 20er oder 30er Jahre des 20. Jahrhunderts. Deutlich zu sehen sind zwei Spinnräder, an denen Flachs versponnen wurde. Leider kennen wir die Namen der abgebildeten Personen nicht. Die Aufnahme stammt aus dem Fotoalbum von Hermann Winter (Wendischbrome).

Anscheinend haben in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Spinnstuben nicht immer den moralischen Ansprüchen der damaligen Zeit genügt, weshalb der Isenhagener Landrat dem Bromer Bürgermeister Stampehl einen Brief mit den Regeln für Spinnstuben, datiert auf den 1. August 1859, übersandt hat. Darin heißt es:

Bei Strafe bis 1 Reichsthaler müssen die sogenannten Spinnstuben Abends 10 Uhr geschlossen sein, sie dürfen nicht von Mannespersonen, welche nicht dem Versammlungshause angehören bei gleicher Strafe besucht werden und Hauswirthe, welche die Uebertretung dieser landdrosteilichen Bestimmung gestatten, unterliegen derselben Strafe.

Bei Rückfällen und wenn die obigen Verbote bei verschlossenen Haus- und Stubenthüren übertreten werden, kann die Strafe verdoppelt werden.

Die Ortsvorsteher haben die Befolgung dieser Verbote einzuschärfen und dahin zu sehen, daß nicht dawider gehandelt wird, sie haben hier anzuzeigen wer keine Folge leistet.

Isenhagen am 1. August 1859.

Königliches Amt

[Unterschrift]

Archiv Museum burg brome Ja34e

Es wurde also am August 1859 geregelt, dass Spinnstuben nur bis 22 Uhr dauern durften. Außerdem durften keine Männer, die nicht dem Haushalt der Gastgeberin angehörten, die Spinnstube betreten. Auch durften die Türen nicht abgeschlossen werden. Den Ortsvorstehern wurde auch mit auf den Weg gegeben, die Regelung in ihrem Ort zu überprüfen – also polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.

Diese Regelung aus dem Jahr 1859 erscheint uns heute doch sehr antiquiert und zeigt, dass damals anderen moralische Vorstellungen gegolten hatten als heute.

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