In einem anderen Blogbeitrag haben wir bereits über die in der Altendorfer Kirchen vorhandenen Grabplatten der Familie von Weyhe berichtet. In der St. Pancratius-Kirche ist Johann Friedrich von Weyhe beerdigt (gest. 1753). Er hat das Gutshaus in Fahrenhorst im Jahr 1737 neu erbauen lassen. Wie das vorherige Gutshaus aussah, darüber haben wir leider bisher keine Nachrichten. Das Gutshaus aus dem Jahr 1737 kann auch heute noch bewundert werden. In den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Gutshaus durch Carl Ernst Wilhelm von Weyhe an der Südwestseite noch erweitert.
Der Haupteingang des Gutshauses von Norden (Foto: Jens Winter, August 2020)Das Gutshaus von Südosten aus gesehen. Deutlich zu erkennen ist der Anbau aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts im Südwesten des Gutshauses von 1737.Über der Tür an der Nordseite ist eine (Sandstein?-)Tafel mit dem Wappen derer von Weyhe gesäumt von zwei Engeln und folgender Inschrift angebracht: „Anno J: W: V: W: 1737.“ Diese Inschrift bedeutet: „Im Jahre Johann Wilhelm vom Weyhe 1737“. Das Gutshaus wurde also 1737 neu errichtet. Johann Wilhelm von Weyhe ist 1753 verstorben. Seine Grabplatte befindet sich heute noch in der Altendorfer St. Pancratius-Kirche. (Foto: Jens Winter, August 2020)
In der Altendorfer St. Pancratiuskirche befinden sich einige historisch bedeutende Grabplatten, darunter die für Heinrich von der Schulenburg (gest. 18. Dezember 1613). Heinrich von der Schulenburg war der letzte aus der Familie derer von der Schulenburg, denen Tülau-Fahrenhorst zum Lehen gegeben wurde. Mit seinem Tode fiel das Lehen an Wilhelm von der Weyhe. Die Altendorfer Kirche war zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Grablege für die Herren von Tülau-Fahrenhorst.
Zwei Grabplatten derer von Weyhe befinden sich mindestens in der St. Pancratiuskirche. Allerdings konnte bisher nur eine zweifelsfrei entziffert werden, nämlich die Grabplatte für Johann Wilhelm von Weyhe (gest. 1753).
Bisher nicht entzifferte Grabplatte für ein Familienmitglied derer von Weyhe, rechts neben der Grabplatte für Johann Wilhelm von Weyhe (gest. 1753) (Foto: Jens Winter)
Die Grabplatte für Johann Wilhelm von der Weyhe befindet sich rechts im Altarraum. Daruf steht Folgendes:
HIER RUHEN
DIE IN GOTT ENTSCHLAFENE GEBEINE
DES WEYE HOCHWOHLGEBOREN HERRN
HERRN IOH: WIL: VON WEYHE
ERB- UND GERICHTSHERR AUF FAHRENHORST
TÜLAU UND EIMCKE
KÖNIGL. GROSBRIT. CHURFÜRSTL. BRAUNSCHWEIG.
LÜNEBURGISCHER HOCHBESTALTER HAUPTMANN.
IST GEBOHREN 1685 DEN 15. MARTZ.
GESTORBEN 1753 DEN 29. AUGUST.
ZU FAHRENHORST
DER FROHEN ZUKUMET IHRES HERRN UND HEYLAND IESU CHRIST
SIE HIER! DAS MUSTER WAHRER TUGEND
DAS BEYSPIEL ECHTER REDLICHKEIT,
DES STETS BEY ALT UND BEY DER JUGEND
ERWECHTE GROS ZUFRIEDENHEIT
GESCHLECHT BLEIB IN SEEGEN.
Grabplatte für Johann Wilhelm von Weyhe in der Altendorfer St. Pancratiuskirche (Foto: Jens Winter)
Eine weitere Grabplatte liegt noch in der Mitte des Altarraumes. Deren Entzifferung ist uns bisher leider nicht gelungen!
Imker Fritz Schulze aus Lessien vor seinem Bienenstand (Original: Sammlung Winfried Rolke, Lessien)
Bienen spielten im 17. und 18. Jahrhundert im Raum Brome als ein Teil der Mitgift eine besondere Rolle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Mitgift nicht automatisch das von der Frau in die Ehe eingebrachte Gut bezeichnet. Es kam auch vor, dass z.B. ein Mann in den Haushalt seiner Frau einheiratete. Dann brachte die Braut als Mitgift Haus und Hof ein, der Bräutigam materielle Dinge, wie z.B. Bargeld, Vieh oder Möbel.
Ein Teil der Mitgift waren in vielen Fällen Bienenstöcke. In den Ehestiftungen wird immer wieder ein sogenanntes „Landesrecht“ erwähnt. Als „Landesrecht“ wurde das Hab und Gut bezeichnet, dass traditionell als Mitgift in die Ehe eingebracht wurde. Zur Mitgift der Braut heißt es in der Ehestiftung vom 28. März 1645 zwischen Hans Poselke, Dannenbüttel und Anne Harms, Ehra:
Belangende auff Seiten des Breutigambs seiner lieben Gespons oder Braut, so sol er ihrenthalben zu erfreuwen haben, was unter der Obrigkeit, nemblich dehnen von Barttenschleben zur Wulffsburgk Landesrecht undt Gewohnheit ist,als zwo Ochsen, zwo Kuehe undt ein guest Rindt, item zwantzigkk Himbten Rogken, zwantzig Himbten Habern, zwo Stock mit Immen, funff Schaeffe mit Lemmer undt Bettegewandt zu einem vollstendigen Bette.
Zur Mitgift gehörten also: zwei Ochsen, eine Kuh, fünf Schafe mit Lämmern, 20 Himten Roggen, 20 Himten Hafer, zwei Stock Bienen, Bettwäsche.
In der Ehestiftungen vom 28. Dezember 1722 zwischen Hans Bromann, Böckwitz und Dorothee Elisabeth Mundschewitz, Kiebitzmühle bekam die Braut von ihrem Vater als Mitgift 80 Reichtsthaler und dazu ein volles Landesrecht, bestehend aus zwei Ochsen, zwei Kühen mit Kälbern, einer Kuh ohne Kalb, sechs Schafe mit Lämmern, ein Schaf ohne Lamm, ½ Wispel Roggen, ½ Wispel Hafer, zwei Stöcke Bienen und zwei Schatt Honig, Kisten und Kastengeräte.
Diese beiden Beispiele aus dem 17. und 18. Jahrhundert verdeutlichen, dass die Mitgift in diesem Zeitraum mit kleinen Abänderungen, die auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien zugeschnitten waren, immer gleichgeblieben ist. Bienen waren meistens ein integraler Bestandteil der Mitgift, vorausgesetzt, dass sie auf dem Hof, aus dem die Mitgift gegeben wurde, vorhanden waren. In einigen Ehestiftungen wird eindeutig gesagt, dass statt der Bienen ersatzweise ein Geldbetrag gezahlt wird. So zum Beispiel in der Ehestiftung zwischen Carsten Beckmann, Böckwitz und Anna Gellermann, Zicherie vom 20. November 1711. Dort heißt es, dass der Brautvater zwei Thaler als Ersatz für die Bienen zahlt, „weil keine im Hofe vorhanden sind“. Als zweites Beispiel sei hier die Ehestiftung zwischen Carsten Meyer, Voitze und Anne Klopp, Zicherie genannt in der es heißt, dass in der Mitgift der Braut anstatt der Bienen und dem dazugehörenden Futterhonig ersatzweise 12 „Gute Groschen“ gezahlt werden, denn höchstwahrscheinlich gab es wie im erstgenannten Beispiel keine Bienenhaltung im Kloppschen Hof in Zicherie.
In den insgesamt 90 Ehestiftungen für Ehra von 1610 bis 1715 spielen in 63 davon Bienen eine Rolle als Mitgift. Nicht immer sind jedoch Bienen explizit erwähnt, sondern manchmal heißt es nur, dass die Mitgift ein „Landesrecht“ war, wie z.B. in der Ehestiftung von zwischen Henning Klopp, Voitze und Hans Wiswedel vom 23. September 1621. Dort heißt es: Der Brautvater Hans Wiswedel „will einbringen vull Landßrecht“, ohne Aufzählung der Einzelheiten. Da Bienen in diesen Fällen nicht explizit ausgeschlossen waren bzw. der Geldwert zu zahlen war, ist davon auszugehen, dass sie zur Mitgift dazugehörten. Es kam auch in seltenen Fällen vor, dass nur ½ Landesrecht als Mitgift gegeben wurde, so z.B. in der Ehestiftung zwischen dem Grobschmied Hans Möller aus Immekath und Cathrine Hermes aus Ehra im Jahr 1686. Der Brautvater Stückenköther Hans Hermes gab seiner Tochter ½ Landesrecht als Brautschatz mit, inklusive einem Stock Bienen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Familie nicht zu den wohlhabenden Familien zu zählen war. Aus diesen Angaben lässt sich mit aller Vorsicht vermuten, dass in den Dörfern Ehra, Lessien, Voitze, Wiswedel und Tülau in etwa 2/3 der Haushalte Bienen gehalten wurden.
Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Steimker Ehestiftungen. Für den Zeitraum von 1686 bis 1723 sind insgesamt 91 Ehestiftungen aufgeführt, bei denen in 41 Fällen Bienen eine Rolle gespielt haben. Auffallend ist, dass in den Ehestiftungen, die die altmärkischen Dörfer der Vogtei Steimke betreffen, Bienen als Mitgift eine viel geringere Rolle spielen als in den hannoverschen Dörfern des Gerichts Steimke. Zwar gab es auch in Böckwitz, Steimke, Dönitz und Wendischbrome Bienenhaltung, aber lange nicht so intensiv wie z.B. in Ehra und Wiswedel. Sicherlich hängt das mit der geografischen Lage der Dörfer Ehra, Wiswedel und Voitze zusammen, die in unmittelbarer Nähe der Bickelsteiner Heide lagen, so dass die Bienen in relativ kleinem Umkreis die Spättracht der Heide sammeln konnten. Ausgedehnte Heideflächen gab es um die Dörfer Wendischbrome, Zicherie-Böckwitz oder Steimke herum nicht, so dass eine ausgedehnte Imkerei wegen fehlender Spättracht schwierig war, denn sicherlich sind nicht alle Imker aus diesen Dörfern mit ihren Bienenstöcken in die Heide gewandert, was wegen der Reise, der Zollgebühren und des Fluchtgeldes mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden war, der sicherlich bei einer Imkerei zur Deckung des Eigenbedarfs nicht lohnend gewesen wäre. Aus dem Flecken Brome gibt es für den Untersuchungszeitraum keinen Nachweis für Bienenhaltung, weder in Ehestiftungen noch in Gerichtsakten. Das mag zwei Gründe haben, zum einen, dass der Ort Brome keine großen Heideflächen aufzuweisen hatte und zum anderen, weil Brome eine andere wirtschaftliche Prägung hatte als das Umland. Während im Bromer Umland die Landwirtschaft dominierte, lebte der Flecken Brome hauptsächlich vom Handwerk und vom Handel. Mit Sicherheit hatten auch einige Handwerker nebenbei Bienen, aber für Ehestiftungen waren diese ebenso wie anderes Vieh kein bestimmender Faktor gewesen. Einziger Beleg für Bienenhaltung im Flecken Brome ist die von Pastor Johann Marschall im Jahr 1586 verfasste Beschreibung des neuen erbauten Pfarrhauses in Brome. Er erwähnt, dass Bienen auf dem Grashof standen, die vermutlich sein Eigentum waren.
Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass die Imkerei im Raum Brome hauptsächlich in den Dörfern rund um den Flecken Brome in der Frühen Neuzeit wahrscheinlich überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs an Honig und Wachs ausgeübt wurde. Hauptberufliche Imker lassen sich anhand der hier untersuchten Quellen nicht nachweisen.
In einigen Ehestiftungen ging die Mitgift über die zwei Bienenstöcke nach Landesrecht erheblich hinaus, was darauf hindeutet, dass in diesen Haushalten besonderen Wert auf Bienenhaltung gelegt wurde. Auffällig ist, dass es sich bei den folgenden Ehestiftungen durchweg um solche handelt, in denen der Bräutigam in den Hof einer Witwe einheiratet. Die Ehemänner brachten ihr gesamtes Hab und Gut inklusive der vorhandenen Bienen mit in die Ehen ein. So ist die Ehestiftung zwischen Jacob Ruck und Anne Kausche, der Witwe von Hans Havekost im Jahr 1610 außergewöhnlich. Jacob Ruck heiratete in den Hof des verstorbenen Hans Havekost ein und brachte als Mitgift unter anderem zwei Ochsen, zwei Kühe, 33 Schafe und 33 Stock Bienen mit in die Ehe ein. Das ist die größte Anzahl von Bienenstöcken, die in den hier untersuchten Ehestiftungen und Gerichtsprotokollen erwähnt ist. Jacob Schröder aus Lessien, der am 4.Oktober 1685 Anne Pape, Witwe von Hans Kratge aus Lessien heiratete, brachte ein volles Landesrecht inklusive zwei Stöcke Bienen in den Hof von Anne Pape bzw. von dem verstorbenen Hans Kratge mit ein. Darüber hinaus hatte er noch weitere Besitztümer, die er ebenfalls mit einbrachte:
Überdaß, so hat der Breutigamb noch 40 Haupter Schafe, welche er auch der Braut zufreyet, desgleichen auch 8 Stock Immen.
Ebenso brachte 1685 Hans Cordt aus Vorhop sieben Stock Bienen und ein Viertel Fass Honig mit in den Hof seiner Braut Ilse Melzian in Wiswedel ein. In einem anderen Fall heiratete Hans Meyer, Sohn des verstorbenen Voitzer Schulzen Jobst Meyer, am 4.August 1700 die namentlich nicht genannte Witwe von Hans Dörrheide aus Ehra. Er brachte ein volles Landesrecht ein sowie all seine anderen Besitztümer:
Überdaß bringet er noch in die Güter, so er vor seine Persohn hat, ein an Viehe 6 Ochsen, ein Rindt, 30 Köpfe Schaffe, 12 Stöcke Bienen undt ein Ton[ne] Honig.
Als Cathrine Halmann, Witwe von Hans Schultze zu Böckwitz, Hans Klopp aus Benitz am 8.Februar 1721 heiratete, war in der Ehestiftung zur Mitgift des Bräutigams folgendes vermerkt:
Zuförderst bringet der Bräutigamb in die Güther ein 10 Häupter Rindvieh, alß 5 Ochsen und 5 Kühe, 50 Köpfe Schaafe, 10 Stöcke Bienen nebst so viel Honig, alß zu deren Ausfütterung nöthig ist, und 30 Thlr. baares Geldt, welches alles er vor sich erworben hat.
Ganz anders verhielt es sich in der Ehestiftung zwischen Johann Klopp, Boitzenhagen und Margarethe Jürgens, Wendischbrome vom 8.Februar 1721. Der Ackermann Jürgen Jordan und seine namenlich nicht genannte Frau waren kinderlos geblieben und konnten ihrem Ackerhof in Wendischbrome nicht länger vorstehen. Deshalb übergaben sie ihren Hof an die Brautleute Johann Klopp, den Bruder von Jürgen Jordans Ehefrau aus Boitzenhagen, und Margarethe Jordan, der unverheirateten Schwester von Jürgen Jordan. Die Braut brachte den Jordanschen Hof in die Ehe ein, der Bräutigam Johann Klopp aus seinem Besitz 100 Thaler Bargeld, zwei Ochsen, eine Kuh, 50 Köpfe Schafe, fünf Stöcke Bienen und eine Tonne Honig sowie ein halbes Landesrecht, welches ihm sein Bruder aus dem väterlichen Hof in Boitzenhagen schuldig war.
Anmerkung:
Dieser Text ist zuerst in dem Heft 11 der Bromer Schriften zur Volkskunde erschienen. Es trägt den Titel Zur Bienenhaltung im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert. Das Heft kann im Museum Burg Brome oder beim MHV Brome für 5,00 € erworben werden.
Die 3. Auflage des Brome-Bilder-Lexikons ist nun erschienen und kann für 30 € im Museum Burg Brome erworben werden! Fritz Boldhaus hat unter 610 Stichpunkten ein Lexikon für unsere Heimat erstellt. Das Lexikon ist mit über 700 Abbildungen reich bebildert.
Das Brome-Bilder-Lexikon umfasst mehr als 300 Seiten mit 610 Stichpunkten, die mit 700 Abbildungen illustriert sind.Beispielseite aus dem Brome-Bilder-Lexikon
Über die Scharfrichter, die an den Gerichten Brome und Fahrenhorst tätig wurden, ist bisher so gut wie nichts bekannt. Fest steht, dass sowohl in Brome als auch in Tülau-Fahrenhorst Todesurteile vollstreckt wurden. Fest steht auch, an beiden Gerichten keine hier lebenden Scharfrichter gab. Für Urteilsvollstreckungen wurden immer Scharfrichter von außen geholt, wobei deren Herkunft in den bisher bekannten Akten nie genannt wird.
Ein Glücksfall ist eine Akte aus dem Gutsarchiv von Weyhe zu Fahrenhorst (1600-1859). Hierin geht es um die Übernahme der Abdeckerei bei den Gerichtsuntertanen in Croya, Tülau und Fahrenhorst. Am 15. Oktober 1689 wurde mit dem Nachrichter aus Wittingen, dessen Name leider nicht genannt wird, ein Vertrag über die Abdeckerei geschlossen. Nachrichter ist ein anderes Wort für Scharfrichter.
Der Wittingen Nachrichter hatte für die Erledigung der Abdeckerei in Fahrenhorst, Tülau und Croya zwei Paar hundelederne Handschuhe denen von Weyhe zu geben. Für das Abholen von toten Rindern und Pferden, die älter als ein Jahr waren, musste von den besagten Gerichtsuntertanen der Wittingen Nachrichter geholt werden, damit diese entsorgt werden konnte. Für die Anreise von zwei Meilen musste derjenige, der die toten Tiere meldete, dem Nachrichter 4 Gutegroschen zahlen.
Immerhin wissen wir nun, dass der Wittingen Scharfrichter 1689 auch die Abdeckerei im Gericht Tülau-Fahrenhorst erledigte. Unklar bleibt, ob er hier auch Todesurteile vollstreckt hat. Möglicherweise stoßen wir bei unseren Forschungen noch auf weitere Quellen, die darüber Aufschluss geben.
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