Bromer Geschichte

Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

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Die Entstehung des adeligen Gerichts Fahrenhorst

Die Entstehung des adeligen Gerichts Fahrenhorst ist eng mit der Geschichte der Burg Brome verbunden. Deshalb werde ich zunächst kurz die Geschichte der Burg Brome im 15. und 16. Jahrhundert erläutern.

Burg und Flecken Brome im 15. Jahrhundert

Die Geschichte der Burg und des Fleckens Brome ist für die Zeit des Mittelalters noch nicht besonders gut erforscht. Fest steht, dass die Burg Brome zum ersten Mal im Jahr 1203 erwähnt wurde. Es gab dann in den folgenden 200 Jahren mehrere Besitzerwechsel. Von 1438 bis 1489 waren Burg und Flecken im Pfandbesitz der Stadt Lüneburg. Diese verpfändete beides ab 1451 für 10 Jahre an Günther von Bartensleben. Der Vertrag wurde dann immer wieder verlängert, bis er schließlich von der Stadt Lüneburg 1489 gekündigt wurde. Am 10. August 1492 wurde Fritz V. von der Schulenburg durch Heinrich, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, mit Burg und Flecken Brome belehnt. Fritz V. verpflichtete sich im Lehensvertrag dazu, die Burg auszubessern und auszubauen.

Fritz V. von der Schulenburg

Fritz V. von der Schulenburg wurde wohl 1466 geboren und verstarb wahrscheinlich 1505. Er war der 2. Sohn Bernhards VIII. aus dem mittleren Hauptzweig der weißen Linie derer von der Schulenburg. Er wohnte in Beetzendorf und war mit Armgard, Tochter des Ludolph von Alvensleben verheiratet. Fritz V. scheint kein guter Wirtschafter gewesen zu sein, denn bei seinem Tod waren alle Güter verpfändet. Seine Witwe litt große Not und bewirkte durch Kurfürst Joachim, dass sie die Güter ihres Mannes verwalten und nutzen durfte. So wurde sie ein wenig für die durch sie in die Ehe eingebrachten Besitztümer entschädigt.

Fritz VII. von der Schulenburg

Fritz VII. von der Schulenburg, dessen Geburtsjahr wir nicht kennen, war ein Sohn Fritz V. von der Schulenburg. Fritz VII. erbte Burg und Flecken Brome. Er war verheiratet mit Anna von Krammen. Die beiden hatten zehn Kinder. Die Söhne Levin und Curt ertranken 1548 im Graben der Burg Brome. Drei weitere Söhne werde später noch eine Rolle in Fahrenhorst spielen.

Fritz VII. von der Schulenburg war, ebenso wie sein Vater, kein guter Wirtschafter. Bereits von seinem Vater hatte wohl einen Haufen Schulden geerbt.

Um die Einnahmesituation zu verbessern, hat Fritz VII. von Schulenburg zwischen 1529 und 1548 das seit dem Mittelalter wüste Dorf Nettgau wieder besiedeln lassen. Eine erfolgreiche Wiederbesiedlung bescherte ihm dann Einnahmen von den dort ansässigen Siedlern.

Irgendwie muss auch die Steimker Mühle zwischen 1516 und 1530 in den Besitz Fritz VII. gelangt sein, denn er verkauft im Jahr 1530 für 32 lübische Mark eine Roggenpacht aus der Mühle an das Kloster Diesdorf. Im selben Jahr verkaufte er an das Kloster Diesdorf Hebungen aus dem Dorfe Holzhausen – das liegt nördlich von Diesdorf.

Aber diese Verkäufe konnten den wirtschaftlichen Niedergang nicht mehr aufhalten. Die beiden Dörfer Nettgau und Zicherie verkaufte er im Jahr 1548 an Georg von Wense und Dietrich Behr. Seinen Anteil an den Besitzungen in Beetzendorf, dem Stammsitz der Familie von der Schulenburg, verkaufte er an seinen Verwandten Levin I. von der Schulenburg. Damit war der mittlere Hauptzweig der weißen Linie aus Beetzendorf ganz ausgeschieden.

Schließlich musste er an Weihnachten 1548 die Burg Brome mit allen Besitzungen an Christoph von dem Knesebeck verkaufen. Ausgenommen von diesem Verkauf waren die Tülau, Fahrenhorst und Croya sowie die Landtzmans Mühle im Tülauer Holz. Diese Dörfer schieden damit aus dem Gericht Brome aus und es wurde das eigenständige adelige Gericht Fahrenhorst eingerichtet. Hier wurden sowohl die niedere als auch die höhere Gerichtsbarkeit ausgeübt. Es gab sogar einen Galgen östlich der Straße nach Croya, an dem Todesurteile vollstreckt wurden.

Hohe Schulden und Forderungen

Doch auf der Verkauf von Brome reichte nicht aus, um alle Schulden zu tilgen. Als Beispiel sei hier nur die offene Forderung von Johann von der Assenburg erwähnt. Johann wurde vom Hof zu Celle aufgefordert, auf seine Forderungen gegenüber Fritz VII. zu verzichten. Diesem stimmte Johann auch zu. Die Schulden beliefen sich auf im Jahr 1552 auf über 830 Gulden.

Doch es gab noch weitere Forderungen. So hatte sich Fritz VII. von der Schulenburg wohl im Jahr 1538 von dem Grafen Gebhard von Mansfeld 2600 Mark geliehen. Ein gewisser Johan Powisken ist dann in den Besitz dieser Forderung gelangt. Die Höhe der Forderungen belief sich inklusive Zinsen auf 3510 Mark. Davon waren nach 1548 noch 524 ½ Mark ausstehend.

Schließlich verklagte Werner Haenen auf Basedow 1572 die Witwe von Fritz VII. von der Schulenburg  und deren Söhne auf Abtretung des Gutes Fahrenhorst. Auch seine Forderung resultierte aus nicht beglichenen Schulden, die Fritz VII. bei Johann Bowischen in Holstein angehäuft hatte. Sie beliefen sich auf 811 Thaler. Werner Haenen verlangte die vorübergehende Besitzeinweisung in das Gut Fahrenhorst, was jedoch abgelehnt wurde.

Neue Probleme

Auch nach dem Verkauf von Brome konnte Fritz VII. keine Ruhe in Tülau genießen, denn es kam zu einem Streit über die Nutzung der wüsten Feldmark Schürnau, die zwischen Tülau und Zicherie liegt. Fritz VII. argumentierte, dass diese Feldmark aus dem Besitz der Burg Brome mit ausgeschieden sei und ihm gehöre. Christoph von dem Knesebeck dagegen beharrte aus seinen Besitzansprüchen als Besitzer der Burg Brome. Schließlich kam es erst nach dem Tod von Fritz VII., der wohl 1559 gestorben ist, im Jahr 1567 zu einem endgültigen Urteil, welches zu Gunsten derer von Knesebeck ausfiel.

Auch mit den Tülau Untertanen lebte Fritz VII. nicht im Frieden. Nachdem er die Tülauer Teiche hat anlegen lassen, beschwerten sich die Tülauer Bauern im Jahr 1556, dass sie für diesen Verlust an Wiesenflächen nicht wie vorgesehen entschädigt wurden – und sie bekamen vom Hof zu Celle auch Recht. Bei den Klagen der Tülauer Bauern ging es aber nicht nur um die verlorengegangenen Wiesen, sondern auch um die Mastung im Tülauer Holz. Der Bromer Pastor vermittelte zwischen den beiden Parteien und tatsächlich wurde auch ein Kompromiss über die Zuweisung von Ersatzflächen und über die Mastung im Tülauer Holz getroffen. Jedoch hielt sich Fritz VII. nicht an diese Vereinbarung und der Hof zu Celle forderte ihn in einem Schreiben im Jahr 1556 zur Einhaltung auf. Im Jahr 1558 wandte sich Fritz VII. dann mit der Bitte an die Räte zu Celle, das Gut und Dorf Tülau verkaufen zu dürfen, weil er auf Grund der zahlreichen Forderungen der Tülauer Bauern dort nicht leben könne. Diese Genehmigung zum Verkauf wird ihm jedoch verwehrt – auch mit dem Verweis, dass er verpflichtet sei, den Bauern das Ihre zu geben, da er ihnen die Wiesen weggenommen hatte. Über deren Verhalten könne er sich nicht beschweren, da sie arme Leute wären.

Die letzten derer von Schulenburg auf Fahrenhorst

Der Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg hatte sich also bis zu seinem Lebensende auf die Dörfer Tülau-Fahrenhorst und Croya reduziert. Seine Söhne Heinrich VII., Christoph VIII. und Burchard von der Schulenburg lebten nach dem Tod des Vaters in Fahrenhorst. Christoph VIII. verstarb am 11. Dezember 1613 im Alten von 83 Jahren. Sein 86-jähriger Bruder Heinrich VII. starb am 18. Dezember 1613. Beide wurden gemeinsam in der Altendorfer Kirche beigesetzt. Der Grabstein Heinrichs VII. liegt rechts vor dem Altar.

Entzug des Lehens und Familie von Weyhe auf Fahrenhorst

Heinrich VII. von der Schulenburg war bis zu seinem Tode Besitzer von Fahrenhorst. Da Heinrich VII. und Christoph VIII. kinderlos und zudem hoch verschuldet waren, blieb das Lehen über Fahrenhorst nicht in der Familie von der Schulenburg.  Bereits im Jahr 1602 sagte Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg dem Wilhelm von Weyhe die Belehnung mit Fahrenhorst nach dem Ableben von Heinrich VII. von der Schulenburg zu.

Mit dem Tode Heinrichs VII. am 18. Dezember 1613 war es dann so weit: Wilhelm von Weyhe konnte Fahrenhorst nun als Lehen übernehmen. Hiervon zeugt noch heute ein Gedenkstein auf dem Gut Fahrenhorst, auf dem die Inschrift „18. December 1613“ eingemeißelt ist. Bis heute, also über 400 Jahre später, befindet sich das Guthaus Fahrenhorst im Besitz der Familie von Weyhe.

Gedenkstein zur Übernahme des Gutes Fahrenhorst am 13. Dezember 1613 (Foto: Detlev E. Deipenau)

Als eine Landesgenze durch Voitze ging

Auf dieser Karte ist Lage der ehemaligen brandenburgischen Exklave zu sehen (orange Linie). Die Grenze ging mitten durch Voitze.

Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird Voitze  im Jahr 1337 als „Vödesse“. Spätestens im 15. Jahrhundert ist das Dorf Voitze durch eine Landesgrenze geteilt: Die eine Hälfte des Dorfes gehörte zur Mark Brandenburg, die andere Hälfte zum Fürstentum Lüneburg. Wodurch diese Teilung entstanden ist und wann genau, ist leider bisher nicht bekannt. Fest steht, dass am 13. Juli 1420 Markgraf Friedrich von Brandenburg den Ritter Günzel von Bartensleben mit den vier brandenburgischen Höfen belehnt.

Übrigens war das halbe Dorf Voitze nicht der einzige Ort, der hier in der Region zur Mark Brandenburg gehörte. Ebenso verhielt es sich mit Wiswedel, Ehra, Lessien, Grußendorf und Stüde. Diese sogenannten „Butendörfer“ waren eine brandenburgische Exklave, die vollständig vom Fürstentum Lüneburg umschlossen war. So gab es z.B. in Wiswedel und Ehra auch eine Zollstation.

Der brandenburgische Teil wurde von Salzwedel aus verwaltet, der lüneburgische vom Amt Knesebeck aus. Gerichtsort für die lüneburgischen Untertanen war das Gericht Brome, für die brandenburgischen Untertanen die Vogtei Steimke.

Über die genaue Unterteilung des Dorfes gibt das Knesebecker Hausbuch aus dem Jahr 1670 Auskunft. Dort heißt es:

Mitt diesem Dorffe hat es solchen Beschaffenheit, daß es darinne ein Haußt ümbs ander balt Markisch, balt Lüneburgisch ist: finde darinnen vier Lüneburgische Leute, die ihre Feldwrogen folgendermaßen anzeigen: finge an bey der Lautze zwischen Wißwedell vnd Voitze, ginge von der Lautze ümb den Busch an Matschen Akker auff die Königskuhle in der Heide, dann auff den Kreutzweg am Lerchenfelde vff die Baurstücken, von dahr an des Junckers zu Tülow Bullenkamp, auff die Lautze am Tülower Felde, nach dem Ümblauff vnd vff den Facheritz.

Auch steht im Hausbuch, dass es 1670 fünf brandenburgische Untertanen gab.

Als lüneburgische Untertanen werden namentlich aufgezählt: Jost Meyer, Heinrich Klop, Jacob Meltzian und Heinrich Wiswedel.

Aus dem Jahr 1684/85 ist das Kontributionsregister der Landreiterei Salzwedel überliefert, in dem die der Landreitere unterstehenden Dörfer detailliert beschrieben werden. Dort heißt es zum Dorf Voitze:

Das Dorff Voitze ist halb Märckisch und halb Lüneburgisch und gehören darin zur Marck 4 Hoffe, der 5te ist halb Märkisch, und halb Lüneburgisch, seind sämbtl[iche] des Herrn von Bartensleben zu Wolffsburg Unterthanen und zu Steimbcke eingepfarret.

 

Als brandenburgische Untertanen werden namentlich aufgezählt: Hannß Thiel, Hannß Kloppe, Heinrich Bock, Jacob Dreyer und Hannß Schröder.

In diesen beiden Beschreibungen, die etwas in der gleichen Zeit entstanden sind, gibt es einen kleinen Unterschied: Während das Knesebecker Hausbuch von vier lüneburgischen Untertanen schreibt, so sind im Kontributionsregister der Landreiterei Salzwedel vier brandenburgische Untertanen erwähnt sowie ein je zur Hälfte zu Brandenburg bzw. Lüneburg gehörender Hof. Dieser halbe Hof fehlt in der Auflistung des Knesebecker Hausbuches. Eine Erklärung für diesen kleinen Unterschied gibt es bisher nicht.

Erst mit dem Vertag von Wallstawe im Jahr 1692 wurde die Landesgrenze durch Voitze beseitigt. In diesem Vertrag wurde ein Gebietsaustausch zwischen der Mark Brandeburg und dem Fürstentum Lüneburg vereinbart. So wurden die zuvor brandenburgischen Dörfer Stüde, Grußendorf, Ehra, Lessien, Wiswedel und halb Voitze Lüneburg zugeschlagen.

Als Austausch wurde der Brome Bogen verkleinert, denn die wüste Feldmark Kleistow fiel an Brandenburg. Auch wurden Nettgau und die Wiechmannsmühle an der Ohre bei Gladdenstedt brandenburgisch. Damit wurde die Ohre von Haselhorst bis Wendischbrome zur Landesgrenze. Und die Zollstationen in Ehra und Wiswedel wurden aufgelöst.

25 Jahre Bleisatz und Buchdruck im Museum Burg Brome

Von den Anfängen 1998 bis heute 2023

Die Anfänge der Druckerei in der Bromer Burg gehen zurück auf das Jahr 1998 und sind heute Teil der historisch-handwerklichen Ausstellung im Museum Burg Brome.
Als die Druckerei Voigt in Gifhorn auf neue Technik umstellen und die alten Bleisatz-Regale entsorgen wollte, hat ein dort Beschäftigter auf Hinweis von Karsten Eggeling, den im damals von Fritz Boldhaus gerade eingeleiteten Aufbau eines Museums in der Bromer Burg, angerufen. „Boldhaus war sehr interessiert und wir bekamen einen kleinen Raum im heutigen Eingangsbereich der Druckerei, dort, wo sich jetzt die Schneidemaschine befindet“, so Eggeling zu den Anfängen. Alles Sonstige, das die Druckerei Voigt an Druckwerkzeug und nicht mehr gebrauchten Maschinen entsorgen wollte, wurde ebenfalls dankend angenommen, abgeholt und vorerst eingelagert. Zum Burgfest 1999 wurde dann das bis dahin noch recht bescheidene Inventar der Burg-Druckerei erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.
Nach der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover, konnten die zuvor für eine
Sonderausstellung belegten Räume im ehemaligen Zollhaus für die Burg-Druckerei auf die heutige Größe ausgeweitet werden. Nach und nach kamen weitere, heute als historisch anzusehende Bleisatz- und Druckmaschinen hinzu.
Inzwischen kann die Druckerei in der Burg Brome auf 25 aktive Jahre zurückblicken und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. An den mehrmals im Jahr stattfindenden Aktiv-Sonntagen kann man hier nicht nur den dort ehrenamtlich tätigen Schriftsetzern und Buchdruckern über die Schulter schauen, sondern unter Anleitung eines erfahrenen Schriftsetzers, auch selbst, z. B. an der Linotype-Setzmaschine, eigene Bleibuchstaben „setzen“.
Auf Wunsch (und gegen eine kleine Spende: Papier & Druckerschwärze kosten Geld), können dann die zuvor gesetzten Lettern auf dem Heidelberger Tiegel gedruckt und zu einem kleinen
Block zur Mitnahme geleimt werden.
Darüber hinaus werden dem interessierten Publikum technische Vorgänge und Druckmethoden der hier vorhandenen Druck-, Setz- und Druckweiterverarbeitungsmaschinen erklärt und vorgeführt.
Mittlerweile sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Burg-Druckerei im gesetzten Alter; teilweise leider auch bereits verstorben. Es gibt also nicht mehr viele Schriftsetzer und Drucker, die sich mit der hier ausgestellten „alten“ Technik auskennen und die Maschinen bedienen können. Und da die Zeit auch vor dem Druckgewerbe nicht haltgemacht hat, ist Nachwuchs nicht in Sicht. Der Lehrberuf des Schriftsetzers ist inzwischen obsolet.
Aus den nun ehemaligen Berufen Schriftsetzer und Buchdrucker sind Medientechnologen geworden, die ihre Arbeit am Computer bzw. an computergesteuerten Druckmaschinen verrichten. Der 1914 als revolutionär vorgestellte, einfarbig druckende Heidelberger-Tiegel, ist inzwischen durch eine bis zu zehn Farben druckende, mit Trocknungseinheit und Lackierwerk versehene Offset-Druckmaschine geworden. Geringe Chancen also für die „alten Hasen“ in der Burgdruckerei, hier mithalten zu wollen.
Andererseits aber leider auch keine Chance für die Medientechnologen, die bisher 25-Jährige Historie der Burg-Druckerei weiterführen zu können… Es sei denn, dass sich jemand findet, der Interesse an dieser alten Technik hat.

Original Heidelberger Tiegel

Der Original Heidelberger Tiegel (OHT) ist eine Buchdruckmaschine der Heidelberger Druckmaschinen AG, die 1914 erstmals in Leipzig vorgestellt wurde.
Dieser Maschinentyp wurde bis 1985 insgesamt mehr als 165.000 mal gebaut und ist damit die weltweit bekannteste und am weitesten verbreitete Druckmaschine. Die hier ausgestellte und betriebsfähige Maschine war bis 1995 bei der Braunschweiger Zeitung in Betrieb.
Um mehr über die Druckerei in der Bromer Burg und das traditionelle „Gautschen“ der frischen Druckergesellen zu erfahren, hat der Museums- und Heimatverein Brome e. V. einen reich bebilderten Folianten erstellen lassen. Diesen gibt es beim MHV Brome oder im Museumsshop zu kaufen.

Postkarte von Gladdenstedt nach Altendorf (1915)

Im März 1915 schickte eine Meta eine Postkarte mit einem Foto von sich selbst an ihre Cousine Fräulein Erika Müller in Altendorf. Meta wohnte in Gladdenstedt und die Postkarte trägt den Poststempel Radenbeck mit dem Datum 15.3.1915.

Leider kennen wir Metas Familiennamen nicht. Vielleicht kann jemand bei der Identifizierung helfen! Für Hinweise sind wir dankbar.

Der Text lautet:

Gladdenstedt 19.[3.]1915

Liebe Cosine!

Ich komme selber und bringe Dir viele Grüße Deine Cosine Meta

Regulierung von Spinnstuben (1859)

In den vergangenen Jahrhunderten haben die Frauen sind an langen, kalten Winterarbenden in einem Haus getroffen, um den Abend mit geselligen Handarbeiten zu verbringen. Neben dem Spinnen von Flachs und Wolle wurde z.B. auch gestickt. Die Orte der Spinnstube wechselten unter den teinehmenden Frauen.

Die Spinnstuben sind für unsere Gegend leider sehr schlecht dokumentiert, denn es existieren keine Aufzeichnungen darüber. Auch gibt es nur sehr wenige Fotos, da in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ein Fotoapparat hier auf dem Land ein großer Luxus war und damit diese Technologie von Privatleuten nur wenig genutzt wurde. Eine seltene Fotografie stammt aus Wendischbrome, aufgenommen vermutlich in den 20er oder 30er Jahren des 20. Jahrhunderts von einem uns unbekannten Fotografen.

Spinnstube in Wendischbrome, vermutlich 20er oder 30er Jahre des 20. Jahrhunderts. Deutlich zu sehen sind zwei Spinnräder, an denen Flachs versponnen wurde. Leider kennen wir die Namen der abgebildeten Personen nicht. Die Aufnahme stammt aus dem Fotoalbum von Hermann Winter (Wendischbrome).

Anscheinend haben in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Spinnstuben nicht immer den moralischen Ansprüchen der damaligen Zeit genügt, weshalb der Isenhagener Landrat dem Bromer Bürgermeister Stampehl einen Brief mit den Regeln für Spinnstuben, datiert auf den 1. August 1859, übersandt hat. Darin heißt es:

Bei Strafe bis 1 Reichsthaler müssen die sogenannten Spinnstuben Abends 10 Uhr geschlossen sein, sie dürfen nicht von Mannespersonen, welche nicht dem Versammlungshause angehören bei gleicher Strafe besucht werden und Hauswirthe, welche die Uebertretung dieser landdrosteilichen Bestimmung gestatten, unterliegen derselben Strafe.

Bei Rückfällen und wenn die obigen Verbote bei verschlossenen Haus- und Stubenthüren übertreten werden, kann die Strafe verdoppelt werden.

Die Ortsvorsteher haben die Befolgung dieser Verbote einzuschärfen und dahin zu sehen, daß nicht dawider gehandelt wird, sie haben hier anzuzeigen wer keine Folge leistet.

Isenhagen am 1. August 1859.

Königliches Amt

[Unterschrift]

Archiv Museum burg brome Ja34e

Es wurde also am August 1859 geregelt, dass Spinnstuben nur bis 22 Uhr dauern durften. Außerdem durften keine Männer, die nicht dem Haushalt der Gastgeberin angehörten, die Spinnstube betreten. Auch durften die Türen nicht abgeschlossen werden. Den Ortsvorstehern wurde auch mit auf den Weg gegeben, die Regelung in ihrem Ort zu überprüfen – also polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.

Diese Regelung aus dem Jahr 1859 erscheint uns heute doch sehr antiquiert und zeigt, dass damals anderen moralische Vorstellungen gegolten hatten als heute.

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