Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Benitz (Seite 1 von 3)

Neues zur Geschichte der Gödchenmühle

Die Geschichte der Gödchenmühle bis ins 18. Jahrhundert wurde bereits vor einiger Zeit ein Blogeintrag veröffentlicht. Nun ist eine Archivalie aufgetaucht, die etwas Licht in die Geschichte um 1900 bringt. Wir wissen, dass im Jahr 1866 ein Müller Bartels die Gödchenmühle betrieb. Er erbaute auch eine Windmühle, für die er in dem erwähnten Jahr die Betriebsgenehmigung erhielt.

Anscheinend hat dann in den folgenden Jahren ein Besitzerwechsel stattgefunden, denn der Ackermann Drenkmann aus Gladdenstedt annoncierte den Verkauf der Gödchenmühle.

Leider ist bei diesem gescannten Dokument weder vermerkt, aus welcher Publikation es stammt, noch wann die Anzeige veröffentlich wurde. Dennoch erkennen wir, dass Drenkmann ein Nachfolger von Müller Bartels gewesen sein muss, denn Drenkmanns Angebot umfasste auch den Verkauf der dazugehörigen Windmühle, die 1860 genehmigt wurde.

Für weitere Hinweise zur Geschichte der Gödchenmühle sind wir dankbar!

Die Schreibkladde von Martha Heinemann

Als vor einigen Jahren ein Hausflohmarkt im Haus der Familie Rehfeldt in Benitz stattfand, fand ich dort die Kladde von Martha Rehfeldt, geb. Heinemann. Martha Heinemann wurde am 7. März 1886 geboren und verstarb am 24. September 1937. Sie war verheiratet mit dem Benitzer Landwirt Hermann Rehfeldt (1881-1961).

Das Deckblatt der Kladde von Martha Heinemann (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Martha besuchte die Altendorfer Schule und hat dort wohl im Jahr 1900 diese Kladde geschrieben. Augenscheinlich diente das Heft für Schönschreibübungen. Neben kurzen Texten z.B. über den Mittelrhein und König Friedrich I. enthält das Heft auch lokalhistorisch interessante Texte. So findet sich darin das Zeugnis für den Knecht Heinrich Müller, der drei jahre bei dem Altendorfer Bauern Heinrich Böwing gearbeitet hatte. Auch ist darin ein Zeugnis zu finden für Anna Schröder aus Wendischbrome, die bei dem Bromer Kaufmann Adolf Remmler gerarbeitet hatte. Sehr interessant ist auch der Lehrkontrakt (Lehrvertrag) zwischen dem Tischlermeister Karl Schulze mit Christoph Pape, Sohn des Abbauers Christoph Pape, der 1899 seine Lehre begann. Offensichtlich hatten die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, Originaldokumente abzuschreiben. Deshalb können wir diese Abschriften als authentisch ansehen. Diese volkskundlich interessanten Texte werden hier nun wiedergegeben.

Zeugnis für den Heinrich Müller (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Zeugnis

Vorzeiger dieses, Heinrich Müller aus Steimke, hat drei Jahre, vom 1. Januar 1897 bis dahin 1900 als Knecht bei mir gedient und sich durch Fleiß, Treue und Ehrlichkeit meine volle Zufriedenheit erworben. Er versteht alle in das Geschäft eines Landmannes einschlagenden Verrichtungen sehr gut, und entlasse ich ihn nur ungern auf seinen Wunsch aus meinem Dienste.

Altendorf, den 2. Januar 1900

Heinrich Böwing

Hofbesitzer

Zeugnis für Anna Schröder aus Wendischbrome (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Zeugnis

Vorzeigerin dieses, Anna Schröder aus Wendischbrome, hat vom 1. Januar 1896 bis heute bei mir als Hausmädchen in Diensten gestanden und sich in dieser Zeit meine vollste Zufriedenheit erworben. Ganz besonders empfehlenswert sind ihre Verschwiegenheit, Ehrlichkeit, Reinlichkeit, Fleiß und Geschicklichkeit in allen häuslichen Verrichtungen. Dies bezeugt der Wahrheit gemäß

Brome, den 31. Dezember 1899

Adolf Remmler

Kaufmann

Vollmacht des Altendorfer Gemeindevorstehers

Vollmacht

Ich bin entschlossen, meine sämtlichen Feldfrüchte in der Gemeinde Ehra unter der Hand zu verkaufen. Da ich wegen Krankheit außerstande bin, die Reise dorthin selbst zu machen, so ernenne ich hierdurch den Herrn August Meyer, Kaufmann in Brome, zu meinem Bevollmächtigten und beauftrage denselben, meine Feldfrüchte in Ehra zu verkaufen, sowie er es am vortheilhaftesten findet, gegen bar oder auch borgt.

Ich verpflichte mich hierdurch, die in dieser Sache von Herrn Meyer getroffenen Anordnungen so anzusehen, als wenn sie von mir selbst geschehen wären.

Altendorf, den 1. August 1899

Heinrich Dreier, Halbhöfner

Vorstehende Unterschrift von Herrn Heinrich Dreier von hier beglaubigt

Altendorf, den 1. August 1899

Der Gemeindevorsteher

(Siegel) Schulze

Lehrvertrag des Tischlermeisters Karl Schütze mit Christoph Pape

Lehrkontrakt

Zwischen Unterzeichneten ist heute folgender Lehrkontrakt abgeschlossen worden.

1. Der Tischlermeister Karl Schulze von hier nimmt den Sohn des Abbauers Christoph Pape, namens Christoph Pape mit dem heutigen Tage in die Lehre und verspricht seinem Lehrlinge in seiner Profession die nötige Anleitung zu geben, ihm unter steter Aufsicht zu halten und ihm gesunde Wohnung und nahrhafte, ausreichende Kost zu geben.

2. Karl Schulze verspricht seinem Lehrlinge den Besuch der Fortbildungsschule zu gestatten und ihm alle 14 Tage zur Kirche gehen zu lassen.

3. Derselbe verspricht ferner, seinem Lehrling nach Ablauf der festgesetzten Lehrjahre und zwar zu Ostern 1903 freizusprechen.

4. Dagegen verspricht der Vater des Lehrlings Christoph Pape, dem Lehrherrn Karl Schulze eine Lehrgeld von 200 Mark in jährlichen Raten à 50 Mark stets am 1. April zu zahlen.

5. Er verspricht seinem Sohne ein vollständiges Bett mit zwei Überzügen zu geben, auch verspricht er, seinem Sohn Christoph Pape in der Wäsche und Kleidung gebührend zu unterhalten.

6. Er verbürgt sich für allen erweislichen Schaden zu haften, welcher dem Lehrmeister und dessen Familie durch seinen Sohn zugefügt werden sollte.

Vorstehender Lehrkontrakt ist in zwei Exemplaren ausgefertigt und von beiden Teilen unterschrieben.

Brome, den 1. April 1899

Karl Schulze

Tischlermeister

Christoph Pape

„Wölfe – auch schon damals“

Der letzte Wolf im Landkreis Gifhorn wurde im Jahre 1956 bei Boitzenhagen erlegt. Danach gab es Jahrzehnte lang in den heimischen Wäldern und Fluren keine Wölfe mehr, erst seit 2017 gilt ihre Rückkehr im hiesigen Raum als gesichert.

Die kontroverse Debatte darüber konnte man in verschiedenen Medien verfolgen, angefeuert von den jeweils unterschiedlichen Interessenlagen und Standpunkten.

Mich interessierte, welche Erfahrungen die Menschen unserer Region in früheren Zeiten mit dem Wolf gemacht hatten. Dazu bin ich bei dem Bromer Heimatforscher Karl Schmalz, der sich mit vielen Aufsätzen zur Heimatgeschichte verdient gemacht hat, fündig geworden.

In der Zusammenfassung seiner Aufsätze befinden sich die Berichte „Eine Wolfsjagd im Ehraer Holz“, „Wolfsplage vor 300 Jahren“, „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Tesekendorf“ und „Wölfe – auch schon damals“.

Der Wolf hatte besonders damals, aber auch heute noch, für viele Menschen das Image des gefährlichen und blutrünstigen Raubtieres. Als Nahrungskonkurrent, der das kostbare Vieh der Bauern und der kleinen Leute riss, wurde er verfolgt und wenn möglich, zur Strecke gebracht. 

Auch wenn es in der Beschreibung über die Wolfsjagd in Ehra vor allem darum geht, wer damals das Jagdrecht in unseren heimischen Wäldern hatte, so erfährt man in der Vernehmung von Ehraer Bürgern durch den Knesebecker Amtmann im März 1702 doch etwas über die Methode dieser Jagd.

Dazu wurden Leinen mit Lappen versehen und zwischen Bäume gespannt, um die Tiere in eine bestimmte Richtung zu lenken. Konnte ein Wolf entwischen, war er „durch die Lappen gegangen“. Zwischen den Bäumen wurden zudem Netze aufgestellt, in die die Wölfe getrieben werden sollten. Jagdhelfer stiegen auf Bäume und hielten von dort oben Wache. Wurde ein Wolf gesichtet, sollte er in den nach und nach enger gestellten Netzen gefangen und erlegt werden.

So war auch der Plan damals in Ehra. Besonders erfolgreich war das in diesem Falle nicht, denn obwohl die Jäger acht Tage lang zum Schießen ausgezogen waren, bekamen sie keinen Wolf zu Gesicht und damit auch keinen vor die Flinte.

Eine andere Jagdmethode war die Jagd mit Wolfskuhlen. Dicht an der Grenze zur Bromer Gemarkung gibt es sowohl eine „Große Wolffs Kuhl“ als auch eine „Kleine Wolffskuhl“.  Die Bezeichnungen deuten darauf hin, dass die Jagd mit Fallgruben auch hier durchgeführt wurde.

In die getarnten Gruben (Kuhlen) wurde der Wolf getrieben und konnte aus eigener Kraft nicht mehr entkommen. Das gefangene Tier konnte entweder gleich getötet oder lebend entnommen werden und einer Jagdgesellschaft zugeführt werden.

Wolfsjagden waren ein Teil des adligen Lebens und erfreuten sich in diesen Kreisen großer Beliebtheit „… Eß werden die vf künfftigen vnserm Beylager zur Lust benöthigte Wölffe in Vnsern Landen nicht mehr zu erlangen stehen“, sorgte sich Herzog Christian Ludwig in einem Schreiben vom März 1653 an seinen Oberforst- und Jägermeister Georg von Wangenheim.

Die lebend gefangenen Wölfe wurden in extra hergerichteten Gehegen für dieses besondere „Jagdvergnügen“ solange gehalten, bis wieder eine herrschaftliche Wolfsjagd anstand.

Damit wurde deutlich, dass es längst nicht nur darum ging, das Vieh zu schützen, sondern „wieder einmal in Abenteuerlust die Aufregungen einer Wolfsjagd genießen zu können“, wie Karl Schmalz bilanzierte.

Bei den abkommandierten Jagdhelfern der adligen Jagd hielt sich die Begeisterung über den Einsatz dagegen in Grenzen.

Zur Wolfsjagd wurde stets ein starkes Aufgebot an Helfern benötigt. Weil die sich nur schwerlich freiwillig bereit fanden, griff der Adel zum verpflichtenden Mittel der „Landfolge“. Dazu gab es eigens aufgestellte Listen, in denen die zur Landfolge aufgestellten Männer aufgeführt wurden. Allein das Amt Knesebeck zählte im Jahre 1663 ganze 245 Mann, die unbefristet und ohne Entlohnung aufgerufen werden konnten.

Probleme hat es für die Bauern und Tierhalter durch den Wolf immer wieder gegeben. Die im März 1647 erfolgte Meldung durch einen Thomas Daume aus dem Amt Lüne berichtete sogar von einem Angriff auf eine Frau. Der Wolf soll ihr nach dem Aufstehen nach der Kehle gefasst haben und wurde von dem herangeeilten Gesinde erstochen.

In einem anderen Fall hatte der Pfarrer von Jeggau im Jahre 1659 ins Kirchenbuch eingetragen: „Ein Wolf hat… den Schulzen Hans Mumme beim Anfahren des Holzes für den Prediger, im Dorf angegriffen, so daß er elendiglich gestorben“.

Wie es zu den Zwischenfällen gekommen war, sowie die näheren Umstände der Attacken, wurde leider nicht festgehalten.

Bei zahlreichen früheren Berichten aus Geschichte und Literatur, in denen über Wolfsattacken auf Menschen durch bis zu 20 Tiere starke Rudel geschrieben wurde, handelt es sich ganz sicher um Übertreibungen.

Wölfe leben im Familienverbund, ähnlich dem Menschen. Im Alter von 11 bis 12 Monaten verlassen die Jungtiere ihr Rudel um sich ein neues Revier und einen Partner zu suchen, mit dem sie eine eigene Familie gründen können. Bei dieser Suche legen sie lange Strecken zurück. Thomas Pusch, der Sprecher des Landesfachausschusses Wolf beim Naturschutzbund in Nordrhein-Westfalen erklärte, „Ein Wolfsrudel besteht aus acht bis 10 Tieren, die auf einem Gebiet von 250 Quadratkilometern leben. Größer wird das Rudel nicht, denn „Es gibt eine Inzuchtsperre…“

In dem Aufsatz über die „Wolfsjagd zwischen Radenbeck und „Teskendorf“ wird davon berichtet, dass bei einer offenbar ungenehmigten Wolfsjagd ein zwölfjähriger Junge versehentlich angeschossen wurde, so dass er 5 Tage später verstarb. Ansonsten wird vermerkt „nichts gesehen, nichts gefangen und nichts geschossen“.

Aus dem vierten Bericht von Karl Schmalz über „Wölfe – auch schon damals“, erfahren wir, dass es in der hiesigen Gegend bis in die neuere Zeit immer wieder Wolfsjagden gegeben hat. So wurden ein „großer Ehraer Wolf“ im Dezember 1824 und ein Schönewörder Wolf 1871 bei Erpensen erlegt.

Schmalz vermutete, die Bezeichnung Wolf könnte früher allgemein als Synonym für wilde Tiere gebraucht worden sein, so dass nicht immer ganz eindeutig war, ob es sich bei dem „Übeltäter“ tatsächlich um einen Wolf handelte.

Aus unserer Natur ist der Wolf inzwischen nicht mehr wegzudenken. Weder sollten wir ihn romantisieren, noch unbegründete Ängste schüren. Ob Karl Schmalz das wohl auch so gesehen hätte? Wohl nicht, dazu war er, der 1966 gestorben ist, wohl doch zu sehr der Denkweise seiner Zeit verpflichtet, in der „der letzte Gifhorner Wolf“ als gefährliches Raubtier erlegt wurde.

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