Als vor einigen Jahren ein Hausflohmarkt im Haus der Familie Rehfeldt in Benitz stattfand, fand ich dort die Kladde von Martha Rehfeldt, geb. Heinemann. Martha Heinemann wurde am 7. März 1886 geboren und verstarb am 24. September 1937. Sie war verheiratet mit dem Benitzer Landwirt Hermann Rehfeldt (1881-1961).

Das Deckblatt der Kladde von Martha Heinemann (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Martha besuchte die Altendorfer Schule und hat dort wohl im Jahr 1900 diese Kladde geschrieben. Augenscheinlich diente das Heft für Schönschreibübungen. Neben kurzen Texten z.B. über den Mittelrhein und König Friedrich I. enthält das Heft auch lokalhistorisch interessante Texte. So findet sich darin das Zeugnis für den Knecht Heinrich Müller, der drei jahre bei dem Altendorfer Bauern Heinrich Böwing gearbeitet hatte. Auch ist darin ein Zeugnis zu finden für Anna Schröder aus Wendischbrome, die bei dem Bromer Kaufmann Adolf Remmler gerarbeitet hatte. Sehr interessant ist auch der Lehrkontrakt (Lehrvertrag) zwischen dem Tischlermeister Karl Schulze mit Christoph Pape, Sohn des Abbauers Christoph Pape, der 1899 seine Lehre begann. Offensichtlich hatten die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, Originaldokumente abzuschreiben. Deshalb können wir diese Abschriften als authentisch ansehen. Diese volkskundlich interessanten Texte werden hier nun wiedergegeben.

Zeugnis für den Heinrich Müller (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Zeugnis

Vorzeiger dieses, Heinrich Müller aus Steimke, hat drei Jahre, vom 1. Januar 1897 bis dahin 1900 als Knecht bei mir gedient und sich durch Fleiß, Treue und Ehrlichkeit meine volle Zufriedenheit erworben. Er versteht alle in das Geschäft eines Landmannes einschlagenden Verrichtungen sehr gut, und entlasse ich ihn nur ungern auf seinen Wunsch aus meinem Dienste.

Altendorf, den 2. Januar 1900

Heinrich Böwing

Hofbesitzer

Zeugnis für Anna Schröder aus Wendischbrome (Quelle: Sammlung Jens Winter)

Zeugnis

Vorzeigerin dieses, Anna Schröder aus Wendischbrome, hat vom 1. Januar 1896 bis heute bei mir als Hausmädchen in Diensten gestanden und sich in dieser Zeit meine vollste Zufriedenheit erworben. Ganz besonders empfehlenswert sind ihre Verschwiegenheit, Ehrlichkeit, Reinlichkeit, Fleiß und Geschicklichkeit in allen häuslichen Verrichtungen. Dies bezeugt der Wahrheit gemäß

Brome, den 31. Dezember 1899

Adolf Remmler

Kaufmann

Vollmacht des Altendorfer Gemeindevorstehers

Vollmacht

Ich bin entschlossen, meine sämtlichen Feldfrüchte in der Gemeinde Ehra unter der Hand zu verkaufen. Da ich wegen Krankheit außerstande bin, die Reise dorthin selbst zu machen, so ernenne ich hierdurch den Herrn August Meyer, Kaufmann in Brome, zu meinem Bevollmächtigten und beauftrage denselben, meine Feldfrüchte in Ehra zu verkaufen, sowie er es am vortheilhaftesten findet, gegen bar oder auch borgt.

Ich verpflichte mich hierdurch, die in dieser Sache von Herrn Meyer getroffenen Anordnungen so anzusehen, als wenn sie von mir selbst geschehen wären.

Altendorf, den 1. August 1899

Heinrich Dreier, Halbhöfner

Vorstehende Unterschrift von Herrn Heinrich Dreier von hier beglaubigt

Altendorf, den 1. August 1899

Der Gemeindevorsteher

(Siegel) Schulze

Lehrvertrag des Tischlermeisters Karl Schütze mit Christoph Pape

Lehrkontrakt

Zwischen Unterzeichneten ist heute folgender Lehrkontrakt abgeschlossen worden.

1. Der Tischlermeister Karl Schulze von hier nimmt den Sohn des Abbauers Christoph Pape, namens Christoph Pape mit dem heutigen Tage in die Lehre und verspricht seinem Lehrlinge in seiner Profession die nötige Anleitung zu geben, ihm unter steter Aufsicht zu halten und ihm gesunde Wohnung und nahrhafte, ausreichende Kost zu geben.

2. Karl Schulze verspricht seinem Lehrlinge den Besuch der Fortbildungsschule zu gestatten und ihm alle 14 Tage zur Kirche gehen zu lassen.

3. Derselbe verspricht ferner, seinem Lehrling nach Ablauf der festgesetzten Lehrjahre und zwar zu Ostern 1903 freizusprechen.

4. Dagegen verspricht der Vater des Lehrlings Christoph Pape, dem Lehrherrn Karl Schulze eine Lehrgeld von 200 Mark in jährlichen Raten à 50 Mark stets am 1. April zu zahlen.

5. Er verspricht seinem Sohne ein vollständiges Bett mit zwei Überzügen zu geben, auch verspricht er, seinem Sohn Christoph Pape in der Wäsche und Kleidung gebührend zu unterhalten.

6. Er verbürgt sich für allen erweislichen Schaden zu haften, welcher dem Lehrmeister und dessen Familie durch seinen Sohn zugefügt werden sollte.

Vorstehender Lehrkontrakt ist in zwei Exemplaren ausgefertigt und von beiden Teilen unterschrieben.

Brome, den 1. April 1899

Karl Schulze

Tischlermeister

Christoph Pape