Im Juli 1911 entstand in Brome am Junkerende eine kleine technische Revolution: Der erste Tiefbrunnen des Ortes wurde von den Brunnenbauern Willi Göke (Junkerende 9) und Hermann Dömland-Schulze (Junkerende 6) errichtet. Auftraggeber waren zwei Nachbarn, die sich die Kosten und Nutzung gemeinschaftlich teilten: Ofensetzermeister Heinrich Buhle (Hauptstraße 30) und der Maurer Karl Schulze (Junkerende 2).

Der Vertrag vom 1. September 1911

Am 1. September 1911 unterzeichneten beide Nachbarn einen detaillierten Vertrag, der ihre Rechte und Pflichten genau regelte:

Der Tiefbrunnen war 30 Meter tief und mit Mantelrohren ausgestattet – eine moderne technische Lösung für die damalige Zeit. Die Kosten bis zur Abzweigung der einzelnen Leitungen trugen beide Parteien jeweils zur Hälfte. Auch Reparaturen der Hauptleitung von der Oberkante des Mantelrohrs bis zum Filter sollten gemeinschaftlich getragen werden.

Eine bemerkenswerte Klausel sicherte die Kontinuität: Sollte eines der beiden Grundstücke verkauft werden, ging der Vertrag auf den Käufer über – die nachbarschaftliche Vereinbarung blieb also auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

Das Bohrloch befand sich auf dem Hof von Heinrich Buhle, nur 1 Meter von der Grenze und 4 Meter von der Durchfahrt entfernt – eine Lage, die beiden Nachbarn gleichermaßen Zugang ermöglichte.

Der Vertrag wurde von Bürgermeister H. Schröder mit dem Siegel des Fleckensvorstehers zu Brome beglaubigt.

Ein Zeugnis guter Nachbarschaft

Dieser Vertrag ist mehr als nur ein technisches Dokument – er zeigt, wie Nachbarn am Junkerende gemeinsam in moderne Infrastruktur investierten und ihre Zusammenarbeit rechtlich absicherten. Der erste Tiefbrunnen Bromes markierte einen wichtigen Schritt in der Wasserversorgung des Ortes und steht exemplarisch für das pragmatische und kooperative Miteinander der Bewohner zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Hier der Text des Vertrages:

Unterzeichnete der Ofensetzermeister Hr. Buhle und der Maurer Karl Schulze ließen gemeinschaftliche einen Tiefbrunnen anfertigen, derselbe ist 30 Mtr tief und mit Mantelrohren. Die Kosten bis zur Abzweigung der einzelnen Leitung trägt jeder die Hälfte. Etwaige Reparaturen der Hauptleitung von Oberkante Mantelrohr bis zur Filter haben beide gemeinschaftliche zu tragen. Sollte von den beiden Grundstücken Eins verkauft werden, dann geht der Vertrag auf den Käufer in derselben Weise weiter.

Das Bohrloch befindet sich auf den Hofe von H. Buhle und liegt 1 Meter von der Grenze und 4 Meter von der Durchfahrt.

Dieses erkennen durch eigene Nahmensunterschrift an

Hr. Buhle            Karl Schulze

Brome, den 1. September 1911

[Siegel des Fleckensvorstehers zu Brome]       [Unterschrift H.Schröder]

                                                                                   Bürgermeister