Hinter vielen Einzelgeschichten dieses Blogs steht dieselbe Familie: die Helings aus Altendorf. Über Marie Heling und ihren im Ersten Weltkrieg gefallenen Mann Otto Damke ist an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet worden. Sie heiratete nach dem Ersten Weltkrieg am 30. September 1919 in Brome den Lehrer Richard Karl Ehle (1886-1942). Aus der Ehe gingen hervor ein Sohn und eine Tochter.
Marie war jedoch nur eines von mehreren Kindern eines Ehepaares, dessen Geschichte einen eigenen Blick verdient – eine Geschichte, die vom Einheiraten in einen Gasthof erzählt, von den Wechselfällen der Inflationsjahre und von einer Zufallsbegegnung auf dem Weg zum Notar.
Das Ehepaar
Am 4. August 1882 heiratete Johann Heinrich Heling (1857–1914) die Altendorferin Luise Sophie Marie Massien (1860–1922). Er heiratete dabei in den Hof und die Gastwirtschaft seiner Frau ein – der Betrieb blieb also in der Hand der Familie Massien und wurde unter dem Namen Heling fortgeführt. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor, die den weiteren Verlauf dieser Familiengeschichte prägen sollten.
Die Kinder
Das älteste Kind war Heinrich Heling (1883–1926), gefolgt von Hermann Heling (1886–1957), Adolf Heling (1891–1958), Marie Heling (1894–1981) und schließlich Frieda Heling (1897–1971).
Heinrich und Hermann
Heinrich Heling verstarb am 22. März 1926. Seine Witwe Luise, geborene Jürgens, heiratete anderthalb Jahre später, am 7. Oktober 1927, ihren Schwager Hermann Heling. Solche Verbindungen zwischen einer Witwe und dem Bruder des verstorbenen Mannes waren im ländlichen Milieu jener Zeit keineswegs selten: Sie sicherten den Fortbestand des Hofes und hielten Besitz und Familie zusammen.
Adolf
Adolf Heling blieb unverheiratet. Er lebte bis zu seinem Tod im Jahr 1958 mit der Familie seines Bruders auf dem Hof – eine im bäuerlichen Alltag verbreitete Konstellation, in der ledig gebliebene Geschwister fest zum Haushalt und zur Arbeit des Hofes gehörten.
Frieda
Die jüngste Tochter, Frieda Heling, erlebte einen besonders bewegten Lebensweg. Um 1920 heiratete sie einen wohlhabenden Bauern namens Kummert, der möglicherweise aus Ahlum stammte. Das Glück währte nur kurz: Bereits nach neunzehn Tagen verstarb ihr Mann plötzlich. Frieda wurde Alleinerbin des Bauernhofes.
Mit dem Hof selbst wusste sie jedoch nichts anzufangen. Sie verkaufte ihn für rund 200.000 Goldmark. Da die Käufer diese Summe nicht aufbringen konnten, wurde offenbar eine Ratenzahlung vereinbart. Was in guter Absicht getroffen wurde, geriet zum finanziellen Verhängnis: Das restliche Geld erhielt Frieda erst während der Inflation in einer Summe ausgezahlt – zu einem Zeitpunkt, als es praktisch wertlos geworden war.
Zu dieser Zeit ereignete sich die Begegnung, die ihr weiteres Leben bestimmen sollte. In Beetzendorf, auf dem Weg zum Notar, wurde Frieda von dem dortigen Polizisten angesprochen, ob er ihr behilflich sein könne. Es handelte sich um Johann Hermann Schulz, geboren am 26. April 1884 in Plothow, Kreis Grünberg in Schlesien. Um es abzukürzen: Die beiden verliebten sich ineinander und heirateten am 25. Oktober 1921 in Berlin. Aus der Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn hervor.
Frieda Heling verstarb am 9. Juni 1971, ihr Mann am 8. Januar 1972.
Ein Familienbild
Erhalten hat sich ein Fotografie der Familie Heling mit den Eltern und den Kindern – ein stilles Zeugnis jener Generation, deren einzelne Lebenswege sich in den Briefen, Anzeigen und Dokumenten des Museumsarchivs bis heute nachverfolgen lassen.
Familie Heling in Altendorf – Von links: Marie, Hermann, Luise Marie Sophie geb. Massien, Frieda, Adolf, Heinrich jun. und Heinrich sen.
Für das Familienfoto und viele der obigen Angaben danken wir Roger Müggenburg, einem Enkel von Hermann Schulz und Frieda Schulz geb. Heling.
Im Januar 1760 tritt am Landgericht Steimke ein Geschäft zutage, das auf den ersten Blick ganz nüchtern klingt: ein Darlehen, eine Hypothek, ein gerichtlicher Konsens. Und doch verbirgt sich dahinter ein kleines Drama – die Geschichte eines überschuldeten Bauern, der um seinen Hof bangt, einer entschlossenen Bäuerin an seiner Seite, eines Bromer Gastwirts, der in der Not aushilft, und im Hintergrund ein Krieg, der über die Dörfer hinwegzog. Werfen wir einen Blick auf diese Urkunde und die Welt, aus der sie stammt.
Ein Hof am Rande der Versteigerung
Die Hauptperson ist Hans Hinrich Brohmann aus Böckwitz. Um ihn stand es zu Beginn des Jahres 1760 schlecht. Aus heute nicht mehr bekannten Gründen hatte Brohmann sich mit rund 200 Reichstalern verschuldet. Im Jahr 1752 wurden diese Schulden gerichtlich geordnet – „reguliert und liquide gemacht”, wie es in der Sprache der Zeit heißt, also der Höhe nach festgestellt und verbindlich beziffert. Warum und wann genau Brohmann sie ursprünglich aufgenommen hatte, verrät die Urkunde nicht. Denkbar ist, dass er sich verschuldete, um überhaupt erst den Hof in Böckwitz zu erwerben – ein Hofkauf war für viele Bauern nur mit geliehenem Geld zu stemmen. Sicher belegen lässt sich das aus dem Dokument allerdings nicht. In den Jahren nach 1752 hatte er nur sehr wenig davon abgetragen, und die Gläubiger wollten nun endlich befriedigt werden.
Der normale Weg wäre die Subhastation gewesen – die gerichtliche Zwangsversteigerung seines Ackerhofes. Doch genau hier tritt ein bemerkenswerter Umstand ins Bild. Das Dokument hält ausdrücklich fest, dass eine solche Versteigerung „bey jetzigen Krieges Troublen” – bei den gegenwärtigen Kriegswirren – nicht ratsam sei, ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin in gewissem Maße verboten gewesen sei.
Welcher Krieg? Siebenjähriger Krieg
Diese „Kriegs-Troublen” lassen sich eindeutig zuordnen. Es handelt sich um den Siebenjährigen Krieg, der von 1756 bis 1763 tobte.
Für unsere Region war er alles andere als fern. Das mit Preußen verbündete Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und das benachbarte Kurfürstentum Hannover lagen mitten im Kriegsgebiet. In den Jahren 1757/58 und erneut 1760/61 wurde das braunschweigische Land von französischen Truppen besetzt; französische und preußisch-alliierte Heere zogen abwechselnd durch die Dörfer, forderten Proviant, Quartier und Abgaben. Für die ländliche Bevölkerung bedeutete das Einquartierungen, Requirierungen und eine tiefe wirtschaftliche Verunsicherung.
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Satz von den „Kriegs-Troublen” seine ganze Bedeutung: In einer Zeit, in der Höfe ohnehin unter Kriegslasten ächzten und in der Grundbesitz kaum verlässlich zu bewerten oder zu verkaufen war, wäre die Zwangsversteigerung eines Bauernhofes ein Schlag ins Wasser gewesen – oder hätte den Hof unter Wert verschleudert. Der Krieg zwang das Gericht und die Beteiligten also, einen anderen Weg zu suchen.
Der Gastwirt als Retter: Johann Jacob Laue aus Brome
Diesen anderen Weg fanden Brohmann und seine Frau selbst. Sie schlugen vor, ein Kapital aufzunehmen, um damit ihre Gläubiger auf einen Schlag abzufinden. Und für die Auszahlung eines solchen Kapitals fand sich im Gerichtstermin ein Mann: der Bürger und Gastgeber – also Gastwirt – Johann Jacob Laue aus Brome.
Laue lieh dem Ehepaar 104 Reichstaler und 16 gute Groschen in bar. Diese Summe wurde noch vor Gericht bar an die Gläubiger ausgezahlt. Der Nutzen für Brohmann war beträchtlich: Durch diese sofortige Barzahlung konnte er seine Altschulden ablösen – das Dokument deutet an, dass er dabei sogar einen erheblichen Nachlass von nahezu 50 Talern heraushandeln konnte, weil die Gläubiger für sofortiges Bargeld bereit waren, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Aus fast 200 Talern Schuld war so eine überschaubare, geordnete Verbindlichkeit gegenüber einem einzigen Geldgeber geworden.
Zinsen in Heu statt in Geld
Besonders aufschlussreich – und für die Wirtschaftsgeschichte der Region ein kleiner Schatz – ist die Art, wie dieses Darlehen verzinst werden sollte. Denn Brohmann zahlte die Zinsen nicht in Geld, sondern in Naturalien.
Vereinbart wurde: Solange das Kapital nicht zurückgezahlt war, sollte Brohmann dem Gastwirt Laue alljährlich entweder vier Fuder Heu von seiner Drömlingswiese am Hörstgenberge überlassen – oder aber, ersatzweise, zwei Fuder vom Grashof beim Hause. Das Gras allerdings, so hielt man ausdrücklich fest, musste der Gläubiger Laue selbst mähen, trocknen und einfahren lassen.
Hier öffnet sich ein Fenster in die bäuerliche Wirtschaft des 18. Jahrhunderts. Bares Geld war auf dem Land knapp; Naturalien wie Heu waren dagegen ein realer, handelbarer Wert – gerade für einen Gastwirt, der Pferde von Reisenden zu versorgen hatte und für seinen eigenen Betrieb ständig Futter brauchte. Die Erwähnung des Drömlings, jenes großen Niederungs- und Feuchtgebiets zwischen Niedersachsen und der Altmark, verweist zugleich auf die typische Heuwirtschaft dieser wasserreichen Wiesenlandschaft.
Der Hof als Pfand – und die Sicherheit des Gerichts
Damit Laue für sein Geld die nötige Sicherheit hatte, setzten Brohmann und seine Frau ihm ihren „gantzen Hoff und Vermögen zur Hypothec und Unterpfande” ein. Sollte das Darlehen nicht zurückgezahlt werden, konnte Laue sich also am Hof schadlos halten. Die Rückzahlung selbst war an eine halbjährige Kündigungsfrist gebunden.
Das Gericht erteilte über diese Verpfändung seinen förmlichen Konsens, besiegelt mit dem hochgräflich Schulenburg’schen Gerichtssiegel und unterschrieben vom damaligen Amtmann. Denn Steimke und die umliegenden Dörfer gehörten zum Herrschaftsbereich der Reichsgrafen von der Schulenburg – im Dokument wird eigens der Herr Hofmarschall Reichsgraf von der Schulenburg genannt, dessen Rechte durch den Vertrag ausdrücklich unberührt bleiben sollten. Das Gericht sicherte Laue zu, ihm im Bedarfsfall „alle rechtliche Hülfe” zukommen zu lassen.
So endet die eigentliche Urkunde, ausgestellt „im Landgerichte zu Steimbke den 19. Januar 1760”.
Ein Nachspiel 15 Jahre später
Doch die Geschichte hat noch ein Nachwort, und es findet sich in einer nachträglichen, von anderer Hand geschriebenen Notiz unter der Urkunde. Sie datiert vom 1. September 1775 – also mehr als fünfzehn Jahre später – und wurde in Brome ausgestellt. Darin wird der Empfang von 35 Reichstalern in Gold quittiert, und zwar von einem Johann Andreas Breymann.
Diese Zeilen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten, und hier ist Vorsicht geboten. Offenbar ging es um eine Teilzahlung oder eine Ablösung im Zusammenhang mit der ursprünglichen Summe von 104 Talern 16 Groschen. Doch warum nun ein Breymann quittiert und nicht mehr Laue, und in welchem Verhältnis Breymann zum ursprünglichen Gläubiger stand – ob als Erbe, als Rechtsnachfolger oder als jemand, der die Forderung übernommen hatte –, geht aus dem Dokument nicht hervor. Auch die genaue Bedeutung der 35 Goldtaler im Verhältnis zur Restschuld bleibt offen. Das wäre ein lohnender Ansatzpunkt für weitere Forschung.
Was der Vertrag erzählt
So knapp und formelhaft diese Urkunde auch ist – sie erzählt eine überraschend menschliche Geschichte. Sie zeigt einen Bauern und seine Frau, Anne Ilse Lembke, die gemeinsam vor Gericht standen und um ihre Existenz kämpften. Sie zeigt, dass es in der Not nicht die Obrigkeit war, die half, sondern ein Nachbar aus dem benachbarten Marktflecken – ein Gastwirt mit etwas Bargeld in der Truhe. Sie zeigt eine Wirtschaft, in der Heu so gut wie Geld war und ein Hof das einzige belastbare Vermögen. Und sie zeigt, wie der große europäische Krieg bis in das kleinste Dorf hineinreichte und selbst darüber entschied, ob ein Ackerhof versteigert wurde oder nicht.
Dokumente wie dieses sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie lassen uns Menschen begegnen, die sonst spurlos verschwunden wären – Hans Hinrich Brohmann und Anne Ilse Lembke aus Böckwitz, den Gastwirt Johann Jacob Laue aus Brome –, und geben uns einen Eindruck davon, wie das Leben in unseren Dörfern vor über zweihundertsechzig Jahren wirklich war.
Quelle: Kreditvertrag zwischen Hans Hinrich Brohmann (Böckwitz) und dem Gastwirt Johann Jacob Laue (Brome), geschlossen vor dem Landgericht Steimke am 19. Januar 1760, mit nachträglicher Quittung vom 1. September 1775. Archiv Museum Burg Brome.
Es ist der 22. Juli 1711. In Wolfsburg tritt das Gericht unter Amtmann Johann Ernst Selig zusammen, und die einzige Sache, die an diesem Sommertag verhandelt wird, ist ein Streit, der aus dem kleinen Dorf Tiddische hierher getragen wurde. Es geht um Roggen, um eine alte Schuld – und um eine Frau, die für ihren sterbenden Mann vor Gericht zieht.
Die Szene, die sich hinter dem knappen Protokolleintrag verbirgt, ist von jener stillen Dramatik, wie sie das bäuerliche Leben der frühen Neuzeit so oft prägte. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.
Eine Klage, während der Mann im Sterben liegt
Klägerin ist Anna Dürkaup aus Tiddische, die Ehefrau des Hanß Hartig. Ihr Mann liegt zu dieser Zeit offenbar im Sterben. Und gerade in dieser Lage – in der es um die Sicherung ihres Altenteils geht – tritt sie vor das Wolfsburger Gericht.
Ihre Klage richtet sich gegen den eigenen Stiefschwiegersohn, Hanß Wienecke. Der Vorwurf: Seit der „übergebenen Regierung” – gemeint ist die Übergabe des Hofes, der Wechsel der Wirtschaftsführung von einer Generation zur nächsten – sei Wienecke ihr noch zehn Himten Roggen schuldig geblieben.
Man muss sich vor Augen führen, was das bedeutete. Ein Himten war ein im Raum Hannover und Braunschweig gebräuchliches Hohlmaß für Getreide und entsprach etwa 31 Litern. Ein Himten Roggen wog rund 21,5 Kilogramm. Zehn Himten Roggen waren also, grob gerechnet, gut vier Zentner Getreide – eine beträchtliche Menge, über die zu streiten sich lohnte, und die für eine Bauernfamilie einen realen Wert an Nahrung und Auskommen darstellte.
Ein Wort gegen das andere – und ein altes Protokoll
Der Beklagte Hanß Wienecke ließ die Forderung nicht auf sich beruhen. Er hielt dagegen, dass er nach einem bereits vor zwei Jahren vor Gericht geführten Protokoll nur sieben Himten schuldig sei – nicht zehn. Schon dieser Einwand ist verräterisch: Wienecke beruft sich auf ein Protokoll von vor zwei Jahren – und gibt damit selbst zu erkennen, dass die Angelegenheit seit langem offen war. Denn ein solches Protokoll war ja kein bloßer Merkzettel, sondern eine gerichtlich festgehaltene Zahlungsvereinbarung. Zwei Jahre lang aber hatte er sie nicht erfüllt, die Sache verschleppt und ausgesessen – bis die Not im Hause Hartig die Stiefmutter zwang, die alte Schuld nun einzufordern.
Hier wird der Fall aufschlussreich, denn er zeigt, wie schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts das schriftlich fixierte Gerichtsprotokoll als Beweismittel diente. Aussage stand gegen Aussage – die Witwe in spe behauptete zehn Himten, der Stiefschwiegersohn räumte nur sieben ein. Doch das Gericht war nicht auf das bloße Wort der Parteien angewiesen. Man schlug das alte Protokoll auf.
Und die Nachschau in den eigenen Akten förderte einen dritten Wert zutage: Nach dem älteren Protokoll waren es neun Himten gewesen, die Wienecke schuldete. Von diesen neun Himten hätte er vier bereits zum damals nächsten Osterfest und die weiteren fünf zum darauffolgenden Michaelistag abführen sollen. Mit anderen Worten: Diese Zahlungstermine lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung im Juli 1711 längst in der Vergangenheit. Wienecke hätte die neun Himten also schon vor geraumer Zeit vollständig geliefert haben müssen – getan hatte er es nicht.
Der Michaelistag – der 29. September – war einer der wichtigsten Termine im bäuerlichen Kalender. An Michaelis wurden traditionell Pachten und Zinsen entrichtet, Dienstverhältnisse begannen und endeten, Schulden wurden fällig. Dass die Rückzahlung an solche festen Kalendertermine geknüpft war, entsprach ganz der Ordnung der ländlichen Wirtschaft.
Das Urteil
Das Gericht entschied auf Grundlage des aufgeschlagenen Protokolls – und der Urteilsspruch fiel eindeutig aus. Der Beklagte wurde angewiesen, die vier Himten, deren Frist ja längst verstrichen war, bereits am folgenden Tag zu begleichen; die übrigen fünf Himten hatte er zum nächsten Michaelistag, dem 29. September 1711, abzuführen.
Die Strenge dieser Anordnung ist bezeichnend. Dass Wienecke die ersten vier Himten schon am nächsten Tag liefern musste, war die unmittelbare Antwort des Gerichts auf seine jahrelange Säumnis: Für die überfällige Schuld wurde ihm keinerlei weiterer Aufschub mehr gewährt. Allein für die letzten fünf Himten räumte man ihm mit dem kommenden Michaelistag noch eine Frist von etwas mehr als zwei Monaten ein.
Damit war der Streit beigelegt – und zwar deutlich näher an der Darstellung des Beklagten als an der Forderung der Klägerin. Weder die zehn Himten der Anna Dürkaup noch die sieben Himten des Hanß Wienecke wurden bestätigt, sondern die im alten Protokoll festgehaltenen neun Himten. Anna Dürkaup erreichte damit zwar nicht die volle geforderte Menge, wohl aber das Entscheidende: dass ihr säumiger Stiefschwiegersohn nun endlich, nach zwei Jahren, zur Zahlung angehalten wurde.
Was der Fall erzählt
So unscheinbar dieser Vorgang auf den ersten Blick wirkt – ein Streit um wenige Himten Roggen zwischen Verwandten eines Dorfes – so viel erzählt er über die Lebenswelt des frühen 18. Jahrhunderts.
Er zeigt eine Frau, die in einer Notlage handlungsfähig war und ihre Interessen und die ihres sterbenden Mannes vor Gericht vertrat. Er zeigt, wie eng Familienbande, Hofübergabe und wirtschaftliche Verpflichtungen ineinandergriffen – und wie daraus Konflikte erwuchsen, gerade an den Bruchstellen zwischen den Generationen. Und er zeigt ein Gericht, das nicht willkürlich urteilte, sondern sich auf seine eigenen schriftlichen Aufzeichnungen stützte, einen säumigen Schuldner nach zwei Jahren des Aussitzens zur Ordnung rief und die Zahlungen an die vertrauten Termine des bäuerlichen Jahres knüpfte.
Solche Protokolle sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie holen Menschen ins Licht, die sonst namenlos geblieben wären – eine Anna Dürkaup, einen Hanß Hartig, einen Hanß Wienecke aus Tiddische –, und lassen uns für einen Moment am Alltag, an den Sorgen und an den Streitigkeiten eines Dorfes vor über dreihundert Jahren teilhaben.
Quelle: Die Gerichtsprotokolle des Wolfsburger Amtmanns Johann Ernst Selig aus der Zeit von 1711–1724. Herausgegeben und bearbeitet von Maria Schlelein. Wolfsburg 2017.
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