Es ist der 22. Juli 1711. In Wolfsburg tritt das Gericht unter Amtmann Johann Ernst Selig zusammen, und die einzige Sache, die an diesem Sommertag verhandelt wird, ist ein Streit, der aus dem kleinen Dorf Tiddische hierher getragen wurde. Es geht um Roggen, um eine alte Schuld – und um eine Frau, die für ihren sterbenden Mann vor Gericht zieht.

Die Szene, die sich hinter dem knappen Protokolleintrag verbirgt, ist von jener stillen Dramatik, wie sie das bäuerliche Leben der frühen Neuzeit so oft prägte. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.

Eine Klage, während der Mann im Sterben liegt

Klägerin ist Anna Dürkaup aus Tiddische, die Ehefrau des Hanß Hartig. Ihr Mann liegt zu dieser Zeit offenbar im Sterben. Und gerade in dieser Lage – in der es um die Sicherung ihres Altenteils geht – tritt sie vor das Wolfsburger Gericht.

Ihre Klage richtet sich gegen den eigenen Stiefschwiegersohn, Hanß Wienecke. Der Vorwurf: Seit der „übergebenen Regierung” – gemeint ist die Übergabe des Hofes, der Wechsel der Wirtschaftsführung von einer Generation zur nächsten – sei Wienecke ihr noch zehn Himten Roggen schuldig geblieben.

Man muss sich vor Augen führen, was das bedeutete. Ein Himten war ein im Raum Hannover und Braunschweig gebräuchliches Hohlmaß für Getreide und entsprach etwa 31 Litern. Ein Himten Roggen wog rund 21,5 Kilogramm. Zehn Himten Roggen waren also, grob gerechnet, gut vier Zentner Getreide – eine beträchtliche Menge, über die zu streiten sich lohnte, und die für eine Bauernfamilie einen realen Wert an Nahrung und Auskommen darstellte.

Ein Wort gegen das andere – und ein altes Protokoll

Der Beklagte Hanß Wienecke ließ die Forderung nicht auf sich beruhen. Er hielt dagegen, dass er nach einem bereits vor zwei Jahren vor Gericht geführten Protokoll nur sieben Himten schuldig sei – nicht zehn. Schon dieser Einwand ist verräterisch: Wienecke beruft sich auf ein Protokoll von vor zwei Jahren – und gibt damit selbst zu erkennen, dass die Angelegenheit seit langem offen war. Denn ein solches Protokoll war ja kein bloßer Merkzettel, sondern eine gerichtlich festgehaltene Zahlungsvereinbarung. Zwei Jahre lang aber hatte er sie nicht erfüllt, die Sache verschleppt und ausgesessen – bis die Not im Hause Hartig die Stiefmutter zwang, die alte Schuld nun einzufordern.

Hier wird der Fall aufschlussreich, denn er zeigt, wie schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts das schriftlich fixierte Gerichtsprotokoll als Beweismittel diente. Aussage stand gegen Aussage – die Witwe in spe behauptete zehn Himten, der Stiefschwiegersohn räumte nur sieben ein. Doch das Gericht war nicht auf das bloße Wort der Parteien angewiesen. Man schlug das alte Protokoll auf.

Und die Nachschau in den eigenen Akten förderte einen dritten Wert zutage: Nach dem älteren Protokoll waren es neun Himten gewesen, die Wienecke schuldete. Von diesen neun Himten hätte er vier bereits zum damals nächsten Osterfest und die weiteren fünf zum darauffolgenden Michaelistag abführen sollen. Mit anderen Worten: Diese Zahlungstermine lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung im Juli 1711 längst in der Vergangenheit. Wienecke hätte die neun Himten also schon vor geraumer Zeit vollständig geliefert haben müssen – getan hatte er es nicht.

Der Michaelistag – der 29. September – war einer der wichtigsten Termine im bäuerlichen Kalender. An Michaelis wurden traditionell Pachten und Zinsen entrichtet, Dienstverhältnisse begannen und endeten, Schulden wurden fällig. Dass die Rückzahlung an solche festen Kalendertermine geknüpft war, entsprach ganz der Ordnung der ländlichen Wirtschaft.

Das Urteil

Das Gericht entschied auf Grundlage des aufgeschlagenen Protokolls – und der Urteilsspruch fiel eindeutig aus. Der Beklagte wurde angewiesen, die vier Himten, deren Frist ja längst verstrichen war, bereits am folgenden Tag zu begleichen; die übrigen fünf Himten hatte er zum nächsten Michaelistag, dem 29. September 1711, abzuführen.

Die Strenge dieser Anordnung ist bezeichnend. Dass Wienecke die ersten vier Himten schon am nächsten Tag liefern musste, war die unmittelbare Antwort des Gerichts auf seine jahrelange Säumnis: Für die überfällige Schuld wurde ihm keinerlei weiterer Aufschub mehr gewährt. Allein für die letzten fünf Himten räumte man ihm mit dem kommenden Michaelistag noch eine Frist von etwas mehr als zwei Monaten ein.

Damit war der Streit beigelegt – und zwar deutlich näher an der Darstellung des Beklagten als an der Forderung der Klägerin. Weder die zehn Himten der Anna Dürkaup noch die sieben Himten des Hanß Wienecke wurden bestätigt, sondern die im alten Protokoll festgehaltenen neun Himten. Anna Dürkaup erreichte damit zwar nicht die volle geforderte Menge, wohl aber das Entscheidende: dass ihr säumiger Stiefschwiegersohn nun endlich, nach zwei Jahren, zur Zahlung angehalten wurde.

Was der Fall erzählt

So unscheinbar dieser Vorgang auf den ersten Blick wirkt – ein Streit um wenige Himten Roggen zwischen Verwandten eines Dorfes – so viel erzählt er über die Lebenswelt des frühen 18. Jahrhunderts.

Er zeigt eine Frau, die in einer Notlage handlungsfähig war und ihre Interessen und die ihres sterbenden Mannes vor Gericht vertrat. Er zeigt, wie eng Familienbande, Hofübergabe und wirtschaftliche Verpflichtungen ineinandergriffen – und wie daraus Konflikte erwuchsen, gerade an den Bruchstellen zwischen den Generationen. Und er zeigt ein Gericht, das nicht willkürlich urteilte, sondern sich auf seine eigenen schriftlichen Aufzeichnungen stützte, einen säumigen Schuldner nach zwei Jahren des Aussitzens zur Ordnung rief und die Zahlungen an die vertrauten Termine des bäuerlichen Jahres knüpfte.

Solche Protokolle sind ein Glücksfall für die Ortsgeschichte. Sie holen Menschen ins Licht, die sonst namenlos geblieben wären – eine Anna Dürkaup, einen Hanß Hartig, einen Hanß Wienecke aus Tiddische –, und lassen uns für einen Moment am Alltag, an den Sorgen und an den Streitigkeiten eines Dorfes vor über dreihundert Jahren teilhaben.

Quelle: Die Gerichtsprotokolle des Wolfsburger Amtmanns Johann Ernst Selig aus der Zeit von 1711–1724. Herausgegeben und bearbeitet von Maria Schlelein. Wolfsburg 2017.