Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Autor: Jens Winter (Seite 23 von 25)

Zur Geschichte der Gödchenmühle bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Die Mühle bei Wendischbrome

Im Jahr 1473 wird zum ersten Mal eine Mühle bei Wendischbrome. Sie gehört zum Sökeschuldschen Freihof in Brome. Allein schon die Bezeichnung weist auf eine Lage östlich der Ohre hin, also auf der Wendischbromer Feldmark. In der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist tatsächlich die alte Mühlenstelle auf der Wendischbromer Feldmark eingezeichnet! Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Mühle bei Wendischbrome. Denn die eingezeichnete alte Mühlenstelle befindet sich auch heute noch in der Wendischbromer Feldmark. Wann genau die Mühle auf das westliche Ohreufer verlegt wurde, ist unbekannt, ebenso wie die Gründe der Verlegung.

Die wüste Mühle bei Wendischbrome wird auch in dem Protokoll über die Grenzbereisung der Nord- und Westgrenze der Altmark erwähnt. Die Bereisung im Oktober 1721 diente dazu, Schmuggelwege über die Grenze zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Die Kommission stellte fest , dass „bey der wüsten Mühle oder Wendisch Bremer Knick genandt“ ein Schmuggelweg über die Ohre geht, der durch die Anlegung eines doppelten Grabens verhindert werden könnte.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bezieht sich also die Erwähnung im Jahr 1473 auf die Wendischbromer Mühle und nicht auf die Gödchenmühle.

Die alte Mühlenstelle bei Wendischbrome in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert)

Die Gödchenmühle vom 16. bis ins 18. Jahrhundert

Der Müller Jacob Godiche

Rund einhundert Jahre nach der Ersterwähnung der Mühle bei Wendischbrome befindet sich definitiv eine Mühle auf dem Westufer der Ohre zwischen Benitz und Altendorf. Der dortige Müller Jacob Godiche wird als Schirhornmüller bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass die Mühle damals als Schirhornmühle bekannt war. Vermutlich war dort vor Godiche ein Müller namens Schirhorn tätig. Anscheinend wurde die Mühle dann später nach dem Familiennamen Godiche in Gödchenmühle umbenannt. Möglicherweise war die Familie Godiche dort über mehrere Generationen als Müllerfamilie ansässig, so dass sich der neue Name Gödchenmühle eingebürgert hat. Bis heute ist die Mühle unter diesem Namen bekannt.

Der Schirhornmüller Jacob Godiche stand, so ist den Bromer Gerichtsprotokollen zu  entnehmen, zumindest in den Jahren 1589 bis 1591 regelmäßig auch wegen Diebstahls vor dem Bromer Gericht. So wurde Jacob Godiche am 18. Juni 1589 zu einem Thaler Strafe verurteilt, weil er einen Ast aus dem Holz gestohlen hatte. Am 11. Mai 1591 wurde er dann wieder wegen Holzdiebstahl verurteilt – dann aber zu einem Gulden Strafe. Auch hat er den Zweig nicht selbst aus dem „Benitzer Horrn“ gestohlen, vielmehr waren es diesmal seine Kinder.

Gerade einmal etwas mehr als einen Monat später stand Jacob Godiche wieder vor Gericht. Diesmal prozessierte der Altendorfer Schmied, dessen Namen leider nicht erwähnt wird, gegen den Müller. Der Hund des Müllers habe ein Schaf des Schmiedes totgebissen. Bei diesem Vorfall scheinen auch Schimpfworte von Seiten des Müllers gefallen zu sein. Im Gerichtsprotokoll steht, dass sie sich nun in Güte vertragen wollten. Außerdem zahlte der Müller dem Schmied auch eine Entschädigung für das tote Schaf.

Am 23. September 1591 war er wieder im Bromer Gericht, allerdings dieses Mal wegen eines Hauskaufes. Jacob Godiche, er wird als der Schirhornmüller bezeichnet, hatte vor etlichen Jahren den Hof von Hans Ruter zu Altendorf gekauft. Als Kaufpreis wurden 80 Gulden vereinbart. Anscheinend war Rute sehr verschuldet, denn der Schulze von Zasenbeck forderte von ihm noch 50 Gulden. Auch hatte Rute die Clamer von dem Knesebeck zustehende Pacht nicht bezahlt. Der Schulze zu Zasenbeck reduzierte von sich aus den Betrag um 20 Gulden, so dass er 30 Gulden noch 30 Gulden forderte. Diese Summe wurde ihm aus dem Hofverkauf an Jacob Godiche zugesprochen. Godiche sollte nun die 30 Gulden in Raten abbezahlen, was damals üblich war. Jedes Jahr an Weihnachten sollte Godiche 5 Gulden an den Zasenbecker Schulzen bezahlen, so lange, bis die Summe beglichen wurde. Die restlichen 50 Gulden aus dem Hauskauf sollt er dagegen direkt an den Verkäufer Hans Rute bezahlen – wahrscheinlich auch in Raten.

Der Müllermeister Heinrich Lansmann

Über die folgenden etwas mehr als 100 Jahre liegen uns bisher leider keine Quellen vor, die über die Gödchenmühle berichten. Erst in Quellen vom Ende des 17. Jahrhunderts finden wir einige wenige Erwähnungen der Gödchenmühle und der dortigen Müller. So wird in einer Auflistung der schulpflichtigen Kinder im Kirchspiel Brome erwähnt, dass im Jahr 1694 der noch schulpflichtige Johan Christoff Queckenstedt bei Heinrich Lansmann, dem Müller der Gödchenmühle, arbeitete. Vermutlich besuchte er die Schule nicht.

Am 13. Juni 1696 erschien der Müllermeister Heinrich Lansman, Müller aus der „Gödecken Mühle“ vor dem Bromer Gericht und klagt gegen die Gemeinde Altendorf. Die Gemeinde Altendorf hatte in dem Jahr in seinem Namen eine Tonne Bier ausgetrunken dafür, dass sein Vieh jährlich auf die Altendorfer Weide gehen konnte. Er zieht gegen die Gemeinde Altendorf vor Gericht, da er bisher nur ½ Tonne Bier gegeben hätte und er deshalb die unberechtigte Forderung der Gemeinde Altendorf zurückweist. Die Gemeinde Altendorf argumentiert,  dass die Tochter des Müllers heimlich unberechtigterweise ein Pferd aus dem Pfandstall geholt habe. Die Gründe für die Pfändung werden in dem Gerichtsprotokoll leider nicht erwähnt. Die Gemeinde besteht nun darauf, die „Bauerköhr“ als Strafe zu bekommen. Dabei handelte es sich genau um die halbe Tonne Bier, die angeblich zuviel berechnet wurde. Das Bromer Gericht bescheinigte der Gemeinde Altendorf ihr rechtmäßiges Handeln und erkannte die Bauernköhr an. Der Kläger musste also die Tonne Bier bezahlen.

In der bereits erwähnten Grenzbereisung wird auch die Gödchenmühle erwähnt. Die Kommission stellt fest, dass auch die in der Nähe wohnenden brandenburgischen Untertanen, also die Bewohner von Wendischbrome, die Gödchenmühle zum Mahlen ihres Brotkorns nutzten. Und genau da lag das Problem, denn den brandenburgischen Untertanen war es nicht erlaubt, das Korn ins Lüneburgische zur Gödchenmühle zu bringen. Dies galt nämlich als Schmuggel und dem Staat entgingen Zolleinnahmen. Als Maßnahme zur Beseitigung dieses Missstandes wurde die Installation eines Schlagbaumes aus Wendischbromer Seite vorgeschlagen.

Auf der Karte von Spaldeholtz und Michaelsen aus dem 18. Jahrhundert ist die Gödchenmühle mit dem Bezeichnung „Gädjen Mühle“ eingezeichnet. Hier endet nun vorerst der historische Exkurs über die Geschichte der Gödchenmühle. In einem zukünftigen Blogeintrag werden wir die weitere Entwicklung bis heute betrachten.

Die Gödchenmühle in der Grenzkarte von Spaldeholtz und Michaelsen (Mitte 18. Jahrhundert). Gut zu erkennen ist der Weg von der Mühle Richtung Wendischbrome.

Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan (1599/1602) – Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ersterwähnung von Peter Berckhan als Bromer Bürgermeister

Über die Bromer Bürgermeister vor dem 19. Jahrhundert ist bisher wenig bekannt. Die älteste Erwähnung eines Bromer Bürgermeisters findet sich nach derzeitigem Kenntnissstand in den Bromer Gerichtsprotokollen aus dem Jahr 1599. Damals wird Peter Berckhan als „Burgmeister zu Brohma“ erwähnt. Er trat als Zeuge in einer Eheberedung, das ist ein Ehevertrag, vor dem Bromer Gericht auf. 

Auch in anderen Gerichtsverhandlungen in den folgenden Jahren tritt er immer wieder als Zeuge in Erscheinung, ohne dass jedoch in den Akten sein Bürgermeisteramt erwähnt wird. Wann er genau Bürgermeister war, lässt sich nicht feststellen. Auch steht nicht fest, wie er dieses Amt erlangt hat.

Mord in Altendorf am 18. April 1602

Ein zweites Mal wird Peter Berckhan in den Bromer Gerichtsakten im Jahr 1602 als Bürgermeister erwähnt.  Am 18. April 1602 wurde in Altendorf ein gewisser Bartholomeus, ein Soldat aus Angermünde, ermordet. Der Bromer Bürgermeister Peter Berckhan, der namentlich nicht genannte Schulze von Altendorf sowie Carsten Lutte besichtigten den Toten und stellten fest, dass dieser vier Wunden am Arm hatte, die von einem Brotmesser verursacht worden waren. Des Weiteren fanden sie auch eine Wunde am Rücken, eine in der Brust und eine am Kinn. Die Mutter des Ermordeten forderte ein anständiges Begräbnis, was dann auch von Amtswegen in Altendorf umgesetzt wurde. Er wurde auf dem Altendorfer Kirchhof an der Mauer begraben. Der Täter ist in der Tatnacht unerkannt geflohen. Da die Gerichtsakten nichts mehr über den Täter oder den Mord berichten, ist davon auszugehen, dass er nie erfasst wurde.

Klar ist also, dass Peter Berckhan mindestens in den Jahren 1599 und 1602 Bürgermeister war. Vielleicht finden wir zukünftig in anderen Akten noch genauere Angaben zu seiner Amtszeit und seinen Aufgaben als Bürgermeister.

Festlegung des Grenzverlaufes zwischen Ehra und Wiswedel (1583)

Im Jahr 1583 ging es wieder um Grenzstreitigkeiten um die Nordgrenze der Brandenburgischen Butendörfer, die von dem Sauerbach (südlich von Wahrenholz) bis an die Ohre zwischen Radenbeck und Benitz reichte. Hauptstreitpunkt ist wiederum die Lage des weißen Kreuzes, das sowohl vom Amt Gifhorn als auch vom Amt Knesebeck als Grenzmarkierung angesehen wurde. Die von Bartensleben lehnten dies natürlich ab, weil ihrer Interpretation nach das weiße Kreuz auf brandenburgischem Territorium lag. Ein weiterer Streitpunkt war natürlich die Zollstange am Bickelstein.

Die von Bartensleben haben die Grenze folgendermaßen angezeigt: Vom Sauerbach über das Steertmoor bis zu einem Feldstein, auf dem zwei Kreuze eingehauen waren. Von dort ging die Grenze über einen großen Hügel zu einem weiteren großen Hügel, dem Roten Berg. Von dort bis zum Ende der Ehraer Feldmark. Von dort ging die Grenze zwischen den Feldmarken Boitzenhagen und Wiswedel auf einen Stein, der grauer Stein genannt wurde, was aber von den Boitzenhagenern bestritten wurde. Von dort ging es zum ehemaligen Schnede-Brunnen. Von dort ging die Grenze weiter zum hohen Stein.

Die lüneburgischen Räte sahen die Grenze selbstverständlich ganz anders. Vom Sauerbach ging die Grenze hin zum steinernen Kreuz, von dort zu einer Eiche, in die ein Kreuz gehauen war. Allerdings war die Eiche für einen Grenzbaum nicht alt genug! Von dieser Eiche zogen sie auf einen Teichdamm und von dort zum Ehraer Grundzapfen. Von dort ging es weiter zum Bickelstein. Von dort zogen sie über den Voitzer Weg bis zu einem Stein am Wiswedeler Berg.

Der Kommission war klar, dass auf Grund dieser unterschiedlichen Grenzinterpretationen eine Einigung über die Grenzziehung nicht leicht zu erzielen war. Sie haben sich darauf geeinigt, die Gemarkungsgrenzen, bis an die Orte, an denen sie Landwirtschaft betreiben durften, mit Hügel zu markieren. Diese Gemarkungsgrenzen sollten aber keine endgültigen Landesgrenzen darstellen.

Die Grenze zwischen Wiswedel und Boitzenhagen sollte vom Roten Berge über sechzehn Mahlhügel Richtung Westen über die Heide auf den Zieleitzschen Busch bis hin zu einem damals besäten Roggenacker gehen, wo ebenfalls fünf Hügel aufgeworfen werden sollten. Die Grenze zwischen Wiswedel und Radenbeck sollte zwischen den gerodeten und gepflügten Äcker, die zu den jeweiligen Dörfern gehören, hindurchgehen.

Bericht über die Grenze zwischen Grußendorf, Dannenbüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien (1570)

Verlauf der Landesgrenze

Im Staatsarchiv Hannover ist ein interessanter Bericht über den Grenzverlauf zwischen Grußendorf, Dannebüttel, Westerbeck, Ehra und Lessien aus dem jahr 1570 erhalten, der uns einen Einblick in die damaligen Grenzstreitigkeiten liefert. Während Dannenbüttel und Westerbeck 1570 zum Amt Gifhorn gehörten und damit lüneburgisch waren, gehörten Grußendorf und Stüde zu denen von Bartensleben zu Wolfsburg, die vom brandenburgischen Kurfürsten die beiden Dörfer zum Lehen erhalten hatten. Die Grenze war also eine Landesgrenze!

Am Hierßbrunnen (wohl: Herzbrunnen) stoßen die Feldmarken von Dannenbüttel, Westerbeck und Grußendorf zusammen, wie die von Bartensleben behaupten (und was das Amt Gifhorn nicht anerkennen wollte). Von dort ging die Grenze „an einen Grundt im Barsau“, wo ein mit einem Kreuz gekennzeichneter Baum gestanden hat. Dort war auch ein doppelter Graben gezogen, der zu beiden Seiten aufgeworfen war. Das dritte Grenzmal war der sogenannten Schönewörder Stieg, welcher durch Jacob Dietrichs Stall zu Stüde ging. Die drei Höfe zu Stüde wurden erst innerhalb der vergangenen 16 Jahren (Stüde wurde demnach 1554 gegründet). Vom Schönewörder Stieg ging die Grenze durch das Moor bis auf den Suderbecke, wo „sich Ise unndt Suderbecke scheidet“ (Zusammenfluss von Ise und Sauerbach südlich von Wahrenholz). Von dort ging die Grenze den Sauerbach entlang, dann zwischen den Großen und Kleinen Düsterhöpen (ein Fichtenbusch) entlang über das Steertmoor auf einen großen Stein zu, wo einst ein Grab gewesen sein soll. Von dort geht die Grenze bis auf den Bickelstein.

Gründe für die Streitigkeiten

Das Amt Gifhorn hatte einige wichtige Argumente gegen diese von den von Bartensleben behauptete Grenzziehung einzuwenden. Zuerst war Gifhorn der Meinung, dass Grußendorf zum Amt Gifhorn gehöre und lüneburgisch wäre. Außerdem bestritten sie, dass der Hierßbrunnen an einer Gemarkungsgrenze liegt, vielmehr gehöre er ihrer Interpretation nach zu Dannenbüttel und damit zum Amt Gifhorn. Außerdem behaupteten die Gifhorner, dass die Gemarkungsgrenze zwischen Dannenbüttel, Westerbeck und Stüde einerseits und Grußendorf andererseits bereits vor etlichen Jahren im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt und mit Aufwürfen und Malhügeln markiert wurde. Die von Bartensleben dagegen bestreiten diese einvernehmliche Lösung und führen an, dass vor 20 Jahren (also um 1500) das Amt Gifhorn von sich aus diese Markierungen haben machen lassen, womit die von Bartensleben aber 1570 nicht mehr einverstanden waren.

Der Kreuzstein wurde 1570 als Grenzmarkierung vom Amt Gifhorn als Grenzmarkierung aufgestellt. Foto: Gerd Blanke

Der Kreuzstein – Das weiße Kreuz als Grenzmarkierung (1570)

Im Jahr 1570 hat Johann von Seggerden, Hauptmann zu Gifhorn, ein neues steinernes Kreuz (genannt „das weiße Kreuz“) machen und setzen lassen an der Stelle im Bockling, vor einmal ein Holzkreuz gestanden hat, das aber mehrfach zerstört wurde. Das Amt Gifhorn sah das Kreuz als eine Grenzmarkierung an, wohingegen die von Bartensleben anführen, dass an der Stelle einmal ein Kramer erschlagen wurde und zur Erinnerung an diese Tat dort das Kreuz aufgestellt wurde. Die Ämter Gifhorn und Knesebeck sahen das Kreuz als eine Grenzmarkierung zwischen den beiden Ämtern an. Es wurde behauptet, dass die Grenze vom Sauerbach bis an das steinerne Kreuz verlief und von dort über den Ehraer Grundzapfen bis nach Wiswedel, von dort schließlich bis zur Ohre verliefe.

Allerdings konnte diese Behauptung des Amtes Gifhorn nicht bestätigt werden, denn auf diesem Weg vom Kreuz in Richtung Ehraer Grundzapfen konnten keine Markierungszeichen an Steinen, Bäumen, Malhaufen oder an Gewässern gefunden wurden.

Letztendlich konnten sich die von Bartensleben mit ihrer Argumentation (vorerst) durchsetzen.

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Streitigkeiten um den Grenzverlauf zwischen Zicherie und Böckwitz (1653)

Festlegung des Grenzverlaufs im Jahr 1543

Dem Text des Vertrages von Wallstawe vom 14. Juni 1692  ist zu entnehmen, dass die Grenze von Brome bis Zicherie und Böckwitz bereits im Jahr 1543 einmal festgelegt wurde. Es heißt:

Nach diesen hat man derner die grentz unterhalb Brohma von der ohre bis hinter Böckwitz und Zicherey nach anweisung des recessus de ao: 1543 renoviret, und mit itzigen Nhmen von denen orthen, da die alten verändert, Beschrieben.

Die Grenze wurde bis an den „Heimlichen Busch“ mit Hügeln und Grenzpfählen markiert, heißt es wenig später im Vertrag.

Über die Grenze von Zicherie bis in den Drömling konnte allerdings keine Einigung erzielt werden. Hier gab es von nun an zwei Grenzlinie: nach lüneburgischer Interpretation verlief die Grenze entlang der Teuternitz; nach brandenburgischer Interpretation verlief westlich der Teuternitz, wo Malhügel den Verlauf markieren. Die Lüneburger erkannten diese Malhügel aber nur als Feldmarkgrenze an, nicht aber als Landesgrenze.

Die Hügel wurden 1570 sogar noch einmal erneuert mit der Bemerkung, dass sie keinem zum Nachteil sein sollen. Der genaue Grenzverlauf wurde aber wieder nicht geklärt.

Ausschnitt aus der Karten von Strauß (1688) - Die gestrichelte Linie ist der Grenzverlauf nach lüneburgischer Interpretation an der Teuternitz entlang. Die Mahlhügel mit den Nummern 125 markieren die Grenze nach brandenburgischer Interpretation.

Eskalation des Grenzstreitigkeit ab 1653

Aber im Jahr 1653 ist die Lage in Zicherie-Böckwitz eskaliert, als Carsten Broman aus Böckwitz seine 60 Bienenstöcke an einen strittigen Ort gesetzt hatte. Der bartenslebensche Amtmann zu Brome pfändete daraufhin 53 Bienenstöcke und ließ sie nach Brome bringen. Die restlichen sieben verblieben an Ort und Stelle, weil sie nicht mehr transportiert werden konnten.

Was war nun genau geschehen?  Die Grenze war an dieser Stelle südlich der beiden Orte wohl doch nicht so eindeutig markiert, wie es im Vertrag von Wallstawe angedeutet wurde. Es gab zwei Auffassungen vom genauen Grenzverlauf, wie auch der Karte von Strauß (1688) zu entnehmen ist.

  1. Bartenslebensche Auffassung: Die Grenze zwischen Brandenburg und Lüneburg verlief entlang der Teuternitz bis an der Stelle, wo sie in die Ohre fließt.
  2. Brandenburgische Auffassung: Westlich der Teuternitz sind Erdhügel, die die Grenze bilden. Hier stellt sich die Interpretationsfrage: Welche Grenze ist hiermit nun gemeint: die zwischen Brandenburg und Lüneburg (also eine Landesgrenze) oder eine Feldmarkgrenze zwischen Zicherie und Böckwitz?

Auch im März 1655 gab es noch keine Einigung in diesem Grenzstreit. Zu der Zeit waren bereits 23 der gepfändeten Bienenstöcke tot, wie es in einem Schreiben des Amtes Knesebeck heißt. Diesem Schreiben fügt er als Beweise die Rezesse von 1543 und 1570 bei. In einem weiteren Schreiben fordert er von Carsten Broman 1 Pfennig Fluggeld für jedes seiner 60 Bienenvölker. Broman sollte also auch noch dafür bezahlen, dass die Völker in Brome ausfliegen konnten Honig sammelten!

Im Oktober 1655 waren von den 53 gepfändeten Bienenvölkern nur noch ungefähr zehn am Leben, wie Güntzel Klingbeil berichtet. Wie diese Geschichte nun ausgegangen ist, ist den Akten leider nicht zu entnehmen.

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