Im Archiv Museum Burg Brome wird ein Interessanter Brief derer von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen zu Wolfsburg und Brome, aufbewahrt.

Im Jahr 1583 erwarb die Familie von Bartensleben Burg und Flecken Brome von denen von dem Knesebeck. Die Wolfsburg und Vorsfelde gehörten ihnen damals bereits seit Generationen. Mit dem Kauf von Brome konnten die von Bartensleben ihr Territorium nach Norden ausweiten.

Aber auch in der Altmark hatten die von Bartensleben Besitzungen, wie auch aus dem Brief hervorgeht. So gehörten im Jahr 1608 von den acht Ackerleuten in Hohentramm (zwischen Beetzendorf und Apenburg) fünf denen von Bartensleben. Die drei anderen gehörten denen von der Schulenburg.

Das überlieferte Schreiben stammt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), durch den auch in unserer Heimat großer Schaden entstanden ist. So waren im Jahr 1671 von den Hohentrammer Höfen noch immer zwei wüst.

Der Brief wurde von denen von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg an die von Bartensleben, Erbsassen auf Wolfsburg und Brome am 29. März 1645 verfasst. Der genaue Inhalt scheint eine Bagatelle gewesen zu sein. Der Hohentrammer Schulze hatte unrechtmäßig einige Untertanen derer von Bartensleben gepfändet und auch noch den Herren von Bartensleben beleidigt. Die Beleidigung leugnete der Hohentrammer Schulze jedoch. Die Pfande waren, als der Brief geschrieben wurde, bereits zurückgegeben worden. Dies teilten die von der Schulenburg ihren entfernte Verwandten, denen von Bartensleben, mit. Sie riefen quasi dazu auf, den Schulzen wegen der ausgesprochenen Beleidigungen zu bestrafen.

Interessanteweise wurde der Empfänger des Briefes als „Oheimb“ -als Onkel. Die genaue Verwandtschaft ließ sich bisher nicht ermitteln.

Der Empfänger des Briefes auf Wolfsburg und Brome gibt einige Rätsel auf, da es bisher keinen zuverlässigen Stammbaum der Familie von Bartensleben gibt. Klar ist, dass Günther X. von Bartensleben (1558-1597) zwei überlebende Söhne hatte, nämlich Achatz und Güntzel von der Schulenburg. Leider kennen wir die Lebensdaten der beiden Brüder bisher nicht genau. Fest steht aber, dass Achatz von Bartensleben bereits vor Ostern 1638 verstorben sein muss, denn in der „Kornrechnung des Achatz von Bartensleben“, die sich im Adeligen Archiv Nordsteimke befindet, wird seine Witwe Catharine Dorothee von Bartensleben, geb. von Kotze, als Empfängerin der Abgaben zwischen Ostern 1638 und 1639 genannt. Deren Sohn Hans Daniel von Bartensleben (1633-1689) war damals noch minderjährig. Ob Hans Daniel noch weitere Geschwister hatte, ließ sich nicht ermitteln.

Möglich erscheint, dass der Brief an Güntzel von Bartensleben adressiert war, der nach dem Tode seines Bruders das männliche Oberhaupt derer von Bartensleben gewesen sein muss. Er war der Onkel von Hans Daniel von Bartensleben, der später das Familienoberhaupt derer von Bartensleben wurde.

Hier nur der doch eher banale Text des Briefes in einer zeilengenauen Abschrift:

Weß alß dann schlieslich gestern, vnß einschreiben von Herrn Haubt-

man eingehändiget, darauß wier die Excessl, so der Schultz

zu Hohen Tramme, wieder ihre vnterthanen alda verübet

vernommen, So haben wier denselben darüber zue

rede gesetzet, vnd ihme seinen vnfug mit gebührenden ernst

vnd misfallen hart verwiesen, seind darauff berichtet, daß

ihren vnterthanen die Genommene pfande bereits restituiret,

Dar, wie der die Oheimb aber ausgestoßenen reden, wil der

Schultze gar nicht gestendig sein, sondern thuet dieselbe sim-

pliciter inß Leugnen stellen, könte ihm nun ein solches

über bracht werden, so soll er daruber angesehen vnndt

bestraffet werden, Dieseß wier dem Oheimb

frl. nicht vorhalten wollen, vnndt pleiben ihm zue dinste

stets bereit vunndt willig, Betzendorff den 29ten

Marty Ao. 1645

deß Oheimbs

der

Sambt liche von der

Schulenburgk auff Bet-

zendorff vndt Apen-

Burgk.

An

[Günt]zeln von Bartenschleben

[au]f Wolffßburg vnd

[Br]ohme erbsaßen