Bereits in einem früheren Blogbeitrag wurde kurz auf die Geschichte der drei Wiswedeler Hirtenhäuser eingegangen. Am 28. März 1859 kaufte der Schäfer Christoph Pohlmann eines der drei Hirtenhäuser.
Anscheinend war bereits sein Vater Johann Friedrich Christopher Paulmann/Pohlmann Hirte in Wiswedel gewesen. Er wurde am 25. Oktober 1780 in Wesendorf/Wahrenholz geboren und verstarb am 11. November 1855 in Wiswedel. Er war seit dem 30. August 1816 mit Ilse Marie Dorothea Paulmann/Pohlmann geb. Schmidt verheiratet. Sie wurde im Jahr 1798 geboren und verstarb zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt nach dem 27. Mai 1869.
Der Schäfer Christopher Pohlmann wurde am 21. September 1816 in Kästorf geboren und verstarb am 19. März 1878 in Wiswedel. Er heiratete am 13. November 1846 Anna Marie Sophie Pohlmann, geb. Knoke (1824-1898). Ihr Sohn Heinrich Friedrich Christoph Pohlmann wurde am 17. Dezember 1847 in Wiswedel geboren und verstarb dort am 16. November 1917. Über die beiden anderen Kinder wissen wir bisher nur das, was aus dem unten stehenden Brief hervorgeht.
In einem Brief, datiert auf den 27. Mai 1869, wandte sich Christoph Pohlmann an das Amt Isenhagen mit der Bitte, seinen ältesten Sohn Heinrich Friedrich Christoph vom Militärdienst freizustellen. In diesem Schreiben schildert er eindrücklich seine schwierige persönliche Situation, die ihn zu dieser Bitte bewog. Er schreibt, dass seine Ehefrau seine gebrechliche 73jährige Mutter sowie seine über Monate erkrankte jüngste Tochter pflegte. Auch beschreibt er die Mühen seiner Arbeit als Tagelöhner detailliert. Er bat inständig darum, seinen Sohn vom Militärdienst zu befreien, da er zu Hause für die Ernährung der Familie unabkömmlich gewesen wäre.
Hier der Brief im Wortlaut:
An das Königlich Preußische Amt Isenhagen
Reclamation
des Anbauers Christoph Pohlmann
in Wiswedel
vom 27. Mai 1869
„Die vorläufige Befreiung seines Sohnes, des Militärpflichtigen Heinrich Friedrich Christoph Pohlmann aus dem Geburtsjahr 1847, vom activen Militärdienste betreffend.
Mein Sohn ist im vorigen Jahre bei der Untersuchung des Militairpflichtigen als dienstpflichtig angesetzt, dann später mit einem Urlaubspasse entlassen, und bis jetzt nicht zum activen Dienste eingefordert.
Da meine Verhältnisse früher der Art waren, daß ich keine triftigen Gründe hatte um die Befreiung meines Sohnes vom Militairdienste nachzusuchen, so enthielt ich mich aller Reclamationen. Erst in den letzten Monaten haben sich meine häuslichen Verhältnisse so gestaltet, daß ich mich gedrungen sehe, um die vorläufige Befreiung meines Sohnes nachzusuchen.
Ich habe nur eine kleine Anbauerstelle mit in Allem etwa 3 Morgen Grund und Boden, darauf ruhet eine Schuldenlast von 400 rt. – Ich habe außer Frau und 2 noch unmündigen Kindern meine Mutter, eine Frau von 73 Jahren, die durch fortwährende Gicht fast ganz verkrüppelt ist zu ernähren und zu pflegen. Meine jüngste Tochter, ein Kind von 10 Jahren, ist seit Februar d. J. krank und muß fortwährend beaufsichtigt werden. Meine Frau, die auch nur schwächlich ist, kann weiter nichts thun, als nur die kranke Mutter und Tochter beaufsichtigen und verpflegen, die Besorgung des Hauswesens liegt mir mit ob. Ich bin somit der einzige Erwerber und muß, da ich kein Handwerk treibe, durch Tagelohn den Unterhalt zu erwerben suchen. Da ich nun aber bei etwas schwerer Arbeit immer Blut auslasse, dieselbe also meiden muß, wenn ich mich nicht ganz zu Grunde richten will, – da ich außerdem die häusliche Arbeit mit verrichten muß, – so ists mir rein unmöglich, durch Tagelohn bei dem Bauern so viel zu verdienen, daß ich die Zinsen bezahlen, die Lasten und Abgaben trage, Arzt und Apotheker bezahle und die allernöthigsten Lebensbedürfnisse herbeischaffe. Ich habe deshalb meinen ältesten Sohn, den Militairpflichtigen schon im Winter zu Haus nehmen müssen, damit der in Tagelohn gehe und mit dadurch die Ernährung der Familie möglich mache.
Unter diesen Umständen glaube ich mit Zuversicht die Bitte vortragen zu dürfen:
Königliches Amt wolle gütigst vermitteln, daß mein Sohn vorläufig vom dem activen Militairdienste befreiet bleibe.
In der Hoffnung, daß diese meine Bitte, zu der mich nur die augenblickliche Noth treiben konnte, geneigte Berücksichtigung finden werde, empfiehlt sich
Des Königlichen Amtes
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