Bereits im Jahr 2017 hat die Hobbyhistorikerin Maria Schlelein die Gerichtsprotokolle des Wolfburger Amtmannes Johann Ernst Selig aus der Zeit von 1711 – 1724 herausgegeben. Das rund 1800 Seiten starke Original des Protokollbuches lag lange Jahre in einer Vitrine des Stadtmuseums Schloss Wolfsburg und war der Heimatforschung mehr oder weniger unbekannt. In Gänze ausgewertet ist es bis heute nicht. Bis 1742 war die Familie von Bartensleben zu Wolfsburg der Lehensnehmer der Braunschweiger Herzöge über die Wolfsburg und die dazu gehörigen Dörfer. Ihr Gebiet erstreckte sich auch über weite Bereiche der heutigen Samtgemeinde Brome. Auf der Wolfsburg tagte auch das für die Dörfer zuständige Patrimonialgericht. Dort wurde Recht gesprochen u.a. über die Dörfer Brechtorf, Rühen, Eischott, Tiddische, Hoitlingen, Bergfeld sowie Parsau. Die Gerichtsbarkeit über Tülau-Fahrenhorst lag dagegen bei der Familie von Weyhe. Das Patrimonialgericht Brome sprach Recht über die Orte Brome, Altendorf, Benitz, Zicherie, Voitze und Croya; nach 1692 auch über Wiswedel, Ehra und Lessien.
Die Wolfsburger Gerichtsprotokolle sind für den südlichen Bereich der Samtgemeinde Brome eine wertvolle historische Quelle, die bisher nicht im Detail ausgewertet wurde. Zwar umfassen die Protokolle nur etwa 13 Jahre. Dennoch lässt sich ein gutes Bild über die damals herrschenden gesellschaftlichen Probleme herausarbeiten.
So verklagt z.B. der Rühener Rademacher Christoph Otto am 1. September 1720 einen gewissen Hanß Adam aus Brechtorf vor dem Wolfsburger Gericht. Christoph Otto klagt auf Bezahlung seiner Rademacherarbeit in Höhe von 1 Thaler 6 Groschen, die ihm der Beklagte schuldete. Der Beschuldigte gesteht die ausstehende Zahlung und sagt die Begleichung der Summe innerhalb von drei Wochen zu, womit der Prozess dann augenscheinlich auch beendet war.
In zahlreichen Gerichtsverhandlungen geht es um unrechtmäßig abgepflügte Ackerstücke, ausstehende Schulden, Aussteuerangelegenheiten und auch Beleidigungen.
Das vom Förderverein des Stadtmuseums Schloss Wolfsburg herausgegebene, insgesamt 526 Seiten umfassende Buch kann für 50 € im Stadtmuseum Wolfsburg erworben werden.
Seite aus dem Hofübergabe- und Ehecontract aus dem Jahr 1826
Auf den ersten Blick erschien die Lektüre des Hofübergabe- und Ehekontraktes, den ich aus der Deutschen Schrift in Druckschrift übertragen sollte, nicht besonders spannend. Dieser Eindruck änderte sich schnell, je mehr ich über die damalige Zeit recherchierte.
Der Vertrag wurde von der Familie Seelecke aus Tiddische in dem ca. 13 km entfernten Vorsfelde unterzeichnet, das damals zum Herzogtum Braunschweig gehörte.
Eisenbahnen, Automobile und selbst Fahrräder gab es damals noch nicht, also musste man den Weg entweder zu Fuß antreten oder mit Pferd und Wagen fahren. Die Eheleute Seelecke wollten ihren Hof „Samt allem Zubehör und Gerechtsamen, Vieh, Hof- und Feldinventar ihrem mitgegenwärtigen Sohn“ übergeben. Gleichzeitig sollte ein Ehekontrakt zwischen dem Sohn und der Braut abgeschlossen werden.
Für die Hofübergabe wurden dann folgende Bestimmungen festgeschrieben: „Sie (die Eheleute) referieren sich die Herrschaft noch so lange es ihnen beliebt. Während dieser Zeit soll der Bräutigam von ihnen zu genießen haben: Freien Unterhalt im Essen und Trinken und der Bräutigam auch freie Kleidung, dann jährlich 5 Himpten Roggen, die Winter- und Sommerwolle von vier Schafen und sollen ihnen außerdem drei Himpten Hafer in die Brache und zwei Viertelfaß Lein jährlich gesät werden, sie dagegen zu einer pflichtgemäßen Tätigkeit für das Beste des Hofes verbunden sein“. Himpten wurde mal mit p, mal ohne geschrieben und ist wie das Vierfass ein Hohlmaß, 1Himpten entspricht 1842 in Braunschweig ca. 31 Litern und ein Vierfass knapp 8 Litern.
Die Eltern des Bräutigams behielten es sich damit vor, die Wirtschaft so lange zu führen, wie es ihnen beliebte. Wenn der Hof tatsächlich an die jungen Leute überging, konnten sie sich aussuchen, ob sie mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben wollten oder nicht. Für den Fall, dass alle an einem Tische bleiben wollten, bekamen die Eltern das Gleiche, was sie dem Sohn geben würden, zusätzlich eine „eiserne Kuh“. Eisern steht hier für hart, fest und unangreifbar. Es handelte sich dabei um die zweitbeste Kuh im Stall, und sollte diese verkauft oder geschlachtet werden, so blieb das Anrecht auf die nächste zweitbeste Kuh erhalten. Für den Fall, dass die jungen Leute es vorzogen, für sich zu wirtschaften, wurde eine Auflistung für das Altenteil zusammengestellt, die ich hier in Auszügen wiedergeben möchte: „Jährlich 16 Himpten Roggen /ca. 500Liter), einen Himpten Buchweizengrütze (ca. 31 Liter), einen Himpten Salz, zwei Vierfass Saat (fast 16 Liter), ein Schwein oder dafür 3 rth. (Reichstaler), ein Fuder Heu (von einer bestimmten Wiese), ein Schock Roggenstroh (60 Stück) à 20 Pfund, zwei Vierfass Lein gesaet, drei Himpten Hafer in die Brache gesaet, die Winter-Sommerwolle von vier Schaafen, frei Feuerung zu allen ihren Bedürfnissen und an Obst eine Apfel- einen Birnen und zwei Pflaumenbäume“. Das war nicht wenig und musste von dem jungen Paar gut überlegt werden. Da die ländliche Bevölkerung überwiegend in Eigenversorgung lebte, war es notwendig, alle diese Punkte genauestens zu erfassen. Auch für den Fall, dass eines der Elternteile verstarb, wurden feste Kriterien bestimmt. Damit noch nicht genug. Der Hoferbe hatte auch noch Leistungen an die Geschwister zu erbringen: „An Abfindungen hat der Hofannehmer folgendes zu prästiren (eine Sachleistung zu erbringen): An seinen Bruder: „Dieser soll nach dem Absterben der Älteren, oder wenn diese es wollen sofort auf dem Hofe zu erbauenden Spieker beziehen, und solchen bis auf seine und seiner Ehefrau Lebzeiten benutzen können, und soll dabei das …Gartenstück …,ein Vierfass Lein gesaet, und außerdem ein Fuder Heu, … welches letztere ihm der Hofwirth frei anfahren soll. Letzterer soll ihm noch besonders, wenn der Abzufindende sich verheirathet, ihm am Tage der Hochzeit ein vollaufgemachtes Bette und dann, so wie es dessen Bedürfnis mit sich bringt, zwei Schaafe mit Lämmern mitgeben.“ Dafür musste sich der Bruder zu bestimmten Arbeiten auf dem Hof verpflichten. Fand der Bruder des Hofabnehmers sein Eheglück anderswo, so waren die Abfindungen für diesen Fall auch genauestens geregelt. Er bekam dann an Geld 100Taler Conventionsmünze. Ein Conventionstaler war 1813 in Braunschweig-Wolfenbüttel 16 Gutegroschen wert. Da das Münzwesen sehr unübersichtlich war, konnte ich über den Wert nichts herausfinden, gehe aber davon aus, dass es sich um eine erkleckliche Summe handelte. Dazu ein aufgemachtes Bett und einen vollständigen Kistenwagen, was einer umfassenden Aussteuer entsprach. Auch an die Schwester waren noch einige Abfindungen zu leisten. Im mitverhandelten Ehekontrakt erklärt der Hofannehmer seine Braut als Miteigentümerin des Hofes. Diese musste bares Geld, einen vollständigen Kistenwagen und eine genau festgelegte Anzahl an Kühen, Ochsen und Schafen mitbringen. Zum Schluss wird für den letzten Fall alles geregelt: „Auf den Fall, daß einer von den Verlobten nach vollzogener Ehe vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus dieser Ehe sterben sollte, daß dann das Sprichwort „Der Letzte macht die Thüre zu“ eintritt“. Unterschrieben wurde dieser Vertrag mit Handzeichen, also mit 3 Kreuzen für die jeweilige Person. Über diesen Vertrag ließe sich noch viel mehr ausführen, deutlich wird aber, dass sich darin ein Leben mit viel harter Arbeit und stetigem Fleiß widerspiegelt. All die Errungenschaften, die unser Leben so erleichtern, gab es damals noch nicht, die Industrialisierung war noch in weiter Ferne. Viel Glück hat die junge Familie scheinbar nicht gehabt, bereits 1852 war die junge Frau verwitwet, und auf lange Sicht ist der Hof dann auch nicht in der Familie geblieben.
Willkommen beim Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V. zur Bromer Geschichte!
In diesem Blog wollen wir über ausgewählte Themen der Bromer Geschichte berichten, wobei unser Fokus auf allen Orten der Samtgemeinde Brome liegt. Es wird in den Beiträgen sowohl um politische, als auch gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche historische Ereignisse gehen. Jeder, der zu einem dieser Themen etwas beitragen möchte, ist herzlich zur Mitarbeit aufgerufen!
Neueste Kommentare