Bereits im Jahr 1752 hatte der Böckwitzer Hofbesitzer Hans Heinrich Brohmann sich von einem nicht-genannten Geldgeber 200 Reichsthaler Geld geliehen, welches er jedoch nicht mit den erforderlichen Raten abbezahlen konnte. Die Zahlungsunfähigkeit Brohmanns wurde in dem Vertrag auch mit den Kriegsturbulenzen des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) begründet. Dennoch drohte im Jahr 1760 die Subhastation, d.h. Zwangsversteigerung seines Hofes in Böckwitz. Dies konnte er nur abwenden, indem er einen neuen Kreditgeber fand, der seine Schulden übernahm. Hierzu konnte er den Bromer Krüger und Knesebecker Amtmann Johann Jacob Laue. Nur so konnte die Zwangsvollstreckung abgewendet werden, indem Laue die Schulden sofort bezahlte. Als Gegenleistung haben die Schuldner Laue ihren Hof versprochen, für den Falle, dass die Schulden nicht abbezahlt werden. Zusätzlich wurden Laue als Zinsen vier Fuder Heu von ihrer Drömlingswiese oder zwei Fuder Heu vom Grashof hinter ihrem Hause versprochen.
Anscheinend ist es Brohmann tatsächlich bis 1775 gelungen, die Schulden vorzeitig abzuzahlen, wie eine Notiz des Knesebecker Amtmanns Breymann verrät. Breymann war wohl der Nachfolger Laues als Knesebecker Amtmann in Brome. Breymann quitiert den Erhalt von 104 Reichsthalern 16 gute Groschen am 1. September 1775.
Hier nun die Abschrift des Vertrages zwischen Brohmann und Laue:
Nachdem Hans Heinrich Brohmann zu Böckwitz auf die im Anno 1752 regulirte, und Liquide gemachte Viele, und bey nahe auf 200 Rthl. erstreckete Schulden, Zeit Hero sehr wenig abgetragen, und die Creditores gleichwohl befriediget seyn wollen, bey jetzigem Krieges-Troublon aber nicht rathsam zu Verfolgen gewesen, mit der Subhastration seines Ackerhofes zu verfolgen, als welches ohne dem, ausgewießemaße verbothen gewesen; Debitor undt seine Frau hingegen Vorgestellet, daß pron. Creditores Von ihren Schulden noch was erckleckliches schwinden laßen wollten, die gemeinet wären, ein Capital Vor Jemanden auf zu nehmen, und damit solche Creditores auf einmahl abzufinden; Und dann zur Darleihung solchen Capitals sich in heutiger zur weiteren Behandlung derer Schulden ausgesetzten Termino sich der Bürger und Gastgeber Johann Jacob Laue aus Brohme mit angefunden hat, welcher dem Debitori, und seiner Frauen zu berichtigung derer anderweit behandelten Schulden Einhundert und Vier Thaler Sechszehn gute Groschen, seyn 104 Rthl. 16 gl an jetzo gänge und gebigen, 1/3 oder 8ggl Rthl. allerhand Schlages baar geliehen und Vorgestrecket hat, letztere auch sofort an den Creditor baar aus gezählet, und so des Debitores Nutzen und Besten um so Vielmehr Vermeidet worden, weil durch solche baar auszahlung derselbe bey nahe auf die 50 Rthlr. [?] hat; So hat dieser Debitor Hanß Heinrich Brohmann sowohl, als dessen mit gegenwärtige Ehe Frau Anne Else Lembken, solche von besagten Johann Jacob Lauen ihnen erzeigete liebe mit schuldigen Danck erkannt, und ihme nicht nur solches capital, nach geschener Halbjährigen loß-Kündigung richtig wiedrum zu bezahlen, sondern Ihnen auch zu deßen Verzinsung alljährlich, und so lange das Capital unabgetragen bleibet, entweder Vier Fuder Heu von ihrer Drömlingswiese, aufm Hörstgenberge, oder aber stattdeßen zwey Fuder aufn Graßhofe beym Hause zu überlaßen,welches Graß jedoch Creditor selbst mehen und trocknen, auch einfahren zu laßen schuldig seyn soll; Und damit dieser ihr Creditor Laue Hierunter gnugsame Sicherheit haben mög, So haben Debitores demselben ihren gantzen Hoff und Vermögen zur hypothec und Unterpfande eingesetzet, auch gebethen demselben darüber einer Gerichtlichen Consens zu ertheilen, wobey sie züglich allem Einwender und Rechts behelfen sich begeben. Wie nun die Außzahlung des Capitals der 104 Rthl. 16 ggl Vor Gerichte geschehen, und die Creditores dadurch würklich befriediget, auch der Concurs und die Subhastation des Hofes abgewendet, und denen Debitores solcher Hoff noch conserviret, und ihr wahrer Nutzen dadurch befördert worden; Also ist auch der darüber gesuchte Consens unter dem Hochgräflichen Schulenburgsch: Gerichts Siegel, und meiner des zeitigen Ambtmanns Unterschrift ertheilet, mit der Versicherung, daß dem Creditori Lauen benöthigten Falles alle Rechtliche Hülfe Gerichts wegen angedeyen solle. Jedoch dem Herrn HofMarschall Reichs Grafen Von der Schulenburg, und sonsten einen jeden Tertio an seinem Rechte ohne Schaden, und Nachtheil: Geschehen im landgerichte Steimbke d. 19t. January 1760
(Siegel) (Unterschrift)
Das ich für die Summa 104 rt 16 ggl Fünf und dreißig im Golde erhalten habe solches wird hiermit quitiret Brome c. 1sten. Septemb. 1775
Joh: Andr: Breymann
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