Mit dem Verkauf des Fleckens und der Burg Brome Weihnachten 1548 hat sich Fritz VII. von der Schulenburg auf sein Gut Fahrenhorst zurückgezogen. Als Besitz hatte er nun nur noch Tülau, Fahrenhorst sowie Croya. Über diesen Bereich übte er auch die Gerichtsbarkeit aus – auch die Halsgerichtsbarkeit.
Nach dem Tode seines wohl kinderlosen Sohnes Heinrich von der Schulenburg am 18. Dezember 1613 konnte Wilhelm von Weyhe Fahrenhorst, Tülau und Croya dann zu Lehen nehmen. Auch die Familie von Weyhe übte bis ins 19. Jahrhundert die Gerichtsbarkeit über die besagten Dörfer aus. Tatsächlich stand an der Tülauer Gemarkungsgrenze zu Croya ein Galgen, wie auf historischen Karten eindeutig zu sehen ist.
Auf dieser historischen Karte aus dem 18. Jahrhundert ist der Tülauer Galgen eingezeichnet: Hier unterhalb des Weges zwischen Tülau-Fahrenhorst (links auf der Karte) und Croya (rechts) ungefähr auf halber Strecke. Die Karte ist nicht eingenordet! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Historische Karte der Feldmark Tülau-Fahrenhorst aus dem Jahr 1905 (Ausschnitt). Östlich der Straße Croya-Tülau ist das Galgenfeld eingezeichnet. Hier stand einmal der Galgen des Gerichts derer von der Schulenburg bzw. derer von Weyhe. (Original: Archiv MHV Brome)
Bisher ist eine Hinrichtung am Tülauer Galgen aus dem Jahr 1714 bekannt. Am 7. November 1714 wurde ein ungenannter Pferdedieb nach eingeholtem auswärtigem Urteil mit dem Strange vom Leben zu Tode befördert. Das Todesurteil wurde also nicht in Fahrenhorst gefällt, vielmehr wurde ein Rechtsgutachten von außen eingeholt, auf der die Verurteilung basierte. Bei zwei in Brome bekannten Todesurteilen stammten die Urteile von der Universität Helmstedt. Ob dies auch hier der Fall war, ist leider der Quelle nicht zu entnehmen.
Bei der Exekution mussten anscheinend alle Haushalte aus den Dörfern des Gerichts Fahrenhorst anwesend sein. Wie es heißt, mussten aus Tülau und Fahrenhorst aus jedem Hause zwei sowie zwei aus Voitze und einer aus Croya der Urteilsvollstreckung beiwohnen. Immerhin mussten die Gerichtsuntertanen nicht die Kosten der Exekution tragen – wie es in Brome traditionell der Fall war. Vielmehr wurden ihnen diese Kosten geschenkt – insgesamt immerhin 3 1/2 Reichsthaler.
Über die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung im Jahr 1848 ist für den Raum Brome bisher fast nichts bekannt. Wir wussten bisher nicht, nach welchem Wahlmodus gewählt wurde und wer die Gewählten überhaupt waren. Ein Dokument aus dem Archiv im Museum Burg Brome gibt ein wenig Aufschluss über die Modalitäten.
Das Dokument ist ein Brief Knesebecker Amtmannes an den Lehnschulzen Wienecke in Croya. Darin heißt es:
Jahre 1848 ist der ¾ Höfner Heinrich Meyer in Thülau in dem Uhrwahlbezirke der Gemeinden Croya, Zicherie, Ehra und Zollhaus, Thülau Fahrenhorst, Lessin als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur National-Versammlung in Frankfurt erwählt und hat in Folge dieser Wahl 2 Reisen nach Zelle machen, deren Kosten von den Wahlberechtigten gemeinschaftlich getragen werden müßen.
Es betragen die festgestellten Kosten beider Reisen insgesamt 17 Th. Und hat dazu die Gemeinde Croya 1 Th. 19 Ggr. 6 Pf. beizutragen.
Der Vorsteher wird daher im Auftrage Königlichen Amts hiermit angewiesen, diesen Betrag binnen 8 Tagen an den Herrn Controleur Öhlerking ohnfehlbar einzuzahlen.
Es waren an Wahlmännern berechtigt in Croya 18.
Sollte der Betrag innerhalb der obigen Zeit nicht berichtigt werden, so haben die Säumigen es sich bei zu meßen, wenn Kosten entstehen.
Knesebeck, am 18. October 1850
[Unterschrift: … Amtsvoigt]
Brief des Amtes Knesebeck an den Lehnschulzen Wienecke in Croya (Original: Archiv Museum Burg Brome)
Wir erfahren also, dass ein Urwahlbezirk aus den Dörfern Croya, Zicherie, Ehra, Zollhaus, Tülau-Fahrenhorst und Lessien bestand. In diesem Wahlbezirk wurde ein Mann als Wahlmann zur Wahl eines Abgeordneten für die Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. Die Abgeordneten wurden also nicht direkt von den Wählern gewählt, sondern indirekt über Wahlmänner, wie es bei der Wahl des amerikansichen Präsidenten auch heute noch der Fall ist. Aus dem oben erwähnten Urwahlbezirk war der gewählte Wahlmann der 3/4-Höfner Heinrich Meyer aus Tülau.
Die Wahl für den Abgeordneten in unserem Wahlbezirk fand also in Celle statt. Dafür musste Heinrich Meyer zwei Mal nach Celle reisen. Die Kosten für die Reisen mussten die Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Urwahlbezirk bestreiten. Die gesamten Reisekosten betrugen 17 Thaler, wovon die Wahlberechtigten in Croya, insgesamt 18 Mann, ihren Anteil von 1 Thaler 19 Gutegroschen 6 Pfennig zu tragen hatten.
Im Jahr 1850, also gut zwei Jahre nach der Wahl zur Nationalversammlung, war es die Aufgabe des Croyaner Lehnschulzen Wienecke, diese ausstehende Summe von den Wahlberechtigten in Croya einzusammeln und dem Amt Knesebeck zu übergeben. Tatsächlich findet sich unten links in der Ecke des Briefes ein Vermerk über den erhalten der genannten Summe. Die Croyaner hatten demnach den Betrag beglichen.
Johann Carl August Winter, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung im 14. Wahlbezirk Hannover (Celle)
Für den 14. Wahlkreis Hannover (Celle) wurde Johann Carl August Winter (geb. 1815 – verst. 1876) als Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war der sohn des Eisenhändlers Johann Joachim Winter. Von 1832 bis 1836 studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Seit 1845 war er Amtsassessor in Liebenburg. 1849 trat er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und war bis zu seinem Tode 1876 als wissenschaftlicher Publizist in Göttingen tätig. Er verfasste staatswissenschaftliche Werke und mehrere Gutachten.
Vom 29 Mai 1848 bis zum 21. Mai 1849 war er Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung. Er war fraktionslos und stimmte überwiegend mit der Rechten. Auch stimmte er gegen die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen.
Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.
Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)
In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich einst das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.
Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.
Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.
Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.
Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt. Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.
Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.
In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.
Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!
Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!
Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Als meine Familie 1950 nach Altendorf zog, kam ich in ein Dorf, das durch bäuerliche Selbstversorgung geprägt war. Mehr als 30 Familien lebten ausschließlich von der Landwirtschaft. Die Viehwirtschaft umfasste alles, was man in Bilderbüchern für Kinder heute romantisierend als „heile Welt-Bauernhof“ oft noch findet. Kühe, Pferde, Schweine, Schafe und allerlei Federvieh waren auf jedem Hof zu sehen. Vor Pflüge und Wagen spannte man Pferde. Es gab nur vereinzelt Trecker. Die Kühe wurden morgens durch das Dorf zur Weide getrieben und abends zum Melken wieder in den Stall geholt. Vor den Höfen standen „Milchbänke“, auf denen Milchkannen auf den Abtransport zur Molkerei nach Brome warteten. Im Rundling war nur die Hauptstraße gepflastert. Die heutige Bundestraße hatte um 1950 noch Kopfsteinpflaster. Daneben verlief ein sogenannter Sommerweg, ein unbefestigter Straßenteil, den das Vieh gerne zum Laufen annahm. In die einklassige Volksschule gingen die Kinder zu Fuß, Schüler aus Benitz nahmen, falls vorhanden, ein Fahrrad und benutzten einen unbefestigten Rad- und Fußweg neben der heutigen Bundesstraße.
Die Bauerngärten dienten überwiegend der Selbstversorgung mit Gemüse und hatten nur einen kleinen Blumenanteil. Rasenmäher für Vorgärten gab es noch nicht.
Der Wiesenanteil in der Gemarkung war sehr groß, da man das Gras als Viehweide im Sommer benötigte, die restlichen Wiesen aber für Heu und Grummet (Grummet ist der zweite Grasschnitt) als Wintervorrat. Mineralischer Dünger wurde kaum eingesetzt. Der Mist aus der Viehhaltung diente dem Düngen des Ackers.
Geflecktes Knabenkraut (Foto: Gerd Blanke)
Daher waren die Wiesen mager und zeigten eine große Artenvielfalt an Blühpflanzen und Gräsern. Im Frühjahr waren die Wiesen übersät mit einem weißen Schleier von Wiesenschaumkraut. An nassen Stellen prahlten Sumpfdotterblumen mit ihrem satten Gelb. Dunkelgrün waren torfige Flächen durch die dort wachsenden Binsen. Im Mai überzog ein tiefes Rot die Stellen, wo noch einheimische Orchideen, wie das gefleckte Knabenkaut, wuchsen. Auch die wunderschönen Blüten des Fieberklees konnte man bis in die sechziger Jahre noch in der Nähe der Ohre finden.
Fieberkraut (Foto: Gerd Blanke)
Die war noch nicht begradigt und schlängelte sich in vielen Windungen in Richtung Brome. In den Höhlungen der Ufer fingen wir als Kinder mit der Hand noch Edelkrebse. In den Gräben hatten zahlreiche Kleinfische, wie die Stichlinge ihre Kinderstube. Auch Bodenbrüter in den Feuchtwiesen waren häufig. Das durchdringende „Kiwitt“ des Kiebitzes war weithin zu hören.
Kiebitz (Foto: Gerd Blanke)
Im Frühjahr konnte man die akrobatischen Balzflüge dieser Vögel beobachten. Wehe dem Fuchs, der dem Gelege zu nahe kam. Pfeilschnell stürzte sich ein Kiebitz im Sturzflug auf den möglichen Eierdieb und vertrieb ihn mit ständigen Scheinangriffen aus dem Revier. Allabendlich waren Bekassinen zu sehen. Bei ihren typischen Hochzeitsflügen ließen sich die Vögel aus großen Höhen senkrecht herabfallen und spreizten dabei die äußeren Steuerfedern ab, die dann ein „wummerndes“ Geräusch erzeugten. Daher nannte man diese Schnepfen im Volksmund Himmelsziegen. Selbst das melancholische Flöten des Großen Brachvogels war noch zu hören. Auch der Weißstorch zog auf einem Nest im Dorf seine Jungen auf. Nahrung gab es in den Feuchtwiesen reichlich. So konnte man in der Heuzeit manchmal den sogenannten „Krötenregen“ beobachten. Um diese Zeit verließen die kleinen Kröten massenweise ihre Gewässer und suchten, nachdem sie nun zu Lungenatmern geworden waren, ihre Nahrung in den Wiesen.
In den sechziger Jahren begann sich das Dorf zu verändern. Das Pferd als Zugtier machte Traktoren Platz, immer mehr Maschinen ersetzten oder erleichterten die schwere körperliche Handarbeit in der Landwirtschaft. Das „Höfesterben“ begann. Viele kleinere Bauern gaben ihre Höfe auf, weil sie in der wachsenden Industrie bessere Verdienstmöglichkeiten fanden. Andere übernahmen die Flächen, die zu größeren Einheiten zusammengefasst wurden. Heute teilen sich drei Landwirte die Gemarkung. Immer weniger Vieh wurde gehalten, deshalb brach man Wiesen um, legte Drainagen und verwandelte sie in Ackerland. Der Verbrauch an Mineraldünger, Herbiziden und Pestiziden nahm zu. Die Verarmung der Landschaft begann schleichend.
Wo wenig Insekten sind, können auch nur wenige Insektenfresser leben. Wo Mineraldünger eingesetzt wird, gibt es keine Orchideen mehr, die auf stickstoffarme Böden angewiesen sind. Werden Wiesen entwässert, fehlt Schnepfen und Kiebitzen der weiche Boden, in dem sie ihre Nahrung finden. Wird das Gras auf noch vorhandenen Wiesen schon April/Mai für Silage gemäht, hat kein Bodenbrüter die Chance, seine Jungen aufzuziehen.
Auch der Storch verließ 1996 unser Dorf, weil er nicht mehr ausreichend Nahrung fand.
Leider besteht auf die Rückkehr der bei uns verschwundenen Arten keine Hoffnung, da vermutlich die Landwirtschaft nicht zu alten Strukturen zurückkehren kann. Allerdings gibt es auch Lichtblicke. Durch den Status des Naturschutzgebietes in unmittelbarer Nähe des Dorfes sind ein Rest an Wiesen und die sich windenden Ohre dem Einfluss des Menschen entzogen. Biber stauen durch Dämme, Flachgewässer entstanden und bilden ideale Kinderstuben für Jungfische. Dadurch kann man wieder vermehrt Tiere beobachten, die davon leben wie Eisvogel, Reiher und Otter. Der angehobene Wasserstand ermöglicht auch dem Kranich inzwischen Jahr für Jahr hier heimlich seine Jungen aufzuziehen.
Dem Müller Carsten Bammel wurde am 2. September 1683 nachts ein Bienenstock bei der Kiebitzmühle gestohlen. Carsten Bammel scheint kein Imker mit vielen Bienenvölkern gewesen zu sein, denn aus dem Gerichtsprotokoll geht hervor, dass an der Kiebitzmühle nur zwei Bienenstöcke gestanden hatten. Die Bienenhaltung war wohl nur für die Deckung des Eigenbedarfs an Honig bestimmt gewesen. Bei den beiden Bienenstöcken handelte es sich wohl um seine sogenannten „Leibimmen“, die für die Überwinterung behalten und nicht zur Honigernte genutzt wurden. Schon allein deshalb war der Diebstahl ein herber Verlust für ihn, weil er dadurch im kommenden Jahr nur Schwärme aus dem einen verbliebenen Korb zur Honigernte nutzen konnte.
Er meldete den Diebstahl dem Gericht in Fahrenhorst, das daraufhin eine Hausdurchsuchung veranlasste. Tatsächlich wurde auch im Haus von Jürgen Bammel Honig gefunden. Er scheint selbst keine Bienen besessen zu haben, denn dann hätte er sich nicht wegen Honigbesitzes des Diebstahls verdächtig gemacht. Inwieweit eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Angeklagten Jürgen Bammel und dem Kläger Kiebitzmüller Carsten Bammel bestand, ist in den Gerichtsakten nicht erwähnt, aber stark zu vermuten. In der Gerichtsverhandlung am 8. September 1683 gab Jürgen Bammel den Diebstahl zu und schilderte, dass er auf dem Weg nach Ehra bei der Kiebitzmühle zwei Bienenstöcke gesehen habe, deren Besitzer er nicht kannte. Einen Stock habe er mit zu sich nach Hause genommen und anschließend den Honig ausgebrochen. Die Kiste, wie er sich ausdrückte, habe er „ins Hauw gerohdet“, was wohl soviel heißt wie in den Wald geworfen, und sie wäre dort noch immer vorhanden. Leider ist diese „Kiste“ nicht weiter beschrieben. Wenn damit tatsächlich ein Holzkasten gemeint ist und nicht ein Bienenkorb, dann ist das ein Beleg dafür, dass bereits im 17.Jahrhundert im Raum Brome nicht nur mit Bienenkörben geimkert wurde, sondern auch mit speziell für die Imkerei hergestellten Holzkästen, wie sie in zahlreichen mittelalterlichen Abschriften des „Sachsenspiegel“ zu sehen sind.
Unumwunden bekannte er sich auf Nachfrage des Gerichts schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von sechs Reichsthalern verurteilt, was etwa dem Gegenwert von sechs Bienenstöcken entsprach. Als Abschlag auf die Strafe wurde eines seiner Rinder im Wert von vier Reichtsthalern beschlagnahmt. Die besagte „Kiste“ wurde bis zum Erscheinen des Geschädigten Carsten Bammel, der offensichtlich nicht an der Verhandlung teilgenommen hatte, im Gericht aufbewahrt.
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