Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Kategorie: Voitze (Seite 2 von 3)

Imkerei im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert – Belege in Ehestiftungen

Imker Fritz Schulze aus Lessien vor seinem Bienenstand (Original: Sammlung Winfried Rolke, Lessien)

Bienen spielten im 17. und 18. Jahrhundert im Raum Brome als ein Teil der Mitgift eine besondere Rolle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Mitgift nicht automatisch das von der Frau in die Ehe eingebrachte Gut bezeichnet. Es kam auch vor, dass z.B. ein Mann in den Haushalt seiner Frau einheiratete. Dann brachte die Braut als Mitgift Haus und Hof ein, der Bräutigam materielle Dinge, wie z.B. Bargeld, Vieh oder Möbel.

Ein Teil der Mitgift waren in vielen Fällen Bienenstöcke. In den Ehestiftungen wird immer wieder ein sogenanntes „Landesrecht“ erwähnt. Als „Landesrecht“ wurde das Hab und Gut bezeichnet, dass traditionell als Mitgift in die Ehe eingebracht wurde. Zur Mitgift der Braut heißt es in der Ehestiftung  vom 28. März 1645 zwischen Hans Poselke, Dannenbüttel und Anne Harms, Ehra:

Belangende auff Seiten des Breutigambs seiner lieben Gespons oder Braut, so sol er ihrenthalben zu erfreuwen haben, was unter der Obrigkeit, nemblich       dehnen von Barttenschleben zur Wulffsburgk Landesrecht undt Gewohnheit ist, als zwo Ochsen, zwo Kuehe undt ein guest Rindt, item zwantzigkk Himbten            Rogken, zwantzig Himbten Habern, zwo Stock mit Immen, funff Schaeffe mit      Lemmer undt Bettegewandt zu einem vollstendigen Bette.

Zur Mitgift gehörten also: zwei Ochsen, eine Kuh, fünf Schafe mit Lämmern, 20 Himten Roggen, 20 Himten Hafer, zwei Stock Bienen, Bettwäsche.

In der Ehestiftungen vom 28. Dezember 1722 zwischen Hans Bromann, Böckwitz und Dorothee Elisabeth Mundschewitz, Kiebitzmühle bekam die Braut von ihrem Vater als Mitgift 80 Reichtsthaler und dazu ein volles Landesrecht, bestehend aus zwei Ochsen, zwei Kühen mit Kälbern, einer Kuh ohne Kalb, sechs Schafe mit Lämmern, ein Schaf ohne Lamm, ½ Wispel Roggen, ½ Wispel Hafer, zwei Stöcke Bienen und zwei Schatt Honig, Kisten und Kastengeräte.

Diese beiden Beispiele aus dem 17. und 18. Jahrhundert verdeutlichen, dass die Mitgift in diesem Zeitraum mit kleinen Abänderungen, die auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien zugeschnitten waren, immer gleichgeblieben ist. Bienen waren meistens ein integraler Bestandteil der Mitgift, vorausgesetzt, dass sie auf dem Hof, aus dem die Mitgift gegeben wurde, vorhanden waren. In einigen Ehestiftungen wird eindeutig gesagt, dass statt der Bienen ersatzweise ein Geldbetrag gezahlt wird. So zum Beispiel in der Ehestiftung zwischen Carsten Beckmann, Böckwitz und Anna Gellermann, Zicherie vom 20. November 1711. Dort heißt es, dass der Brautvater zwei Thaler als Ersatz für die Bienen zahlt, „weil keine im Hofe vorhanden sind“. Als zweites Beispiel sei hier die Ehestiftung zwischen Carsten Meyer, Voitze und Anne Klopp, Zicherie genannt in der es heißt, dass in der Mitgift der Braut anstatt der Bienen und dem dazugehörenden Futterhonig ersatzweise 12 „Gute Groschen“ gezahlt werden, denn höchstwahrscheinlich gab es wie im erstgenannten Beispiel keine Bienenhaltung im Kloppschen Hof in Zicherie.

In den insgesamt 90 Ehestiftungen für Ehra von 1610 bis 1715 spielen in 63 davon Bienen eine Rolle als Mitgift. Nicht immer sind jedoch Bienen explizit erwähnt, sondern manchmal heißt es nur, dass die Mitgift ein „Landesrecht“ war, wie z.B. in der Ehestiftung von zwischen Henning Klopp, Voitze und Hans Wiswedel vom 23. September 1621. Dort heißt es: Der Brautvater Hans Wiswedel „will einbringen vull Landßrecht“, ohne Aufzählung der Einzelheiten. Da Bienen in diesen Fällen nicht explizit ausgeschlossen waren bzw. der Geldwert zu zahlen war, ist davon auszugehen, dass sie zur Mitgift dazugehörten. Es kam auch in seltenen Fällen vor, dass nur ½ Landesrecht als Mitgift gegeben wurde, so z.B. in der Ehestiftung zwischen dem Grobschmied Hans Möller aus Immekath und Cathrine Hermes aus Ehra im Jahr 1686. Der Brautvater Stückenköther Hans Hermes gab seiner Tochter ½ Landesrecht als Brautschatz mit, inklusive einem Stock Bienen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Familie nicht zu den wohlhabenden Familien zu zählen war. Aus diesen Angaben lässt sich mit aller Vorsicht vermuten, dass in den Dörfern Ehra, Lessien, Voitze, Wiswedel und Tülau in etwa 2/3 der Haushalte Bienen gehalten wurden.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Steimker Ehestiftungen. Für den Zeitraum von 1686 bis 1723 sind insgesamt 91 Ehestiftungen aufgeführt, bei denen in 41 Fällen Bienen eine Rolle gespielt haben. Auffallend ist, dass in den Ehestiftungen, die die altmärkischen Dörfer der Vogtei Steimke betreffen, Bienen als Mitgift eine viel geringere Rolle spielen als in den hannoverschen Dörfern des Gerichts Steimke. Zwar gab es auch in Böckwitz, Steimke, Dönitz und Wendischbrome Bienenhaltung, aber lange nicht so intensiv wie z.B. in Ehra und Wiswedel. Sicherlich hängt das mit der geografischen Lage der Dörfer Ehra, Wiswedel und Voitze zusammen, die in unmittelbarer Nähe der Bickelsteiner Heide lagen, so dass die Bienen in relativ kleinem Umkreis die Spättracht der Heide sammeln konnten. Ausgedehnte Heideflächen gab es um die Dörfer Wendischbrome, Zicherie-Böckwitz oder Steimke herum nicht, so dass eine ausgedehnte Imkerei wegen fehlender Spättracht schwierig war, denn sicherlich sind nicht alle Imker aus diesen Dörfern mit ihren Bienenstöcken in die Heide gewandert, was wegen der Reise, der Zollgebühren und des Fluchtgeldes mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden war, der sicherlich bei einer Imkerei zur Deckung des Eigenbedarfs nicht lohnend gewesen wäre. Aus dem Flecken Brome gibt es für den Untersuchungszeitraum keinen Nachweis für Bienenhaltung, weder in Ehestiftungen noch in Gerichtsakten. Das mag zwei Gründe haben, zum einen, dass der Ort Brome keine großen Heideflächen aufzuweisen hatte und zum anderen, weil Brome eine andere wirtschaftliche Prägung hatte als das Umland. Während im Bromer Umland die Landwirtschaft dominierte, lebte der Flecken Brome hauptsächlich vom Handwerk und vom Handel. Mit Sicherheit hatten auch einige Handwerker nebenbei Bienen, aber für Ehestiftungen waren diese ebenso wie anderes Vieh kein bestimmender Faktor gewesen. Einziger Beleg für Bienenhaltung im Flecken Brome ist die von Pastor Johann Marschall im Jahr 1586 verfasste Beschreibung des neuen erbauten Pfarrhauses in Brome. Er erwähnt, dass Bienen auf dem Grashof standen, die vermutlich sein Eigentum waren.

Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass die Imkerei im Raum Brome hauptsächlich in den Dörfern rund um den Flecken Brome in der Frühen Neuzeit wahrscheinlich überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs an Honig und Wachs ausgeübt wurde. Hauptberufliche Imker lassen sich anhand der hier untersuchten Quellen nicht nachweisen.

In einigen Ehestiftungen ging die Mitgift über die zwei Bienenstöcke nach Landesrecht erheblich hinaus, was darauf hindeutet, dass in diesen Haushalten besonderen Wert auf Bienenhaltung gelegt wurde. Auffällig ist, dass es sich bei den folgenden Ehestiftungen durchweg um solche handelt, in denen der Bräutigam in den Hof einer Witwe einheiratet. Die Ehemänner brachten ihr gesamtes Hab und Gut inklusive der vorhandenen Bienen mit in die Ehen ein. So ist die Ehestiftung zwischen Jacob Ruck und Anne Kausche, der Witwe von Hans Havekost im Jahr 1610 außergewöhnlich. Jacob Ruck heiratete in den Hof des verstorbenen Hans Havekost ein und brachte als Mitgift unter anderem zwei Ochsen, zwei Kühe, 33 Schafe und 33 Stock Bienen mit in die Ehe ein. Das ist die größte Anzahl von Bienenstöcken, die in den hier untersuchten Ehestiftungen und Gerichtsprotokollen erwähnt ist. Jacob Schröder aus Lessien, der am 4.Oktober 1685 Anne Pape, Witwe von Hans Kratge aus Lessien heiratete, brachte ein volles Landesrecht inklusive zwei Stöcke Bienen in den Hof von Anne Pape bzw. von dem verstorbenen Hans Kratge mit ein. Darüber hinaus hatte er noch weitere Besitztümer,  die er ebenfalls mit einbrachte:

Überdaß, so hat der Breutigamb noch 40 Haupter Schafe, welche er auch der Braut zufreyet, desgleichen auch 8 Stock Immen.

Ebenso brachte 1685 Hans Cordt aus Vorhop sieben Stock Bienen und ein Viertel Fass Honig mit in den Hof seiner Braut Ilse Melzian in Wiswedel ein. In einem anderen Fall heiratete Hans Meyer, Sohn des verstorbenen Voitzer Schulzen Jobst Meyer, am 4.August 1700 die namentlich nicht genannte Witwe von Hans Dörrheide aus Ehra. Er brachte ein volles Landesrecht ein sowie all seine anderen Besitztümer:

Überdaß bringet er noch in die Güter, so er vor seine Persohn hat, ein an Viehe 6        Ochsen, ein Rindt, 30 Köpfe Schaffe, 12 Stöcke Bienen undt ein Ton[ne] Honig.

Als Cathrine Halmann, Witwe von Hans Schultze zu Böckwitz, Hans Klopp aus Benitz am 8.Februar 1721 heiratete, war in der Ehestiftung zur Mitgift des Bräutigams folgendes vermerkt:

Zuförderst bringet der Bräutigamb in die Güther ein 10 Häupter Rindvieh, alß 5    Ochsen und 5 Kühe, 50 Köpfe Schaafe, 10 Stöcke Bienen nebst so viel Honig,        alß zu deren Ausfütterung nöthig ist, und 30 Thlr. baares Geldt, welches alles er    vor sich erworben hat.

Ganz anders verhielt es sich in der Ehestiftung zwischen Johann Klopp, Boitzenhagen und Margarethe Jürgens, Wendischbrome vom 8.Februar 1721. Der Ackermann Jürgen Jordan und seine namenlich nicht genannte Frau waren kinderlos geblieben und konnten ihrem Ackerhof in Wendischbrome nicht länger vorstehen. Deshalb übergaben sie ihren Hof an die Brautleute Johann Klopp, den Bruder von Jürgen Jordans Ehefrau aus Boitzenhagen, und Margarethe Jordan, der unverheirateten Schwester von Jürgen Jordan. Die Braut brachte den Jordanschen Hof in die Ehe ein, der Bräutigam Johann Klopp aus seinem Besitz 100 Thaler Bargeld, zwei Ochsen, eine Kuh, 50 Köpfe Schafe, fünf Stöcke Bienen und eine Tonne Honig sowie ein halbes Landesrecht, welches ihm sein Bruder aus dem väterlichen Hof in Boitzenhagen schuldig war.

Anmerkung:

Dieser Text ist zuerst in dem Heft 11 der Bromer Schriften zur Volkskunde erschienen. Es trägt den Titel Zur Bienenhaltung im Raum Brome im 17. und 18. Jahrhundert. Das Heft kann im Museum Burg Brome oder beim MHV Brome für 5,00 € erworben werden.

Neuauflage des Brome-Bilder-Lexikons von Fritz Boldhaus

Die 3. Auflage des Brome-Bilder-Lexikons ist nun erschienen und kann für 30 € im Museum Burg Brome erworben werden! Fritz Boldhaus hat unter 610 Stichpunkten ein Lexikon für unsere Heimat erstellt. Das Lexikon ist mit über 700 Abbildungen reich bebildert.

Das Brome-Bilder-Lexikon umfasst mehr als 300 Seiten mit 610 Stichpunkten, die mit 700 Abbildungen illustriert sind.
Beispielseite aus dem Brome-Bilder-Lexikon

Die Hinrichtung eines Pferdediebes in Tülau-Fahrenhorst 1714

Mit dem Verkauf des Fleckens und der Burg Brome Weihnachten 1548 hat sich Fritz VII. von der Schulenburg auf sein Gut Fahrenhorst zurückgezogen. Als Besitz hatte er nun nur noch Tülau, Fahrenhorst sowie Croya. Über diesen Bereich übte er auch die Gerichtsbarkeit aus – auch die Halsgerichtsbarkeit.

Nach dem Tode seines wohl kinderlosen Sohnes Heinrich von der Schulenburg am 18. Dezember 1613 konnte Wilhelm von Weyhe Fahrenhorst, Tülau und Croya dann zu Lehen nehmen. Auch die Familie von Weyhe übte bis ins 19. Jahrhundert die Gerichtsbarkeit über die besagten Dörfer aus. Tatsächlich stand an der Tülauer Gemarkungsgrenze zu Croya ein Galgen, wie auf historischen Karten eindeutig zu sehen ist.

Auf dieser historischen Karte aus dem 18. Jahrhundert ist der Tülauer Galgen eingezeichnet: Hier unterhalb des Weges zwischen Tülau-Fahrenhorst (links auf der Karte) und Croya (rechts) ungefähr auf halber Strecke. Die Karte ist nicht eingenordet! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)

Historische Karte der Feldmark Tülau-Fahrenhorst aus dem Jahr 1905 (Ausschnitt). Östlich der Straße Croya-Tülau ist das Galgenfeld eingezeichnet. Hier stand einmal der Galgen des Gerichts derer von der Schulenburg bzw. derer von Weyhe. (Original: Archiv MHV Brome)

Bisher ist eine Hinrichtung am Tülauer Galgen aus dem Jahr 1714 bekannt. Am 7. November 1714 wurde ein ungenannter Pferdedieb nach eingeholtem auswärtigem Urteil mit dem Strange vom Leben zu Tode befördert. Das Todesurteil wurde also nicht in Fahrenhorst gefällt, vielmehr wurde ein Rechtsgutachten von außen eingeholt, auf der die Verurteilung basierte. Bei zwei in Brome bekannten Todesurteilen stammten die Urteile von der Universität Helmstedt. Ob dies auch hier der Fall war, ist leider der Quelle nicht zu entnehmen.

Bei der Exekution mussten anscheinend alle Haushalte aus den Dörfern des Gerichts Fahrenhorst anwesend sein. Wie es heißt, mussten aus Tülau und Fahrenhorst aus jedem Hause zwei sowie zwei aus Voitze und einer aus Croya der Urteilsvollstreckung beiwohnen. Immerhin mussten die Gerichtsuntertanen nicht die Kosten der Exekution tragen – wie es in Brome traditionell der Fall war. Vielmehr wurden ihnen diese Kosten geschenkt – insgesamt immerhin 3 1/2 Reichsthaler.

Die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung 1848 im Raum Brome

Über die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung im Jahr 1848 ist für den Raum Brome bisher fast nichts bekannt. Wir wussten bisher nicht, nach welchem Wahlmodus gewählt wurde und wer die Gewählten überhaupt waren. Ein Dokument aus dem Archiv im Museum Burg Brome gibt ein wenig Aufschluss über die Modalitäten.

Das Dokument ist ein Brief Knesebecker Amtmannes an den Lehnschulzen Wienecke in Croya. Darin heißt es:

Jahre 1848 ist der ¾ Höfner Heinrich Meyer in Thülau in dem Uhrwahlbezirke der Gemeinden Croya, Zicherie, Ehra und Zollhaus, Thülau Fahrenhorst, Lessin als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur National-Versammlung in Frankfurt erwählt und hat in Folge dieser Wahl 2 Reisen nach Zelle machen, deren Kosten von den Wahlberechtigten gemeinschaftlich getragen werden müßen.

Es betragen die festgestellten Kosten beider Reisen insgesamt 17 Th. Und hat dazu die Gemeinde Croya 1 Th. 19 Ggr. 6 Pf. beizutragen.

Der Vorsteher wird daher im Auftrage  Königlichen Amts hiermit angewiesen, diesen Betrag binnen 8 Tagen an den Herrn Controleur Öhlerking ohnfehlbar einzuzahlen.

Es waren an Wahlmännern berechtigt in Croya 18.

Sollte der Betrag innerhalb der obigen Zeit nicht berichtigt werden, so haben die Säumigen es sich bei zu meßen, wenn Kosten entstehen.

Knesebeck, am 18. October 1850

[Unterschrift: … Amtsvoigt]

Brief des Amtes Knesebeck an den Lehnschulzen Wienecke in Croya (Original: Archiv Museum Burg Brome)

Wir erfahren also, dass ein Urwahlbezirk aus den Dörfern Croya, Zicherie, Ehra, Zollhaus, Tülau-Fahrenhorst und Lessien bestand. In diesem Wahlbezirk wurde ein Mann als Wahlmann zur Wahl eines Abgeordneten für die Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. Die Abgeordneten wurden also nicht direkt von den Wählern gewählt, sondern indirekt über Wahlmänner, wie es bei der Wahl des amerikansichen Präsidenten auch heute noch der Fall ist. Aus dem oben erwähnten Urwahlbezirk war der gewählte Wahlmann der 3/4-Höfner Heinrich Meyer aus Tülau.

Die Wahl für den Abgeordneten in unserem Wahlbezirk fand also in Celle statt. Dafür musste Heinrich Meyer zwei Mal nach Celle reisen. Die Kosten für die Reisen mussten die Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Urwahlbezirk bestreiten. Die gesamten Reisekosten betrugen 17 Thaler, wovon die Wahlberechtigten in Croya, insgesamt 18 Mann, ihren Anteil von 1 Thaler 19 Gutegroschen 6 Pfennig zu tragen hatten.

Im Jahr 1850, also gut zwei Jahre nach der Wahl zur Nationalversammlung, war es die Aufgabe des Croyaner Lehnschulzen Wienecke, diese ausstehende Summe von den Wahlberechtigten in Croya einzusammeln und dem Amt Knesebeck zu übergeben. Tatsächlich findet sich unten links in der Ecke des Briefes ein Vermerk über den erhalten der genannten Summe. Die Croyaner hatten demnach den Betrag beglichen.

Johann Carl August Winter, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung im 14. Wahlbezirk Hannover (Celle)

Für den 14. Wahlkreis Hannover (Celle) wurde Johann Carl August Winter (geb. 1815 – verst. 1876) als Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war der sohn des Eisenhändlers Johann Joachim Winter. Von 1832 bis 1836 studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Seit 1845 war er Amtsassessor in Liebenburg. 1849 trat er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und war bis zu seinem Tode 1876 als wissenschaftlicher Publizist in Göttingen tätig. Er verfasste staatswissenschaftliche Werke und mehrere Gutachten.

Vom 29 Mai 1848 bis zum 21. Mai 1849 war er Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung. Er war fraktionslos und stimmte überwiegend mit der Rechten. Auch stimmte er gegen die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen.

Die Geschichte der Zollstelle und des Dorfes Boldam in der Nähe des Katlochs bei Croya (1572-1628)

Das Jahr 1428 sorgte für die politischeTeilung des Bromer Landes! Zur dritten Teilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm, der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Fürstentum Lüneburg nachgefolgt war. Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Fürstentum Lüneburg, Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Fürstentum Braunschweig. Diese Teilung hatte auch Auswirkungen auf das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Brome. Die Dörfer Wiswedel, halb Voitze, Ehra und Lessien gehörten damals zur Mark Brandenburg. Sie waren Exklaven im Lüneburgischen und wurden erst mit dem Vertrag von Wallstawe im Jahr 1692 lüneburgisch. Während die Dörfer Brome, Benitz, Altendorf, Zicherie, Croya, halb Voitze und Tülau-Fahrenhorst durch die Teilung 1428 lüneburgisch blieben, gehörten Ahnebeck, Parsau, Rühen, Brechtorf, Tiddische, Hoitlingen, Eischott und Bergfeld zum Fürstentum Braunschweig. Zwischen Croya und Ahnebeck verlief also seit 1428 eine Landesgrenze! Noch heute zeugt der Landgraben zwischen den beiden Orten von dieser politischen Teilung.

Am Katloch Blickrichtung Zicherie. Von hier aus gesehen links hinter der Kurve, wohl auf der Anhöhe, hat einst das Dorf Boldam gestanden mit der Zollstelle. (Foto: Jens Winter)

In der Kurve der heutigen B244 von Croya Richtung Zicherie befindet sich das sogenannte Katloch. Der immer noch vorhandene Graben aus dem Lütjen Moor mündete einst in einen westlich der Straße gelegenen Teich, der auf der Karten von Strauß aus dem Jahr 1688 den Namen „Katlocher Deich“ trägt. Nordöstlich dieses Teiches hat sich einst das Dorf Boldam befunden. Hier standen einst drei Häuser: der Krug, in dem der Zöllner wohnte, sowie zwei Kothöfe. Ob dieses Dorf extra als Zollstelle an dieser Stelle angelegt wurde, lässt sich nicht belegen. Die ersten urkundliche Erwähnung findet sich in den Bromer Gerichtsprotokollen. Hier werden im Jahr 1572 die zum Bromer Gericht gehörenden Orte aufgezeichnet: Brome, Zicherie, Schürnau, Altendorf, Benitz, Nettgau, Tülau, Petzenau, Clepow, halb Massien, Sierau sowie vor dem Boldam die beiden Kothöfe. Der Krug wird hier aus unbekannten Gründen nicht erwähnt.

Im Jahr 1585 wird in den Bromer Gerichtsprotokollen ein gewisser Arendt von der Hude, Zöllner im Boldam erwähnt. Er war auch zwei Jahre später dort noch Zöllner, denn er musste wegen eines gegen ihn angestrengten Gerichtsprozesses vor dem Gericht auf der Burg Brome erscheinen. Der Gardelegener Bürger Ringener Oltze klagte gegen ihn wegen der immer noch nicht zurückgezahlten Schulden in Höhe von 87 Thaler 12 Schilling.

Einige Jahre später, nämlich 1592, taucht ein anderer Zöllner in den Gerichtsakten auf, nämlich Jacop Kampelenn, Zöllner im Boldam. Er war Zeuge beim Kaufvertrag eines Hofes im Boldam. Hans Tilsen kaufte die Kote von Andreas Probst im Boldam für 63 Thaler Kaufgeld. Das besondere daran ist, dass Tilsen den Hof seines Nachbarn Probst kaufte! Es bestanden demnach in Boldam neben dem Krug noch zwei Kothöfe.

Im gleichen Jahr pfändete der Zöllner im Boldam sechs Pferde von nicht genannten Ohrdorfern wegen geübten Unwillens.

Im Jahr 1596 erfahren wir, dass im Boldam noch der Zöllner sowie Hanß Lembke lebten. Wie Hanß Lembke an den Kothof bzw. die beiden Kothöfe gekommen ist, ist nicht bekannt.  Im Jahr 1602 werden als Bewohner des Boldam der Zöllner Klippen Hanß und Hanß Bartels genannt.

Im Jahr 1604 pfändete der Krüger und Zöllner Hans Barleben in Boldam dem Schneider zu Böckwitz ein Pferd ab, weil dieser einen Eichbaum stehlen wollte.

In Boldam ist es auch einmal zu einer Schießerei gekommen, die leider nicht genau datiert werden kann. Fest steht, dass Hans von Barleben aus unbekannten Gründen auf Bartoldt Peters aus Zicherie geschossen hat. Peters wurde verletzt und der Arztlohn zu seiner Genesung betrug insgesamt 23 Thaler, die vom verurteilten Täter Hans von Barleben getragen werden mussten. Diese Summe hatte Peters dann, wohl in Form einer Ratenzahlung, am 8. Januar 1605 zur Genüge erhalten, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Der Dreißigjährige Krieg erreichte auch das Gebiet der Samtgemeinde Brome und die Folgen waren, gerade für das Dorf Boldam, verheerend. Im Jahr 1628 wurden die drei Höfe im Boldam durch Tillys Truppen verwüstet. Noch 1661 schreibt der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schultze, dass der Krug und die beiden Kothöfe wüst sind. Der Wegezoll wurde dann auch nicht mehr in Boldam genommen, sondern in Croya. Das Dorf Boldam wurde also 1628 vollkommen zerstört und wurde dann nicht wieder aufgebaut!

Nach den Bromer Gerichsakten stand im Jahr 1692 eine Zollstange, worauf man denen von Bartensleben Zoll geben muss, am Katlocher Kamp. Der Zoll selbst wurde aber dann in Croya kassiert. Auch im 18. Jahrhundert wurde der Zoll weiterhin in Croya kassiert, wie wir aus den Wolfsburger Gerichtsprotokollen. Zum Croyaner Zöllner folgt sicherlich in Zukunft noch ein Blogbeitrag!

Auf der Karte von Strauß aus dem Jahr 1688 ist der Katlocher Deich eingezeichnet (links in der Mitte). Darüber steht die Zollstange derer von Bartensleben. Das damals bereits wüste Dorf Boldam ist nicht eingezeichnet. Zwischen Croya (auf der Karte als „Croy“ bezeichnet) und Ahnebeck verläuft der Landgraben. (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf einer Karte des Herrschaftsbereiches derer von Bartensleben auf der Wolfsburg, die vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt, ist in diesem Ausschnitt links das Dorf Croya zu sehen. Nordöstlich von Croya ist das Katloch zu sehen mit dem Katlocher Damm. Etwas nordöstlich davon ist links neben dem Weg nach Zicherie zu lesen: „die wüsteney Catloch“. Dort existierte einmal das Dorf Boldam! (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
Auf der Grenzkarte von Spaldeholz und Michaelsen aus dem Jahr 1754 ist das Katloch ebenfalls eingezeichnet. In Richtung Zicherie befand sich damals noch die Zollstange derer von Bartensleben. Boldam ist hier nicht mehr eingezeichnet, da es damals bereits über 100 Jahre nicht mehr existierte. Das Dorf muss sich ungefähr dort befunden haben, wo die Zollstange eingezeichnet ist, also am Ende des Katlocher Dammes Richtung Zicherie (Quelle: Hauptstaatsarchiv Hannover)
« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »

© 2025 Bromer Geschichte

Theme von Anders NorénHoch ↑