Ein Blog des Museums- und Heimatvereins Brome e.V.

Autor: Jens Winter (Seite 18 von 18)

Die Entstehung des adeligen Gerichts Tülau-Fahrenhorst

Besitzverhältnisse in Brome am Ende des 15. Jahrhunderts

Am Ende des 15. Jahrhunderts bestanden in Brome neben der Burg Brome noch weitere drei Lehenshöfe (Freihöfe), die vermutlich alle an der Südseite der heutigen Hauptstraße lagen. Insgesamt sind nur wenige Informationen über diese drei Lehenshöfe überliefert. Am 28. Oktober 1458 wurde beurkundet, dass der damals wüste Freihof, der einmal denen von Hanow gehörte, von dem damaligen Besitzer Henning von Bodendiek an Fritz IV. von der Schulenburg wiederkäuflich verkauft wurde. Zum Hof dazu gehörte noch die Mühle im benachbarten Steimke, ein Hof „auf der Ohre in Steimke“ sowie die halbe Wüste Plessau, die sich ebenfalls in der heutigen Steimker Feldmark befindet. Der Hof selbst war wüst und befand sich „by dem Vorwerke vor der Borch darsüluest to Brome“. Fritz IV. von der Schulenburg war der älteste Sohn von Busso I. aus dem älteren Hauptzweig der weißen Linie. Zwischen 1488 und 1499 war er Landeshauptmann der Altmark. Nach dem Kauf des Hofes in Brome 1458 wird er endgültig am 7. Juli 1493 mit diesem belehnt. Am 2. August 1516 wird dann Albrecht von der Schulenburg, Sohn Fritz IV. von der Schulenburg, zusammen mit seinen Brüdern Antonius, Fritz und Jasper mit den oben genannten Bromer Gütern des inzwischen verstorbenen Vaters belehnt. In den folgenden Jahren muss zumindest die Mühle zu Steimke in den Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg übergegangen sein, denn dieser verkauft die Roggenpacht aus der Steimker Mühle 1530 an das Kloster Diesdorf.

Einen weiteren Freihof verkaufte Boldewin Sökeschuld am 25. April 1473 an die Gebrüder Jacob, Hans und Busso von Bartensleben. Zu dem Freihof, der hinter dem Kirchhof beim Pfarrwitwentum lag, gehörte die halbe Wüstung Plessau, deren andere Hälfte wie oben erwähnt damals Fritz IV. von der Schulenburg gehörte, sowie die Mühle zu Wendischbrome. Am 15. Januar 1474 bestätigte Herzog Friedrich der Ältere von Lüneburg diesen Kaufvertrag.

Von 1438 an waren das Schloss Brome und der Bleek Pfandbesitz der Stadt Lüneburg. Diese verpfändete Schloss und Bleek dann ab 1451 an Günther von Bartensleben für zehn Jahre. Dieser Vertrag wurde dann immer wieder verlängert, bis er schließlich von der Stadt Lüneburg 1489 gekündigt wurde. Am 10. August 1492 wurde Fritz V. von der Schulenburg durch Heinrich, dem Herzog von Braunschweig und Lüneburg, mit der Burg Brome belehnt. Das Lehen umfasste allerdings nicht nur die Burg selbst, sondern auch den Bleek davor und dem Freihof darinnen, auf dem Krateke wohnte. Mit diesem Hof ist der dritte Freihof in Brome gemeint. Das Patronat der Bromer Liebfrauenkirche verblieb allerdings beim Landesfürsten. Fritz V. verpflichtete sich in diesem Lehensvertrag dazu, die Burg auszubessern und auszubauen und sie für den Herzog von Braunschweig und Lüneburg offen zu halten. Fritz V. von der Schulenburg, der 2. Sohn Bernhards VIII. aus dem mittleren Hauptzweig der weißen Linie, war ein Ritter, wie es auch im erwähnten Lehensvertrag festgehalten wurde. Er wurde wohl 1466 geboren und verstarb wahrscheinlich 1505. Er wohnte in Beetzendorf und war mit Armgard, Tochter des Ludolph von Alvensleben verheiratet. Fritz V. scheint kein guter Wirtschafter gewesen zu sein, denn bei seinem Tod waren alle Güter verpfändet. Seine Witwe litt große Not und bewirkte durch Kurfürst Joachim, dass sie mit den Gütern des Mannes beleibdinget wurde, um für ihr Eingebrachtes sich einigermaßen entschädigen zu können.

Fritz VII. von der Schulenburg

Sein Sohn Fritz VII. von der Schulenburg, der erstmals 1518 im Beetzendorfer Burgfrieden erwähnt wird, erbt, wahrscheinlich zusammen mit seinen Brüdern, das Schloss Brome sowie den Bleek und den darin befindlichen Hanow´schen Freihof. Er war vermählt mit Anna von Krammen, mit der er zehn Kinder zeugte. Ihre beiden Söhne Levin und Curt ertranken 1548 im Burggraben zu Brome.

Ebenso wie Vater Fritz V. war auch Fritz VII. von der Schulenburg wohl kein guter Wirtschafter. Warum er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, lässt sich den vorliegenden Quellen leider nicht entnehmen. Standen diese Schwierigkeiten womöglich mit dem weiteren Ausbau der Burg Brome, den sein Vater bereits begonnen hatte, in Zusammenhang? Leider wissen wir es nicht. Bereits im Jahr 1529 vermachte er dem Kloster Diesdorf für „vertich gute rinsche guldenn“ (vierzig gute rheinische Gulden) eine jährliche Roggenlieferung von neun Scheffeln. Als Pfand setzte der die Wiesen der wüsten Dörfer Nettgau und Petzenow ein. In diesem Zusammenhang muss wohl auch eine Auseinandersetzung zwischen Carsten Schulze aus Wendischbrome und Fritz VII. von der Schulenburg gesehen werden. Carsten Schulze wurde nämlich 1492 mit einer Wiese des wüsten Dorfes Nettgau, die an der Ohre lag, vom Herzog Heinrich zu Braunschweig und Lüneburg belehnt. Fritz VII. von der Schulenburg ließ Carsten Schulze ins Gefängnis bringen, um ihm die Wiese mit Gewalt wieder zu entreißen. Dieser weigerte sich jedoch und zahlte sechs Goldgulden an Fritz VII., die dieser auch nicht wieder zurückbezahlt hat. Die Wiese konnte Carsten Schulze behalten.

Zwischen 1529 und 1548 hat Fritz VII. von Schulenburg das Dorf Nettgau wieder besiedeln lassen, vermutlich auch deshalb, um mehr Einnahmen aus dem wiederbesiedelten Dorf erzielen zu können.

Irgendwie muss auch die Steimker Mühle zwischen 1516 und 1530 in den Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg gekommen sein, denn er verkauft 1530 für 32 lübische Mark wiederverkäuflich eine Roggenpacht aus der Mühle zu Steimke an der Kloster Diesdorf. Im gleichen Jahr verkaufte er ebenfalls an der Kloster Diesdorf Hebungen aus dem Dorfe Holzhausen (nördlich von Diesdorf) wiederverkäuflich.

Aber diese Verkäufe konnten den wirtschaftlichen Niedergang, dessen Gründe bisher unbekannt sind, nicht mehr aufhalten. Nettgau und auch Zicherie verkaufte Fritz VII. noch 1548 an Georg von Wense und Dietrich Behr weiter. Später kamen beiden Dörfer dann an die von Bartensleben. Auch seinen Anteil an Beetzendorf verkaufte er wiederkäuflich an Levin I., so dass der mittlere Hauptzweig der weißen Linie aus Beetzendorf ganz ausgeschieden ist.

Schließlich musste er an Weihnachten 1548 das Schloss Brome mit allen Besitzungen an Christoph von dem Knesebeck verkaufen. Ausgenommen von diesem Verkauf waren die Dörfer Tülau, Nettgau und Croya sowie die Landtzmans Mühle im Tülauer Holz[1]. Doch auch dieser Verkauf reichte nicht aus, um all seine Gläubiger zu befriedigen. Als Beispiel sei hier nur die Forderung von Johann von der Assenburg gegenüber Fritz VII. von der Schulenburg erwähnt. Johann wurde vom Hof zu Celle aufgefordert, auf seinen Forderungen gegenüber Fritz VII. zu verzichten. Diesem stimmte Johann auch zu. Zwölf Jahre zuvor, also 1540, hatte Johann von Assenburg für Fritz VII. folgende Summen ausgelegt:

  • 200 Thaler für zwei Pferde
  • 50 Gulden in Münzen
  • 23 ½ Gulden (vermutlich für Hopfen?)
  • 128 ½ Goldgulden an Sander von Oberg überwiesen
  • 84 ½ Gulden in Münzen auch an Sander von Oberg überwiesen (die sich Fritz VII. dort geliehen hatte)
  • Insgesamt: 592 Gulden, 16 Schilling

An Zinsen sollten 6% pro Jahr bezahlt werden, so dass sich die Zinsen nach 12 Jahren auf 432 Gulden beliefen.

Des Weiteren hat Fritz VII. 1551 zwei Wispel Gersten für 16 Gulden bekommen, 50 Gulden in Münzen 1552 (darauf 6 Gulden Zins auf zwei Jahre), zwei Wispel Roggen für 32 Gulden, sechs Scheffel Mehl für 4 Gulden usw. für insgesamt noch einmal 242 Gulden. Insgesamt beliefen sich seine Schulden mit den Zinsen 1552 auf  829 Gulden 7 Schilling (davon 438 Gulden Zinsen).

Es gab daneben im gleichen Jahr noch weitere Geldforderungen gegen Fritz VII. So hatte er sich anscheinend 1538 von dem Grafen Gebhard von Mansfeld 2600 Mark geliehen. Ein gewisser Johan Powisken ist dann in den Besitz dieser Forderung gelangt. Insgesamt betrug die Summe 3510 Mark (inklusive Zinsen), wovon nun noch 524 ½ Mark an Forderungen ausstanden.

Schließlich klagt Werner Haenen auf Basedow 1572 die Witwe von Fritz VII. von der Schulenburg  und deren Söhne auf Abtretung des Gutes Fahrenhorst. Auch seine Forderung resultierte aus nicht beglichenen Schulden, die Fritz VII. bei Johann Bowischen in Holstein angehäuft hatte. Die Forderung belief sich anscheinen auf 811 Thaler. Werner Haener verlangte die vorübergehende Einweisung in das Gut Fahrenhorst, welche jedoch abgelehnt wurde.

Probleme mit den Tülauer Bauern

Auch nach dem Verkauf konnte Fritz VII. von der Schulenburg seine Ruhe in Tülau nicht genießen, denn es kam zu einem Streit über die Nutzung der wüsten Feldmark Schürnau, die zwischen Tülau und Zicherie liegt. Fritz VII. von der Schulenburg argumentierte, dass dieses Feldmark aus dem Besitz der Burg Brome mit ausgeschieden sei und ihm gehörte. Christoph von dem Knesebeck dagegen beharrte aus seinen Besitzansprüchen als Besitzer der Burg Brome. Schließlich kam es erst nach dem Tod von Fritz VII., der wohl 1559 gestorben ist, im Jahr 1567 zu einem endgültigen Urteil, welches zu Gunsten derer von Knesebeck ausfiel.

Auch mit den Tülau Untertanen lebte Fritz VII. von der Schulenburg nicht im Frieden. Nachdem Fritz VII. die Tülauer Teiche hat anlegen lassen, beschwerten sich die Tülauer Bauern im Jahr 1556, dass sie für diesen Verlust an Wiesenflächen nicht wie vorgesehen von Fritz VII. entschädigt wurden – und bekamen vom Hof zu Celle auch Recht. Bei den Klagen der Tülauer Bauern ging es aber nicht nur um die verlorengegangenen Wiesen, sondern auch um die Mastung im Tülauer Holz. Der Bromer Pastor vermittelte zwischen den beiden Parteien und tatsächlich wurde auch ein Kompromiss über die Zumessung von Ersatzflächen und über die Mastung im Tülauer Holz getroffen. Jedoch hielt sich Fritz VII. nicht an diese Vereinbarung und der Hof von Celle forderte ihn in einem Schreiben 1556 zur Einhaltung der Vereinbarung auf. Im Jahr 1558 wandte sich Fritz VII. dann mit der Bitte an die Räte zu Celle, das Gut und Dorf Tülau verkaufen zu dürfen, weil er auf Grund der zahlreichen Forderungen der Tülauer Bauern dort nicht leben könne. Diese Genehmigung zum Verkauf wird ihm jedoch verwehrt auch mit dem Verweis, dass er verpflichtet sei, den Bauern das Ihre zu geben, da er ihnen die Wiesen früher genommen hatte. Über deren Verhalten könne er sich nicht beschweren, da sie arme Leute wären. Fritz VII. von der Schulburg verstarb wohl 1559.

Sein Sohn, Heinrich von der Schulenburg, erstellte im Jahr 1565 rein Verzeichnis der Höfner und Köther für Tülau und Fahrenhorst. Darauf geht hervor, dass Tülau bis 1555 aus sieben Höfnern und einem Köther bestand. Der eine Hof wurde dann in zwei Köther-Stellen geteilt, so dass 1565 sechs Höfner und drei Köther in Tülau lebten. In Fahrenhorst, das direkt neben dem Hof derer von der Schulenburg lag, lebten 1565 damals drei Köther.

Das Ende der Herrschaft derer von der Schulenburg über Tülau-Fahrenhorst

Der Besitz von Fritz VII. von der Schulenburg hatte sich also bis zu seinem Lebensende auf die Dörfer Tülau und Croya reduziert. Seine beiden Söhne Heinrich VII. und Christoph VIII. von der Schulenburg lebten danach in Tülau. Über den Tod der beiden Brüder schreibt Danneil, dass Heinrich VII. am 11. Dezember 1613 kinderlos verstarb. Sein jüngerer Bruder Christoph VIII. war nicht verheiratet und verstarb nur eine Woche nach seinem Bruder. Beide wurden in der Altendorfer Kirche beerdigt. Allerdings bietet hier der noch immer in der Altendorfer Kirche rechts vor dem Altar vorhandene Grabstein von Heinrich v. d. Schulenburg andere Informationen. Darauf steht:

ANNO 1613 DEN 18 DECEMB. IST DER EDLE GESTRENGE VND ERNVESTE HEINRICH V.D. SCHULENBURGK FRITZEN S SOHN IN GOT DEM HERN SELIGLICH [ENTSCHLA]FEN

Demnach ist Heinrich also am 18. Dezember 1613 verstorben und nicht wie Danneil behauptet am 11. Dezember 1613. Leider ist der Grabstein für Christoph v. d. Schulenburg nicht mehr in der Altendorfer Kirche vorhanden.

Grabplatte für Heinrich von der Schulenburg in der St. Pankratius Kirche zu Altendorf

Ein weiterer Grabstein derer von der Schulenburg findet sich aber links neben dem Altar in der Altendorfer Kirche. Darauf ist zu lesen:

ANNO 1621 DEN 5 APRIL IST DER EDLE GESTRENGE [E]HRN[VES]TE  [BU]RCH[AR]D V. D. SCHULENBURGK FRITZEN S SOHN IN GOT DEM HERN SELIGLICH ENTSCHLAFFEN

Leider sind einige Buchstaben des Vornamens unleserlich, aber dennoch muss es sich bei dem dort Bestatteten eindeutig um Burchard von der Schulenburg handeln! Zu Burchard von der Schulenburg schreibt Danneil, dass er der jüngste Sohn von Fritz VII. war und zuletzt beim Verkauf von Hohenwarsleben erscheint. Ein Todesjahr gibt Danneil nicht an. Der Grabstein belegt, dass er erst am 5. April 1621 gestorben ist, vermutlich auch in Fahrenhorst. Allerdings war Fahrenhorst zu dieser Zeit bereits nicht mehr im Besitz derer von der Schulenburg. Denn bereits im Jahr 1602 wurde Wilhelm von Weyhe die Belehnung mit Tülau und Fahrenhorst vom Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg nach dem Ableben von Heinrich von der Schulenburg zugesagt. So heißt es in der Urkunde vom 24. Juni 1602:

„[…] biß sich nach Willen Gottes der Todtsfhall mit Heinrich von der Schulenburg zur Vahrenhorst zutregt, alßdan aber dem Cantzeler [Wilhelm von Weyhe] undt seinem Sohn alßbalt auf getroffene undt von unß consentirte Bewilligung das Guth doselbst zu Vahrenhorst sampt seiner Zugehörung undt Gerechtigkeit […] volnkomlich zugehörig und zustendig.“

Mit dem Tode Heinrich am 18. Dezember war es dann soweit: Wilhelm von der Weyhe konnte Tülau-Fahrenhorst nun als Lehen übernehmen. Hiervon zeugt noch heute ein Gedenkstein auf dem Gut Fahrenhorst, auf der die Inschrift „18. December 1613“ eingemeißelt ist. Dieser Stein belegt zusammen mit dem Grabstein in der Altendorfer Kirche eindeutig, dass Heinrich tatsächlich am 18. Dezember 1613 verstorben ist und nicht am 11. Dezember 1613, wie Danneil behauptet. 

Nicht geklärt werden kann allerdings heute, wo Burchard von der Schulenburg bis zu seinem Tode am 5. April 1621 gelebt hat. Vermutlich ist auch er in Tülau-Fahrenhorst gestorben, denn ansonsten wäre er wohl nicht in der Altendorfer Kirche beigesetzt worden.

Grabplatte für Burchard von der Schulenburg in der St. Pankratius Kirche zu Altendorf

Diese wissenschaftliche Arbeit wurde zuerst veröffentlicht im 87. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V. im Jahr 2017 (S.91-100)

Verfügbar unter:  http://altmark-geschichte.de/pdf_jahresberichte/87_JBAGV_2017.pdf

Bierbrauen in Brome

Erste urkundliche Erwähnung der Brauerei 1548

Die erste urkundliche Erwähnung des Bierbrauens im Flecken Brome findet sich im Vertrag über den Verkauf des Gutes Brome aus dem Jahr 1548. Damals verkaufte Fritz von der Schulenburg das Gut Brome an Christof von dem Knesebeck. In diesem Vertrag ist auch das Brauwesen, dass jährlich 100 Gulden Gewinn erwirtschaftete, erwähnt. Dazu heißt es: „Item die Brauwende, so mann op de Kröge browen will, kann mann wohl to dem wenigsten 100 Gulden des Jahrs veröwern und seinen freyen Druncke, so mann gelick Gersten und Hoppen kofft.“ Eine besondere Schwierigkeit für das Betreiben einer Brauerei in Brome lag darin, dass Gerste und Hopfen dazugekauft werden mussten. Denn besonders Gerste wurde nur in geringem Umfang auf dem Gut Brome angebaut. Dadurch waren die Herstellungskosten immer einem besonderen Druck ausgesetzt. Das war auch der Grund dafür, dass die von dem Knesebeck das Brauen nicht im großen Umfang betrieben haben, wie Hans Piper, der 70jährige Bromer Schweinehirte, im Jahr 1606 aussagte: „Die von Knesebeck hetten das Brauwerck nicht so starck treiben können, weil sie keinen fremden Gersten, besonders ihren Gersten, den sie alhier beym Hause gebauet, verbrauen.“ Wenn aber Gerste geerntet wurde, dann wurde das Bromer Bier auch von den drei Krügen im Flecken ausgeschenkt, so Piper. Ansonsten gab in den hiesigen Krügen Gardelegener oder Salzwedeler Bier.

Übernahme der Burg Brome durch die von Bartensleben 1584

Als die von Bartensleben die Burg Brome im Jahr 1584 von Jobst von dem Knesebeck erworben hatten, wurden ihnen laut Kaufvertrag auch die Braupfannen und anderen Braugeräte mit verkauft. Die von Bartensleben begannen sofort nach Erwerb mit dem Wiederaufbau der Burg Brome. Auch eine neue Brauerei wurde links im Erdgeschoss des Westflügels eingerichtet. Der noch heute erhaltene Kellerberg diente als Bierlager. Die Burg Brome diente nicht so sehr repräsentativen, als vielmehr wirtschaftlichen Zwecken.  Vor allem für die Pächter der Burg und des Gutes Brome war die Brauerei als zusätzliche Einnahmequelle sehr interessant. Hans Piper berichtet, dass Detmar Knorre, erster Pächter und Gerichtsschreiber unter denen von Bartensleben, das Brauwesen wieder in größerem Umfang betrieben hatte. Im Jahr 1594 erwarb er sogar einen der drei Bromer Krüge, nämlich den von Jürgen Allerstein, für einen Kaufpreis von 270 Thalern. Es scheint so, als ob er nur bis 1594 als Pächter  und Gerichtsschreiber tätig war und sich dann als Krüger in Brome niedergelassen hat. Wie lange er in Brome genau gelebt hat, ist aus den vorliegenden Quellen leider nicht zu erfahren. Wahrscheinlich ist er vor 1623 verstorben, denn in der Bierabrechnung des Jahres 1623 hat „Die Detmarsche“ ein Fass Bier bekommen. Nach Detmar Knorres Tod hat wohl seine Frau noch einige Zeit den Krug weiter betrieben und wurde als „die Detmarsche“ bezeichnet.

Von 1592 bis 1626 wurde die Brauerei mit einer Ausnahme  durchgehend betrieben. Der Gewinn und die Produktion unterlagen jedoch starken Schwankungen, vor allem wegen der stark schwankenden Gerstenpreise. Als Beispiel für die Entwicklung der Bierproduktion seien hier die Abrechnungen für die Bierproduktion zwischen 1592 – 1606 aufgeführt:

Jahr       Gewinn                Fass zum Verkauf

1592      42Th.                    ?

1593      35Th. 5gg.           ?

1595      79Th. 8gg.           ?

1599      50Th.                    50 Fass

1600      53Th. 2gg.           50 Fass

1601      34Th. 8gg.           50 Fass

1602      61Th.                    40 Fass

1606      209Th. 16gg.      54 Fass 1 Tonne

Im Jahr 1606 wurden insgesamt 54 Fass 1 Tonne vom Bromer Bier mit einem Gewinn von über 209 Thaler verkauft. Für das gleiche Jahr liegt eine Akziseabrechnung der Krüger im Brome Gericht vor, die uns darüber unterrichten, wie viel fremdes Bier in den Krügen in Brome, Altendorf und Zicherie ausgeschenkt wurde. Für das ausgeschenkte fremde Bier musste die Akzise an die von Bartensleben bezahlt werden. Detmar Knorre hatte demnach 44 ½ Fass Garley ausgeschenkt und musste dafür 4gg. pro Fass an Akzise bezahlen, insgesamt also 5 Thaler 18gg. Daniel Riesenberg schenkte 33 Fass aus, Karsten Hermes 8 ½ Fass, Christoff Maßien, Krüger in Altendorf, 25 Fass, Christoff Lüdeman, Krüger in Zicherie 2 Fass. Insgesamt wurden 113 Fass fremdes Bier ausgeschenkt und mit einer Summe von 14 Thaler 4gg. versteuert. Dem gegenüber stehen nur 54 Fass Bromer Bier. An diesen Zahlen wird deutlich, dass das in Brome gebraute Bier kaum ein Drittel des gesamten Bierausschanks ausmachte. Denn das Bier war, wie ich später noch ausführen werde, nicht sehr beliebt – weder bei den Krügern, noch bei den Kunden.

Das Braugeschäft in der Bromer Brauerei war großen Schwankungen unterworfen. Es gab sogar Jahre, in denen nicht oder nur für den Hausgebrauch gebraut wurde. So konnte für das Jahr 1610 kein Gewinn verbucht werden. Dazu heißt es in der Abrechnung: „So viel des Brauwerck auf diß Jahr belanget, hat solches nicht getrieben werden können, alldieweil der Gerste sehr hoch ins Geld gelauffen […].“ In dem Jahr wurde nur für den Hausgebrauch, aber nicht für den Verkauf an die Krüge gebraut, weil wegen des hohen Gerstenpreises ein wirtschaftliches Brauen nicht möglich war.

Im Jahr 1623 wurden in der Burg Brome insgesamt 90 ½ Fass Bier gebraut.  Davon wurden 43 Fass an die Krüger in Brome, Altendorf und Zicherie verkauft. Insgesamt 23 Fass wurden anderweitig verkauft. Der Rest decke den Eigenbedarf der Burg ab.

Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf die Burg Brome

Der Dreißigjährige Krieg (1618-48) hatte auch in Brome seine Spuren hinterlassen. Die Schäden durch durchziehende Truppen waren so groß, dass noch im Jahr 1661 noch immer fünf Bromer Halbhöfe wüst oder unbebaut waren. Die größte Katastrophe ereignete sich im Jahr 1626. Darüber berichtet der bartenslebensche Amtmann Johann Behrens:

„Den 3ten April Anno 1626 ist der Capitain Johann von Dießkau mit seiner Fräulein zu Brohme und etwa 50 Pferden angelanget. Und ist in solchen Durchzuge in währenden 10 Tagen aufm Haus Brohme aufgangen 4 Faß Haußbier zu 7 Thlr., ist sämtlich 28 Thlr., 2 Tonnen Bier des Capitains Hofemeister 6 Thlr. [Es ist zu] Schade und Ungelegenheit [gekommen], so aus dem Brande entstanden. Das Brauwerck ist dadurch niedergeleget.“

Durch den Durchzug der Truppen wurden Teile des Fleckens und der Burg in Schutt und Asche gelegt. In der Burg Brome wurde das Brauwerk zerstört, mit ihm möglicherweise auch Teile der Burg Brome. Auch im Flecken waren große Schäden zu verzeichnen. So brannte u.a. der Kirchturm ab.

Trotz der Schäden fand sich wieder ein Pächter für die Burg Brome. Im Jahr 1634 wurde sie an Güntzel Klingbeil verpachtet. Aber die von Bartensleben behalten sich den Zoll, das Brauwerk, die Amtssachen und Jagden zur eigenen Verwendung vor. Vereinbart wurde auch, dass die von Bartensleben 1/3 der durch durchziehende Truppen entstandenen Schäden übernehmen, der Pächter Klingbeil aber 2/3. Das Brauwerk wurde wahrscheinlich nach dem Brand nicht wieder in Stand gesetzt. Höchstwahrscheinlich wurde überhaupt kein Bier mehr gebraut. Erst im neuen Pachtvertrag von 1653 zwischen denen von Bartensleben und Klingbeil wird vereinbart, dass die von Bartensleben aus ihren „Pensionsgeldern“ notdürftig neues Braugerät kaufen sollten. Im Gegenzug erhielt der Pächter das Recht, Bier – also Zwangsbier – an die hiesigen Krüge zu verkaufen. Natürlich waren die Krüger damit nicht einverstanden und sie versuchten, sich gegen das Zwangsbier zu wehren. Klingbeil seinerseits zog im Jahr 1655 vor das Landgericht in Celle, um gegen die aufständischen Bromer Krüger zu prozessieren und bekam schließlich sogar Recht. Die Bromer Krüger wurde zur Abnahme des Bieres gezwungen. Die alte Ordnung war damit wieder hergestellt.

Schlechter Zustand der Burg Brome im 17. Jahrhundert

Die finanzielle Lage derer von Bartensleben war um die Mitte des 17. Jahrhunderts alles andere als gut. Sie hatten Schulden von insgesamt 8000 Thalern angehäuft und dachten deshalb über einen Verkauf der Burg Brome für eben diese Summe nach. Güntzel Klingbeil bekundete Interesse am Kauf. Er wollte die Notlage ausnutzen und bot deshalb nur 6000 Thaler, was selbstverständlich für die von Bartensleben ein unannehmbares Angebot darstellte. Sie selbst hatten die Burg im Jahr 1583 zu einem Kaufpreis von 16000 Thaler erworben. Innerhalb von nur 80 Jahren war der Wert um die Hälfte gesunken, was sicherlich auf die im Dreißigjährigen Krieg entstandenen Schäden zurück zu führen ist. Im Zuge der Verkaufspläne verfasste der Knesebecker Amtmann Wilhelm Schulze im Jahr 1661 einen sehr aufschlussreichen Bericht über den Zustand der Burg Brome, in dem er auch den Verkaufswert der Burg bestimmte. Den Zustand der Gebäude beschrieb er mit den folgenden schonungslosen und in keiner Weise beschönigenden Worten:

„Daß Wohnhauß mit einem Graben ümbzogen, etwas Bawfellig und sehr Tachloß. Vorwerck, Scheune und Schaffstall, alles zimblich Tachloß. Der übrigen und nottürfftigen stelle seindt nicht viel nutzbahr befindtlich.“

Die Gebäude der Burg waren also in einem jämmerlichen Zustand: baufällig und teilweise dachlos.

Auch das Brauwesen erwähnt Schultze in seinem Bericht:

„[Der Brauhandel] ist nicht sonderlich getrieben, Weil alhie kein Gerste wechßet, muß gekauffet werden, Eß fellet auch kein guht Bier, Unnd ist deßen kein Abgang, Die Leüte sein der Garley gewohnt, Dahero dies vast nicht höher alß auff die Notturfft fürs Gesinde zurechnen stehet.“

Der Zustand des Brauhandels in Brome war alles andere als gut. Zum einen war die Herstellung des Bieres kostspielig, weil Gerste teuer von außerhalb eingekauft werden musste. Zum anderen war die Qualität des Bromer Bieres schlecht, so dass es eigentlich nur vom Gesinde getrunken wurde – wenn es nicht zu umgehen war.

Der Verkauf an Klingbeil war gescheitert. So schnell wie möglich wollten die von Bartensleben nun ihren missliebigen Pächter loswerden. Allerdings konnte dieser nur durch einen  Gang vor Gericht wieder von der Burg Brome vertrieben werden. Als Klingbeil Jahre später über das Brauwesen in Brome befragt wurde, sagte er aus, „daß die Krügers das Haußbier bey Fäßern und Tonnen nehmen, man sie aber nur nicht damit überhäuffen müste.“ Die Bromer Krüger wollten das Bromer Bier einfach nicht verkaufen.

Von 1663 an wurde die Burg Brome an den Helmstedter Professor Doktor Hermann Conringen zu den gleichen Konditionen wie an Klingbeil verpachtet. Auch er setzt das Bierbrauen fort und versuchte den Bierzwang durchzusetzen. Später bewirtschaftete Joachim Friedrich von Bartensleben selbst das Gut Brome bis zu seinem Tode im Jahr 1690. Doch viel Wert legte er wohl nicht auf das Brauwesen, denn zu seiner Zeit wurde nur Braun- und Bitterbier gebraut. Auch gab es keinen eigenen Braumeister, wie im Jahr 1725 der alte Christoph Isensee, ein Mann von damals 67 Jahren, berichtete: „Einen Braumeister hätte [Joachim Friedrich von Bartensleben] […] nicht gehabt[,] sondern es wäre von des seel[igen] Vogts Kloppens Frau[,] auch dann und wann von den wolffsburgischen Braumeistern gebrauen worden.“

Dann pachtete der Amtmann Georg Gebhard Koven die Burg Brome (1691 – 98), setzte die Braunahrung fort und wollte den Bierzwang wieder einführen. Er war so sehr interessiert am Brauwesen, dass er sogar einen Braumeister eingestellt hatte. Er hat Breyhan, Merzen und Braunbier brauen lassen und es bis nach Lüchow, Dannenberg und Salzwedel verkauft. Natürlich wehrten sich die Bromer Krüger wieder gerichtlich gegen den Bierzwang. Zwar wurden sie nicht vom Bierzwang befreit, aber dennoch wurde ihnen im Urteil vom 22.August 1694 zugestanden, fremdes Bier ausschenken zu dürfen, solange sie die Akzise dafür entrichteten.

Niedergang der Produktion

In der Zeit von 1698 bis 1718 wurde in der Bromer Brauerei nicht mehr für den Verkauf, sondern nur noch in sehr eingeschränktem Maße für den Eigenbedarf gebraut. So heißt es in einem Bericht des Gutsverwalters Hergetius aus dem Jahr 1725: „Nachdem nun gedachter Amtmann Kove[n] von hier weggezogen, so wäre der Verwalter Hans Jacob [Hermes] seel[iger] hier [her]gekommen, welcher denn durch den jetzo noch lebenden alten Heinrich Kloppen, so damahls Dräscher aufm Hochadel[igen] Hause gedienet, das Brauen mitversehen laßen.“ Einen eigenen Braumeister hat es zu dieser Zeit nicht mehr gegeben. Vielmehr verstand sich der Drescher Heinrich Klopp auf das Bierbrauen.

Auch der neue Pächter Eduard Wiedemann (1718-24) setzte den Brauhandel nicht sonderlich fort, denn „solches ist wohl theils einer schlecht geführten Haushaltung, theils dem theuren Kornpreiße zuzuschreiben“.

Als die von Bartensleben im Jahr 1725 den Verwalter J.G. Hergetius einsetzten, führten sie das Brauwesen ohne Anzeige beim Amt Knesebeck fort. Darüber beschwerte sich der Knesebecker Amtmann Weinrebe, „daß man zu Brohme seit etlichen Jahren zu brauen angefangen, da doch seit 20 bis 30 Jahren daselbst nicht gebrauet sey und mithin der Brohmischen etwaige Befugniß [wegen Nichtgebraucht verfallen sei].“ Der daraufhin angestrengte Prozess zwischen dem Amt Knesebeck und denen von Bartensleben  zog sich bis 1734 hin. Die von Bartensleben konnten im Prozess ihren Besitz des Braurechts nachweisen. Dieses wurde aber durch den Nichtgebrauch  nicht unwirksam. Die Braurechte blieben bestehen. Daraufhin wurde der Prozess nicht weiter fortgesetzt.

Aussterben derer von Bartensleben 1742

Mit dem Aussterben derer von Bartensleben ging die Burg Brome im Jahr 1742 in den Besitz derer von der Schulenburg über. Das Brauen wurde im Jahr 1668 beendet und bis 1782 nicht wieder aufgenommen. Nachrichten über das Bierbrauen nach 1782 sind mir bisher nicht bekannt.

Spuren der Brauerei heute

Während der Sanierungsarbeiten an der Burg Brome wurden Reste der Brauerei im Erdgeschoss entdeckt. Diese Reste sind heute für Besucher der Burg Brome unter dem Glaspodest im Eingangsbereich sichtbar.

Herzlich willkommen zum Geschichtsblog des MHV Brome!

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