Heute noch ist es üblich, dass Imker mit ihren Bienen in Gebiete wandern, in denen eine gute Honigernte zu erwarten ist. Auch vor 200 Jahren war das in unserer Gegend bereits der Fall, denn auch bei uns gab es ausgedehnte Heideflächen, auf denen eine gute Ernte von Heidehonig erwartbar war. Allerdings mussten auswärtige Imker für das Aufstellen ihrer Bienenstöcke ein sogenannten Fluchtgeld oder Fluggeld bezahlen, das die Familie von der Schulenburg zu Wolfsburg als Grundherren bekommen hat.
Aus dem Jahr 1824 ist ein Schreiben des Försters aus Ehra an die Gemeinde Wiswedel erhalten, das genau dies regelt. Pro Bienenstock musste jeder Imker 6 Pfennig an die von der Schulenburg bezahlen. Außerdem musste vor jeden Bienenstand ein Zettel mit Namen und Herkunft des Besitzers liegen. Bei fehlen des Zettels sollten die Bienen eingezogen werden, so dass sie dann gegen Geld wieder hätten ausgelöst werden müssen.

Hier das Schreiben in Gänze:
An
die Gemeinde Wiswedel
Da nach einer höhern Verordnung für alle fremden Bienen, welche auf den Grundstücken der Gemeinde Wiswedel ausgesetzt werden, a Stock 6 ch Flugtgeld an die Herrschaft in Wulfsburg von nun an jährlich entrichtet werden soll, so wird dies der Gemeinde zur Kenntniß gebracht. Außerdem wird noch bemerkt, daß vor jeder Bienenlagt ein Zettel gesteckt werden muß, worauf geschrieben sein muß, wem, und wohin die Bienen gehören; es mögen solche aus der Gemeinde Wiswedel oder fremde Bienen sein, der Zettel darf nirgends fehlen. Wenn aber der Zettel, wenn die Bienen gezählt werden, nicht gefunden wird, werden einige Bienenstöcke solange weggenommen werden, bis solche dem Eigenthümer gegen Erstattung der Unkosten wieder eingelöst sind.
Ehra den 9ten September 1824
Der Förster
[Unterschrift]
Auch heute sind Imker verpflichtet, die Standorte ihrer Bienen beim Landkreis Gifhorn (wie überall in Deutschland) anzumelden. Für die Anmeldung und Beantragung einer Registriernummer wird nach der aktuellen Gebührenordnung (2024) eine Gebühr von 20 € genommen.
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